BRAK-Mitteilungen 2/2026

AUFSÄTZE GUTE JURISTEN SIND ZWEIFLER DR. RONEN STEINKE* * Der Autor ist Leitender Redakteur im Politikressort der Süddeutschen Zeitung. – Der Beitrag beruht auf seiner Rede anlässlich der Einführung von Prof. Dr. Bertram Schmitt als Schlichter der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft am 26.11. 2025. Die Vortragsform wurde beibehalten. Was sind die vier Worte, die für Anwältinnen und Anwälte am schwierigsten auszusprechen sind? Was sind die vier Worte, die auch für Richterinnen und Richter am schwierigsten auszusprechen sind? Die vier Worte, die auch für Journalistinnen und Journalisten wie mich massiv mit Schwierigkeiten verbunden sind? Was sind diese vier Worte? Ich will es gerne sagen: „Ich weiß es nicht.“ Rechtssuche, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist neben vielen Dingen auch eine Übung in intellektueller Demut. Das ist sogar ein ganz wichtiges Element. Das Strafgesetz ist schon seit römischen Zeiten so klug, uns zu sagen, dass eine Unsicherheit über die Frage der Schuld keine Niederlage des Gerichts, keine Niederlage der Juristen bedeutet. In dubio pro reo, ist dann die Antwort. Aber da wir Menschen sind, bleibt es nicht aus, dass es sich trotzdem so anfühlt wie eine Niederlage. Und das heißt, dass es manchmal besonders schwerfällt, sich diesen Umstand, dass man immer noch Grund zum Zweifeln hat, auch offen einzugestehen. Genauso kann es auch für jeden Gutachter schwierig sein, der eine stolze Fachdisziplin vertritt, die Pathologie zum Beispiel, und der dann dennoch zugeben muss, dass er zu einer konkreten Fragestellung wenig beitragen kann. Gute Richterinnen, gute Richter erkennen das. Sehr gute werden auch selbst mit den Jahren eher vorsichtiger. Weniger cool. Weniger forsch. (Für gute Journalistinnen und Journalisten gilt vielleicht ähnliches. Das können aber andere besser beurteilen als ich.) Wirklich stark ist, wer berührbar bleibt, vom Leben überraschbar. Von Gegenmeinungen überzeugbar. Rechtssuche ist das genaue Gegenteil von Rechthaberei. Damit, meine Damen und Herren, zu Bertram Schmitt. Diese Fähigkeit zum Zweifeln, diese Fähigkeit zum Zweifeln auch an den eigenen Meinungen, den eigenen Vorannahmen – das halte ich für eine bewundernswerte Qualität von Bertram Schmitt. Und ich denke, diese Qualität ist es wert, von mir hier heute angesprochen zu werden, weil es nicht nur stating the obvious ist. Stating the obvious, das wäre, dass ein Richter mit einer solchen Karriere wie Bertram Schmitt natürlich ein furioser Arbeiter ist. Was denn sonst. Und ein brillanter Jurist. Natürlich. Beides sind Eigenschaften, die nicht immer zusammenfallen. Hier fallen sie zusammen. Aber das überrascht vielleicht auch niemanden hier. Das wirklich Ungewöhnliche, das Bertram Schmitt auch in dieser Top-top-top-Liga der Juristen auszeichnet – das ist in meinen Augen dieses leicht distanzierte, manchmal auch leicht ironische Verhältnis zu sich selbst. Die ausgeprägte Fähigkeit, geistig auch mal einen Schritt zurückzutreten, und nicht voller Ehrfurcht über sich selbst zu sprechen, voller leicht reizbarer Selbstverteidigung, sondern im Gegenteil – ein bisschen nachdenklich, auch mal sinnierend, ob das denn wirklich alles so gut ist. Durchaus auch mit Raum dafür, dass die Antwort vielleicht nicht immer nur lauten muss: „Ja, klar ist das gut, wie ich das hier mache.“ So wie ich Bertram Schmitt kennengelernt und erlebt habe in den vergangenen zwölf Jahren, in Gesprächen in Berlin über afrikanische Literatur, bei Besuchen an seiner Arbeitsstätte in Den Haag oder bei Diskussionen über Strafprozessrecht an der Uni Frankfurt, habe ich mir einige Male gedacht, dass das eine menschliche Eigenschaft ist, bei der man von Bertram Schmitt lernen kann. Das ist nämlich wirkliche Größe. Manche Richter werden, wenn man sie nach dem mysteriösen Akt der Strafzumessung fragt, sehr verschlossen, reden hölzern, flüchten sich in mechanische Sätze, spulen die Spielraumtheorie des Bundesgerichtshofs ab, lauter abstrakte Begriffe – alles in der Hoffnung, dass das heikle Thema rasch vorbeiziehen möge. Nicht so Bertram Schmitt: „Wenn es darum geht, dass ein Mensch für das Verhalten eines anderen eine Strafe bestimmen soll, ist das ein höchstpersönlicher Akt“, so hat er mir einmal in einem Interview gesagt, das wir für die Süddeutsche Zeitung geführt haben. „Das ist von mir als Person in der Richterrobe abhängig, das ist von meinen individuellen Erfahrungen, meiner Erziehung, vielleicht auch meiner Ideologie, wenn wir es so nennen wollen, nie ganz zu trennen.“ Wie kommt man als Strafrichter zu der Entscheidung, ob nun 17 Jahre eine angemessene Strafe für einen Menschen sind, oder eher 19 Jahre? Und wenn das keine präzise Wissenschaft ist, wie soll man umgehen mit dem, was Bertram Schmitt da so offen ausspricht, nämlich der interessanten Frage: Wie wäre diese Strafe wohl anders ausgefallen, wenn ich, der Richter, eine etwas andere Kindheit gehabt hätte? Ein anderes Familienleben? Eine andere Erziehung, eine nur leicht andere politische Prägung? Wären es dann bloß 17 Jahre geworden? Oder 18? STEINKE, GUTE JURISTEN SIND ZWEIFLER BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 AUFSÄTZE 92

RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0