BRAK-Mitteilungen 2/2026

zu einer allgemeinen Digital-Omnibus-Verordnung, welche auf eine Deregulierung in den Bereichen Datenschutz, Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz abzielt, und der Vorschlag für eine Änderungsverordnung zum KI-Rechtsakt (sog. KI-Omnibus). Zum KI-Omnibus starteten im Februar 2026 Verhandlungen im informellen Trilog. Die BRAK begrüßt das Vorhaben, die Daten- und KI-Gesetzgebung anwendungsfreundlicher zu gestalten, mahnt dabei aber die Beibehaltung des rechtsstaatlich erforderlichen Grundrechtsschutzes an. Die BRAK spricht sich gegen eine größere Verzögerung des Inkrafttretens der Regeln für Hochrisiko-KI und gegen die Streichung von Registrierungspflichten von Hochrisiko-KI in der Datenbank aus. Sie äußert ferner Bedenken hinsichtlich der Einführung von Reallaboren im Bereich der Justiz. Zudem macht sie einen konkreten Änderungsvorschlag für den Wortlaut von Art. 4a des KI-Omnibus zur Absicherung eines hinreichenden Datenschutzniveaus. Auch im Übrigen erkennt die BRAK konkreten Nachbesserungsbedarf im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit KI. DEUTSCHLAND UNTERZEICHNET KONVENTION ZUM SCHUTZ DER ANWALTSCHAFT Deutschland unterzeichnete am 26.1.2026 als 26. Staat die neue Europarats-Konvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung.2 2 Presseerkl. Nr. 2/2026 v. 26.1.2026. Bei der feierlichen Unterzeichnung im Gebäude des Europarats in Straßburg war auf Einladung der Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig auch BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels vertreten. Aus Anlass der Unterzeichnung traf eine BRAK-Delegation um Vizepräsident Dr. Christian Lemke und Schatzmeisterin Leonora Holling zudem am selben Tag den EGMRPräsidenten Mattias Guyomar und die von Deutschland nominierte EGMR-Richterin Anja Seibert-Fohr. Die Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs schafft als erstes völkerrechtlich verbindliches Abkommen Mindeststandards, die die freie und unabhängige Berufsausübung von Anwältinnen und Anwälten in Europa und der Welt sichern sollen. Zum Ende des Berichtszeitraums hatten 27 europäische Staaten, darunter Frankreich, Großbritannien, Italien und Polen, das Abkommen unterzeichnet. Nun steht die Ratifizierung der Konvention und der EU-Beitritt zur Konvention im Fokus. Die Konvention wird etwas mehr als drei Monate nach der achten Ratifizierung – dabei durch mindestens sechs Staaten des Europarats – in Kraft treten. Die BRAK engagiert sich gemeinsam mit ihren europäischen Partnern seit vielen Jahren intensiv für die Konvention.3 3 S. hierzu das Interview mit Pettiti in BRAK-Magazin 1/2026, 12 sowie Mühl-Jäckel, BRAK-Magazin 2/2025, 3. Sie setzt sich weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass die Konvention Bekanntheit erlangt und von der EU und möglichst vielen Staaten in Europa zeitnah unterzeichnet, ratifiziert und ordnungsgemäß durchgesetzt wird. Nach dem Inkrafttreten steht der Beitritt zur Konvention im Grundsatz allen Staaten weltweit offen. In Anbetracht dessen führte die BRAK bereits zahlreiche Gespräche mit internationalen Partnern. NEUJAHRSEMPFANG IN BRÜSSEL Der traditionelle Neujahrsempfang in Brüssel wurde dieses Jahr am 28.1.2026 gemeinschaftlich von der Bundesrechtsanwaltskammer, des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), der Cˇeska´ advoka´tn´ı komora (CˇAK), des Orde van Vlaamse Balies (OVB), des Bar Council of England and Wales, des Ordre des Barreaux Francophones et Germanophone de Belgique, des Barreau de Luxembourg sowie der Ukrainian National Bar Association (UNBA) und der Krajowa Izba Radco´w Prawnych (KIRP) als neue Mitgastgeber ausgerichtet. Knapp 110 Gäste folgten der Einladung in die Räumlichkeiten der Repräsentanz in der Avenue des Nerviens in Brüssel. Nach ihrer Begrüßung durch die CˇAK-Präsidentin Monika Novotna´, fand der Neujahrsempfang seinen Auftakt durch den ersten Impulsvortrag, gehalten von der luxemburgischen Abgeordneten zum EU-Parlament Isabel Wiseler-Lima. Sie appellierte gleich einleitend an die Rolle der Anwaltschaft bei der Verteidigung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit – in Zeiten, in denen das Völkerrecht, die internationale Strafgerichtsbarkeit sowie die regelbasierte Ordnung in Frage gestellt werden. Der Schutz des Rechts sei jedoch gleichzeitig untrennbar mit dem Schutz derjenigen verbunden, die es beruflich verteidigen und anwenden: Wird ihre Unabhängigkeit untergraben, geraten der Grundrechtsschutz, faire Verfahren und die institutionelle Stabilität demokratischer Ordnungen insgesamt in Gefahr. Vor dem Hintergrund begrüßte sie ausdrücklich die neue Europarats-Konvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung. Dem schloss sich die zweite Festrede von Sir Tim Eicke KCMG KC an. Der ehemalige EGMR-Richter hob zudem hervor, dass Europa auf die jüngsten und zugleich fundamentalen Herausforderungen durch eine Fortentwicklung des Völker- und Menschenrechtsschutzes reagiere. Der Europarat fungiere dabei als zentraler und multilateraler Akteur zur Verteidigung der regelbasierten Ordnung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe zudem durch seine Rechtsprechung die normative Reichweite und Durchsetzbarkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention wiederholend bekräftigt und damit die Bindekraft des europäischen Menschenrechtsschutzsystems substantiell gestärkt. Demgegenüber mahnte er aktuelle Reformbestrebungen einzelner Mitgliedstaaten zur Relativierung der Garantien aus Art. 3 und Art. 8 EMRK im Migrationskontext als Absenkung absoluter Schutzstandards an. Unter den Anwesenden waren neben den Mitgliedern des Präsidiums und der Geschäftsführung der BRAK soAUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 AUS DER ARBEIT DER BRAK 120

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