BRAK-Mitteilungen 5/2023

Abb. 2 Abb. 3 c) ARBEITSZEITGESTALTUNG Darüber hinaus wurden die Ausbildungskanzleien in Bezug auf Faktoren wie Arbeitszeiteinteilung (z.B. Gleitzeit, Überstundenabbau), Regelungen zur Mehrarbeit und dem zwischenmenschlichen Umgang bewertet. Auch hier wird erneut deutlich, dass bereits Ausgelernte ihre Ausbildungskanzleien etwas schlechter bewerten als die Personen, die sich noch in der Ausbildung befinden. Die Bewertungen der drei Aspekte fallen prinzipiell recht ähnlich aus, die negativste Bewertung erhält dabei die Arbeitszeiteinteilung. An anderen Stellen in der Befragung fällt auf, dass gerade die sehr starren Arbeitszeiten, die teils an Kanzleiöffnungszeiten geknüpft sind, eher kritisch wahrgenommen werden. Ähnliches gilt für die Regelungen zur Mehrarbeit, zu der die Befragten eine eher neutrale Haltung einnehmen. Der zwischenmenschliche Umgang, z.B. unter Kolleginnen und Kollegen, hingegen wird in dieser Reihe am positivsten bewertet (vgl. Abb. 3). d) ÜBERLASTUNG DURCH FRISTENDRUCK Gerade die Thematik der Überlastung, v.a. aufgrund des Termin- bzw. Fristendrucks ist ein Aspekt, der durchaus von Relevanz für die alltägliche Arbeit einer ReFa ist. Etwa 10 % der ReFas in Ausbildung geben an, dass sie diesen Druck als sehr belastend empfinden, etwa 17 % nehmen dies als eher belastend wahr. Der Großteil (44 %) nimmt in Bezug auf Termine und Fristen eine neutrale Haltung ein. Etwa 29 % verspüren diesbezüglich keine oder nur wenig Belastung. Das zeigt, dass ein gewisser Druck durchaus vorhanden ist, dieser aber von den ReFas wiederum nicht als überaus schwerwiegend eingestuft wird. GENITHEIM/HERL, JURISTISCHES INTERESSE? JA. REFA? NEIN. BRAK-MITTEILUNGEN 5/2023 AUFSÄTZE 284

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