BRAK-Mitteilungen 5/2023

10,4 Monate.17 17 S. 35 und Abb. 51 und 52 im Anhang. Verfahren vor den Landgerichten dauerten demnach im Jahr 2019 im Durchschnitt rund doppelt so lange wie vor den Amtsgerichten und ein Vierteljahr länger als im Jahr 2005. Die Verfahrensdauer ist aus Anwalts- und Klägersicht einer der drei stärksten Gründe gegen eine Klageerhebung. Nimmt die Verfahrensdauer zu, geht die Klagebereitschaft zurück. Fast zwei Drittel der Anwältinnen und Anwälte bestätigen, dass besonders die Länge des gerichtlichen Verfahrens als Grund für den Verzicht auf Klagen in den letzten 1015 Jahren bzw. seit Beginn ihrer Tätigkeit an Bedeutung gewonnen hat.18 18 S. 147, Tab. 37. Verstärkt wird diese Wirkung durch den Anstieg der Verfahrensdauer bei Erledigung durch streitiges Urteil. Bis dahin verstrichen bei den Amtsgerichten im Jahr 2019 im Durchschnitt 8 Monate, bei den Landgerichten durchschnittlich 13,4 Monate.19 19 S. 35. Damit ist die durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich zu 2005 bei streitigen Urteilen bei den Amtsgerichten um 1,1 Monate und bei den Landgerichten um 1,5 Monate angestiegen. Im Hinblick auf die Arten der Erledigung gerichtlicher Streitigkeiten haben sich die Anteile bei den Amtsgerichten über den Zeitraum von 2005 bis 2019 wenig geändert. Den größten Anteil hatten 2019 mit rund 29 % die Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteile, in 25 % erging ein streitiges Urteil, in 14 % kam es zu einem gerichtlichen Vergleich, in etwa jedem achten Fall wurde die Klage oder der Antrag zurückgenommen, ein gutes Fünftel entfiel auf „Sonstiges“.20 20 S. 33 und Abb. 48 im Anhang. Anders bei den Landgerichten. Hier hat der Anteil der streitigen Urteile zwischen 2005 und 2019 von 24 % auf 35 % deutlich zugenommen, der Anteil der Versäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteile hingegen hat sich in diesem Zeitraum fast halbiert.21 21 S. 33 f., Abb. 3. Das spricht für verstärkten, nicht auf andere Weise ersetzbaren Entscheidungsbedarf bei Streitsachen mit größeren Streitwerten und größerer Komplexität. In dieser Veränderung angelegt ist die verminderte Vorhersehbarkeit des jeweiligen Ergebnisses, die aus anwaltlicher Sicht einer der hauptsächlichen Gründe für das Abraten von Klagen ist. Verstärkt wird die Ungewissheit über den Ausgang dadurch, dass die über die Kostenentscheidung ermittelbare Erfolgsquote für Kläger vor Landgerichten spürbar zurückgegangen ist. Mussten im Jahr 2005 noch in 61 % der landgerichtlichen Urteile die Beklagten die Kosten tragen, so waren es 2019 nur noch 48%.22 22 Abb. 50 im Anhang. Anders gewendet: Der Anteil der landgerichtlichen Verfahren, in denen die Kläger nicht mehr (voll) gewinnen, ist um etwa 13 Prozentpunkte größer geworden. Auch unter diesem Gesichtspunkt drückt sich die verringerte Vorhersehbarkeit des Ergebnisses aus. Ein drittes Verfahrensmerkmal, für das ein Zusammenhang mit dem Rückgang der Eingangszahlen zu prüfen ist, sind die Kosten. Fast sechs von zehn Mandantinnen und Mandanten vermeiden nach der hierzu befragten Anwaltschaft wegen der Kostenfolge die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.23 23 S. 147, Tab. 36. Nach der Wahrnehmung von vier von zehn Antwortenden aus der Anwaltschaft hat die Frage der Verfahrenskosten in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren an Gewicht für die Entscheidung gegen eine Klage gewonnen, vor allem bei Privatleuten als Klägern.24 24 S. 147 f., Tab. 37; S. 149. Abgenommen werden kann die Sorge vor den Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung. Sie steht für mehr als der Hälfte der Privathaushalte in Deutschland zur Verfügung.25 25 S. 278, Fn. 478, S. 281. Ist sie vorhanden, so erhöht sich die Wahrscheinlichkeit der gerichtlichen Austragung eines Konflikts um das Anderthalbfache.26 26 Tab. 102 im Anhang. IV. URSACHEN Welche Ursachen kommen für den seit über zwei Jahrzehnten anhaltenden Rückgang der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten in Betracht? Von den drei erwähnten denkbaren Ursachen lässt sich die erstgenannte – weniger Streit – sicherlich ausschließen. Für diese Annahme gibt es keine Belege, im Gegenteil. Die deutsche Gesellschaft ist im Untersuchungszeitraum 2005 bis 2019 größer und vielfältiger geworden, der soziale Zusammenhalt hat ab-, ökonomische Verteilungskämpfe haben zugenommen. Der auf die Gesellschaft einwirkende Krisendruck ist gewachsen (Klima, Umwelt, Migration, Finanz- und Wirtschaftskrise u.a.), das gesellschaftliche Klima ist gereizter geworden. Objektive Hinweise auf eine Vermehrung potentieller Streitanlässe ergeben sich aus der Zunahme der Zahlen im Hinblick auf Bevölkerung, Unternehmen, Versicherungsverträge, Bankkonten und Mobilfunkteilnahme.27 27 S. 22. Das lenkt die Suche auf die beiden anderen möglichen Ursachen, andere Wege der Erledigung zivilrechtlicher Streitigkeiten, Verhütung ihres Entstehens und bewusster Verzicht auf ihre Austragung. Für die Erledigung auf anderen Wegen spricht, wenn auch nur zu einem kleinen Teil des Klagerückgangs, die Zunahme der Fallzahlen von Schlichtungsstellen. Bei ihnen haben sich die Zahlen der Anträge mit teilweise kräftigen Ausschlägen zwischen den Jahren 2005 und 2019 mehr als verdoppelt.28 28 Tab. 116 im Anhang. Zwar machen die zuletzt rund 100.000 Fälle im Jahr bei den Schlichtungsstellen nur einen Bruchteil der Menge der Klagerückgänge aus. Doch angesichts der Überschneidungen mit zivilgerichtlichen Gegenstandsbereichen ist die Annahme durchaus begründet, dass ein Teil des zivilrechtlichen Streitaufkommens seiBRAK-MITTEILUNGEN 5/2023 AUFSÄTZE 278

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