BRAK-Mitteilungen 2/2026

88,3% 45,2% 28,2% 21,3% 11,2% 1,1% 0,5% 33,3% 9,3% 9,3% 6,7% 6,7% 6,7% 5,3% 4,0% 2,7% 2,7% 2,7% 24,0% ChatGPT Beck-Online Copilot (Microsoft) Gemini (Google) Bing.com Kira Systems ROSS Intelligence Perplexity DeepL Libratech LeChat Claude Frag den Grüneberg Otto Schmidt Answers GROK Deepseek Datev Juris Weitere KI-Anwendungen: Einzelnennungen * Bereits in der juristischen Praxis verwendete KI-basierte Anwendungen Mehrfachnennungen möglich: 85 Antworten von 75 Befragten Im Fragebogen vorgegebene Antwortmöglichkeiten Von den Befragten angegebene Antworten Mehrfachnennungen möglich: 368 Antworten von 188 Befragten * Einzelnennungen: bea KI, CoPilot Tax (Haufe), Haufe HR-KI, J-Lawyer integrierte KI-Lösung, JUPUS Kanzlei-KI, Jura KI, Legal Analytics von WoltersKluwer, LegalTwin Advoware, Legora, localai, Lokal gehostete LLMs, neuroflash, Noxtua, Pandektes, Prime Legal AI, sipgate frontdesk, Stollfuss KI, Unriddle Diese Darlegung macht deutlich, dass den empfundenen Vorteilen wie schnellere Recherche oder Effizienzsteigerung durchaus gravierende Nachteile bzw. Risiken gegenüberstehen. Insbesondere die falschen Quellenangaben, aber eben auch die fehlende juristische Präzision und der Verlust des menschlichen Urteilsvermögens sind gerade für die juristische Tätigkeit durchaus von Relevanz. Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass auf einen Einsatz von KI generell verzichtet werden muss, solange deren Schwächen oder Defizite bedacht und im besten Fall ausgeglichen werden. 3. AKTUELLE UND (POTENZIELLE) ZUKÜNFTIGE NUTZUNG KI-BASIERTER ANWENDUNGEN Neben Einschätzungen zur Nutzung von KI im Rechtsbereich und wahrgenommenen Vor- und Nachteilen ist der Ist-Zustand in den Kanzleien von Relevanz, also ob bereits KI-basierte Anwendungen3 3 Grundsätzlich wurden die von den Befragungsteilnehmenden genannten KI-Anwendungen nicht auf deren Plausibilität getestet, es fand lediglich eine Recherche statt, ob diese Anwendung existiert und sie KI-basiert ist. Weiter wurde nicht geprüft, ob diese Anwendungen bspw. in den Bereichen angewendet werden können, die von den Befragten genannt wurden. Der Studie wurde eine Kurzübersicht über alle benannten KI-Anwendungen angehängt. eingesetzt oder genutzt werden und falls ja, für was und wie wird deren Nützlichkeit bewertet. Abb. 3: verwendete KI-Anwendungen Wenn danach gefragt wird, welche KI-basierten Anwendungen bereits in der juristischen Praxis verwendet wurden, zeigt sich eine klare Dominanz von ChatGPT (vgl. Abb. 3). Dieses Tool wird von etwa 88 % genannt, danach folgt mit längerem Abstand Beck-Online (45,2 %) und Perplexity (33,3 %). Weiter genutzt werden – wenn auch in geringerem Umfang – Copilot von Microsoft (28,2 %), Gemini von Google (21,3 %) oder Bing.com (11,2 %). In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass KI-Anwendungen, die spezifisch für den juristischen Bereich entwickelt wurden, seltener genutzt werden. Unter den häufigsten Nennungen findet sich diesbezüglich nur Beck-Online wieder, seltener genannt werden noch Libratech, Frag den Grüneberg, Otto Schmidt Answers oder Juris. Dabei wird Beck-Online mehrheitlich von seinen Nutzern unter den Befragungsteilnehmenden als nützlich bewertet. Für etwa 43 % ist die Anwendung sehr nützlich, für etwa 39 % eher nützlich. Genutzt wird Beck-Online dabei wenig überraschend insb. für (juristische) Recherche. ChatGPT wird in Summe sogar als noch etwas nützlicher wahrgenommen, so bewerten etwa 36 % das Tool als sehr nützlich und etwa 49 % als eher nützlich. Das Einsatzfeld von ChatGPT ist auch breiter, so geben die Befragungsteilnehmenden eine Variation an Anwendungsbereichen wie (juristische) Recherche, Erstellung von Dokumenten oder Texten, Zusammenfassungen, GENITHEIM/KÄÄB/SCHOLZ, DER EINSATZ VON KÜNSTLICHER INTELLIGENZ IN ANWALTSKANZLEIEN BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 AUFSÄTZE 100

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