BRAK-Mitteilungen 2/2026

„Sie können das nicht einfach in den Computer eingeben, und es kommt eine gerechte Strafe heraus“, so führte Bertram Schmitt weiter aus. „Ich persönlich finde, es ist gut, wenn wir Richter in solchen Momenten auch offenlegen, wie schwierig es manchmal für uns ist, zu einer bestimmten Entscheidung für eine Strafe zu kommen – dass es durchaus auch schlaflose Nächte gibt. Damit erreichen wir am ehesten unser Ziel, dass das Urteil Akzeptanz findet und eine gewisse Befriedung eintritt.“ Schlaflose Nächte, wer redet darüber schon gern? „Wir haben in der juristischen Sprache den Begriff des ,vernünftigen Zweifels‘“, so Bertram Schmitt. „Das heißt: Wenn alle Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und kein vernünftiger Zweifel an der Schuld mehr bleibt, darf man verurteilen. Es ist allerdings so, dass dann immer noch etwas übrigbleiben kann. Das bin ich in meinem Leben als Richter nie losgeworden. Das ist das Bewusstsein, dass man als Mensch trotzdem irren kann, auch wenn man sich bestmöglich bemüht.“ Ich habe ihn daraufhin gefragt, wie sich dieser Zweifel bei ihm äußert. Die Antwort: „Im Wesentlichen findet das Grübeln in der Nacht statt, muss ich leider sagen. Ich liege dann wach.“ Und dann, schreiben Sie etwas auf? „Ja, aber das ist meistens sinnfrei. Das dient nur der Beruhigung. Billy Wilder“, der Regisseur von Manche mögen’s heiß, „hat mal geschildert, wie es ihn gequält hat, dass ihm für sein neues Drehbuch nichts eingefallen ist. Dann kam ihm nachts eine Idee, er hat sie schnell notiert, konnte endlich einschlafen. Und am nächsten Morgen stand da nur: Boy meets girl.“ Also etwas völlig Belangloses. Schema F. Unbrauchbar, aber es hat geholfen, um in den Schlaf zu finden. Meine Damen und Herren, gute Juristen sind Zweifler. Gute Juristinnen sind Zweiflerinnen. Das klingt vielleicht manchmal etwas widersprüchlich, gerade in den Ohren von Anwältinnen und Anwälten, die doch Kämpfer sein wollen und sollen, für ihre Mandantschaft. Wenn man weiß, dass eine Sache eine gute ist, dann sollte man da doch nicht hadern und zögern, mag man entgegenhalten. Und dann ist es doch nicht gut, wenn man sich in Zweifeln verliert, sich in Unsicherheiten zurückzieht, auch noch absichtlich. Das schwächt doch. Das macht langsam. Aber was ist es denn, wofür man kämpft? Worum geht‘s denn am Ende? Juristinnen und Juristen kämpfen für Rechte. Und Rechte braucht man für Zweifelsfälle. Für den Fall, dass man nicht weiß oder sich nicht mit jedem darauf einigen kann, ob das, was jemand gesagt hat, schlau oder dumm ist, aber dass man weiß: Er hat das Recht, das zu sagen. Für den Fall, dass man nicht weiß oder sich mit jedem drauf einigen kann, ob das, was jemandem strafrechtlich vorgeworfen wird, wirklich so geschehen ist, aber dass man weiß: Er oder sie hat das Recht, dass es keine Strafe gibt, solange dieser Zweifel eben besteht. Für den Fall, dass man nicht weiß oder sich mit jedem drauf einigen kann, wer jetzt in einem Streit am Arbeitsplatz wirklich angefangen hat und ob das wirklich so stimmt, wie der Chef das darstellt, aber dass man weiß: Die Arbeitnehmerin hat das Recht, ihren Job zu behalten, solange dieser Zweifel eben besteht. Wenn immer klar wäre, wer sinnvolle Sachen sagt und wer sinnlose Sachen sagt, dann bräuchte man keine Rechte zu formulieren. Keine Freiräume für Diskussionen. Keine Zweifelsregeln. Kein in dubio pro reo. Keine Beweislastregeln. Das Recht zu verteidigen, heißt Raum für Zweifel einzufordern. Das Recht gegen den Staat zu verteidigen, gegen ökonomisch Mächtige, gegen gesellschaftliche Institutionen oder Persönlichkeiten mit informeller Macht, das heißt Raum für das Hinterfragen auch von Autoritäten zu erstreiten. Ein bewundernswerter juristischer Denker, Gustav Radbruch, der progressive Justizminister der Weimarer Republik, ein Mann der SPD, hat einst geschrieben: „Ein guter Jurist kann nur der werden, der mit einem schlechten Gewissen Jurist ist.“ Das ist vielleicht ein bisschen sehr zugespitzt, provokant. Das ist nicht leicht verdaulich. Aber was Gustav Radbruch damals gesagt hat, und übrigens, er hat das gesagt, als er schon sehr lange Jurist war und sehr lange Establishment war, den Betrieb sehr lange von innen kannte, als wichtiger Professor, als Politiker – das, was Radbruch damals gesagt hat, geht noch weiter: „Die großen Zweifler an der Wissenschaft und dem Werte des Rechts, ein Tolstoi, ein Daumier, ein Anatole France, sind für den werdenden Juristen unschätzbare Mahner zur Selbstbesinnung.“ Das ist ein Geist, von dem es mehr braucht an den Positionen der Macht. Das Gegenteil von Selbstgewissheit. Von autoritärem Durchregieren. Durchurteilen. Selbstzufriedenheit. Eigenlob. Selbstgerechtigkeit. Warum sollten Juristen, Juristinnen mehr zweifeln als andere Berufsgruppen? Schon klar: Die anderen zweifeln ja auch nicht gern, die anderen sind ja auch lieber selbstzufrieden. Warum müssen Juristen mehr zweifeln? Die Antwort ist ganz einfach: Weil sie das letzte Wort haben im Rechtsstaat. Wenn man ganz genau sein möchte: natürlich Richterinnen und Richter. Aber auch Anwältinnen und Anwälte, die nicht auf dem Stuhl des Entscheiders sitzen, sondern den Diskurs mitprägen und Entscheidungen mit herbeiführen, sind ein Teil dessen. Das sind Entscheidungen, die letztgültig sind. Wer das letzte Wort hat, der sollte sich ganz besonders stark selbst prüfen. Selbst in Frage stellen. Mit sich ringen. Und dem Zweifel nicht ausweichen. Den Zweifel nicht wegbürsten. Sondern den Zweifel geradezu suchen. Ein anderer großer Jurist des zwanzigsten Jahrhunderts, der an Deutschland gelitten hat, auch an der deutschen Justiz, und der dennoch nicht aufgegeben hat, ist Fritz Bauer, der als jüdischer NS-Verfolgter ins AUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 93

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