anwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (ReFa/ReNo) für das Jahr 2026 erhöht. Die BRAK hat eine Übersicht über die Empfehlungen veröffentlicht, die sich regional zum Teil deutlich unterscheiden.30 30 Übersicht über die Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammern 2026; dazu Nachr. aus Berlin 4/2026 v. 18.2.2026. Die Tabelle enthält Empfehlungen für das erste, zweite und dritte Ausbildungsjahr. Der Anstieg fällt mit +1,3 bis 1,4 % für die verschiedenen Ausbildungsjahre jedoch moderater aus als in den Vorjahren. Ende Januar von der BRAK veröffentlichte Statistiken31 31 Statistik neu abgeschlossene Ausbildungsverträge 2025; dazu Nachr. aus Berlin 2/ 2026 v. 21.1.2026. zeigen, dass die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge für eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten im Jahr 2025 erneut gesunken ist. Die Zahlen beruhen auf den Rückmeldungen der Rechtsanwaltskammern an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist mit 2.885 im Vergleich zum Vorjahr (2.906) erneut etwas gesunken (-0,72 %). Der Abwärtstrend hält damit an, hat sich jedoch nun über mehrere Jahre merklich verlangsamt – in den Vorjahren waren es noch -3 % (2024) bzw. knapp -5 % (2023) bzw. sogar mehr als -11 % (2022). Die Situation in den verschiedenen Rechtsanwaltskammerbezirken ist dabei sehr unterschiedlich: Neun Kammern verzeichnen zum Teil sogar sehr deutliche Rückgänge. In sechs Kammern blieben die Zahlen gleich oder nahezu gleich (+/- ein Vertrag). Dreizehn Kammern verzeichnen hingegen deutliche oder sogar sehr deutliche Zuwächse. Das insgesamt positivere Bild dürfte auf über mehrere Jahre gestiegene Vergütungsempfehlungen für Auszubildende durch die Rechtsanwaltskammern sowie auf Kampagnen der Rechtsanwaltskammern für eine bessere Qualität der Ausbildung und mehr Sichtbarkeit des Ausbildungsberufs. GUTACHTEN FÜR BUNDESGERICHTE Entsprechend ihrer gesetzlichen Aufgabe aus § 177 II Nr. 5 BRAO nahm die BRAK auch im Berichtszeitraum auf Anfrage des BVerfG zu dort anhängigen Verfahren Stellung. Eine Verfassungsbeschwerde betrifft das Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg, mit dem Eintreff- und Prähospitalzeiten des Rettungsdienstes neu geregelt wurden. Nach Ansicht der BRAK unterschreiten die neuen Mindestvorgaben zur Notfallrettung den verfassungsrechtlich gebotenen Schutzstandard und verletzen damit Schutzpflichten sowie die Berufsfreiheit.32 32 BRAK-Stn.-Nr. 2/2026; dazu Nachr. aus Berlin 2/2026 v. 21.1.2026. Ferner nahm die BRAK zur Verfassungsbeschwerde eines Journalisten Stellung, mit der dieser sich gegen die Überwachung des „Pressetelefons“ der „letzten Generation“ wendet, über das er im Zusammenhang mit seiner journalistischen Tätigkeit mit der „letzten Generation“ kommuniziert hatte.33 33 BRAK-Stn.-Nr. 8/2026; dazu Nachr. aus Berlin 3/2026 v. 4.2.2026. Die mehrmonatige, heimliche Überwachung, die zudem auch Journalisten betroffen habe, ist aus Sicht der BRAK unverhältnismäßig. Zudem hätten die Gerichte sich in ihren die Telekommunikationsüberwachung anordnenden Beschlüssen nicht mit der Pressefreiheit auseinandergesetzt. PODCAST Im Berichtszeitraum erschienen mehrere Folgen des Podcasts „(R)ECHT INTERESSANT!“.34 34 https://www.brak.de/newsroom/podcast/podcast-recht-interessant/; s. dazu die Übersicht auf S. XIV in diesem Heft (Aktuelle Hinweise). Themen waren u.a. die Tätigkeit als Projektjurist und Interimsmanager und Verbandsklagen gegen Social Media-Giganten. Die Serie „#MiR – Menschen im Rechtsstaat“ wurde mit Ann-Katrin Müller (Der Spiegel) sowie dem Comedian Ingmar Stadelmann fortgesetzt. Auch die Reihe „Grundgesetz WOW“ wurde mit einer Folge zur Meinungs- und Kunstfreiheit fortgesetzt. Zudem wurde der Abschluss des Prozesses gegen den Vorstand der Rechtsanwaltskammer von Istanbul mit insgesamt vier Folgen eng begleitet. Der Podcast „(R)ECHT INTERESSANT!“ errang Anfang Februar den 1. Platz des Jura-Podcast-Preises des Online-Magazins „JURios“ in der Kategorie „Was es sonst noch zu hören gibt“.35 35 Vgl. https://jurios.de/2026/02/01/jurios-podcast-preis-2025-das-ergebnis/. DIE BRAK IN BRÜSSEL RECHTSANWÄLTIN ASTRID GAMISCH, LL.M., DR. NADJA WIETOSKA, ASS. JUR., FREDERIC BOOG, LL.M. UND ASS. JUR. SARAH PRATSCHER, BRAK, BRÜSSEL Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf europäischer Ebene im Januar und Februar 2026. STELLUNGNAHME ZUM „DIGITAL-OMNIBUS“ Die BRAK hat im Januar 2026 Stellung zum sog. Digital-Omnibus-Paket der Europäischen Kommission genommen.1 1 BRAK-Stn.-Nr. 6/2026. Im Zentrum des Pakets stehen der Vorschlag AUS DER ARBEIT DER BRAK AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 119
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