BRAK-Mitteilungen 5/2023

STAUDINGER. ENTSCHEIDEND besser. NEU NEU: Kommentierung der §§ 327 ff staudinger.juris.de ONLINE BEI JURIS • Höchste Problemlösungskompetenz • Effizientes Arbeiten durch vollständige Digitalisierung • Intelligentes Aktualisierungskonzept JURIS STAUDINGER BGB GESAMTAUSGABE Digital im juris Portal EXKLUSIV BEI JURIS §§ 327 – 327u. Verträge über digitale Produkte Bearb. v. Christian A. Heinze und Björn Steinrötter 11/2023. VII, 450 S. Geb. € 189,95 [D] ISBN 978-3-8059-1341-6 LEASING Leasingrecht Bearb. v. Markus Stoffels 07/2023. VII, 244 S. Geb. € 99,95 [D] ISBN 978-3-8059-1361-4 §§ 433 – 448 Kaufrecht 1 – Allgemeine Grundsätze; Gewährleistung Bearb. v. Ivo Bach, Roland Michael Beckmann und Annemarie Matusche-Beckmann 08/2023. IX, 1.022 S. Geb. € 449,– [D] ISBN 978-3-8059-1377-5 Die Umsetzung der WK-RL und der DID-RL stellt die weitreichendste Reform des BGB-Vertragsrechts seit der Schuldrechtsreform dar. Dieses wird digitaler, zugleich werden Verbraucherrechte gestärkt. Die neuen §§ 327 ff wurden eingefügt. Dies ist mit der auch systematischen Besonderheit verbunden, dass es sich um vertragstypenübergreifende Regeln zu bestimmten – digitalen – Vertragsgegenständen handelt. Die Kommentierung 2023 informiert dazu umfassend. Die Neubearbeitung des Leasingrechts 2023 aktualisiert den Band umfassend auf die neueste Rechtsprechung. Neben dem höchst praxisrelevanten Thema der Verwirklichung des Verbraucherschutzes bei Leasingverträgen, widmet sich der Band vertieft etwa der Einordnung des Kilometerabrechnungsvertrags nach neuer Rechtsprechung. Besonderes Augenmerk liegt auch auf den im Rahmen der AGB-Kontrolle von Leasingverträgen hervorgerufenen rechtlichen und dogmatischen Streitfragen und der hierauf abgestimmten praktischen Handhabe. Die Neubearbeitung 2023 steht im Zeichen der zum 01.01.2022 umgesetzten DigitaleInhalte-Richtlinie und Warenkauf-Richtlinie. Die Kommentierung geht vertieft auf die hierdurch eingetretenen Änderungen ein und zeigt die zentralen Querbezüge zu den neu eingefügten §§ 327 ff BGB sowie §§ 475a ff BGB auf, die erhebliche gewährleistungsrechtliche Modifikationen mit sich bringen.

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