BRAK-Mitteilungen 2/2026

im Rahmen des CCBE seit vielen Jahren für die Konvention eingesetzt und an der Erarbeitung des Textes mitgewirkt hat. Näher hierzu berichten Gamisch/Wietoska/Boog/Pratscher im nachfolgenden Beitrag; über die Entstehung der Konvention spricht der Vorsitzende der Konventions-Arbeitsgruppe des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE), Laurent Pettiti, im BRAK-Magazin.6 6 Pettiti, BRAK-Magazin 1/2026, 12 ff. Grundrecht auf unabhängige anwaltliche Beratung Nachdem sich der Bundesrat Ende Dezember 2025 nicht darauf einigen konnte, der Initiative der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen zu folgen und eine Absicherung einer unabhängigen anwaltlichen Beratung im Grundgesetz anzuregen,7 7 Dazu Nitschke, BRAK-Mitt. 2026, 40, 41. setzt die BRAK sich weiterhin politisch für ihre Forderung ein.8 8 Presseerkl. Nr. 17/2025 v. 19.12.2025; dazu Nachr. aus Berlin 1/2026 v. 7.1.2026. Die durch den Gesetzesvorschlag der BRAK angestoßene Diskussion wird auch in juristischen Fachmedien fortgeführt, zuletzt durchGerhold.9 9 Gerhold, AnwBl. 1/2026, 66; dazu Nachr. aus Berlin 4/2026 v. 18.2.2026. Repressionen gegen Anwaltschaft in der Türkei Die BRAK engagierte sich auch im Berichtszeitraum weiterhin im Rahmen der internationalen Beobachtungsmission zum Prozess gegen den Vorstand der Rechtsanwaltskammer von Istanbul.10 10 S. zusammenfassend Nitschke, BRAK-Mitt. 2025, 445 f. sowie Gamisch, BRAK-Magazin 4/2025, 6 (zum ersten Prozesstag) und Lemke, BRAK-Magazin 5/2025, 3 (zum zweiten Prozesstag). Den Vorstandsmitgliedern wurde u.a. Terrorpropaganda vorgeworfen, weil sie die Aufklärung der Tötung zweier Journalist:innen gefordert hatten. Anfang Januar wurde der Prozess mit vier weiteren Verhandlungstagen fortgesetzt. BRAKVizepräsident Andr´e Haug gehörte dem Prozessbeobachtungsteam an, ebenso wie die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin, Dr. Vera Hofmann; beide berichten über ihre Eindrücke im BRAK-Magazin sowie im Podcast „(R)ECHT INTERESSANT!“.11 11 Haug, BRAK-Magazin 1/2026, 3; zu den Podcast-Folgen s. die Links in Nachr. aus Berlin 2/2026 v. 21.1.2026. Der Prozess endete überraschend mit Freisprüchen. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch bereits Rechtsmittel hiergegen eingelegt. Hierzu äußerte die BRAK sich in einer gemeinsamen Erklärung mit anderen Anwaltsorganisationen erleichtert, jedoch auch besorgt angesichts der weiterhin erheblichen rechtsstaatlichen Defizite in der türkischen Justiz.12 12 Gemeinsame Presseerklärung der Anwaltsverbände; Nachr. aus Berlin 2/2026 v. 21.1.2026. Ebenso überraschend freigesprochen wurde Ende Januar Rechtsanwalt Firhat Epözdemir, ebenfalls Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer von Istanbul. Gegen ihn war wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ein zusätzliches Verfahren geführt worden. Auch dieses Verfahren begleiteten internationale Prozessbeobachter; für die BRAK nahm Menschenrechtsreferent Sven Krautschneider daran teil.13 13 Vgl. Nachr. aus Berlin 3/2026 v. 4.2.2026. Hohe Haftstrafen wurden jedoch Ende Januar gegen zehn kurdische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verhängt. Auch ihnen wurde u.a. Terrorpropaganda sowie die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, weil sie sich anwaltlich für kurdische Strafgefangene eingesetzt hatten. Unter den Verurteilten ist u.a. Rechtsanwalt Ramazan Demir, der Anwalt des inhaftierten kurdischen Politikers Selahattin Demirta¸s, der 2014 und 2018 bei den Präsidentschaftswahlen gegen Staatspräsident Erdog˘an angetreten war. Die BRAK kritisierte gemeinsam mit anderen Anwaltsorganisationen die anhaltenden Repressionen gegen türkische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.14 14 Gemeinsame Presseerklärung v. 30.1.2026; dazu Nachr. aus Berlin 3/2026 v. 4.2. 2026. STAR-Bericht Ende Februar veröffentlichte die BRAK die Ergebnisse der neuesten Online-Befragung zur Erhebung der Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft durch das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (STAR). STAR wird bereits seit 1993 in regelmäßigen Abständen im Auftrag der BRAK durch das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Universität Erlangen-Nürnberg durchgeführt und soll die berufliche und wirtschaftliche Lage in der deutschen Anwaltschaft ergründen. Im jährlichen Wechsel werden dabei Daten zur wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft und Einschätzungen zu aktuellen beruflichen Themen erhoben. STAR 2025 gibt u.a. Aufschlüsse über personen- und kanzleibezogene Daten von selbstständigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten insgesamt sowie von solchen, die in Vollzeit tätig sind. Auch die Einkommen von angestellten sowie frei mitarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie von Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälten wurden erhoben. Ferner liefert die Untersuchung Erkenntnisse über die Struktur von Mandaten und die Zusammensetzung der Einkünfte. Die Ergebnisse wurden auf der Website der BRAK veröffentlicht15 15 STAR-Bericht 2025; s. hierzu auch Amos, beck-aktuell v. 10.2.2026 sowie Nachr. aus Berlin 4/2026 v. 18.2.2026; zu geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschieden auf Basis von STAR 2025 s. Nachr. aus Berlin 5/2026 v. 4.3.2026. und werden in den kommenden Ausgaben der BRAK-Mitteilungen und des BRAK-Magazins im Detail erläutert. BERUFSRECHT Die BRAK befasst sich derzeit intensiv mit zwei kürzlich veröffentlichten Gesetzentwürfen zum anwaltlichen Berufsrecht. BRAO-Reform Ein Mitte Dezember vorgelegter Gesetzentwurf der Bundesregierung soll das Berufsrecht der rechts- und steuerberatenden Berufe umfassend neu regeln. Im Fokus stehen dabei besonders die aufsichtsrechtlichen Instrumente der Kammern und Rechtsbehelfe hiergeAUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 117

RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0