BRAK-Mitteilungen 2/2026

DER EINSATZ VON KÜNSTLICHER INTELLIGENZ IN ANWALTSKANZLEIEN – ZWISCHEN ARBEITSERLEICHTERUNG UND HALLUZINATION NICOLE GENITHEIM, M.A., OTTHEINZ KÄÄB, LL.M., UND SIMONE SCHOLZ, LL.M.* * Die Autorin Genitheimist Leiterin des Forschungsbereichs Freie Berufe beim Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Der Autor Kääbist Rechtsanwalt in München und ehemals erster Vorsitzender des Vereins Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. und war langjähriges Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München. Die Autorin Scholz ist Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin in Poing/München und Geschäftsführerin der Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. Im Auftrag des Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. wurden zwischen Februar und Juni 2025 insgesamt 422 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zu verschiedenen Aspekten rund um den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in Rechtsanwaltskanzleien befragt.1 1 Die gesamte Studie erschien im November 2025 als Print- und Digitalausgabe und ist über das Institut für Freie Berufe (forschung@ifb.uni-erlangen.de) zu erwerben. Der Beitrag widmet sich vor allem der tatsächlichen Nutzung von künstlicher Intelligenz in Anwaltskanzleien. Dabei wird Bezug darauf genommen, ob bereits KI-basierte Anwendungen genutzt wurden, um welche es sich dabei handelt und wofür sie genutzt wurden. Weiter wird auf eine zukünftige (potenzielle) Nutzung von KI eingegangen und mit der Nutzung von KI verbundene Chancen und Risiken thematisiert. Weitere Aspekte wie rechtliche Regelungen und die KI-Verordnung der Europäischen Union finden sich in der Gesamtstudie wieder. I. DIE BEFRAGUNG AUF EINEN BLICK 1. AUSGANGSSITUATION Bei künstlicher Intelligenz (KI) handelt es sich um ein Thema, das in aller Munde ist. Kaum eine technologische Fortentwicklung der letzten Jahre löste so viele Diskussionen rund um potenzielle Chancen, aber auch Risiken aus. Dabei ist diese Entwicklung und in Teilen auch die Etablierung von KI eng verbunden mit einer Anwendung: ChatGPT. Allein im Februar 2025 verzeichnete ChatGPT einen Zugriff von etwa 3,9 Mrd. Besucherinnen und Besuchern.2 2 Bastian, Matthias (2025): ChatGPT erreicht im Februar zwar neuen Nutzerrekord, wächst aber kaum noch, in: The Decoder, https://the-decoder.de/chatgpt-erreicht-i m-februar-zwar-neuen-nutzerrekord-waechst-aber-kaum-noch/ (9.9.2025) Anwendungen wie ChatGPT, aber auch Gemini oder Grok sind vielen mittlerweile ein Begriff, lösen dabei aber gerade im Arbeitskontext nicht nur Jubelstürme aus. Während die einen in KI große Möglichkeiten wie Zeitersparnisse, effektiveres Arbeiten oder gar Arbeitserleichterungen sehen, warnen andere sogar vom Wegfall ganzer Berufsfelder, da manche Jobs oder Berufsfelder vermeintlich leicht durch eine KI ersetzt werden können. Weiter etabliert sich KI nicht nur um Arbeitskontext, sondern durchdringt letztendlich die Gesamtgesellschaft. Somit stellt Künstliche Intelligenz und ihre Nutzung und Anwendung ein Thema dar, das – egal, wie man dazu steht – nicht mehr ignoriert werden kann. An dieser Stelle setzt die Studie des Instituts für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität ErlangenNürnberg (IFB) im Auftrag des Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. an und betrachtet die KI-Nutzung in Anwaltskanzleien und die Haltungen und Meinungen der Anwaltschaft rund um diese Thematik. 2. ANWALTS- UND KANZLEIBEZOGENE STRUKTUREN DER BEFRAGUNGSTEILNEHMENDEN Im Folgenden wird kurz auf die anwalts- und kanzleibezogenen Strukturen der Befragungsteilnehmenden eingegangen. So zeigt sich eine Geschlechterverteilung von etwa 57 % Männern und etwa 43 % Frauen. Weiter sind die Befragungsteilnehmenden im Mittel 50 Jahre alt, wobei Anwälte mit im Schnitt 52 Jahren etwas älter als ihre Kolleginnen mit 48 Jahren sind. Der Großteil der Studienteilnehmenden ist selbstständig tätig (63 %), während etwa 35 % angeben, angestellt tätig zu sein. Weiter sind etwa 3 % zu gleichen Teilen angestellt und selbstständig tätig. Zum Beruf des Anwalts und der Anwältin zugelassen sind die Befragten seit im Schnitt etwa 21 Jahren, so blicken sie auf eine in Teilen lange Berufserfahrung zurück. Wird der Blick auf die Kanzleien gerichtet, sind etwa 46 % der Befragungsteilnehmenden in Sozietäten tätig, gefolgt von den Einzelkanzleien mit etwa 40 %. Syndizi waren mit etwa 13 % vertreten. In den Kanzleien werden darüber hinaus im Mittel etwa 27 Personen beschäftigt. Des Weiteren befinden sich die Kanzleien fast vollständig im Westen, die Ostbundesländer sind stark unterrepräsentiert. Auch sind die Kanzleien mehrheitlich eher in Großstädten angesiedelt. So befinden sich etwa 38 % der Kanzleien in Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern und Einwohnerinnen und etwa 24 % in Städten mit einer Bevölkerung zwischen 100.000 und 500.000 Personen. II. DIE NUTZUNG VON KI-BASIERTEN ANWENDUNGEN IN KANZLEIEN Es folgt die Darstellung der Nutzung von KI-basierten Anwendungen in Rechtsanwaltskanzleien. Dabei muss zu Beginn festgehalten werden, dass ein Großteil der Befragungsteilnehmenden von etwa 67 % in ihrer juristischen Praxis bereits künstliche Intelligenz nutzt oder genutzt hat. Keine Erfahrungen diesbezüglich hat somit AUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 97

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