OPENING OF THE LEGAL YEAR IN TUNIS Riad Khalil Hassanain nahm am 31.1.2026 auf Einladung der Anwaltskammer Tunesiens (ONAT) für die BRAK am Opening of the Legal Year und dem darauf aufbauenden Seminar teil. Thema war „Das faire Verfahren: Welche Garantien gibt es angesichts der Herausforderungen der Realität?“. Kammern aus Frankreich, Mauretanien, Algerien und Libyen waren ebenfalls vertreten. Die BRAK nimmt seit der Gründung des Referats im Jahre 2018 alljährlich an der Eröffnungsveranstaltung teil. ERSTE VERANSTALTUNG DER BRAK IN ÄGYPTEN Am 3.2.2026 fand die erste Veranstaltung der BRAK mit der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ), der Anwaltskammer von Neu-Kairo sowie der Pan African Lawyers Union (PALU) in Kairo statt. Thema war Künstliche Intelligenz und die Rolle der Anwaltschaft und Justiz. BRAK-Vizepräsident Andr´e Haug eröffnete gemeinsam mit dem Präsidenten der Anwaltskammer von Neu-Kairo, Ahmad Mihna, Vizepräsident Mohamed Hassanein (PALU) und Soha Benabid (IRZ) die Veranstaltung. Andr´e Haug referierte sodann über KI und die Rolle der Anwaltschaft in Deutschland. Riad Khalil Hassanain (BRAK) führte in die aktuelle Entwicklung von KI in Deutschland ein. Es war die erste Veranstaltung der BRAK in Ägypten, im Gespräch sind weitere zu aktuellen Herausforderungen der Anwaltschaft. An der Veranstaltung nahmen etwa 50 Anwältinnen und Anwälte aus Ägypten teil. UIA-ROADSHOW IN KÖLN Am 9.2.2026 veranstaltete das deutsche Nationalkomitee der UIA wieder eine Roadshow zu Anwaltsfehlern, dieses Mal in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer Köln. Deren Präsident Dr. Thomas Gutknecht und die Geschäftsführerin Karina Nöker empfingen die Teilnehmenden. Für die BRAK nahm Riad Khalil Hassanain teil. Organisiert wurde die Veranstaltung u.a. von Prof. Dr. Volker Römermann, Dr. Katharina Klingel, Christine Martin (DAV) und Karina Nöker. Die Referenten Dr. Benedikt M. Quarch, Kai Schadbach, Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Raoul Mosel, Stefan Rizor und Prof. Dr. Dirk Uwer zeigten, wie sich Anwaltsfehler vermeiden lassen – von strategischen Grundsatzfragen über haftungs- und berufsrechtliche Stolpersteine bis hin zu organisatorischer Exzellenz in Kanzleien. Sechs ungewöhnlich unterhaltsame und zugleich erhellende Vorträge, die Einblicke aus unterschiedlichen Perspektiven boten – praxisnah, pointiert und mit spürbarer Leidenschaft für den Anwaltsberuf. SITZUNG DER SATZUNGSVERSAMMLUNG Die 5. Sitzung der 8. Satzungsversammlung findet am 1.6.2026 in Berlin statt. BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG BERUFSRECHTE UND PFLICHTEN *LEITSATZ DER REDAKTION (ORIENTIERUNGSSATZ) ANFORDERUNGEN AN EINE KANZLEI BRAO §§ 27, 29; BORA § 5; GG Art. 12 1. Die Erfüllung der Kanzleipflicht gem. § 27 I BRAO setzt nach wie vor die Vorhaltung bestimmter, dem Rechtsanwalt dauerhaft zur Verfügung stehender Räumlichkeiten voraus, in denen er gewöhnlich seinen Berufsgeschäften nachgeht und zu angemessenen Zeiten dem rechtsuchenden Publikum für anwaltliche Dienste zur Verfügung steht. Der darin liegende Eingriff in die durch Art. 12 I GG geschützte freie Berufsausübung ist auch unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und digitalen Entwicklung weiterhin verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. * 2. Für die sichere Aufbewahrung von Unterlagen und Mitteilungen, die dem Rechtsanwalt im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit übergeben worden sind, ist ein dauerhaft vorgehaltener Kanzleiraum erforderlich. BERUFSRECHTE UND PFLICHTEN BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 123
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