BRAK-Mitteilungen 5/2023

BRAK MITTEILUNGEN Zeitschrift für anwaltliches Berufsrecht BEIRAT OKTOBER 2023 54. JAHRGANG 5/2023 S. 275–354 AKZENTE U.Wessels Wir sind es wert! AUFSÄTZE A. Höland Der Rückgang der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten N. Genitheim/T. Herl Juristisches Interesse? Ja. ReFa? Nein. F. Remmertz Aktuelle Entwicklungen im RDG A. Jungk/B. Chab/H. Grams Pflichten und Haftung des Anwalts – Eine Rechtsprechungsübersicht BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG BGH Erfolgshonorar bei Inkassodienstleistung BGH Gebundene Entscheidung über Zulassung als Syndikus (Anm. M. W. Huff) EuGH Kein Wertersatz bei Fernabsatz-Widerruf trotz erbrachter Leistung (Anm. J. Ramm)

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INHALT Alle Entscheidungen und Aufsätze in unserer Datenbank www.brak-mitteilungen.de AKZENTE U.Wessels Wir sind es wert! 275 AUFSÄTZE A. Höland Der Rückgang der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten – Erkenntnisse aus einem Forschungsprojekt 276 N. Genitheim/T. Herl Juristisches Interesse? Ja. ReFa? Nein. – Probleme in der Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung und mögliche Lösungsansätze 281 F. Remmertz Aktuelle Entwicklungen im RDG – Offene Fragen und neue Herausforderungen 287 A. Jungk/B. Chab/H. Grams Pflichten und Haftung des Anwalts - Eine Rechtsprechungsübersicht 295 AUS DER ARBEIT DER BRAK T. Nitschke Die BRAK in Berlin 300 A. Gamisch/N. Wietoska/V. Ilieva/F. Boog Die BRAK in Brüssel 304 V. Denninger/S. Schaworonkowa Die BRAK International 305 Sitzung der Satzungsversammlung 308 BUCHBESPRECHUNG C. Freundorfer Lena Özman, Berufsrecht des Syndikusrechtsanwalts 308 BERUFSRECHTLICHE RECHTSPRECHUNG VERGÜTUNG BGH 22.5.2023 VIa ZB 22/22 Kosten eines vom Rechtsanwalt beauftragten Terminsvertreters (LS) 309 BGH 9.5.2023 VIII ZB 53/21 Festsetzung der Kosten für einen Terminsvertreter (LS) 309 BGH 7.3.2023 VI ZR 180/22 Erfolgshonorar bei Inkassodienstleistung 309 INHALT BRAK-MITTEILUNGEN 5/2023 III

RECHTSDIENSTLEISTUNGSGESETZ BGH 24.5.2023 VIII ZR 373/21 Bevollmächtigung eines Inkassodienstleisters für die Erhebung einer Rüge (LS) 312 ZULASSUNG BGH 22.5.2023 AnwZ (Brfg) 23/22 Keine Aufnahme geflüchteter ehemaliger Anwälte in der Kammer 313 Hamburgischer AGH 16.1.2023 AGH I ZU 12/2021 (I-39) Widerruf der Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt 324 BGH 11.5.2023 AnwZ (Brfg) 33/22 Vermögensverfall bei ausschließlich als Strafverteidiger tätigem Anwalt 322 AGH Brandenburg 5.12.2022 1 AGH 3/21 Widerruf wegen Vermögensverfalls (LS) 331 SYNDIKUSANWÄLTE BGH 24.4.2023 AnwZ (Brfg) 15/22 Gebundene Entscheidung über Zulassung als Syndikus (m. Anm. M. W. Huff) 331 ABWICKLUNG UND VERTRETUNG BGH 22.5.2023 AnwZ (Brfg) 2/23 Vergütungsansprüche des Vertreters 335 PROZESSUALES OLGBremen 13.6.2023 2 W 23/23 Fehlender Wille zur Entgegennahme eines Schriftstücks (LS) 341 GELDWÄSCHE VGH München 11.7.2023 22 ZB 21.121 Angestellter Rechtsanwalt als Verpflichteter nach dem GwG 341 ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR BGH 25.5.2023 V ZR 134/22 Ersatzeinreichung per Fax (LS) 348 NOTARRECHT BGH 21.8.2023 NotZ(Brfg) 4/22 Zulässige Altersgrenze für (Anwalts-)Notare (LS) 349 SONSTIGES EuGH 17.5.2023 C-97/22 Kein Wertersatz bei Fernabsatz-Widerruf trotz erbrachter Leistung (LS) (m. Anm. J. Ramm) 349 OVG Bautzen 7.11.2022 2 B 286/22 Kein Anspruch für Rechtsreferendar auf Zuweisung an bestimmten Ausbilder 351 BRAK-MITTEILUNGEN 5/2023 IV IMPRESSUM BRAK-MITTEILUNGEN UND BRAK-MAGAZINZeitschrift für anwaltliches Berufsrecht HERAUSGEBERIN Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstr. 9, 10179 Berlin, Tel. (0 30) 28 49 39-0, Telefax (0 30) 28 49 39-11, E-Mail: redaktion@brak.de, Internet: https://www.brak.de/publikationen/brak-mitteilungen/brak-magazin/, Online-Ausgaben und Archiv: http://www.brak-mitteilungen.de. REDAKTION Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (Schriftleitung), Rechtsanwalt Christian Dahns, Frauke Karlstedt (sachbearbeitend). VERLAG Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln (Bayenthal), Tel. (02 21) 9 37 38-997 (Vertrieb/Abonnementverwaltung), Telefax (02 21) 9 37 38-943 (Vertrieb/Abonnementverwaltung), E-Mail: info@otto-schmidt.de. KONTEN Sparkasse KölnBonn (DE 87 3705 0198 0030 6021 55); Postgiroamt Köln (DE 40 3701 0050 0053 9505 08). ERSCHEINUNGSWEISE Zweimonatlich: Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember. BEZUGSPREISE Den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern werden die BRAK-Mitteilungen im Rahmen des Mitgliedsbeitrages ohne Erhebung einer besonderen Bezugsgebühr zugestellt. Jahresabonnement 109 € (zzgl. Zustellgebühr); Einzelheft 21,80 € (zzgl. Versandkosten). In diesen Preisen ist die Mehrwertsteuer mit 6,54% (Steuersatz 7%) enthalten. Kündigungstermin für das Abonnement 6 Wochen vor Jahresschluss. ANZEIGENVERKAUF sales friendly Verlagsdienstleistungen, Pfaffenweg 15, 53227 Bonn; Telefon (02 28) 9 78 98-0, Fax (02 28) 9 78 98-20, E-Mail: media@sales-friendly.de. Gültig ist Preisliste vom 1.1.2022 URHEBER- UND VERLAGSRECHTE Die in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Das gilt auch für die veröffentlichten Entscheidungen und deren Leitsätze, wenn und soweit sie von der Schriftleitung bearbeitet sind. Fotokopien für den persönlichen und sonstigen eigenen Gebrauch dürfen nur von einzelnen Beiträgen oder Teilen daraus als Einzelkopien hergestellt werden. ISSN 0722-6934 DATENSCHUTZHINWEISE unter https://www.brak.de/datenschutz

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mus gelten, und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2023/422 ABl. der Europäischen Union L 184 v. 21.7.2023 Beschluss (EU) 2023/1539 des Rates v. 20.7.2023 zur Ernennung der Europäischen Staatsanwälte der Europäischen Staatsanwaltschaft ABl. der Europäischen Union L 187 v. 26.7.2023 Beschluss (EU) 2023/1549 des Rates v. 10.7.2023 zur Ernennung eines stellvertretenden Exekutivdirektors von Europol ABl. der Europäischen Union L 188 v. 27.7.2023 Berichtigung der Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 25.11.2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (ABl. L 405 v. 2.12.2020) ABl. der Europäischen Union L 188 v. 27.7.2023 Verordnung (EU) 2023/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 12.7.2023 über Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafverfahren und für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren ABl. der Europäischen Union L 191 v. 28.7.2023 Richtlinie (EU) 2023/1544 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 12.7.2023 zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Benennung von benannten Niederlassungen und die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Erhebung elektronischer Beweismittel in Strafverfahren ABl. der Europäischen Union L 191 v. 28.7.2023 Beschluss (EU) 2023/1576 der Kommission v. 28.7.2023 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Asylagentur der Europäischen Union ABl. der Europäischen Union L 192 v. 31.7.2023 Durchführungsverordnung (EU) 2023/1607 der Kommission v. 30.5.2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 zwecks Anpassung bestimmter Verweise auf Rechtsakte ABl. der Europäischen Union L 198 v. 8.8.2023 Beschluss Nr. 1/2023 des gem. Art. 8 I Buchstabe r des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschusses v. 19.6.2023 zur Festlegung eines Standardformblatts für Rechtshilfeersuchen [2023/1621] ABl. der Europäischen Union L 199 v. 9.8.2023 Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde Nr. 094/ 23/COL v. 5.7.2023 über die Bestellung einer neuen Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren [2023/1639] ABl. der Europäischen Union L 204 v. 17.8.2023 AUS DEN ZEITSCHRIFTEN BRAK-Mitteilungen und Anwaltsblatt sind für jeden berufsrechtlich Interessierten Pflichtlektüre. Nachfolgend dokumentiert das Institut für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln Aufsatzliteratur zum Berufsrecht der Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater, die in den zurückliegenden Wochen in anderen Periodika und Sammelwerken veröffentlicht worden ist. Aus Platzgründen muss eine wertende Auswahl getroffen werden: Zusammengestellt vom Institut für Anwaltsrecht der Universität zu Köln durch Dilan Hafthalla. Kontakt zur Literaturschau: anwaltsrecht@googlemail. com Ad Legendum (AL) Nr. 3: Braun, Pro Bono Rechtsberatung in Deutschland: Status quo, rechtlicher Rahmen und Perspektiven (254). Anwalts Gebühren Spezial (AGS) Nr. 6: Burhoff, Die Abrechnung von Beschwerden in Straf- und Bußgeldsachen (241); Nr. 7: Burhoff, Die anwaltliche Vergütung im Strafbefehlsverfahren (289); Lissner, Quo vadis Beratungshilfe?; Die Erweiterung des Anwendungsbereiches im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung – Fluch oder Segen für die Anwaltschaft? (296); Nr. 8: Burhoff, Die anwaltliche Vergütung im Verfassungsbeschwerdeverfahren (337). Anwaltsrevue (Schweiz) Nr. 8: Eckert, Cyberrisiken in schweizerischen Anwaltskanzleien (319); Lips/¸Sahin/ Rosenauer, Effizienzsteigerungsmöglichkeiten durch Generative AI für Rechtsdienstleistungen (323). Anwalt und Kanzlei (AK) Nr. 8: Huff, Ersatzeinreichung: Nur auf Anforderung ist eine zusätzliche elektronische Übermittlung nötig (130); Katthöfer, Auf dem Weg zur papiersparsamen Kanzlei (137); Nr. 9: Cosack, beA-Update: Diese Änderungen gibt es mit der neuen Version 3.19 (147); Cosack, Tausch der beA-Mitarbeitendenkarten ab 9/2023 (151); Noe, ChatGPT kann ein Ideen-Booster für rechtliche Grafiken sein (154). Beck.digitax Nr. 4: Regendantz, Transformative Kraft der Generativen Künstlichen Intelligenz, Herausforderungen und Chancen für den Steuerbereich (182); Buchwald-Witting/Westerkamp, Steuer-Technologie(-Trends): Aufbruch in eine neue Ära oder problematisches Unterfangen (222). BetriebsBerater (BB) Nr. 29-30: Strehlau, Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Unternehmensberatung – Veränderungsmanagement erforderlich (1). Betriebswirtschaftliche Beratung (NWB-BB) Nr. 8: Sielaff, Betriebswirtschaftliche Beratung: Eigenes Angebot oder Berufsausübungsgesellschaft? Berufsrechtsreform bietet interessante Chancen für Steuerberater (232). Berliner Anwaltsblatt (BerlAnwBl) Nr. 9: Hofele,Wiewerden Anwälte in Zukunft mit KI arbeiten (303); Bernauer, Legal Tech für DSGVO-Schmerzensgelder (308); Horn, Entwicklung eines Legal-Tech-Tools (310). AUS DEN ZEITSCHRIFTEN BRAK-MITTEILUNGEN 5/2023 AKTUELLE HINWEISE VI

Computer Law Review International (CRi) Nr. 4: Block/ Jung/Wendt, Requirements for „Legal Tech AI Systems“ (97). Das Juristische Büro (JurBüro) Nr. 6: Klüsener, Terminsgebühr für Wahrnehmung von außergerichtlichen Besprechungen (Besprechungsterminsgebühr) (281); Nr. 7: Schneider, Anwaltskosten in Entschädigungsklagen wegen überlanger Verfahren (337); Lissner,Wichtige aktuelle Entscheidungen aus dem Bereich der Strafvollstreckung, dem Strafrecht und anwaltlicher Strafgebühren (340). Der Betrieb (DB) Nr. 30: Kreft, Aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen StB-Postfachs für Steuerberatungsgesellschaften seit dem 1.1.2023 (1703); Nr. 35: Haberstroh, Rechtsanwaltshaftung gegenüber Geschäftsleiter bei Hinweispflichtverletzung aufgrund der Schutzwirkung des Beratungsvertrags mit der Gesellschaft (2041). Deutscher AnwaltsSpiegel Nr. 15: Stähr/Zohlen, „Done ist better than perfect!“ Corporate Legal Transformation: Strategisch relevante Veränderungen im Unternehmen als Rechtsfunktion mitgestalten (19); Nr. 17: Bendig, Paradigmenwechsel: Warum sich Kanzleien als Unternehmen aufstellen sollten (16). Deutsches Steuerrecht (DStR) Nr. 28: Schick/Heydecke, Vielfalt der steuerberatenden Berufe in Europa – Ergebnisse einer Umfrage der Bundessteuerberaterkammer (1547); Nr. 30: Brügge, Neue Rechtsentwicklung bei der Insolvenzverschleppungshaftung von Steuerberatern und Abschlussprüfern (1672); Nr. 33: Groß/Freyenfeld/Gradl, Riders on the Storm – 16 Thesen, wie ChatGPT & Co. die Steuerberater-Branche verändern könnten (1853). Festschrift für Martin Henssler (2023): Deckenbrock, Wer richtet über das Anwaltsrecht? (1347), Diller, Rechtsfragen anwaltlicher Beauty Parades (1365); Eckert, Zum Stand der anwaltsorientierten Juristenausbildung in Deutschland (1371); Eilers/Jacklofsky, Internationale Anwaltssozietäten und die Bewältigung des Brexit – Ein regulatorisches Puzzlespiel (1381); Ewer, Die einzelmandatsbezogene ARGE – keine Berufsausübungsgesellschaft i.S.v. § 59b I 1 BRAO (1389); Göttling, Digitale mündliche Verhandlungen – Herausforderungen für Anwaltschaft und Justiz (1397); Hartung, Unter Anwälten. Miszellen aus unserer Welt (1409); Hellwig, Anwaltschaft im Niedergang (1421); Huff, Die Tätigkeit der Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammern – Plädoyer für eine gesetzliche Regelung deren Stellung (1429); Kilian, Erfolgshonorare und StreitanHÜLFSKASSE DEUTSCHER RECHTSANWÄLTE Hamburg, Oktober 2023 Pressemitteilung: JUBILÄUM: 75. WEIHNACHTSSPENDENAKTION DER HÜLFSKASSE DEUTSCHER RECHTSANWÄLTE Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte hat dieses Jahr ein Jubiläum zu feiern und startet im Oktober 2023 mit der 75. Weihnachtspendenaktion! Das heißt, seit 1948 sammelt die Hülfskasse Spenden für bedürftige Personen innerhalb der Anwaltschaft. Die Aktion läuft, wie bisher, bundesweit. Auch im vergangenen Jahr folgten erfreulich viele Menschen dem Aufruf zur Solidarität. Für Bedürftige innerhalb der Anwaltschaft gingen 210.550 Euro an Spenden ein. Die Hülfskasse dankt allen Spenderinnen und Spendern sehr herzlich im Namen der Unterstützten. Die Mittel ermöglichten es, bundesweit an bedürftige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie deren Familien einen großzügigen Betrag auszuzahlen. Erwachsene und Kinder freuten sich über jeweils 700,00 Euro. So unterstützte die Hülfskasse zum Beispiel einen Rechtsanwalt und seine vier Kinder in Norddeutschland. Der Anwalt leidet an einer unheilbaren Nervenkrankheit und ist seit mehreren Jahren arbeitsunfähig. Gerade in dieser nach wie vor schwierigen Zeit mit steigenden Kosten hoffen viele Bedürftige auf eine finanzielle Beihilfe. Bitte unterstützen Sie uns dabei – dann wird auch unsere 75. Weihnachtsspendenaktion ein Erfolg! In diesem Rahmen bittet die Hülfskasse um Kontaktaufnahme, sollten den Lesern Kolleginnen und Kollegen in Schwierigkeiten bekannt oder jemand selbst betroffen sein. Der karitative Verein unterstützt nicht nur in seinen vier Mitgliedskammerbezirken beim Bundesgerichtshof, Braunschweig, Hamburg und Schleswig-Holstein, sondern auch in den anderen 24 Kammerbezirken. Spendenmöglichkeiten: Online: https://huelfskasse.de/spenden/ Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE22 3702 0500 0020 1442 11 BIC: BFSWDE33XXX Kontakt: Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte Christiane Quade Steintwietenhof 2 20459 Hamburg Telefon: (040) 36 50 79 Fax: (040) 37 46 45 E-Mail: info@huelfskasse.de Internet: www.huelfskasse.de AKTUELLE HINWEISE BRAK-MITTEILUNGEN 5/2023 VII

teilsvereinbarungen (1437); Lührig, Aus Werbung wird Marketing: Was bleibt vom § 43b BRAO? (1451); Michel, Haftung für Fehler autonomer Systeme in den Freien Berufen (1461); Mori, Die Geschichte des anwaltlichen Berufsrechts und der Regelungen des Verbots der Vertretung widerstreitender Interessen in Japan unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Entscheidungen (1473); Münch, Berufsrechtliche Compliance von Berufsausübungsgesellschaften nach der großen BRAO-Reform (1485); Nöker, Sozietätserstreckung bei berufsrechtlichen Tätigkeitsverboten (1497); Prütting, Die AirDeal-Entscheidung des BGH – Ein Angriff auf die deutsche Rechtsanwaltschaft (1503); Römermann, Martin Henssler als Vater der BRAO-Reform (1509); Ruge, Die Unabhängigkeit der angestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (1527); Schroeder, Berufsrecht und internationale Schiedsgerichtsbarkeit (1533); vom Stein, Anwaltliches Risikomanagement beim elektronischen Rechtsverkehr (1551); Thole, Die Ermittlung von Insolvenzanfechtungsansprüchen durch (Rechts-)- Dienstleister (1565); Uwer, Partizipative Abstinenz – Die Repräsentanz- und Legitimitätskrise der funktionalen Selbstverwaltung der Anwaltschaft aus verfassungsund berufsrechtlicher Perspektive (1577); Vossebürger/ Michels, Die neue Schulungspflicht gemäß § 43f BRAO als Beitrag zur Entwicklung des Berufsstands der Rechtsanwälte (1595); Wagner/Weskamm, Anspruchsbündelung durch Legal Tech: Im Dschungel des RDG (1605); Wessels/Göcken, Überlegungen zum Rationalen Desinteresse (1625); Windbichler, Anwälte als „Masters of the Code“? (1635). Gestaltende Steuerberatung (GStB) Nr. 8: Kreft, Brandaktuelles zur aktiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (296). International Journal of the Legal Profession Nr. 2: Angioletti/Greco/Balconi, Self(ie) mapping the relevance of professional daily decision-making process by lawyers (163); Lopes/Concei¸ca˜o/Santos/Ferreira/Sintra/Lopes, Artificial intelligence applied to lawyers’ appraisals (179). Kanzleiführung professionell (KP) Nr. 8: Senbert, Die Vier-Tage-Woche als Kanzlei-Relaunch (133); Beyme, Möglichkeiten der Berufsrechtsreform zur Mitarbeiterbindung nutzen! (142); Nr. 9: Raffelsieper, Mandanten zielgenau und effizient informieren – Prozesse mit CRM zeitsparend organisieren (154); Ozimek, Mit Plug-ins den Anwendungsbereich von ChatGPT erweitern (158); Derlath, Mehr Zeit für besseren Service dank automatisierter Prozesse (161). Konfliktdynamik (KD) Nr. 2: Tilmann, Generationenkonflikt in der Kanzlei – Eine Mediation im Stil der Klärungshilfe (100). LegalTech (LTZ) Nr. 3: Biallaß, The times are a-changin – Large Language Models werden die Arbeit der Justiz verändern (165); Heetkamp/Schlicht, Digitalisierungsprozesse: Einsatzmöglichkeiten und Grenzen für Künstliche Intelligenz in der Justiz (177); Vasel, Künstliche Intelligenz in der Justiz (179); Lobinger, (Chat-)GPT in der juristischen Leistungserbringung – Möglichkeiten und Grenzen (187); Brune/Bülow/Flock/Göbbels/Stade, Legal Tech im Arbeitsrecht (210); Rehm/Ludwig, Innovationen im Low- und No-Code als Motor der digitalen Transformation der Rechtsbranche (217). Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) Nr. 16: Schmidt, Zur Einbeziehung der Mediation in die anwaltliche Beratungspraxis – Überlegungen zur Verfahrenswahl und Fallgruppen mit besonderer Mediationseignung (1017). Neue Juristische Wochenschrift (NJW) Nr. 30: Radunski/ Beyme, Neue Freiheiten für die Bürogemeinschaft (2168). NJW-Spezial Nr. 12: Dahns, Neues aus der Satzungsversammlung (382); Nr. 14: Dahns, Berufsrechtliche Vorschriften für Syndikusrechtsanwälte (446); Nr. 16: Huff, Keine Kammermitgliedschaft für geflüchtete ehemalige Anwälte (510). Neue Wirtschafts-Briefe (NWB) Nr. 30: Leibner/Brete/ Koobs, Sozial(versicherungs)rechtliche Beratung als Gegenstand des Steuerberatungsvertrags. Keine Beratung ohne Wissen überfließende Grenzen zur unerlaubten Rechtsdienstleistung (2115). Neue Zeitschrift für Insolvenz- und Sanierungsrecht (NZI) Nr. 18: Mitlehner, Festsetzung der Gebühr i.S.d. § 5 InsVV nach § 11 RVG? (689). Praxis Steuerstrafrecht (PStR) Nr. 9: Sievert, Verbot der Mehrfachverteidigung gilt auch für Steuerberater (215). Recht Digital (Rdi) Nr. 9: Remmertz, Rechtsdienstleistungen durch Large Language Models (LLMs) (401). RVG professionell (RVG prof.) Nr. 8: Scheungrab, DieAbrechnung im vergaberechtlichen Mandat (142); Nr. 9: Schneider, Der Terminsvertreter ist tot, es lebe der Terminsvertreter (159). Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP) Nr. 14: Rohrlich, beA – Anwalts Liebling? Praxistipps für den Kanzleialltag (723). DAI – VERANSTALTUNGSKALENDER November – Dezember 2023 Alle aktuellen Termine finden Sie unter www.anwaltsinstitut.de. Die Auswahl wird stetig erweitert und aktualisiert! Agrarrecht Online-Vortrag LIVE: Tierhaltung im Innenbereich 27.11.2023, Live-Übertragung im eLearning Center BRAK-MITTEILUNGEN 5/2023 AKTUELLE HINWEISE VIII

ONLINE VOR ORT – oder – 2 Tage – 15 Stunden n-fuerstenberg www.fachseminare-vo g.de/15-fao • Präsenzunterricht mit persönlichem Austausch • Neue Kontakte knüpfen • Fortbildung wo Sie wollen • Keine Reisezeit 6 Blöcke à 2,5 Stunden SIE HABEN DIE WAHL: Eine kostenfreie Stornierung ist bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich. Erbrecht · Handels- & Gesellschaftsrecht · Insolvenzrecht · Steuerrecht Der Countdown läuft §15 FAO Arbeitsrecht 19. Forum Betriebsverfassungsrecht 9.-10.11.2023, Hybrid: Bochum, DAI-Ausbildungscenter und Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Betriebsratsvergütung praxisgerecht und rechtssicher 13.11.2023, Live-Übertragung im eLearning Center DAI advanced: Künstliche Intelligenz (KI) und Arbeitsrecht – Herausforderungen im Individualarbeitsrecht und bei der Mitbestimmung 15.11.2023, Bochum, DAI-Ausbildungscenter Arbeitsunfähigkeit und Krankheit – Personenbedingte Herausforderungen für Unternehmen 15.11.2023, Hybrid: Berlin, DAI-Ausbildungscenter und LiveÜbertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Hinweisgeberschutzgesetz 17.11.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Update Arbeitsrecht – Annahmeverzug – Antragstellung im arbeitsgerichtlichen Verfahren – Arbeitsprozessrecht 17.11.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Fortbildungsplus zur 35. Jahresarbeitstagung Arbeitsrecht 23.11.2023, Hybrid: Köln, Maritim Hotel Köln und Live-Übertragung im eLearning Center 35. Jahresarbeitstagung Arbeitsrecht 24.-25.11.2023, Hybrid: Köln, Maritim Hotel Köln und LiveÜbertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Die aktuellen Top 20 Entscheidungen im Arbeitsrecht 29.11.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Flexibilisierung von Arbeitszeit und Vergütung 4.12.2023, Live-Übertragung im eLearning Center DAI advanced: Vorstand der AG – Anstellungsvertrag – D&OVersicherung – Managerhaftung 6.12.2023, Bochum, DAI-Ausbildungscenter Verhaltensbedingte Kündigung und Beweisprobleme 14.12.2023, Hybrid: Bochum, DAI-Ausbildungscenter und Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Arbeitsrechtliche Besonderheiten des Home-Office und des mobilen Arbeitens 15.12.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Strafbarkeitsrisiko Betriebsrat 21.12.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Neuere Entwicklungen der Rechtsprechung zu § 266a StGB 21.12.2023, Live-Übertragung im eLearning Center AKTUELLE HINWEISE BRAK-MITTEILUNGEN 5/2023 IX

Online-Vortrag LIVE: Arbeitsverträge rechtssicher formulieren – Anforderungen durch das Nachweisgesetz 21.12.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Update Arbeitsrecht 2023 – Kündigung – Befristung – Vergütung – Urlaub 29.12.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Bank- und Kapitalmarktrecht Online-Vortrag LIVE: Update Verbraucherkreditrecht – Rechtsprechung und aktuelle Fragestellungen 23.11.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Wertpapier-Compliance Rechtsgrundlagen und aktuelle Entwicklungen 4.12.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Update Brennpunkte Bank- und Kapitalmarktrecht 13.12.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Bau- und Architektenrecht Online-Vortrag LIVE: Nachhaltiges Planen und Bauen – Typische Praxisprobleme bei Vertragsgestaltung und Bauabwicklung 15.11.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Aktuelle Rechtsprechung im privaten Baurecht und Bauprozessrecht 6.12.2023, Hybrid: Berlin, DAI-Ausbildungscenter und LiveÜbertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Haftung der Architekten und Ingenieure für mangelhafte Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung 7.12.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Mängel- und Nachtragsmanagement gegenüber Nachunternehmern und der WEG 8.12.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Verjährung am Bau – Anwaltliche Strategien und Haftungsfallen 12.12.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und ausgewählter Oberlandesgerichte in Bausachen 19.12.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Erbrecht Online-Vortrag LIVE: Testamentsvollstreckung in der nachlassgerichtlichen Praxis 15.11.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Erbrechtliche Nachfolge bei Personengesellschaften – Vor und nach dem MoPeG 16.11.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aktuelle Erbrechtliche Rechtsprechung und allgemein interessante Entscheidungen des Kammergerichtes (ohne Erbschaftssteuerrecht) 5.12.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Schnittstellen Erbrecht und neues Betreuungsrecht 15.12.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Optimierung vor und nach dem Erbfall – Streitvermeidung und mediative Lösungen 18.12.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aktuelle Rechtsprechung im Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht 19.12.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aktuelle Rechtsprechung des BGH und der OLG zum Erbrecht 28.12.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Familienrecht Online-Vortrag LIVE: Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung des Unternehmers sowie Unternehmer-Vorsorgevollmachten 17.11.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Verfahrensbeistand – Chancen und Risiken für die anwaltliche Vertretung 21.11.2023, Hybrid: Bochum, DAI-Ausbildungscenter und Live-Übertragung im eLearning Center Aktuelles Familienrecht 2023 23.-24.11.2023, Hybrid: Berlin, DAI-Ausbildungscenter und Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Insolvenz des Mandanten im familienrechtlichen Mandat 28.11.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Insolvenz des Gegners im familienrechtlichen Mandat 28.11.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Trennung, Scheidung, neue Partnerschaft 30.11.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Die Abwehr von Unterhaltsansprüchen 30.11.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Aktuelle Praxisprobleme des Kindesunterhaltes 4.12.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Update Familienrecht 12.12.2023, Hybrid: Berlin, DAI-Ausbildungscenter und LiveÜbertragung im eLearning Center Familienrecht kompakt Teil 1 und Teil 2 14.-15.12.2023, Hybrid: Heusenstamm (bei Frankfurt am Main), DAI-Ausbildungscenter und Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen 20.12.2023, Live-Übertragung im eLearning Center Online-Vortrag LIVE: Jahresrückblick 2023 – Was der Familienrechtler nicht übersehen durfte! 29.12.2023, Live-Übertragung im eLearning Center BRAK-MITTEILUNGEN 5/2023 AKTUELLE HINWEISE X

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BRAK MITTEILUNGEN OKTOBER 2023 · AUSGABE 5/2023 54. JAHRGANG AKZENTE WIR SIND ES WERT! Dr. Ulrich Wessels Ohne Anwältinnen und Anwälte geht Rechtsstaat nicht. Unabhängige Gerichte und ein Rechtssystem, das eine effektive Kontrolle staatlichen Handelns ermöglicht, sind Kernelemente des Rechtsstaats. Doch er funktioniert nur, wenn Anwältinnen und Anwälte den Bürgerinnen und Bürgern Recht erklären, sie beraten und für die gerichtliche Durchsetzung ihrer Rechte sorgen. Unabdingbar dafür ist, dass die Anwaltschaft wirtschaftlich auskömmlich arbeiten kann. Das geltende Gebührenrecht gewährleistet aber genau das nicht mehr. Die gesetzlichen Gebühren wurden zwar zum 1.1.2021 angehoben – ein Schritt in die richtige Richtung, der aber schon wieder fast drei Jahre zurückliegt. Doch schon damals erfolgte keine vollständige Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung seit der letzten Gebührenerhöhung acht Jahre zuvor. Die Anwaltschaft hinkt also nach wie vor der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hinterher. Das ist umso dramatischer angesichts der enormen Preissteigerungen infolge des Angriffskrieges auf die Ukraine und der resultierenden Energiekrise und Inflation in den letzten beiden Jahren. Die BRAK fordert deshalb eine Anpassung der gesetzlichen Anwaltsgebühren noch in der 20. Legislaturperiode. Gemeinsam mit dem DAV haben wir im Herbst einen Katalog vorgelegt, der detailliert aufzeigt, weshalb strukturelle Änderungen ebenso nötig sind wie eine lineare Anpassung – und zwar in regelmäßigen und deutlich kürzeren Abständen als bisher. In Sachen Gebührenerhöhung sind wir seit Jahresbeginn mit dem Bundesjustizministerium im Gespräch. Der Minister hat sich hinter unser Anliegen gestellt und das auch wiederholt öffentlich bekundet. Doch der gute Wille des Bundes genügt nicht, wenn die Länder nicht mitziehen oder eigene Forderungen an eine Gebührenerhöhung knüpfen. Es gilt also, die Länder zu überzeugen! Sie sind besorgt um ihre Haushalte, weil sich höhere Anwaltsgebühren natürlich auf die Aufwendungen für Prozesskostenhilfe, Pflichtverteidigung & Co. auswirken. Allerdings sind die Anträge und die dafür nötigen Aufwendungen seit Jahren rückläufig. Vor allem muss man aber im Blick haben: Justiz ist eine Staatsaufgabe. Sie muss nicht kostendeckend arbeiten und es ist nicht Sache der Rechtsuchenden, sie über Gerichtskosten zu finanzieren. Dass Anwältinnen und Anwälte auch in Zukunft flächendeckend – und ganz besonders in strukturschwachen Regionen – für Zugang zum Recht sorgen können, muss auch den Ländern ein wichtiges Anliegen sein. Oder anders gesagt: Das muss die Anwaltschaft dem Rechtsstaat wert sein! Die Forderung nach einer Anpassung der anwaltlichen Gebühren ist zweifellos eines der wichtigsten Themen des gerade neu gewählten Präsidiums der BRAK, und wir werden hier nicht lockerlassen. Doch es gibt noch eine Menge mehr zu tun. Baustellen gibt es etwa im Berufsrecht, wie die Diskussion um ein einheitliches Berufsrecht für Insolvenzverwalter, zu dem die BRAK einen Kompromissvorschlag unterbreitet hat. Auch im Prozessrecht gibt es Baustellen – die Tonaufzeichnung und Transkription strafgerichtlicher Hauptverhandlungen beispielsweise, zu deren Umsetzung die BRAK gerade Empfehlungen vorgelegt hat. Oder die Überlegungen der Länder, die Streitwertgrenzen für zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten anzupassen und auf mehr Spezialisierung bei den Eingangsgerichten zu setzen. Hier müssen wir sorgfältig prüfen, wie sich diese Veränderungen auf die Rechtsfortbildung durch die obergerichtliche Rechtsprechung und auf den Zugang zum Recht auswirken würden. Einer immensen Herausforderung sieht die Anwaltschaft sich ebenso gegenüber wie die Justiz: Sie unterliegen den gleichen grundlegenden Veränderungsprozessen: Ausscheiden einer großen Zahl von Berufsträgern der Babyboomer-Generation, Nachwuchssorgen (nicht nur) aufgrund der demographischen Entwicklung, Mangel an Fachpersonal, zunehmende Konzentration auf Ballungsgebiete, Digitalisierung von Gerichtsverfahren und Arbeitsabläufen, knapper und teurer werdende Ressourcen. An dieser Herausforderung müssen wir gemeinsam arbeiten! Ihr Dr. Ulrich Wessels AKZENTE BRAK-MITTEILUNGEN 5/2023 275

AUFSÄTZE DER RÜCKGANG DER EINGANGSZAHLEN BEI DEN ZIVILGERICHTEN ERKENNTNISSE AUS EINEM FORSCHUNGSPROJEKT PROF. EM. DR. IUR. ARMIN HÖLAND* * Der Autor ist emeritierter Professor an der juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. I. EINLEITUNG Seit über 20 Jahren gehen die Zahlen der Klagen in Zivilprozesssachen (ohne Familiensachen) an den 638 Amtsgerichten und 115 Landgerichten in Deutschland zurück.1 1 Gerichtsstatistisch genauer: Bei den Amtsgerichten gehen die Eingangszahlen nach ihrem Höchststand von rund 1,8 Mio. im Jahr 1995 ab den Jahren 1996 und 1997 zurück. Bei den Landgerichten setzt die entsprechende Rückbildung in den Jahren 1997 und 1998 ein. Das ist eine auffallende Umkehr des die bundesdeutsche Ziviljustiz über mehrere Nachkriegsjahrzehnte hinweg prägenden Anstiegs der Klageeingangszahlen.2 2 Man betrachte nur die Statistik der „Geschäftsentwicklung in Zivilsachen“ für die Jahre 1971-1987 im Anhang der BT-Drs. 400/88 zur Begründung des Entwurfs des Rechtspflege-Vereinfachungsgesetzes v. 17.12.1990, BGBl. I, 2847. Auf S. 194 dieser Drucksache wird für die Amtsgerichte in Deutschland für den Zeitraum 1971 bis 1986 ein Zuwachs erstinstanzlicher Prozesse von fast 70 % nachgewiesen. Der Rückgang ist kräftig und hält an. Allein zwischen den Jahren 2005 bis 2019, dem Untersuchungszeitraum für das nachfolgend vorgestellte Forschungsprojekt, verringerte sich die Zahl der erstinstanzlich erhobenen Zivilklagen in beiden Instanzen um insgesamt 612.000 und damit um rund ein Drittel. Bei den Amtsgerichten war der Rückgang mit 36 % stärker, bei den Landgerichten mit 21 % schwächer. Die Entwicklung findet bundesweit statt, wirkt sich aber nach Bundesländern unterschiedlich aus. Stärker ist der Rückgang in den neuen Bundesländern einschließlich Berlin, auch wenn man in den ostdeutschen Flächenländern die geschrumpften Bevölkerungszahlen in Rechnung stellt.3 3 Forschungsbericht S. 30, Tab. 4. Die Covid-19-Pandemie hat an der Gesamtentwicklung nicht viel geändert. Auch in dem neuesten gerichtsstatistisch erfassten Jahr 2022 sind die Klagezahlen in beiden zivilgerichtlichen Eingangsinstanzen weiter zurückgegangen.4 4 Destatis, Statistischer Bericht „Zivilgerichte 2022“, 9.8.2023. Bei den Amtsgerichten beträgt der Rückgang 5,1 %, deutlich weniger als im Vorjahr; bei den Landgerichten 13,3 %, s. Tabellen 24231-01 und 24231-09. Der Befund ist eine Globalaussage. Er schließt gegenläufige Entwicklungen in bestimmten Streitgegenstandsbereichen nicht aus, z.B. bei Kaufsachen im Zusammenhang sog. „Dieselklagen“, bei Reisevertragssachen oder Verkehrsunfallsachen. Es verwundert daher nicht, dass manche Richterinnen und Richter nicht von Rückgängen, sondern von übervollen Dezernaten berichten. Individuelle Erfahrungen ändern aber nichts an der Gesamtentwicklung. Insgesamt hat die Mengenentwicklung ein in justiz- wie gesellschaftspolitischer Hinsicht beunruhigendes Ausmaß, das Fragen nach den Ursachen aufwirft. Die Grundfrage nach den Ursachen des Rückgangs lässt sich bei unbefangener Betrachtung in drei Fragen aufgliedern. Gibt es in Deutschland weniger oder „Nichts zu klagen?“5 5 So der Titel einer früheren Problemanalyse: Armin Höland/Caroline Meller-Hannich (Hrsg.), Nichts zu klagen? Der Rückgang der Klageeingangszahlen in der Justiz. Mögliche Ursachen und Folgen, Baden-Baden 2016. Oder ist die Streitmenge in Wirtschaft und Gesellschaft gleich geblieben (oder sogar gewachsen), aber die davon betroffenen Unternehmen und Privatleute führen die Streitigkeiten auf anderen Wegen als dem gerichtlichen Rechtsweg zu einer Lösung? Oder ist die Streitmenge in Wirtschaft und Gesellschaft gleich geblieben (oder sogar gewachsen), aber die davon betroffenen Unternehmen und Privatleute entscheiden sich häufiger dagegen, Konflikte verfahrensförmig zu lösen? II. DAS FORSCHUNGSPROJEKT – EINE KURZE BESCHREIBUNG Entstanden sind die nachfolgenden empirischen Erkenntnisse in einem Forschungsprojekt, das in enger Zusammenarbeit von zwei Forschungsteams durchgeführt worden ist. Das in Berlin ansässige und von Dr. Stefan Ekert geleitete Forschungs- und Beratungsunternehmen InterVal, das im August 2020 den Zuschlag in dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geführten Vergabeverfahren „Erforschung der Ursachen des Rückgangs der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten“ erhalten hatte, bildete für die Untersuchung zusammen mit Caroline Meller-Hannich,6 6 Prof. Dr. iur., Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Handelsrecht an der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU). Monika Nöhre7 7 Von 2002 bis 2015 Präsidentin des Kammergerichts, anschließend bis 2019 Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. und Armin Höland8 8 Prof. Dr. iur., Professor emeritus an der genannten Fakultät der MLU. sowie weiteren sozialund rechtswissenschaftlich ausgebildeten MitarbeiteHÖLAND, DER RÜCKGANG DER EINGANGSZAHLEN BEI DEN ZIVILGERICHTEN BRAK-MITTEILUNGEN 5/2023 AUFSÄTZE 276

rinnen und Mitarbeitern9 9 Bei InterVal: Lisa Poel und Adrian Moser; am Lehrstuhl Meller-Hannich: Dr. Katharina Gelbrich und Lukas Hundertmark. eine Forschungsgruppe an zwei Standorten. Diese übergab nach rund zweieinhalb Jahren Forschungszeit den Abschlussbericht am 24.4. 2023 im Bundesministerium der Justiz an die Staatssekretärin Dr. Angelika Schlunck.10 10 https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0424_Abschlussb ericht_Eingangszahlen_Zivilgrichte.html (abgerufen am 2.9.2023). Auf dieser Seite findet sich auch der Link zum Abschlussbericht. In methodischer Hinsicht führte das Forschungsdesign mehrere Erhebungs- und Analyseansätze mit dem Ziel zusammen, Erscheinungsformen und Ursachen des Rückgangs der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten aus den Sichtweisen unterschiedlicher Akteursgruppen genauer zu bestimmen. Ein grundlegender Untersuchungsschritt bestand in der Analyse der Eingangs- und Erledigungszahlen bei den Amts- und Landgerichten in Deutschland im Untersuchungszeitraum 2005 bis 2019 mit Hilfe der Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zu den Zivilgerichten (Fachserie 10 Reihe 2.1). Die Zahlen konnten ergänzt werden durch Individualdaten zu den Zivilverfahren aus SchleswigHolstein sowie durch Bundesdaten zur Bevölkerungsund Wirtschaftsentwicklung. Zur Analyse der durch andere Institutionen erzeugten oder bereitgestellten Daten kamen eigene empirische Erhebungen. Sie umfassen die Befragung von 7.500 Privatpersonen, von 300 Unternehmen und von 2.709 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Erweitert wurde die standardisierte Befragung der Anwaltschaft um 16, jeweils mindestens einstündige Interviews mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Ebenfalls zu den eigenen Untersuchungen des Forschungsprojektes gehört die für die justizielle Dimension des Klagerückgangs aufschlussreiche Auswertung von 660 Gerichtsakten bei sechs Gerichten und die Verarbeitung von 14 Interviews mit Richterinnen und Richtern aus zehn Gerichten. Um den Einfluss der alternativen Streitbeilegung und des unternehmensinternen Beschwerdemanagements zu erfassen, wertete die Forschungsgruppe entsprechende Antworten aus der Unternehmensbefragung und aus den Jahresberichten der Schlichtungsstellen aus und führte acht vertiefende Interviews mit Leitungspersonen aus Verbraucherzentralen und Schlichtungsstellen durch. Im Hinblick auf die Bedeutung der Rechtsschutzversicherung für Klageförderung und Klagevermeidung im Zivilrecht gewann die Forschungsgruppe neben der Auswertung von Statistik Erkenntnisse aus zwölf Expertengesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der größten Rechtsschutzversicherer in Deutschland und der für den Rechtsschutz zuständigen Abteilung des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV). III. ZUR ENTWICKLUNG DER EINGANGSZAHLEN BEI DEN ZIVILGERICHTEN – AUSGEWÄHLTE DATEN Grundlage für quantitative Erkenntnisse zu den Ursachen des Rückgangs der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten war eine auf den Untersuchungszeitraum 2005 bis 2019 bezogene Auswertung gerichtsstatistischer Daten im Lichte regionaler Bevölkerungsentwicklung und (volks-)wirtschaftlicher Leistungszahlen. Die Auswertung umfasste strukturelle Merkmale des gerichtlichen Verfahrens, insb. Sachgebiete, Erledigungsart, Kostenentscheidung im Urteil, Verfahrensdauer, anwaltliche Vertretung und Streitwerte als mögliche Hinweise auf Ursachen. Unter dem Blickwinkel der Sachgebiete lassen sich für die Amtsgerichte im Untersuchungszeitraum die drei stärksten Rückgänge bei der Sammelkategorie „Sonstiger Verfahrensgegenstand“, Wohnungsmietsachen und Kaufsachen festhalten.11 11 Alle folgenden Quellenangaben entstammen dem Forschungsbericht. S. hier Tabelle 6, S. 40. Die Aktenanalyse hat die rätselhaft große Kategorie „Sonstiger Verfahrensgegenstand“ teilweise aufklären können, s. S. 219 ff. Stark zugenommen haben hingegen die Verfahrenszahlen in Reisevertragssachen, moderat die in Verkehrsunfallsachen. Auch bei den Landgerichten hat die Zahl der Verfahren mit „Sonstigem Verfahrensgegenstand“ zwischen 2005 und 2019 den stärksten Rückgang erfahren, gefolgt von Miet-, Kredit- und Leasingsachen und von den Verfahrenszahlen der Kammern für Handelssachen (KfH), die sich innerhalb von 15 Jahren fast halbiert haben.12 12 S. 49, Tabelle (Tab.) 8, sowie Abbildung (Abb.) 40 im Anhang; S. 51 und Abb. 8. Eine beachtliche Zunahme um fast 70 % lässt sich hingegen für die Landgerichte bei den Kaufsachen registrieren.13 13 S. 53, Abb. 10. Im Zusammenhang mit Gerichtsentscheidungen und Erkenntnissen aus den Aktenanalysen liegt es nahe, hier vor allem Streitigkeiten um manipulierte Software für Dieselmotoren von Kraftfahrzeugen als Ursache anzusehen.14 14 S. 71 f. Zu den kaufrechtlichen Klagen kommen in diesen Fällen auch zahlreiche Klagen aus Delikt. Vgl. S. 207 und 239. Ebenfalls zugenommen, und zwar stärker als bei den Amtsgerichten, haben die Verfahrens- und Erledigungszahlen in Verkehrsunfallsachen.15 15 S. 53 f. und Abb. 45, S. 359. Für beide Eingangsinstanzen zusammen lässt sich ein bemerkenswerter Gleichlauf zwischen polizeilich erfassten Unfällen und zivilgerichtlichen Verkehrsunfallsachen erkennen.16 16 S. 54, Abb. 11. Beachtung verdient im Hinblick auf die Ursachen des Rückgangs der Eingangszahlen die Zunahme der Verfahrensdauer in beiden Instanzen. Bei den Amtsgerichten hat die durchschnittliche Verfahrensdauer im Untersuchungszeitraum von 4,4 auf 5,0 Monate zugenommen, bei den Landgerichten von 7,4 Monate auf AUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 5/2023 277

10,4 Monate.17 17 S. 35 und Abb. 51 und 52 im Anhang. Verfahren vor den Landgerichten dauerten demnach im Jahr 2019 im Durchschnitt rund doppelt so lange wie vor den Amtsgerichten und ein Vierteljahr länger als im Jahr 2005. Die Verfahrensdauer ist aus Anwalts- und Klägersicht einer der drei stärksten Gründe gegen eine Klageerhebung. Nimmt die Verfahrensdauer zu, geht die Klagebereitschaft zurück. Fast zwei Drittel der Anwältinnen und Anwälte bestätigen, dass besonders die Länge des gerichtlichen Verfahrens als Grund für den Verzicht auf Klagen in den letzten 1015 Jahren bzw. seit Beginn ihrer Tätigkeit an Bedeutung gewonnen hat.18 18 S. 147, Tab. 37. Verstärkt wird diese Wirkung durch den Anstieg der Verfahrensdauer bei Erledigung durch streitiges Urteil. Bis dahin verstrichen bei den Amtsgerichten im Jahr 2019 im Durchschnitt 8 Monate, bei den Landgerichten durchschnittlich 13,4 Monate.19 19 S. 35. Damit ist die durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich zu 2005 bei streitigen Urteilen bei den Amtsgerichten um 1,1 Monate und bei den Landgerichten um 1,5 Monate angestiegen. Im Hinblick auf die Arten der Erledigung gerichtlicher Streitigkeiten haben sich die Anteile bei den Amtsgerichten über den Zeitraum von 2005 bis 2019 wenig geändert. Den größten Anteil hatten 2019 mit rund 29 % die Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteile, in 25 % erging ein streitiges Urteil, in 14 % kam es zu einem gerichtlichen Vergleich, in etwa jedem achten Fall wurde die Klage oder der Antrag zurückgenommen, ein gutes Fünftel entfiel auf „Sonstiges“.20 20 S. 33 und Abb. 48 im Anhang. Anders bei den Landgerichten. Hier hat der Anteil der streitigen Urteile zwischen 2005 und 2019 von 24 % auf 35 % deutlich zugenommen, der Anteil der Versäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteile hingegen hat sich in diesem Zeitraum fast halbiert.21 21 S. 33 f., Abb. 3. Das spricht für verstärkten, nicht auf andere Weise ersetzbaren Entscheidungsbedarf bei Streitsachen mit größeren Streitwerten und größerer Komplexität. In dieser Veränderung angelegt ist die verminderte Vorhersehbarkeit des jeweiligen Ergebnisses, die aus anwaltlicher Sicht einer der hauptsächlichen Gründe für das Abraten von Klagen ist. Verstärkt wird die Ungewissheit über den Ausgang dadurch, dass die über die Kostenentscheidung ermittelbare Erfolgsquote für Kläger vor Landgerichten spürbar zurückgegangen ist. Mussten im Jahr 2005 noch in 61 % der landgerichtlichen Urteile die Beklagten die Kosten tragen, so waren es 2019 nur noch 48%.22 22 Abb. 50 im Anhang. Anders gewendet: Der Anteil der landgerichtlichen Verfahren, in denen die Kläger nicht mehr (voll) gewinnen, ist um etwa 13 Prozentpunkte größer geworden. Auch unter diesem Gesichtspunkt drückt sich die verringerte Vorhersehbarkeit des Ergebnisses aus. Ein drittes Verfahrensmerkmal, für das ein Zusammenhang mit dem Rückgang der Eingangszahlen zu prüfen ist, sind die Kosten. Fast sechs von zehn Mandantinnen und Mandanten vermeiden nach der hierzu befragten Anwaltschaft wegen der Kostenfolge die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.23 23 S. 147, Tab. 36. Nach der Wahrnehmung von vier von zehn Antwortenden aus der Anwaltschaft hat die Frage der Verfahrenskosten in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren an Gewicht für die Entscheidung gegen eine Klage gewonnen, vor allem bei Privatleuten als Klägern.24 24 S. 147 f., Tab. 37; S. 149. Abgenommen werden kann die Sorge vor den Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung. Sie steht für mehr als der Hälfte der Privathaushalte in Deutschland zur Verfügung.25 25 S. 278, Fn. 478, S. 281. Ist sie vorhanden, so erhöht sich die Wahrscheinlichkeit der gerichtlichen Austragung eines Konflikts um das Anderthalbfache.26 26 Tab. 102 im Anhang. IV. URSACHEN Welche Ursachen kommen für den seit über zwei Jahrzehnten anhaltenden Rückgang der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten in Betracht? Von den drei erwähnten denkbaren Ursachen lässt sich die erstgenannte – weniger Streit – sicherlich ausschließen. Für diese Annahme gibt es keine Belege, im Gegenteil. Die deutsche Gesellschaft ist im Untersuchungszeitraum 2005 bis 2019 größer und vielfältiger geworden, der soziale Zusammenhalt hat ab-, ökonomische Verteilungskämpfe haben zugenommen. Der auf die Gesellschaft einwirkende Krisendruck ist gewachsen (Klima, Umwelt, Migration, Finanz- und Wirtschaftskrise u.a.), das gesellschaftliche Klima ist gereizter geworden. Objektive Hinweise auf eine Vermehrung potentieller Streitanlässe ergeben sich aus der Zunahme der Zahlen im Hinblick auf Bevölkerung, Unternehmen, Versicherungsverträge, Bankkonten und Mobilfunkteilnahme.27 27 S. 22. Das lenkt die Suche auf die beiden anderen möglichen Ursachen, andere Wege der Erledigung zivilrechtlicher Streitigkeiten, Verhütung ihres Entstehens und bewusster Verzicht auf ihre Austragung. Für die Erledigung auf anderen Wegen spricht, wenn auch nur zu einem kleinen Teil des Klagerückgangs, die Zunahme der Fallzahlen von Schlichtungsstellen. Bei ihnen haben sich die Zahlen der Anträge mit teilweise kräftigen Ausschlägen zwischen den Jahren 2005 und 2019 mehr als verdoppelt.28 28 Tab. 116 im Anhang. Zwar machen die zuletzt rund 100.000 Fälle im Jahr bei den Schlichtungsstellen nur einen Bruchteil der Menge der Klagerückgänge aus. Doch angesichts der Überschneidungen mit zivilgerichtlichen Gegenstandsbereichen ist die Annahme durchaus begründet, dass ein Teil des zivilrechtlichen Streitaufkommens seiBRAK-MITTEILUNGEN 5/2023 AUFSÄTZE 278

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