Exil ging und dann nach 1945 zurückkehrte und als Generalstaatsanwalt in Hessen NS-Täter vor Gericht stellte. „Der Jurist, den wir heute brauchen, muss unsicher gemacht werden“, sagte Bauer. „Die innere Unsicherheit, die Problematik seines Kampfes um das Recht muss ihm an der Universität beigebracht werden.“ Das sagte Bauer 1965, als Quintessenz aus seinen langen Erfahrungen mit der Suche nach Recht. Meine Damen und Herren, gute Juristen sind Zweifler, und wenn Bertram Schmitt als Schlichter vielleicht manchmal Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an einen Tisch bitten wird; Menschen, denen es nicht leicht fällt, von einem eigenen Fehler zu sprechen, der ihnen vielleicht unterlaufen ist; Menschen, die wirklich auch sonst sehr, sehr sorgfältig sind – aber die halt trotzdem Menschen sind; dann hilft es sicherlich, wie er diese notwendige menschliche Haltung, die ich mit intellektueller Demut beschreiben würde, auch selbst vorlebt. Ich kann davor nur meinen Hut ziehen. Und ich kann die Bundesrechtsanwaltskammer nur dazu beglückwünschen, dass sie Bertram Schmitt für diese wichtige Aufgabe gewinnen konnte. Könnte man sich einen besseren Schlichter vorstellen? „Ich weiß es nicht.“ DIE UNABHÄNGIGKEIT DER ANWALTSCHAFT PROF. DR. BERTRAM SCHMITT* * Seit Mai 2025 ist der Autor der neue Schlichter in der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. – Der Beitrag beruht auf seiner Rede zur Einführung als Schlichter der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft am 26.11.2025. Die Vortragsform wurde beibehalten. Wie Sie wissen, tritt man nicht als Richter am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH/ICC) in die Justiz ein. Ich komme aus der deutschen Justiz, habe dort 25 Jahre als Richter gearbeitet, vom Amtsgericht über das Landgericht, das Oberlandesgericht bis zum Bundesgerichtshof. Ich fühle mich diesem durch Rechtsstaatlichkeit geprägten Rechtssystem verbunden. Zu einem funktionierenden Rechtsstaat gehört nicht nur eine unabhängige Justiz, sondern ebenso eine unabhängige Anwaltschaft. Nur wo es eine unabhängige Anwaltschaft gibt, gibt es eine unabhängige Justiz. Die freie Anwaltschaft ist der Garant dafür, dass der einzelne Bürger gegenüber dem Staat nicht schutzlos ist. Anwältinnen und Anwälte sind die unabhängigen Vertreter ihrer Mandanten und damit zugleich Wächter des Rechtsstaats. Ohne eine freie, unabhängige und staatlicherseits ungehinderte Anwaltschaft gibt es weder eine effektive Verteidigung, noch echten Zugang des Bürgers zum Recht noch faire, rechtsstaatliche Verfahren. Sehr schön und treffend formuliert das die Präambel der „Convention for the Protection of the Profession of Lawyer“ des Europarates vom 12.3.2025: „Underlining the fundamental role that lawyers and their professional associations play in upholding the rule of law, securing access to justice and ensuring the protection of human rights and fundamental freedoms.“ Ich werde auf diese Konvention später noch einmal zurückkommen. SELBSTVERWALTUNG ALS FUNDAMENT Unabhängigkeit setzt voraus, dass die Anwaltschaft sich selbst verwaltet – frei von staatlichen Eingriffen und Fremdbestimmung. Ein wesentlicher Baustein dieser Selbstverwaltung ist das Angebot einer unabhängigen, fairen und unbürokratischen Schlichtung im Konfliktfall, wie sie die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft zur Verfügung stellt. Eine erfolgreiche Schlichtung beendet den Konflikt durch eine gütliche Einigung der Parteien auf Vermittlung der Schlichtungsstelle – also durch Kooperation statt Konfrontation. Die auf Freiwilligkeit und Kompromissbereitschaft beruhende Schlichtung berücksichtigt die Interessen beider Parteien und schafft Rechtsfrieden. Sie hat damit eine ethische Qualität. Sie kontrastiert fundamental mit dem Modebegriff „deal“, wie er in Zeiten Trumpscher Realpolitik allgegenwärtig zu sein scheint. Ein deal in diesem Sinne besteht regelmäßig in Konfrontation statt Kooperation, in der Überwältigung der schwächeren Partei durch die Stärkere statt in einem fairen Interessenausgleich. Die Schlichtungsstelle hat aber nicht nur die Aufgabe, individuelle Konflikte zwischen Anwalt und Mandantschaft zu befrieden. Sie stärkt zugleich ganz allgemein das Vertrauen in die Anwaltschaft und ihre Selbstverwaltung – und damit in die rechtsstaatliche Ordnung. Sie hat damit auch gesamtgesellschaftliche Relevanz. Die Bedeutung einer unabhängigen, allein an den Interessen der Mandanten orientierten und selbstverwalteten Anwaltschaft für einen funktionierenden demokratischen Rechtsstaat kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 AUFSÄTZE 94
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