BRAK-Mitteilungen 2/2026

Im Gegensatz zu den in § 14 II BRAO genannten Widerrufsgründen, handelt es sich bei den in § 14 III BRAO genannten Gründen um eine Ermessensentscheidung der Kammer. (CW) In der Rubrik „Stichwort Berufsrecht“ werden in jeder Ausgabe der BRAK-Mitteilungen Grundbegriffe des anwaltlichen Berufsrechts kurz erklärt. Die BRAK-Mitteilungen wollen so eine schnelle Information über wichtige Bereiche des Berufsrechts wie etwa die Selbstverwaltung oder die anwaltlichen Core Values ermöglichen. Die Stichworte verfassen abwechselnd u.a. Daniela Neumann (DN), Christian Dahns (Da), Dr. Tanja Nitschke (tn) und Prof. Dr. Christian Wolf (CW). AUS DER ARBEIT DER BRAK DIE BRAK IN BERLIN RECHTSANWÄLTIN DR. TANJA NITSCHKE, MAG. RER. PUBL., BRAK, BERLIN Der Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf nationaler Ebene im Januar und Februar 2026. Im Fokus standen erneut Bedrohungen und Repressionen gegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland wie international. Einen wichtigen Meilenstein bildete dabei die Unterzeichnung der Europaratskonvention zum Schutz des Anwaltsberufs durch Deutschland am 26.1.2026. beA UND ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR Der Betrieb und die Weiterentwicklung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) sowie die weitere Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) sowohl auf rechtlicher wie auf technischer Ebene bildeten als Daueraufgabe weiterhin einen der Arbeitsschwerpunkte der BRAK. beA-System Auch im Berichtszeitraum wurde das beA-System gepflegt und weiterentwickelt. Mit der Ende Januar ausgerollten Version 4.2.4 des beA-Systems wurden kleinere Fehlerbehebungen vorgenommen.1 1 Vgl. beA-Newsletter 1/2026 v. 20.1.2026 und im Detail https://portal.beasupport. de/release-information. Die Mitte Februar veröffentlichte beA-Version 4.2.5 beinhaltete eine Aktualisierung der Basiskomponente der beA Client-Security zur Anpassung an aktuelle Sicherheitsanforderungen. Die BRAK bittet darum, die Aktualisierung bis spätestens Mitte April durchzuführen.2 2 Vgl. beA-Newsletter 2/2026 v. 17.2.2026. Rechtlicher Rahmen des ERV Im Berichtszeitraum begleitete die BRAK weiterhin die Fortentwicklung des rechtlichen Rahmens des ERV. In diesem Zusammenhang nahm sie Stellung zu einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für die Dritte Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung.3 3 BRAK-Stn.-Nr. 4/2026; dazu Nachr. aus Berlin 3/2026 v. 4.2.2026. Damit sollen amtliche Formulare angepasst werden, um die Zwangsvollstreckung weiter zu digitalisieren. Dies begrüßt die BRAK, kritisiert jedoch, dass die Inkraftretenszeitpunkte nicht mit dem Release-Zyklus für den Datenaustausch-Standard XJustiz abgestimmt ist, was zu Umstellungsproblemen führen kann. Kritisch äußerte sich die BRAK außerdem zu einem Referentenentwurf, mit dem der ERV beim Deutschen Patent- und Markenamt modernisiert und ein neues, zentrales Portal für gewerbliche Schutzrechte eingeführt werden soll.4 4 BRAK-Stn.-Nr. 56/2025; dazu Nachr. aus Berlin 1/2026 v. 7.1.2026. Auch dies begrüßt sie im Grundsatz, lehnt allerdings das geplante eigenständige Authentifizierungsverfahren ab – die Anwaltschaft verfüge mit der SAFE-ID und dem beA bereits über etablierte, eindeutige Authentifizierungsmöglichkeiten. ANWALTSCHAFT Der Schutz anwaltlicher Unabhängigkeit und der Schutz von Anwältinnen und Anwälten gegen Repressionen und Beeinträchtigungen ihrer Berufsausübung bildeten insgesamt einen Schwerpunkt der Arbeit der BRAK im Berichtszeitraum. Unter anderem nahmen Vertreterinnen und Vertreter der BRAK an den verschiedenen Veranstaltungen der Rechtsanwaltskammern Nürnberg und Berlin anlässlich des Tags des verfolgten Anwalts am 24. Januar teil.5 5 S. hierzu Nachr. aus Berlin 2/2026 v. 21.1.2026 sowie Nitschke, BRAK-Magazin 1/ 2026, 10. Europaratskonvention zum Schutz des Anwaltsberufs Einen Meilenstein stellte die Unterzeichnung der Europaratskonvention zum Schutz des Anwaltsberufs durch die Bundesrepublik Deutschland am 26.1.2026 in Straßburg dar. Hierzu hatte Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig auch die BRAK eingeladen, die sich AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 AUS DER ARBEIT DER BRAK 116

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