BRAK MITTEILUNGEN Zeitschrift für anwaltliches Berufsrecht BEIRAT APRIL 2026 57. JAHRGANG 2/2026 S. 91–166 AKZENTE U.Wessels Rechtsstaat braucht Rückgrat – und eine unabhängige Anwaltschaft AUFSÄTZE R. Steinke Gute Juristen sind Zweifler B. Schmitt Die Unabhängigkeit der Anwaltschaft N. Genitheim / O. Kääb / S. Scholz Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in Anwaltskanzleien – Zwischen Arbeitserleichterung und Halluzination N.M. Brede Der BGH, das Fernunterrichtsschutzgesetz und die FAO-Fortbildung Ch. Dahns Der Jahresüberblick zur berufsrechtlichen Rechtsprechung BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG BGH Anforderungen an eine Kanzlei (Anm. M. W. Huff) Zustimmungspflicht bei Mandatsübernahme durch ausscheidenden Anwalt Räumliche Trennung von Lehrendem und Lernendem bei Fernunterricht
beck-noxtua.de ¬lj<ºçÒÖyʼnÈẮÖÒ¡ºµ¡ÈÒʼnµʼn«ÖÈ¡ÌÒ¡Ì µʼniºÈ¬ăºâʼnĴʼnẵʼnÈʼnO È ʼnÚ Èʼn¡ʼn µy®èÌʼn ¡ÌʼnîÖÈʼn º¬Ö´µÒµÈÌÒ®®ÖµĜʼn yÚÈʼn̺ȵʼn µÒ¡ʼn (ĝʼn¡µʼny ®¡ ʼnÒÈy¡µ¡ÈÒÌʼn3(ljSèÌÒ´ʼnÖµʼn yÌʼni¡Ì̵ʼnÈʼn ÖҺȡµµµʼnÖµʼn ÖҺȵʼn¡´ʼnhÈ®yʼn Ĝ'Ĝ 3ĜʼnuÖʼn¡ÌÈʼn Úµ®Òµʼn(µÒ®®¡µîʼn ÖµʼnîÖʼnÈÖµʼnčćʼn;¡®®¡ºµµʼn º¬Ö´µÒµʼn yÒʼn ( ʼnO 'YSlj3(ʼn笮ÖÌ¡áµʼnuÖyµʼnÚ Èʼn ¬ljºµ®¡µĜ Eine KI ist nur so gut wie ihre Datenbasis uÈÒ¡Ăî¡ÈÒʼnŲʼnÈ Ò̬ºµºÈ´ ¬lj<ºçÒÖyʼnáÈÚÒʼny®Ìʼn¡µî¡Èʼn 5y®ʼn (ʼniºÈ¬ÌÅyʼnÚ Èʼn¡ʼnÌ¡ È- ¡ÒÌÈ®áyµÒµʼnuÈÒ¡Ă¬yÒʼn(SAĩ( ʼn ĉĎćĈďĝʼn S(ʼn ČʼnÖµʼn(SAĩ( ʼnċĉććĈĜʼn yÈÚ Èʼn ¡µyÖÌʼnÈÚ®®Òʼn ¬lj<ºçÒÖyʼn ¡ʼn µºÈÈÖµµʼnẵʼn S#hAĝʼnŴʼnċĊyʼn ÖµʼnŴʼnċĊʼn O Aʼn̺â¡ʼnŴʼnĉćĊʼnSÒ# Ĝ SºÖáÈ}µʼnO ÒÌlj3(ʼn ¬lj<ºçÒÖyʼnÌÒîÒʼn âÖÌÌÒʼnyÖʼn ¡ʼnSÈáÈ¡µÈyÌÒÈÖ¬ÒÖÈʼnÖÒÌ Èʼn µ ¡ÒÈʼnĬ(A<ASʼnÖµʼnY®¬º´ʼn ®ºÖĭĜʼn ¡ʼnSÈáÈʼnâȵʼn¡µµÈ y® ʼn Èʼn ]ʼn ÒÈ¡ µʼnÖµʼn õµʼn sich ausschließlich in deutscher îâĜʼnÖȺÅ}¡Ì Èʼn'yµĜʼn Èʼn5y®ʼn (ʼniºÈ¬ÌÅyʼn¡ÌÒʼn̺ÖáÈ}µʼnẵʼnÈʼn 3(ʼnÚ Èʼn¡ʼnSÈáÈʼn ¡ÌʼnîÖ´ʼn ®ºÖljʼn SÅ¡ ÈĜʼn 笮ÖÌ¡áʼn´¡Òʼn´ʼn<ºçÒÖylj 3(ljSèÌÒ´Ĝ (µʼn Ĝ'Ĝ 3ljNÖy®¡Ò}Òʼn ¬lj<ºçÒÖyʼn¡ÌÒʼnÈʼn¡µî¡ʼn5y®ʼn (ʼn iºÈ¬ÌÅyĝʼnÈʼn笮ÖÌ¡áµʼnuÖÈ¡ʼnyÖʼn (µ y®Òʼnẵʼn ¬ljºµ®¡µʼn ¡ÒÒʼnÖµʼn È µ¡ÌÌʼn´¡Òʼn ¬ljºµ®¡µlj"Öµ- ÌÒ®®µʼn®¡ÈÒʼnĴʼnÒâyʼnyÖÌʼn3º´´µlj ÒyȵʼnÖµʼnâ¡ÒÈÈʼn"y ®¡ÒÈyÒÖÈĜ
INHALT Alle Entscheidungen und Aufsätze in unserer Datenbank www.brak-mitteilungen.de AKZENTE U.Wessels Rechtsstaat braucht Rückgrat – und eine unabhängige Anwaltschaft 91 AUFSÄTZE R. Steinke Gute Juristen sind Zweifler 92 B. Schmitt Die Unabhängigkeit der Anwaltschaft 94 N. Genitheim/O. Kääb/S. Scholz Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in Anwaltskanzleien – Zwischen Arbeitserleichterung und Halluzination 97 N.M. Brede Der BGH, das Fernunterrichtsschutzgesetz und die FAO-Fortbildung 101 Chr. Dahns Der berufsrechtliche Jahresüberblick – Ein Blick zurück auf die berufsrechtliche Rechtsprechung des Jahres 2025 104 A. Jungk/K. Gerauer/H. Grams Pflichten und Haftung des Anwalts – Eine Rechtsprechungsübersicht 108 STICHWORT BERUFSRECHT Kanzlei 114 AUS DER ARBEIT DER BRAK T. Nitschke Die BRAK in Berlin 116 A. Gamisch/N. Wietoska/F. Boog/S. Pratscher Die BRAK in Brüssel 119 S. Schaworonkowa/R. Khalil Hassanain/K. v. Schack Die BRAK International 121 Sitzung der Satzungsversammlung 123 BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG Detaillierte Übersicht der Rechtsprechung unten und auf der nächsten Seite IV BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG BERUFSRECHTE UND PFLICHTEN BGH 1.12.2025 AnwZ (Brfg) 50/24 Anforderungen an eine Kanzlei (m. Anm. M. W. Huff) 123 OLG Saarbrücken 30.10.2025 5 W 21/25 Interessenkollision im Erbscheinsverfahren (LS) 132 FACHANWALTSCHAFTEN Hessischer AGH 10.11.2025 1 AGH 5/25 Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Erbrecht 133 INHALT BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 III
BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG SOZIETÄTSRECHT BGH 15.1.2026 IX ZR 153/24 Pflicht zur Zustimmung zur Mandatsübernahme durch ausscheidenden Anwalt 136 VERGÜTUNG BGH 19.2.2026 IX ZR 226/22 Anforderungen an eine Vergütungsvereinbarung 143 BVerwG 25.9.2025 11 KSt 4.25 Erstattung von Reisekosten (LS) 149 OLG Düsseldorf 13.1.2026 24 U 65/22 Unzulässige 15-Minuten-Zeittaktklausel gegenüber Unternehmern 149 ZULASSUNG Bayerischer AGH 17.12.2025 BayAGH I-5-7/24 Anordnung eines Gutachtens über den Gesundheitszustand (LS) 154 ABWICKLUNG UND VERTRETUNG OLG Braunschweig 26.11.2025 3 W 2/25 Reichweite des Rechtsmittelverzichts eines Abwicklers (LS) 155 BPatG 12.11.2025 26 W (pat) 8/25 Unvorhersehbare Erkrankung eines Einzelanwalts (LS) 155 PROZESSUALES Saarländisches OLG 25.2.2026 3 U 50/25 Befangenheit eines Richters (LS) 155 KG 20.1.2026 2 W 37/25 Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei anwaltlicher Vorbefassung (LS) 155 OLGKöln 9.1.2026 7 VA 1/26 Berechtigtes Interesse eines Dritten für Akteneinsicht (LS) 156 ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR BGH 10.2.2026 VI ZR 313/24 Formunwirksame docx-Datei (LS) 156 OLG Karlsruhe 18.12.2025 25 U 114/24 Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (LS) 157 SONSTIGES BGH 5.2.2026 III ZR 137/25 Räumliche Trennung von Lehrendem und Lernendem bei Fernunterricht 157 BGH 1.12.2025 AnwSt (R) 5/25 Prozessualer Tatbegriff im anwaltsgerichtlichen Verfahren 162 LG Berlin II 6.1.2026 27 O 412/25 eV Identifizierende Verdachts- und Gerichtsberichterstattung über Anwalt (LS) 166 BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 INHALT IV IMPRESSUM BRAK-MITTEILUNGEN UND BRAK-MAGAZINZeitschrift für anwaltliches Berufsrecht HERAUSGEBERIN Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstr. 9, 10179 Berlin, Tel. (0 30) 28 49 39-0, Telefax (0 30) 28 49 39-11, E-Mail: redaktion@brak.de, Internet: https:// www.brak.de/zeitschriften REDAKTION Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (Chefredakteurin), Ass. jur. Anja Jönsson (Redakteurin), Rechtsanwalt Christian Dahns (Rechtsprechung), Dr. Nadja Wietoska (Rechtsprechung EuGH/EGMR), Frauke Karlstedt (Redaktionsassistenz) VERLAG Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln (Bayenthal), Tel. (02 21) 9 37 38-997 (Vertrieb/Abonnementverwaltung), Telefax (02 21) 9 37 38-943 (Vertrieb/Abonnementverwaltung), E-Mail: info@otto-schmidt.de. KONTEN Sparkasse KölnBonn (DE 87 3705 0198 0030 6021 55); Postgiroamt Köln (DE 40 3701 0050 0053 9505 08). ERSCHEINUNGSWEISE Zweimonatlich: Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember. BEZUG Mitglieder der Rechtsanwaltskammern erhalten die BRAK-Mitteilungen und das BRAK-Magazin ohne zusätzliche Kosten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Für Nichtmitglieder ist der Bezug kostenfrei per E-Mail über den BRAK-Mitteilungen-Newsletter möglich; dieser kann unter https://www.brak.de/zeitschriften abonniert werden. Die Zeitschriften können außerdem über die BRAK-Mitteilungen App bezogen werden; diese ist in den App Stores von Google und Apple erhältlich. Alle Ausgaben sind zudem online abrufbar unter www.brak-mitteilungen.de und recherchierbar über die BRAK-Mitteilungen Datenbank. ANZEIGEN Christian Kamradt (verantw.), Anschrift des Verlages; Verkauf: sales friendly Dienstleistungen für Verlage und Handel, Stefan-Lochner-Str. 9, 50999 Köln, Tel. 02 28/9 78 98-0, E-Mail: media@sales-friendly.de. Gültig ist die Preisliste der Zeitschrift, abrufbar unter https://mediasales.otto-schmidt.de. URHEBER- UND VERLAGSRECHTE Die in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Das gilt auch für die veröffentlichten Entscheidungen und deren Leitsätze, wenn und soweit sie von der Schriftleitung bearbeitet sind. Fotokopien für den persönlichen und sonstigen eigenen Gebrauch dürfen nur von einzelnen Beiträgen oder Teilen daraus als Einzelkopien hergestellt werden. ISSN 0722-6934 DATENSCHUTZHINWEISE unter https://www.brak.de/datenschutz
AKTUELLE HINWEISE IM BUNDESGESETZBLATT VERKÜNDET Verordnung zur Neuregelung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Deutschen Patent- und Markenamt BGBl. 2026 I Nr. 50 v. 27.2.2026 Berichtigung des Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam BGBl. 2026 I Nr. 49 v. 27.2.2026 Gesetz zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland BGBl. 2026 I Nr. 46 v. 26.2.2026 Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb BGBl. 2026 I Nr. 43 v. 19.2.2026 Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union BGBl. 2026 I Nr. 39 v. 13.2.2026 Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz – StoFöG) BGBl. 2026 I Nr. 33 v. 9.2.2026 Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts BGBl. 2026 I Nr. 28 v. 5.2.2026 Verordnung zur Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz BGBl. 2026 I Nr. 19 v. 26.1.2026 Bekanntmachung zu dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt BGBl. 2026 II Nr. 15 v. 22.1.2026 Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts v. 2.12.2025 gem. § 14 IV des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht BGBl. 2026 I Nr. 13 v. 20.1.2026 Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften BGBl. 2026 I Nr. 6 v. 15.1.2026 IM EU-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHT Verordnung (EU) 2026/464 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.2.2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsländer auf Unionsebene ABl. der Europäischen Union L v. 26.2.2026 Verordnung (EU) 2026/463 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.2.2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats ABl. der Europäischen Union L v. 26.2.2026 Berichtigung der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 25.11.2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (ABl. L 405 v. 2.12.2020) ABl. der Europäischen Union L v. 18.2.2026 Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 253/ 2025 v. 24.10.2025 zur Änderung von Anhang XXII (Gesellschaftsrecht) des EWR-Abkommens [2026/240] ABl. der Europäischen Union L v. 12.2.2026 Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 252/ 2025 v. 24.10.2025 zur Änderung von Anhang XXII (Gesellschaftsrecht) des EWR-Abkommens [2026/237] ABl. der Europäischen Union L v. 12.2.2026 Berichtigung der Verordnung 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 19.10.2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) (ABl. L 277 v. 27.10.2022) ABl. der Europäischen Union L v. 11.2.2026 Beschluss der EFTA-Überwachungsbehörde Nr. 194/25/ COL v. 24.11.2025 über die Vereinbarkeit der von Norwegen geplanten Maßnahmen nach Art. 14 der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) mit dem EWR-Recht [2026/304] ABl. der Europäischen Union L v. 5.2.2026 Durchführungsverordnung (EU) 2026/101 der Kommission v. 15.1.2026 zur Festlegung der technischen Spezifikationen und sonstigen Anforderungen für das dezentrale IT-System gem. der Verordnung (EU) 2023/2844 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verfahren, die durch die in Anhang I Nr. 3 und 4 aufgeführten Rechtsakte sowie die in Anhang II Nr. 1, 10 und 11 der genannten Verordnung aufgeführten Rechtsakte eingerichtet wurden, und in Bezug auf das Verfahren gemäß Art. 19a der Verordnung (EU) 2020/1784 des EuroIM BUNDESGESETZBLATT VERKÜNDET AKTUELLE HINWEISE BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 V
päischen Parlaments und des Rates, wie durch Art. 24 III der Verordnung (EU) 2023/2844 des Europäischen Parlaments und des Rates für die elektronische Zustellung von Schriftstücken über den europäischen elektronischen Zugangspunkt eingeführt ABl. der Europäischen Union L v. 16.1.2026 Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.5.2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L, 2024/1347, 22.5.2024) ABl. der Europäischen Union L v. 13.1.2026 Berichtigung der Richtlinie (EU) 2024/1499 des Rates v. 7.5.2024 über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung von Personen ungeachtet ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, der Gleichbehandlung von Personen in Beschäftigung und Beruf ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung sowie von Frauen und Männern im Bereich der sozialen Sicherheit und im Bereich des Zugangs zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen und zur Änderung der Richtlinien 2000/43/EG und 2004/113/EG (ABl. L, 2024/1499, 29.5.2024) ABl. der Europäischen Union L v. 9.1.2026 Berichtigung der Richtlinie (EU) 2024/1500 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.5.2024 über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen und zur Änderung der Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/ EU (ABl. L, 2024/1500, 29.5.2024) ABl. der Europäischen Union L v. 9.1.2026 AUS DEN ZEITSCHRIFTEN Nachfolgend dokumentiert das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht an der Leibniz Universität Hannover neu erschienene Literatur zum Berufsrecht der Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater, die in den zurückliegenden Wochen veröffentlicht worden ist. Aus Platzgründen wird auf Veröffentlichungen in BRAK-Mitt. und AnwBl., die Standardlektüre aller anwaltsrechtlich Interessierten sind, verzichtet; zudem muss eine wertende Auswahl getroffen werden. Zusammengestellt vom Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover von Dipl.- Jur. Enis Robert Dibrani und Dipl.-Jur. Hannah Hölzen. Anwaltliche Grundpflichten Holzmann, Der Schutz anwaltlicher Verschwiegenheit aus strafprozessualer Perspektive, ÖAnwBl 2026, 79 Anwaltliche Honorierung Burhoff, Angelegenheiten in Straf- und Bußgeldsachen – Teil 2: Verschiedene und besondere Angelegenheiten (§§ 17, 18 RVG), AGS 2026, 49 Schneider, KostBRÄG 2025 und Übergangsfälle zum RVG: Von der Streitverkündung bis zur Zwei-Kalenderjahres-Frist, ZAP 2026, 132 Berufsausübungsgesellschaften Fellner, Ausscheiden des alleinigen Sachbearbeiters aus Anwaltssozietät: Was passiert mit dem Mandat, MDR 2026, 280 Gilgan, Berufsrechtliche Compliance: Wie sollten Berufsausübungsgesellschaften mit den Compliance-Anforderungen umgehen?, KP 2026, 51 Posegga, Rechtsberatungsbefugnis von anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften ohne berufsrechtliche Zulassung, ZPG 2026, 11 Kanzleiorganisation Cramer-Scharnagl, Schwierige Mandanten Teil 5: Der Aggressive: Deeskalationsstrategien für hitzige Mandanten, AK 2026, 35 Ecker, Kanzleientwicklung: Der demografische Wandel ist eine riesige Chance für moderne Kanzleien, KP 2026, 26 Legal Tech, Künstliche Intelligenz und Digitalisierung Gaa, Prompting und KI-Einsatz in der Kanzlei: Anwaltliche Kontrolle, Nachvollziehbarkeit und Qualitätssicherung, ZAP 2026, 107 Schneider, Künstliche Intelligenz: KI kann den Berater nicht ersetzen, KP 2026, 46 Teichmann, Cybersecurity-Governance und berufliche Sorgfalt: Sicherheitsstandards für Kanzleien, Anwaltsrevue 2026, 22 Syndikusrecht Huff, Der Syndikusrechtsanwalt als Arbeitnehmer und seine Weisungsfreiheit, DB 6/2026, M4 Reformbestrebung zum anwaltlichen Berufsrecht Deckenbrock, Die Entwicklung des anwaltlichen Berufsrechts, NJW 2025, 3688 Markworth, Rechtsdienstleistungen durch Rechtsschutzversicherer, NJW-Spezial 2026, 481 Markworth, Indirekte Prozessfinanzierungsregulierung – Warum Deutschland kein eigenständiges Regelungsregime für Prozesskostenfinanzierer braucht, ZfPW 2025, 411 Römermann, BRAO-Reformen 1994 – 2022 – 2025, GmbHR 2026, R36 Notare und Steuerberater Gehrlein, Die Rechtsprechung des BGH zur Beraterhaftung in den Jahren 2024 bis 2025, DStR 2026, 240 Weyand, Berufszulassung: Wiederzulassung als Steuerberater und Pflichtverteidigerbestellung, KP 2026, 36 AUS DEN ZEITSCHRIFTEN BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 AKTUELLE HINWEISE VI
Überzeugen Sie sich selbst Start-Abo: ૺ 2TSFYJ SZY_JS SZW ૹ 2TSFYJ _FMQJS otto-schmidt.de/answers Wir schenken Ihnen mehr als Sie denken. )NJ 0. [TS 4YYT 8HMRNIY )TPZRJSYJS :UQTFI ZSI 8UWFHMJNSLFGJ ў IFX XNSI INJ SJZJS 5WJRNZR +JFYZWJX NS &SX\JWX )NJ GJ\ईMWYJ ZSI RJMWKFHM FZXLJ_JNHMSJYJ 0. UWझKY .MWJ JNLJSJS )TPZRJSYJ NR -FSIZRIWJMJS ZSI LJSJWNJWY &SY\TWYJS FZK 'FXNX IJW WJHMYXXNHMJWJS 1NYJWFYZW NS 4YYT 8HMRNIY TSQNSJ &SX\JWX NXY IFYJSXHMZY_PTSKTWR LJR j ૻૺJ &GX ૺ '7&4 .84 .*(ૹࢰࣃ _JWYN _ܪ NJWY ZSI MFSIJQY SFHM IJS )8,;4 8YFSIFWIX &SX\JWX NXY RNY ૼ 5WTRUYX UWT 9FL NS IJS 2TIZQJS NS 4YYT 8HMRNIY TSQNSJ JSYMFQYJS &SX\JWX RNY 5WJRNZR +JFYZWJX ZSI ZSGJLWJS_YJS 5WTRUYX PFSS JNSKFHM MNS_ZLJGZHMY \JWIJS NEU: DokumentenUpload und Sprach- eingabe
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Online-Vortrag LIVE: Vergütung und Co. – Praxisbeispiele und aktuelle arbeitsrechtliche Rechtsprechung 12.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Haftung der Parteien im Arbeitsverhältnis und Verdachtskündigung: Aktuelle Entwicklungen 20.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Arbeitsrecht im Arbeitgebermandat 21.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Arbeitsrecht Aktuell Sommeredition2026 29.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center 19.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Kündigungen in der Krise: Betriebsbedingte und personenbedingte Kündigungen rechtssicher gestalten und abwehren 2.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Straftaten am Arbeitsplatz – Schnittstellen Arbeits- und Strafrecht 3.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Seminar LIVE: Betriebsverfassungsrecht 2026: Aktuelle Rechtsprechung des BAG und der Instanzgerichte zu den vier Kernbereichen – Online-Seminar via Microsoft Teams 10.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Die aktuellen Top 20 Entscheidungen im Arbeitsrecht – Version 2026 12.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Entgelttransparenz und variable Vergütung – mit und ohne Freiwilligkeit 16.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: GmbH-Geschäftsführer: Anstellung, Haftung und Co. 17.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Arbeitnehmererfinderrecht 18.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Arbeitsrecht 2026: Wichtige Gesetzesänderungen und Entscheidungen im ersten Halbjahr 22.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie – Neues zur Rentnerbeschäftigung 25.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Antragstellung im arbeitsgerichtlichen Verfahren 26.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Bank- und Kapitalmarktrecht Online-Vortrag LIVE: Zahlungsvorgänge und Zahlungsauslösung mit Zahlungsinstrumenten: Fehlerquellen und Haftung 27.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Bank- und Verbraucherkreditrecht: Prozessuale Besonderheiten 8.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Kontomissbrauch, Call-ID-Spoofing und Phishing: Haftung, Prävention und Verteidigung 9.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Zahlungsdiensterecht aktuell: PSD3, PSR und künftige Entwicklungen 25.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Bau- und Architektenrecht Online-Seminar LIVE: Die Bauinsolvenz – Online-Seminar via Microsoft Teams 12.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Seminar LIVE: Ausgewählte Problemfelder des privaten Baurechts 2026 – Online-Seminar via Microsoft Teams 19.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center 20.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Das Sachverständigengutachten im Bauprozess 2.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Erbrecht Online-Vortrag LIVE: Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz – Strategien für die anwaltliche Praxis 28.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche vermeiden und reduzieren: Strategien und Gestaltung 2.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Erbrecht aktuell: Rechtsprechung BGH und Obergerichte kompakt 8.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Ver-/Erben mit Sinn: Neue Beratungsfelder zwischen Erbrecht und Non-Profit-Recht 15.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Unternehmensnachfolge von Todes wegen: Erbrecht, Gesellschafts- und Steuerrecht 26.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Familienrecht Online-Vortrag LIVE: Schwerpunkte des Unterhaltsrechts: Anspruchsberechtigung 8.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Lohn- und Kontenpfändung bei Unterhalt: Anwaltliche Handlungsoptionen 19.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Verwandtenunterhalt und Patchworkfamilien: Berechnung und Strategien 20.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Gewaltschutz im Kindschaftsverfahren: Rechtliche Handlungsmöglichkeiten 21.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center AKTUELLE HINWEISE BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 IX
Online-Vortrag LIVE: Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht für Juristen – einfach erklärt 27.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Unterhaltsrecht mit Weitblick: Vom Auskunftsersuchen bis zur Unterhaltsvereinbarung 3.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Betreuung, Pflegschaft und Vormundschaft: Neue Entwicklungen 8.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aktuelle Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht: 1. Halbjahr 2026 9.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Familienrechtliches Kostenrecht: Systematik und aktuelle Rechtsprechung 10.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Behandlung von Zuwendungen zu Hochzeiten nach islamischem Brauch (z.B. Brautgabe) in der Rechtsprechung 11.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Trennung, Scheidung und neue Partnerschaft 18.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Unterhaltsvereinbarungen: Gestaltung, Dynamik und Anpassung 25.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Wiederholungsgefahr und Rechtsmissbrauch: Gesetzesänderungen, aktuelle Rechtsprechung und Praxisstrategien 27.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Wettbewerbsrecht: Aktuelle Rechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung des OLG Hamm 3.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Grenzüberschreitende IP-Verletzungen: Angriffs- und Verteidigungsstrategien 10.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Handels- und Gesellschaftsrecht Online-Vortrag LIVE: Schnittstellen Insolvenz- und Gesellschaftsrecht – Aktuelle BGH-Rechtsprechung 1.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: GmbH-Geschäftsführer: Rechte und Pflichten in der höchstrichterlichen Rechtsprechung 12.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Aktuelle Entwicklungen des Umwandlungsrechts aus gesellschafts- und steuerrechtlicher Sicht 19.6.2026, Hybrid: Heusenstamm, DAI-Forum RheinMain und Live-Übertragung im eLearning Center Online-Seminar LIVE: M&A Essentials – Online-Seminar via Microsoft Teams 23.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Gesellschafterstreit: Aktuelle Rechtsprechung und Taktik 24.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Informationstechnologierecht Online-Vortrag LIVE: Datenschutz-Compliance für ITSysteme: Technik trifft Recht 18.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Cloud-Lösungen rechtssicher einsetzen: Anforderungen und Compliance 19.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Haftung für KI: Eine Einordnung der neuen Produkthaftungsrichtlinie 1.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Neue Entwicklungen zur KI-Verordnung 23.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Insolvenz- und Sanierungsrecht Online-Vortrag LIVE: Managerhaftung in der Insolvenz 8.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Starker Anstieg der Insolvenzen in 2026 – Worauf Insolvenzverwalter jetzt achten müssen 27.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Starker Anstieg der Insolvenzen in 2026 – Was Berater jetzt wissen sollten 28.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz 26.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Kanzleimanagement Online-Vortrag LIVE: beA – Aktuell: Verfahrens- und berufsrechtliche Haftungsfallen vermeiden und die neue beA-App 7.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Das rechtsanwaltliche Berufsrecht – Berufsbild, anwaltliche Selbstverwaltung, statusprägende Berufspflichten – Pflichtfortbildung nach § 43f BRAO 27.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Das rechtsanwaltliche Berufsrecht – Praxisrelevante Berufspflichten, Organisation und Gestaltung des Berufs, anwaltliche Pflichtverletzungen und ihre Folgen – Pflichtfortbildung nach § 43f BRAO 24.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Medizinrecht Neue Entwicklungen im Vertragsarztrecht 1.6.2026, Hybrid: Berlin, DAI-Forum Berlin-Mitte und Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Arzthaftungsrecht aktuell: Beweislast, Aufklärung und neue BGH-Rechtsprechung 2.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Update: Privatabrechnung im ambulanten und stationären Bereich 15.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 AKTUELLE HINWEISE X
Seit mehr als 50 Jahren im Dienste der Anwaltschaft 9RUKHU ]XP $QZDOW XQG DOV $QZDOW YRU $EVFKOXVV HLQHU 9HUVLFKHUXQJ EHL XQV QDFKIUDJHQ :LU VLQG HLQH IUHLH :LUWVFKDIWVYHUHLQLJXQJ YRQ .ROOHJHQ IU .ROOH JHQ KDXSWVlFKOLFK GHU 5HFKWVDQZlOWLQQHQ XQG 5HFKWVDQZlOWH DEHU DXFK VFKRQ GHU 5HFKWVUH IHUHQGDUH XQG $VVHVVRUHQ DXFK GHU 1RWDUH XQG 3DWHQWDQZlOWH VRZLH GHU 5HFKWVEHLVWlQGH GLH 0LWJOLHGHU HLQHU 5HFKWVDQZDOWVNDPPHU VLQG 'HU 9HUHLQ EHVWHKW VHLW PHKU DOV -DKUHQ XQG KDW GHU]HLW HWZD 0LWJOLHGHU EXQGHVZHLW 'XUFK *UXSSHQYHUVLFKHUXQJVYHUWUlJH ELHWHQ ZLU XQWHU DQGHUHP NRVWHQJQVWLJHQ 9HUVLFKH UXQJVVFKXW] IU GLH .UDQNHQYHUVLFKHUXQJ .UDQNHQWDJHJHOGYHUVLFKHUXQJ .UDQNHQKDXVWDJHJHOGYHUVLFKHUXQJ 8QIDOOYHUVLFKHUXQJ /HEHQVYHUVLFKHUXQJ $OWHUVUHQWHQYHUVLFKHUXQJ 6WHUEHJHOGYHUVLFKHUXQJ 9HUP|JHQVVFKDGHQKDIWSÀLFKW YHUVLFKHUXQJ GLH 3ÀLFKWYHUVLFKHUXQJ QDFK %5$2 .UDIWIDKU]HXJKDIWSÀLFKW XQG .DVNRYHUV %HUXIVXQIlKLJNHLWVYHUVLFKHUXQJ 8QVHUH *UXSSHQYHUVLFKHUXQJVSDUWQHU VLQG GLH 9HUVLFKHUXQJVXQWHUQHKPHQ GHU (5*2 *UXSSH LQVEHVRQGHUH GLH '.9 VRZLH GLH +', 9HUVLFKHUXQJ $* XQG GDV 5KHLQLVFKH 9HUVLFKH UXQJVNRQWRU ,P %HUHLFK GHU 9HUP|JHQVVFKD GHQKDIWSIOLFKWYHUVLFKHUXQJ DUEHLWHQ ZLU ]XVDP PHQ PLW .HLSHU 'U .UHWK 9HUVLFKHUXQJVPDNOHU *PE+ :LU JHZlKUHQ +LQWHUEOLHEHQHQ XQVHUHU 0LWJOLH GHU HLQH 6WHUEHIDOOEHLKLOIH YRQ GHU]HLW (XUR XQG XQWHUKDOWHQ HLQHQ HLJHQHQ +LOIV IRQGV :LU HUWHLOHQ 5DWVFKOlJH DXFK LQ )UDJHQ GHU 6R]LDOKLOIH XQG ]XU 9RUVRUJH IU GHQ 7RGHV IDOO 'HU -DKUHVEHLWUDJ EHWUlJW (XUR )U GDV .DOHQGHUMDKU LQ GHP GHU %HLWULWW HUIROJW EHVWHKW %HLWUDJVIUHLKHLW 6HOEVWKLOIH GHU 5HFKWVDQZlOWH H 9 %DUHU 6WU , 0QFKHQ 7HOHIRQ 7HOHID[ ( 0DLO ,QIR#VHOEVWKLOIH UD GH ,QWHUQHW ZZZ VHOEVWKLOIH UD GH W Miet- und Wohnungseigentumsrecht Aktuelle Rechtsprechung zum Maklerrecht 21.5.2026, Hybrid: Berlin, DAI-Forum Berlin-Mitte und Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Betriebskosten Spezial: Ausgewählte Probleme in der anwaltlichen Praxis 3.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Seminar LIVE: Die einstweilige Verfügung in der Wohn- und Geschäftsraummiete – Alle wichtigen Praxisprobleme – Online-Seminar via Microsoft Teams 8.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Sonderkündigungsrechte und Kündigungsbeschränkungen im Mietrecht 17.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aktuelles Gewerberaummietrecht 18.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Insolvenz des Mieters – Privatinsolvenz (Grundlagen, Freigabe der selbstständigen Tätigkeit und Besonderheiten bei Wohnraummietverhältnissen) 23.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Insolvenz des Mieters – Unternehmensinsolvenz (Grundlagen, Masseunzulängliche Verfahren und Gesellschafter als Vermieter) 23.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Wohnungseigentumsrecht: Aktuelle Entwicklungen und Verfahrensfragen 25.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Migrationsrecht Online-Vortrag LIVE: Typische Probleme des Migrationsrechts: Die Duldung nach § 60a AufenthG 2.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Sozialrecht Online-Vortrag LIVE: SCHLUSS MIT LUSTIG: Ich will mein Geschenk zurück! 5.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: BEM intensiv: Strategien für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 21.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Rentenversicherungsrecht: Aktuelle Praxisfragen 29.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Entschädigungsrecht – Schnittstellen Sozialrecht und Strafrecht 2.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Praxisfragen des Arbeitsstrafrechts 10.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen und Sperrzeiten bei Arbeitsaufgabe 18.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center AKTUELLE HINWEISE BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 XI
Das FortbilDungszertiFikat Der brak · Fachkompetenz sichtbar gemacht · Orientierung für Mandanten und potenzielle Mandanten · Zur Werbung auf Briefkopf, Homepage, Visitenkarten oder in Anzeigen Weitere Informationen unter: www.brakfortbildungszertifikat.de Sportrecht Online-Vortrag LIVE: Gemeinnützigkeit von Sportvereinen und Sportverbänden – Rechtsfragen für die Beratungspraxis 28.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Steuerrecht Unternehmensnachfolge zwischen Zivil- und Steuerrecht 21.5.2026, Hybrid: Heusenstamm, DAI-Forum RheinMain und Live-Übertragung im eLearning Center Unternehmen in der Nachfolgeplanung – anhand eines Fallbeispiels Beratungsansätze erkennen, Chancen nutzen und Risiken vermeiden 29.5.2026, Hybrid: Berlin, DAI-Forum Berlin-Mitte und Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Finanzgerichtliche Schwerpunkte anwaltlicher Tätigkeit 9.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Strafrecht Online-Vortrag LIVE: Ermittlungsverfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft und aktuelle Entwicklungen im Strafverfahrensrecht 9.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Beweisrecht in der Praxis: Beweisanträge richtig stellen 10.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Transport- und Speditionsrecht Online-Vortrag LIVE: Transportrecht: Wichtige Rechtsprechung im Überblick 23.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Urheber- und Medienrecht Online-Vortrag LIVE: Urheberrecht: Deliktische Ansprüche strategisch durchsetzen 11.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Verdachtsberichtserstattung und aktuelle Praxisprobleme des einstweiligen Verfügungsverfahrens im Presse- und Äußerungsrecht 1.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Presse- und Äußerungsrecht – Aktuelle Praxisprobleme und Rechtsprechungstendenzen 19.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG): Auswirkungen auf AGB und Plattformen 24.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Vergaberecht Online-Vortrag LIVE: Vergaberecht aktuell: KI und Cloud-Computing-Leistungen richtig beschaffen 21.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Vergabe von Bauleistungen 17.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Verkehrsrecht Online-Vortrag LIVE: Illegal beschaffte Beweismittel im Verkehrsrecht und ihre prozessuale Verwertbarkeit 28.5.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Die Regulierung von Sachschäden nach einem Verkehrsunfall 9.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Anscheinsbeweis, Schmerzensgeld, Hinterbliebenengeld und Schockschaden 12.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Der Autokauf – Grundlegendes, Wichtiges und Aktuelles 15.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Standardisierte Messverfahren in Bußgeldsachen: Effektive Verteidigungsstrategien 16.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Abrechnung nach RVG in Strafund Verkehrs-OWi-Verfahren: Rechtsprechungshinweise und Abrechnungsbeispiele 25.6.2026, Live-Übertragung im eLearning Center BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 AKTUELLE HINWEISE XII (Fortsetzung S. XIV)
BRAK MITTEILUNGEN APRIL 2026 · AUSGABE 2/2026 57. JAHRGANG AKZENTE RECHTSSTAAT BRAUCHT RÜCKGRAT – UND EINE UNABHÄNGIGE ANWALTSCHAFT Dr. Ulrich Wessels Die Demokratie braucht vor allem Demokraten, die sich aktiv für sie einsetzen. Das bekannte Zitat von Altkanzler Helmut Schmidt ist aktueller denn je. Denn populistische Tendenzen werden stärker; Bedrohungen, verbale und sogar physische Angriffe auf Menschen, die politische Ämter innehaben oder die als Anwältin oder Journalist schlicht ihren Job machen, nehmen zu, auch in Deutschland. Sich aktiv für den Rechtsstaat einsetzen, das bedeutet, derartigen Angriffen entgegenzutreten. Deshalb zeigt die BRAK gemeinsam mit anderen Anwaltsorganisationen Flagge, wenn etwa Kolleginnen aus Dresden und Berlin – beide Migrationsrechtlerinnen – von einem rechten Nachrichtenportal öffentlich an den Pranger gestellt werden. Deshalb setzt sie sich für Kolleginnen und Kollegen in anderen Ländern ein, die staatliche Repressionen erfahren, etwa jüngst in den USA oder in der Türkei. Dass solche Bedrohungen und Angriffe auch in europäischen Staaten keineswegs Einzelfälle sind, belegt eine vom Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) koordinierte Untersuchung aus dem Jahr 2024 in alarmierender Weise. Sich aktiv für den Rechtsstaat einsetzen, das bedeutet auch, Schutzmechanismen einzubauen, damit seine zentralen Elemente nicht ausgehöhlt werden können, wenn politische Mehrheiten sich ändern. Auf internationaler Ebene ist ein wichtiger Meilenstein dafür die Europarats-Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs, die Deutschland im Januar dieses Jahres unterzeichnete. Die deutsche Anwaltschaft hat sich lange für diese Konvention eingesetzt – nun gilt es, sie zeitnah zu ratifizieren! Auch auf nationaler Ebene gab es einen wichtigen Meilenstein: die Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts, die Bundestag und Bundesrat Ende 2024 beschlossen. Weil ein Rechtsstaat ohne eine unabhängige Anwaltschaft undenkbar ist, muss sie in gleicher Weise ausdrücklich im Grundgesetz geschützt werden. Deshalb fordert die BRAK ein neues Grundrecht: Jedermann soll sich unabhängiger anwaltlicher Beratung bedienen können. Mit ihrem Gesetzesvorschlag löste sie eine breite Diskussion aus. Auch wenn der Bundesrat sich Ende 2025 noch nicht von einer entsprechenden Initiative aus Rheinland-Pfalz und Bremen überzeugen konnte, so besteht doch unter den demokratischen Parteien Konsens, dass Bedrohungen gegen die Anwaltschaft ernst genommen werden müssen und dass man das Thema angehen muss. Das betonte jüngst die Sprecherin der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der Unionsfraktion im Bundestag, Susanne Hierl, bei einer Veranstaltung der BRAK. Im Ziel sind wir uns also einig. Doch muss man dazu die Verfassung ändern? Ja! Aus gutem Grund wurden die Regelungen zum Bundesverfassungsgericht ins Grundgesetz gehoben. Zwar droht nicht wie bei der Richterwahl eine Blockade durch antidemokratische Parteien, doch die freie Advokatur könnte durch Änderungen im einfachen Recht ausgehöhlt werden. Über den Weg zu einer Grundgesetzänderung ist noch zu diskutieren. Die BRAK will ihren Vorschlag ausdrücklich so verstanden wissen, dass er keine staatlichen Finanzierungspflichten begründet – er garantiert die generelle Möglichkeit von Menschen, sich anwaltlich beraten zu lassen, und die Unabhängigkeit der Anwaltschaft als Institution. Man könnte „sich bedienen“ im Vorschlag der BRAK anders lesen – doch an Formulierungen kann man feilen. Auch auf strafrechtlicher Ebene muss der Rechtsstaat besser geschützt werden. Einschüchterungen, Bedrohungen und Beleidigungen in sozialen Medien gegen Menschen aus Politik und Medien, aber auch gegen Anwältinnen und Anwälte, sind unmittelbare Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaat. Völlig zu recht will der Gesetzgeber dem mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt etwas entgegensetzen. Doch nicht nur er ist gefragt. Der Rechtsstaat lebt davon, dass Menschen ihn ausfüllen, ihn verteidigen. Das geht alle an – gerade uns als Anwältinnen und Anwälte. Ihr Dr. Ulrich Wessels AKZENTE BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 91
AUFSÄTZE GUTE JURISTEN SIND ZWEIFLER DR. RONEN STEINKE* * Der Autor ist Leitender Redakteur im Politikressort der Süddeutschen Zeitung. – Der Beitrag beruht auf seiner Rede anlässlich der Einführung von Prof. Dr. Bertram Schmitt als Schlichter der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft am 26.11. 2025. Die Vortragsform wurde beibehalten. Was sind die vier Worte, die für Anwältinnen und Anwälte am schwierigsten auszusprechen sind? Was sind die vier Worte, die auch für Richterinnen und Richter am schwierigsten auszusprechen sind? Die vier Worte, die auch für Journalistinnen und Journalisten wie mich massiv mit Schwierigkeiten verbunden sind? Was sind diese vier Worte? Ich will es gerne sagen: „Ich weiß es nicht.“ Rechtssuche, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist neben vielen Dingen auch eine Übung in intellektueller Demut. Das ist sogar ein ganz wichtiges Element. Das Strafgesetz ist schon seit römischen Zeiten so klug, uns zu sagen, dass eine Unsicherheit über die Frage der Schuld keine Niederlage des Gerichts, keine Niederlage der Juristen bedeutet. In dubio pro reo, ist dann die Antwort. Aber da wir Menschen sind, bleibt es nicht aus, dass es sich trotzdem so anfühlt wie eine Niederlage. Und das heißt, dass es manchmal besonders schwerfällt, sich diesen Umstand, dass man immer noch Grund zum Zweifeln hat, auch offen einzugestehen. Genauso kann es auch für jeden Gutachter schwierig sein, der eine stolze Fachdisziplin vertritt, die Pathologie zum Beispiel, und der dann dennoch zugeben muss, dass er zu einer konkreten Fragestellung wenig beitragen kann. Gute Richterinnen, gute Richter erkennen das. Sehr gute werden auch selbst mit den Jahren eher vorsichtiger. Weniger cool. Weniger forsch. (Für gute Journalistinnen und Journalisten gilt vielleicht ähnliches. Das können aber andere besser beurteilen als ich.) Wirklich stark ist, wer berührbar bleibt, vom Leben überraschbar. Von Gegenmeinungen überzeugbar. Rechtssuche ist das genaue Gegenteil von Rechthaberei. Damit, meine Damen und Herren, zu Bertram Schmitt. Diese Fähigkeit zum Zweifeln, diese Fähigkeit zum Zweifeln auch an den eigenen Meinungen, den eigenen Vorannahmen – das halte ich für eine bewundernswerte Qualität von Bertram Schmitt. Und ich denke, diese Qualität ist es wert, von mir hier heute angesprochen zu werden, weil es nicht nur stating the obvious ist. Stating the obvious, das wäre, dass ein Richter mit einer solchen Karriere wie Bertram Schmitt natürlich ein furioser Arbeiter ist. Was denn sonst. Und ein brillanter Jurist. Natürlich. Beides sind Eigenschaften, die nicht immer zusammenfallen. Hier fallen sie zusammen. Aber das überrascht vielleicht auch niemanden hier. Das wirklich Ungewöhnliche, das Bertram Schmitt auch in dieser Top-top-top-Liga der Juristen auszeichnet – das ist in meinen Augen dieses leicht distanzierte, manchmal auch leicht ironische Verhältnis zu sich selbst. Die ausgeprägte Fähigkeit, geistig auch mal einen Schritt zurückzutreten, und nicht voller Ehrfurcht über sich selbst zu sprechen, voller leicht reizbarer Selbstverteidigung, sondern im Gegenteil – ein bisschen nachdenklich, auch mal sinnierend, ob das denn wirklich alles so gut ist. Durchaus auch mit Raum dafür, dass die Antwort vielleicht nicht immer nur lauten muss: „Ja, klar ist das gut, wie ich das hier mache.“ So wie ich Bertram Schmitt kennengelernt und erlebt habe in den vergangenen zwölf Jahren, in Gesprächen in Berlin über afrikanische Literatur, bei Besuchen an seiner Arbeitsstätte in Den Haag oder bei Diskussionen über Strafprozessrecht an der Uni Frankfurt, habe ich mir einige Male gedacht, dass das eine menschliche Eigenschaft ist, bei der man von Bertram Schmitt lernen kann. Das ist nämlich wirkliche Größe. Manche Richter werden, wenn man sie nach dem mysteriösen Akt der Strafzumessung fragt, sehr verschlossen, reden hölzern, flüchten sich in mechanische Sätze, spulen die Spielraumtheorie des Bundesgerichtshofs ab, lauter abstrakte Begriffe – alles in der Hoffnung, dass das heikle Thema rasch vorbeiziehen möge. Nicht so Bertram Schmitt: „Wenn es darum geht, dass ein Mensch für das Verhalten eines anderen eine Strafe bestimmen soll, ist das ein höchstpersönlicher Akt“, so hat er mir einmal in einem Interview gesagt, das wir für die Süddeutsche Zeitung geführt haben. „Das ist von mir als Person in der Richterrobe abhängig, das ist von meinen individuellen Erfahrungen, meiner Erziehung, vielleicht auch meiner Ideologie, wenn wir es so nennen wollen, nie ganz zu trennen.“ Wie kommt man als Strafrichter zu der Entscheidung, ob nun 17 Jahre eine angemessene Strafe für einen Menschen sind, oder eher 19 Jahre? Und wenn das keine präzise Wissenschaft ist, wie soll man umgehen mit dem, was Bertram Schmitt da so offen ausspricht, nämlich der interessanten Frage: Wie wäre diese Strafe wohl anders ausgefallen, wenn ich, der Richter, eine etwas andere Kindheit gehabt hätte? Ein anderes Familienleben? Eine andere Erziehung, eine nur leicht andere politische Prägung? Wären es dann bloß 17 Jahre geworden? Oder 18? STEINKE, GUTE JURISTEN SIND ZWEIFLER BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 AUFSÄTZE 92
„Sie können das nicht einfach in den Computer eingeben, und es kommt eine gerechte Strafe heraus“, so führte Bertram Schmitt weiter aus. „Ich persönlich finde, es ist gut, wenn wir Richter in solchen Momenten auch offenlegen, wie schwierig es manchmal für uns ist, zu einer bestimmten Entscheidung für eine Strafe zu kommen – dass es durchaus auch schlaflose Nächte gibt. Damit erreichen wir am ehesten unser Ziel, dass das Urteil Akzeptanz findet und eine gewisse Befriedung eintritt.“ Schlaflose Nächte, wer redet darüber schon gern? „Wir haben in der juristischen Sprache den Begriff des ,vernünftigen Zweifels‘“, so Bertram Schmitt. „Das heißt: Wenn alle Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und kein vernünftiger Zweifel an der Schuld mehr bleibt, darf man verurteilen. Es ist allerdings so, dass dann immer noch etwas übrigbleiben kann. Das bin ich in meinem Leben als Richter nie losgeworden. Das ist das Bewusstsein, dass man als Mensch trotzdem irren kann, auch wenn man sich bestmöglich bemüht.“ Ich habe ihn daraufhin gefragt, wie sich dieser Zweifel bei ihm äußert. Die Antwort: „Im Wesentlichen findet das Grübeln in der Nacht statt, muss ich leider sagen. Ich liege dann wach.“ Und dann, schreiben Sie etwas auf? „Ja, aber das ist meistens sinnfrei. Das dient nur der Beruhigung. Billy Wilder“, der Regisseur von Manche mögen’s heiß, „hat mal geschildert, wie es ihn gequält hat, dass ihm für sein neues Drehbuch nichts eingefallen ist. Dann kam ihm nachts eine Idee, er hat sie schnell notiert, konnte endlich einschlafen. Und am nächsten Morgen stand da nur: Boy meets girl.“ Also etwas völlig Belangloses. Schema F. Unbrauchbar, aber es hat geholfen, um in den Schlaf zu finden. Meine Damen und Herren, gute Juristen sind Zweifler. Gute Juristinnen sind Zweiflerinnen. Das klingt vielleicht manchmal etwas widersprüchlich, gerade in den Ohren von Anwältinnen und Anwälten, die doch Kämpfer sein wollen und sollen, für ihre Mandantschaft. Wenn man weiß, dass eine Sache eine gute ist, dann sollte man da doch nicht hadern und zögern, mag man entgegenhalten. Und dann ist es doch nicht gut, wenn man sich in Zweifeln verliert, sich in Unsicherheiten zurückzieht, auch noch absichtlich. Das schwächt doch. Das macht langsam. Aber was ist es denn, wofür man kämpft? Worum geht‘s denn am Ende? Juristinnen und Juristen kämpfen für Rechte. Und Rechte braucht man für Zweifelsfälle. Für den Fall, dass man nicht weiß oder sich nicht mit jedem darauf einigen kann, ob das, was jemand gesagt hat, schlau oder dumm ist, aber dass man weiß: Er hat das Recht, das zu sagen. Für den Fall, dass man nicht weiß oder sich mit jedem drauf einigen kann, ob das, was jemandem strafrechtlich vorgeworfen wird, wirklich so geschehen ist, aber dass man weiß: Er oder sie hat das Recht, dass es keine Strafe gibt, solange dieser Zweifel eben besteht. Für den Fall, dass man nicht weiß oder sich mit jedem drauf einigen kann, wer jetzt in einem Streit am Arbeitsplatz wirklich angefangen hat und ob das wirklich so stimmt, wie der Chef das darstellt, aber dass man weiß: Die Arbeitnehmerin hat das Recht, ihren Job zu behalten, solange dieser Zweifel eben besteht. Wenn immer klar wäre, wer sinnvolle Sachen sagt und wer sinnlose Sachen sagt, dann bräuchte man keine Rechte zu formulieren. Keine Freiräume für Diskussionen. Keine Zweifelsregeln. Kein in dubio pro reo. Keine Beweislastregeln. Das Recht zu verteidigen, heißt Raum für Zweifel einzufordern. Das Recht gegen den Staat zu verteidigen, gegen ökonomisch Mächtige, gegen gesellschaftliche Institutionen oder Persönlichkeiten mit informeller Macht, das heißt Raum für das Hinterfragen auch von Autoritäten zu erstreiten. Ein bewundernswerter juristischer Denker, Gustav Radbruch, der progressive Justizminister der Weimarer Republik, ein Mann der SPD, hat einst geschrieben: „Ein guter Jurist kann nur der werden, der mit einem schlechten Gewissen Jurist ist.“ Das ist vielleicht ein bisschen sehr zugespitzt, provokant. Das ist nicht leicht verdaulich. Aber was Gustav Radbruch damals gesagt hat, und übrigens, er hat das gesagt, als er schon sehr lange Jurist war und sehr lange Establishment war, den Betrieb sehr lange von innen kannte, als wichtiger Professor, als Politiker – das, was Radbruch damals gesagt hat, geht noch weiter: „Die großen Zweifler an der Wissenschaft und dem Werte des Rechts, ein Tolstoi, ein Daumier, ein Anatole France, sind für den werdenden Juristen unschätzbare Mahner zur Selbstbesinnung.“ Das ist ein Geist, von dem es mehr braucht an den Positionen der Macht. Das Gegenteil von Selbstgewissheit. Von autoritärem Durchregieren. Durchurteilen. Selbstzufriedenheit. Eigenlob. Selbstgerechtigkeit. Warum sollten Juristen, Juristinnen mehr zweifeln als andere Berufsgruppen? Schon klar: Die anderen zweifeln ja auch nicht gern, die anderen sind ja auch lieber selbstzufrieden. Warum müssen Juristen mehr zweifeln? Die Antwort ist ganz einfach: Weil sie das letzte Wort haben im Rechtsstaat. Wenn man ganz genau sein möchte: natürlich Richterinnen und Richter. Aber auch Anwältinnen und Anwälte, die nicht auf dem Stuhl des Entscheiders sitzen, sondern den Diskurs mitprägen und Entscheidungen mit herbeiführen, sind ein Teil dessen. Das sind Entscheidungen, die letztgültig sind. Wer das letzte Wort hat, der sollte sich ganz besonders stark selbst prüfen. Selbst in Frage stellen. Mit sich ringen. Und dem Zweifel nicht ausweichen. Den Zweifel nicht wegbürsten. Sondern den Zweifel geradezu suchen. Ein anderer großer Jurist des zwanzigsten Jahrhunderts, der an Deutschland gelitten hat, auch an der deutschen Justiz, und der dennoch nicht aufgegeben hat, ist Fritz Bauer, der als jüdischer NS-Verfolgter ins AUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 93
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