BRAK-Mitteilungen 2/2026

wie Vertreterinnen und Vertreter der mitgastgebenden Rechtsanwaltskammern auch zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter des Brüsseler Politikbetriebs und der europäischen Institutionen. Damit fungierte der Neujahrsempfang erneut als Plattform für den Austausch über die Herausforderungen und Chancen der europäischen Rechtsgemeinschaft. MAHNUNG VOR CHATKONTROLLE I UND CHATKONTROLLE II Anlässlich der Trilogverhandlungen über die sog. Chatkontrolle/CSAM-Verordnung zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet hat die BRAK erneut Stellung genommen4 4 BRAK-Stn.-Nr. 11/2026. und warnt vor schwerwiegenden Eingriffen in das Mandatsgeheimnis. Der Verordnungsentwurf sieht Pflichten für Diensteanbieter zur Bewertung und Minderung von Risiken, gezielte, anlasslose Aufdeckungspflichten und Melde- und Entfernungspflichten vor, welche erhebliche Bedenken nicht zuletzt hinsichtlich des Mandatsgeheimnisses aufwerfen. Am 26.11.2025 hat sich der Rat nach mehrjährigen Verhandlungen auf eine Allgemeine Ausrichtung zur Verordnung gegen Kindesmissbrauch im Internet geeinigt. Die darin vorgesehenen Maßnahmen der Diensteanbieter sollen nun auf freiwilliger Basis erfolgen. Die BRAK hält auch die teils abgemilderten Vorschläge des Rates mit Blick auf den Schutz der Grundrechte und insb. das Mandatsgeheimnis in ihrer Gesamtheit für nicht tragbar. So ist die Abkehr von einer unmittelbaren Pflicht zur Erkennung von Missbrauchsmaterial zu begrüßen. Mit der geplanten Fortführung freiwilliger Durchleuchtung verbleiben jedoch inakzeptable Risiken für die Vertraulichkeit der Online-Kommunikation und insb. der über solche Dienste abgewickelten Mandatskorrespondenz. Keinesfalls darf zudem die geplante Pflicht zur Erkennung und Minimierung von Risiken zu einer mittelbaren Einführung von Durchleuchtungspflichten werden. Die BRAK äußert sich zudem zu Verschlüsselung, dem in Art. 12a aufgenommenen, aber nicht hinreichend gewährleisteten Berufsgeheimnis und den Risiken der Altersverifikation. Da sich die Einigung über die CSAM-Verordnung nun schon über Jahre hinzieht, soll parallel die Übergangsverordnung, sog. Temporäre ePrivacy Derogation, verlängert werden. Diese macht eine Durchleuchtung von Kommunikation auf freiwilliger Basis möglich. Die BRAK hat sich nun gemeinsam mit einer Vielzahl anderer Organisationen an die Mitglieder des EP gewandt und vor dieser Verlängerung gewarnt. DIE BRAK INTERNATIONAL RECHTSANWÄLTIN SWETLANA SCHAWORONKOWA, LL.M., RECHTSANWALT RIAD KHALIL HASSANAIN UND ASS. JUR. KATHARINA VON SCHACK, BRAK, BERLIN Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK im internationalen Bereich im Januar und Februar 2026. VERANSTALTUNG ZUR ROLLE VON KI FÜR DIE ANWALTSCHAFT IN SOUSSE Am 10.1.2026 fand in Sousse, Tunesien, eine Veranstaltung der BRAK und der Anwaltskammer von Tunesien (ONAT) statt. Die Veranstaltung wurde in enger Zusammenarbeit mit der Zweigstelle in Sousse konzipiert und durchgeführt. Ziel war es, über die aktuellen Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz auf den Anwaltsberuf zu informieren, wobei insb. berufsrechtliche Fragestellungen im Fokus standen. Es nahmen etwa 150 Anwältinnen und Anwälte aus Sousse, Monastir, Kairouan und Tunis teil. Die BRAK wurde durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Thüringen, Jan Helge Kestel, sowie Riad Khalil Hassanain vertreten. Die tunesische Anwaltskammer war u.a. durch ihren neuen Präsidenten Boubaker Ben Thabet vertreten, der die Veranstaltung eröffnete. Der ehemalige Schatzmeister der ONAT, Rached Barkache, referierte zu den potentiellen Auswirkungen von KI auf das in Tunesien bestehende, nach wie vor restriktive Werbeverbot für Anwälte. Insgesamt war die Veranstaltung von teils sehr lebhaften Diskussionen über die Zukunft des Anwaltsberufs begleitet. Auch hier konnte die BRAK die Auswirkungen von KI auf die deutsche Anwaltschaft, aber auch die Anwaltspraxis darlegen. OPENING OF THE LEGAL YEAR IN SINGAPUR Die BRAK nahm am 12.1.2026 am Opening of the Legal Year in Singapur teil, das traditionell den offiziellen Auftakt des juristischen Jahres in den Common Law geprägten Ländern darstellt. Die Veranstaltung fand am Supreme Court of Singapore statt und wurde durch ein mehrtägiges Begleitprogramm für internationale Delegationen ergänzt. Im Rahmen der Zeremonie hielten der Attorney-General von Singapur, Lucien Wong Senior Counsel, und der Präsident der Law Society of Singapore, Professor Tan Cheng Han Senior Counsel, Grundsatzreden zur Lage und Zukunft des singapurischen Rechtswesens. Wong hob die historische Bedeutung des 200-jährigen Jubiläums des Second Charter of Justice hervor und betonte die Verantwortung der Attorney-General’s Chambers AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 121

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