65,4% 68,0% 64,0% 51,7% 38,4% 73,7% 26,8% 58,5% 23,1% 30,0% 27,0% 30,3% 46,2% 21,8% 47,4% 30,1% 11,5% 2,0% 9,0% 18,0% 15,4% 4,5% 25,8% 11,4% bis unter 35 Jahre 35 bis unter 45 Jahre 45 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 65 Jahre 65 Jahre und älter Ja Nein Gesamt Positiv Neutral Negativ Bewertung KI-Einsatz im Rechtsbereich (Chi²: p=.031) Fälle: 26 50 89 89 39 202 97 299 Verwendung von KI Alter (Chi²: p=.000) Gesamt nur etwa ein Drittel von ihnen (32,7 %). Wird die Erfahrung mit KI bzw. KI-basierten Anwendungen differenzierter betrachtet, geben etwa 58 % an, dass sie bereits KI in ihrer juristischen Tätigkeit nutzen oder genutzt haben, während etwa einem Drittel (31,2 %) KI zumindest ein Begriff und bekannt ist, auch wenn die Personen sie selbst im Kontext der eigenen juristischen Tätigkeit (noch) nicht genutzt haben. Weiter gab etwa jede zehnte befragte Person (10,5 %) an, noch keine Erfahrungen mit KI gesammelt zu haben, sie aber planen sich zukünftig damit auseinandersetzen zu wollen. Zusätzlich haben etwa 45 % der Befragungsteilnehmenden auch bereits an Seminaren zum Thema KI teilgenommen. Am stärksten zeigt sich dies bei den Befragten, die zuvor angegeben haben, dass sie bereits KI-basierte Anwendungen in ihrer juristischen Praxis nutzen. Weiter sehen etwa drei Viertel derjenigen Personen, die bereits eine Fortbildung zu KI besucht haben, einen Nutzen in eben jenen, nur für einen kleinen Anteil von ihnen waren die Seminare somit unnütz. Grundsätzlich besteht unter den Befragungsteilnehmenden auch weiterhin Interesse an Fortbildungen zu KI, besonders interessant erachten sie dabei Seminare zur Anwendung von KI-Tools, zum Thema Datenschutz und rechtliche Rahmenbedingungen oder zu Grundlagen der KI. Die verpflichtende Schulung für MitarbeitenAbb. 1: Bewertung von KI de bzw. Selbstschulungen im Rahmen der KI-Verordnung der EU werden wiederum vor allem als bürokratische Hürde ohne großen Mehrwehrt wahrgenommen (46,7 %), gefolgt von etwa 24 %, die diese Schulungen als sinnvolle Ergänzung für den Berufsalltag ansehen. 1. BEWERTUNG DES KI-EINSATZES Die bereits erfolgte Darlegung zeigt, dass die Befragungsteilnehmenden entweder selbst bereits Erfahrung mit KI-basierten Anwendungen gesammelt haben oder zumindest Wissen über diese Anwendungen besitzen. Weiter haben auch bereits einige Befragte Fortbildungen oder Seminare zum Thema KI besucht. Die reine Nutzung oder Auseinandersetzung mit der Thematik sagt aber noch nichts darüber aus, wie die Befragten den Einsatz von KI im Rechtsbereich grundlegend bewerten. Dabei wird deutlich, dass mit etwa 59 % eine knappe Mehrheit der Befragungsteilnehmenden diesen Einsatz von KI positiv bewertet. Gleichzeitig ist es etwa jede zehnte Person, die dies negativ bewertet (11,4 %), während etwa 30 % sich diesbezüglich neutral positionieren (vgl. Abb. 1). Die Gruppe an Personen, die bereits selbst KI-basierte Anwendungen in ihrer juristischen Praxis eingesetzt hat, bewertet den Einsatz von KI im Rechtsbereich mit etwa 74 % deutlich als positiv. Nur etwa 5 % sehen dies als BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 AUFSÄTZE 98
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