BRAK MITTEILUNGEN APRIL 2026 · AUSGABE 2/2026 57. JAHRGANG AKZENTE RECHTSSTAAT BRAUCHT RÜCKGRAT – UND EINE UNABHÄNGIGE ANWALTSCHAFT Dr. Ulrich Wessels Die Demokratie braucht vor allem Demokraten, die sich aktiv für sie einsetzen. Das bekannte Zitat von Altkanzler Helmut Schmidt ist aktueller denn je. Denn populistische Tendenzen werden stärker; Bedrohungen, verbale und sogar physische Angriffe auf Menschen, die politische Ämter innehaben oder die als Anwältin oder Journalist schlicht ihren Job machen, nehmen zu, auch in Deutschland. Sich aktiv für den Rechtsstaat einsetzen, das bedeutet, derartigen Angriffen entgegenzutreten. Deshalb zeigt die BRAK gemeinsam mit anderen Anwaltsorganisationen Flagge, wenn etwa Kolleginnen aus Dresden und Berlin – beide Migrationsrechtlerinnen – von einem rechten Nachrichtenportal öffentlich an den Pranger gestellt werden. Deshalb setzt sie sich für Kolleginnen und Kollegen in anderen Ländern ein, die staatliche Repressionen erfahren, etwa jüngst in den USA oder in der Türkei. Dass solche Bedrohungen und Angriffe auch in europäischen Staaten keineswegs Einzelfälle sind, belegt eine vom Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) koordinierte Untersuchung aus dem Jahr 2024 in alarmierender Weise. Sich aktiv für den Rechtsstaat einsetzen, das bedeutet auch, Schutzmechanismen einzubauen, damit seine zentralen Elemente nicht ausgehöhlt werden können, wenn politische Mehrheiten sich ändern. Auf internationaler Ebene ist ein wichtiger Meilenstein dafür die Europarats-Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs, die Deutschland im Januar dieses Jahres unterzeichnete. Die deutsche Anwaltschaft hat sich lange für diese Konvention eingesetzt – nun gilt es, sie zeitnah zu ratifizieren! Auch auf nationaler Ebene gab es einen wichtigen Meilenstein: die Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts, die Bundestag und Bundesrat Ende 2024 beschlossen. Weil ein Rechtsstaat ohne eine unabhängige Anwaltschaft undenkbar ist, muss sie in gleicher Weise ausdrücklich im Grundgesetz geschützt werden. Deshalb fordert die BRAK ein neues Grundrecht: Jedermann soll sich unabhängiger anwaltlicher Beratung bedienen können. Mit ihrem Gesetzesvorschlag löste sie eine breite Diskussion aus. Auch wenn der Bundesrat sich Ende 2025 noch nicht von einer entsprechenden Initiative aus Rheinland-Pfalz und Bremen überzeugen konnte, so besteht doch unter den demokratischen Parteien Konsens, dass Bedrohungen gegen die Anwaltschaft ernst genommen werden müssen und dass man das Thema angehen muss. Das betonte jüngst die Sprecherin der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der Unionsfraktion im Bundestag, Susanne Hierl, bei einer Veranstaltung der BRAK. Im Ziel sind wir uns also einig. Doch muss man dazu die Verfassung ändern? Ja! Aus gutem Grund wurden die Regelungen zum Bundesverfassungsgericht ins Grundgesetz gehoben. Zwar droht nicht wie bei der Richterwahl eine Blockade durch antidemokratische Parteien, doch die freie Advokatur könnte durch Änderungen im einfachen Recht ausgehöhlt werden. Über den Weg zu einer Grundgesetzänderung ist noch zu diskutieren. Die BRAK will ihren Vorschlag ausdrücklich so verstanden wissen, dass er keine staatlichen Finanzierungspflichten begründet – er garantiert die generelle Möglichkeit von Menschen, sich anwaltlich beraten zu lassen, und die Unabhängigkeit der Anwaltschaft als Institution. Man könnte „sich bedienen“ im Vorschlag der BRAK anders lesen – doch an Formulierungen kann man feilen. Auch auf strafrechtlicher Ebene muss der Rechtsstaat besser geschützt werden. Einschüchterungen, Bedrohungen und Beleidigungen in sozialen Medien gegen Menschen aus Politik und Medien, aber auch gegen Anwältinnen und Anwälte, sind unmittelbare Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaat. Völlig zu recht will der Gesetzgeber dem mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt etwas entgegensetzen. Doch nicht nur er ist gefragt. Der Rechtsstaat lebt davon, dass Menschen ihn ausfüllen, ihn verteidigen. Das geht alle an – gerade uns als Anwältinnen und Anwälte. Ihr Dr. Ulrich Wessels AKZENTE BRAK-MITTEILUNGEN 2/2026 91
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