ANWALTSCHAFT IM VISIER VON AUTOKRATEN Dies zeigt ein Blick auf staatliche Angriffe und Bedrohungen von Anwältinnen und Anwälten weltweit. Sie sind das erste Angriffsziel von Autokraten, gerade weil es ihre ureigenste Aufgabe ist, die Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat zu vertreten. Beispielsweise überzieht Russland die Anwälte von Alexei Nawalny mit Strafverfahren bis hin zu ihrer Inhaftierung einfach deshalb, weil sie ihre professionelle Pflicht erfüllt haben. In Venezuela geschieht vergleichbares mit Anwältinnen und Anwälten, die politische Gefangene verteidigen. In der Türkei, immerhin Mitglied des Europarats, lässt die Regierung von Präsident Erdogan Anwälte des Bürgermeisters von Istanbul und politischen Hauptrivalen des Präsidenten verhaften, weil sie gegen die Inhaftierung ihres Mandanten vorgehen. In allen Fällen haben sich Richterinnen und Richter instrumentalisieren lassen und als Erfüllungsgehilfen der Machthaber fungiert. Und wie sieht es in gewachsenen demokratischen Rechtsstaaten aus? Machen wir uns nichts vor: Wir haben lange geglaubt, dass der Rechtsstaat in seiner Essenz unangreifbar und als Schutzmechanismus verlässlich ist, dass er gewissermaßen eine Ewigkeitsgarantie hat. Wir müssen aber inzwischen erkennen, dass seine Erosion selbst in Demokratien potenziell nur eine Wahl entfernt sein kann. EROSION DES RECHTSSTAATS IN DER ÄLTESTEN DEMOKRATIE In den USA, einer Demokratie, die immer besonders stolz auf ihre „checks and balances“ war, hat Präsident Donald Trump unmittelbar nach Amtsantritt Anwaltsfirmen per sog. Executive Order mit einer Reihe von Sanktionen überzogen. Dies allein aus dem Grund, weil sie Personen oder Mandate vertreten haben, die er als seiner Person oder staatlichen Interessen in dem von ihm verstandenen Sinne feindselig wahrnimmt. Die Sanktionen verbieten etwa Bundesbehörden, die betreffenden Anwaltskanzleien zu mandatieren. Sie untersagen deren Anwältinnen und Anwälten, Bundesgebäude zu betreten, was bedeutet, dass ihnen buchstäblich der Zutritt zu Gericht verweigert wird. Außerdem verlangen sie von Unternehmen, die einen Vertrag mit der US-Bundesregierung abschließen, offenzulegen, ob sie in der Vergangenheit die betreffenden Anwaltsfirmen mandatiert haben. Eine weitere Executive Order richtet sich gegen eine Anwaltsfirma, die pro bono Immigranten und Transgender-Personen vertritt. Ein „Executive Memorandum“ wiederum droht damit, Anwältinnen und Anwälte sowie ihre Kanzleien zu disziplinieren und zu sanktionieren, die sich an aus Regierungssicht „mutwilligen und unvernünftigen Klagen“ beteiligen. Dies betrifft vor allem Asyl- und Immigrationsfälle. Die ABA (American Bar Association) wurde wirtschaftlich stark durch drastische Kürzungen staatlicher Zuschüsse für ihre internationalen Projekte getroffen. Dies hat zu zahlreichen Entlassungen geführt. Die Kürzungen betreffen etwa bezeichnenderweise das „Center of Human Rights“, das Menschenrechtsverteidiger auf der ganzen Welt unterstützt. Zu den Menschenrechtsverteidigern gehören nicht nur Anwältinnen und Anwälte, sondern auch Journalistinnen und Journalisten sowie Privatleute, die sich nicht selten unter Lebensgefahr oder Gefährdung der persönlichen Freiheit für die Menschenrechte in Autokratien und Diktaturen einsetzen. Nicht verwunderlich ist es, dass von den Kürzungen auch das sog. „World Justice Project“ betroffen ist, das Rechtsstaatlichkeit weltweit fördert. All diese Maßnahmen greifen direkt die freie und unabhängige Anwaltschaft an. Sie haben, was natürlich bezweckt ist, ein Klima der Einschüchterung und Angst geschaffen, das über die betroffenen Anwaltsfirmen hinausgeht und die gesamte Anwaltschaft erfasst. Einzelne Kanzleien haben die Trump-Anordnungen in erster Instanz erfolgreich angefochten. Soweit mir bekannt ist, stehen Entscheidungen von Berufungsgerichten noch aus. Leider haben aber auch vor allem große Anwaltsfirmen in den USA aus wirtschaftlichen Gründen vor den Repressionen der Regierung kapituliert. Um Sanktionen zu vermeiden, haben sich neun von ihnen im Wege eines sog. deals bereit erklärt, der Trump Administration oder politischen Anliegen, die sie unterstützt, kollektiv kostenlose Rechtsberatung im Werte von fast einer Milliarde Dollar zur Verfügung zu stellen. Dies wirft natürlich gravierende Fragen anwaltlicher Berufsethik auf. Auch die ABA, die immerhin in einer beispiellosen Aktion die US-Regierung verklagt hat, ist nicht frei von vorauseilendem Gehorsam bzw. sie überlegt sich genau, an welcher Stelle es sich lohnt, Standfestigkeit zu zeigen oder eben nicht. Eine meiner Richterkolleginnen am ICC war im Sommer von der ABA als Sprecherin zu einer Konferenz in New York eingeladen. Kurz vor der Veranstaltung wurde sie aufgrund einer Executive Order von Präsident Trump neben anderen Richterinnen und Richtern des Gerichtshofs dafür sanktioniert, dass sie ihre richterliche Aufgabe unabhängig und nach Recht und Gesetz erfüllt hat. Nachdem ihre Sanktionierung bekannt geworden war, wurde sie umgehend von der ABA ausgeladen; auch eine Zuschaltung per Video-Link, so wurde ihr bedeutet, werde in der derzeitigen Situation nicht als opportun angesehen. Es wird Sie deshalb auch nicht verwundern, dass es sich für meine sanktionierten Kolleginnen und Kollegen am ICC als ausgesprochen schwierig gestaltet, eine Anwaltskanzlei in den USA zu finden, die ihre Interessen dort vor Gericht vertritt. Prinzipientreue erweist sich eben erst dann, wenn das Prinzip auf die Probe gestellt wird. SCHMITT, DIE UNABHÄNGIGKEIT DER ANWALTSCHAFT AUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 95
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