BRAK-Mitteilungen 5/2023

SITZUNG DER SATZUNGSVERSAMMLUNG Die 1. Sitzung der 8. Satzungsversammlung findet am 1.12.2023 in Berlin statt. BUCHBESPRECHUNG LENA ÖZMAN, BERUFSRECHT DES SYNDIKUSRECHTSANWALTS NOMOS, 2023, 358 SEITEN, BROSCHIERT, ISBN 978-3-7560-0571-0 DR. CLARISSA FREUNDORFER, LL.M., RECHTSANWÄLTIN (SYNDIKUSRECHTSANWÄLTIN), MAINZ 2016 ist das sog. Syndikusanwaltsgesetz in Kraft getreten. Seitdem gibt es den Syndikusrechtsanwalt (und selbstverständlich auch die Syndikusrechtsanwältin) als eigenständigen Anwaltstypus. Damit ist auch ein neues Untergebiet des Berufsrechts entstanden. In den vergangenen Jahren sind daher mehrere Dissertationen und viele Aufsätze zu Spezialthemen des Syndikusrechts erschienen. Mit der Dissertation „Berufsrecht des Syndikusrechtsanwalts“ von Lena Özman, betreut von Professor Henssler und erschienen in der Schriftenreihe des Instituts für Anwaltsrecht Köln, ist jetzt zum ersten Mal eine Arbeit verfügbar, die das Recht des Syndikusrechtsanwaltes insgesamt betrachtet. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist perfekt gewählt, weil sich die Rechtsprechung der Anwaltsgerichtshöfe und des Anwaltssenates am BGH zu Zweifelsfragen des neuen Rechts inzwischen weitgehend konsolidiert hat, und das Gesetz im Rahmen der kleinen BRAO-Reform erstmals geändert wurde. Die Arbeit kann daher auf zahlreiche Quellen aus Literatur und Rechtsprechung zurückgreifen, die umfassend und sorgfältig ausgewertet sind. Nach einer kurzen historischen Einleitung, die klar macht, dass der Syndikus kein neues Phänomen ist, stellt die Dissertation den Vergleich zum niedergelassenen Anwalt her. Anschließend führt Özman umfassend in das besondere Zulassungsverfahren für Syndici ein. Schließlich unternimmt sie eine Auswertung der wesentlichen Regelungen des anwaltlichen Berufsrechts und deren Übertragbarkeit auf Syndikusrechtsanwälte. Dabei holt die Arbeit sehr weit aus, wenn zum Beispiel die anwaltliche Unabhängigkeit eingeordnet wird. Abgerundet wird die Dissertation mit der Frage, inwieweit das Berufsrecht auf das Arbeitsverhältnis durchschlägt. Hervorzuheben ist, dass Özman auch einige Schwachstellen des Gesetzes aufdeckt. Insgesamt findet sie das Syndikusgesetz nur eingeschränkt geglückt. Sie identifiziert einige Systembrüche und Konkretisierungsbedarfe. Dies gilt zum Beispiel für die zu engen Regelungen zum Drittberatungsverbot, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Leiharbeitnehmer. Hier macht Frau Özman auch konkrete Vorschläge für denkbare Anpassungen des Gesetzes. Außerdem erkennt sie, dass die Ungleichbehandlung von Syndikusrechtsanwälten zu herkömmlichen Rechtsanwälten, z.B. hinsichtlich der strafprozessualen Verschwiegenheitspflicht, nicht gerechtfertigt ist. Obwohl man der Arbeit an einigen Stellen anmerkt, dass Özman (noch) die praktische Erfahrung mit der Syndikusrechtsanwaltstätigkeit fehlt, erkennt sie doch auch die Schwachstellen des Gesetzes, die die Handhabung in der Praxis erschweren. Das gilt insbesondere für das sehr umfangreiche Tätigkeitsprofil, welches Syndikusrechtsanwälte nach § 46 III BRAO erfüllen müssen, damit ihre Tätigkeit insgesamt anwaltlich geprägt ist, zumal Annextätigkeiten nicht als anwaltlich anerkannt werden. Durch die umfassende und systematische Darstellung eignet sich die Arbeit als Einführung in dieses berufsrechtliche Teilgebiet. Angesichts der sehr umfangreichen Auswertung von Literatur und Rechtsprechung ist die Arbeit aber auch als Nachschlagewerk zu empfehlen, umso mehr da viele einschlägige berufsrechtliche Kommentare das Rechtsgebiet noch eher stiefmütterlich behandeln. Die Arbeit sollte daher in keiner Bibliothek einer Rechtsanwaltskammer oder Rechtsabteilung fehlen. BUCHBESPRECHUNG BRAK-MITTEILUNGEN 5/2023 BUCHBESPRECHUNG 308

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