OKTOBER 2026 · AUSGABE 5/2026 DAS WIRD MAN WOHL NOCH ZEICHNEN DÜRFEN! DER 15. KARIKATURPREIS DER DEUTSCHEN ANWALTSCHAFT GEHT AN TIL METTE Beschwerdeverfahren: eine Kammer-Aufgabe unter dem Einfluss künstlicher Intelligenz Rechtsanwaltsfachangestellte: erste bundesweite Ehrung der besten Auszubildenden EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026: die deutsche Situation und die Anwaltschaft Foto: BRAK/Nils Roth
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IMPRESSUM Bundesrechtsanwaltskammer – Körperschaft des öffentlichen Rechts, Littenstraße 9, 10179 Berlin Redaktion: Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich) Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln (ausführliches Impressum unter www.brak.de/zeitschriften) EDITORIAL BEWEGUNG BEI DER AUSBILDUNG – II Rechtsanwalt Martin W. Huff, Wirtschaftsjurist Univ. Bayreuth, Singen (Hohentwiel), Mitglied im Ausschuss Juristenausbildung der BRAK Tanja Nitschke hatte anschaulich in ihrem Editorial im Heft 4/2026 des BRAK-Magazins über die neuen Entwicklungen bei den Rechtsanwaltsfachangestellten berichtet. Neues gibt es auch bei den Überlegungen zur Reform der juristischen Ausbildung. Zwar konnte man bei den bisherigen Diskussionen immer wieder an den Filmtitel „Und täglich grüßt das Murmeltier“ denken. Denn es gab immer wieder die gleichen Kritikpunkte und immer wieder eine Blockade der Politik, sich Gedanken für strukturelle Änderungen zu machen. Jetzt scheint sich jedoch etwas zu bewegen. Der fachübergreifende Deutsche Juristentag hatte sich entschlossen, dem Thema der juristischen Ausbildung auf dem 75. Deutschen Juristentag im September 2026 in Erfurt eine eigene Abteilung zu widmen. Zur Überraschung vieler war dies mit Abstand die am besten besuchte Abteilung mit zum Teil über 300 Teilnehmenden. Und die Besonderheit in Erfurt war, dass nicht nur „fertige“ Juristinnen und Juristen sich an den Referaten und Diskussionen beteiligten, sondern auch viele Studentinnen und Referendare, was die Verhandlungen sehr belebte und auch zeigte, wo den Betroffenen die Schuhe drücken. Es gab in der Diskussion über 100 Wortmeldungen, was für einen Juristentag ausgesprochen zahlreich ist. Das lag auch an der weisen Führung der Abteilung unter der OLG-Präsidentin Stefanie Otte, die mit Geschick und Zeitbegrenzungen eine strukturierte Diskussion ermöglichte. Alle kamen zu Wort, so unterschiedlich ihre Ansichten auch waren. Die Abstimmungen erfolgten mit im Schnitt über 100 Stimmen, was für einen Juristentag sehr viele Stimmen sind (teilnehmen dürfen nur Mitglieder des djt). Die Beschlüsse empfehlen weitgehende Reformen, aber keine Revolutionen. So sprach sich eine überwältigende Mehrheit für Reformen aus, aber mit der nahezu gleichen Mehrheit waren sich alle Teilnehmenden einig, dass an den Staatsprüfungen festgehalten werden sollte. Also eine klare Absage an einen Schwenk hin zu einer reinen Bachelor- und Masterausbildung oder eine Abkehr vom Einheitsjuristen. Hier war auch die Zustimmung der jungen Juristinnen und Juristen überwältigend. Aber: Der Juristentag fordert ein neues Leitbild für die juristischen Ausbildung, hin zu einer Vermittlung von einer kritischen Urteilsfähigkeit, weg vom reinen Lernen. Auch die Forderung, dass die Prüfungskataloge und der Prüfungsstoff deutlich reduziert werden sollten, fand eine deutliche Mehrheit. Das sogenannte Strukturdenken soll wieder mehr in den Vordergrund rücken sollte. Auch plädiert der Juristentag dafür, dass geprüft werden sollte, ob einzelne Rechtsgebiete nicht studienbegleitend geprüft werden können und damit aus der Staatsprüfung ausgenommen werden. Deutliche Forderungen gab es auch im Zusammenhang mit dem Referendariat. Es müsse, so die Beschlüsse, praxisnäher gestaltet werden, die Referendare tatsächlich in der Praxis „ausgebildet“ werden und nicht nur Akten holen und zurückbringen. Auch plädiert der Juristentag für ein Ausbildungscurriculum, einheitliche Unterrichtsmaterialien und auch für eine Ausbildung der Ausbildenden. Bei den Prüfungen soll es die Zweitkorrektur blind erfolgen und ein Abschichten der Klausuren soll freiwillig möglich werden. Auffällig war, dass bei vielen Beschlüssen die Gegenstimmen von den Landesjustizprüfungsämtern, insbesondere auch aus Bayern, zum Teil auch aus Nordrhein-Westfalen, kamen. Hier scheint ein Umdenken in Zukunft nötig und sollte auch durch die Justizminister eingefordert werden. Und: Die Anwaltschaft muss sich deutlich mehr als bisher in die Ausbildung einbringen, für die Stationen muss es Richtlinien geben, was vermittelt werden soll und die anwaltlichen Arbeitsgemeinschaften müssen einheitlicher werden. Dies gibt der Anwaltschaft die Chance, sachnäher für die Anwaltstätigkeit auszubilden – diese muss die Anwaltschaft ergreifen.
BRAK MAGAZIN 5/2026 4 DAS WIRD MAN WOHL NOCH ZEICHNEN DÜRFEN! Der 15. Karikaturpreis der deutschen Anwaltschaft geht an Til Mette Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin Der vierte Hinterhof eines alten Fabrikareals. Graffiti an den Wänden. Ein vergitterter Aufzugschacht. Ein heruntergekommenes Treppenhaus. Der Weg zum 15. Karikaturpreis der deutschen Anwaltschaft führte mitten durch Berliner Charme von seiner rauesten Seite in ein umso liebevoller gestaltetes Fabrikloft, die Fabrik 23 – ein stimmungsvoller Rahmen für eine Preisverleihung. Rund 100 Gäste folgten der Einladung und meisterten die kleine Odyssee durch die Hinterhöfe, unter ihnen Bundestagsabgeordnete, Präsidentinnen und Präsidenten von Rechtsanwaltskammern, Vertreter:innen des Bundesjustizministeriums, Anwältinnen und Anwälte, etliche Karikaturistinnen und Cartoonisten, darunter auch Philipp Heinisch, der 2022 von der BRAK mit einem Sonderpreis für sein Lebenswerk ausgezeichnet wurde. Unter den Gästen waren aber auch Referendar:innen und Studierende. Besonders stolz begrüßte BRAK-Vizepräsident Dr. Thomas Remmers das siegreiche Team Hamburg II, das beim Soldan Moot Court 2025 den BRAK-Preis für den besten Klageschriftsatz gewann. Denn es ist gute Tradition, das Siegerteam nach Berlin und zu einer Veranstaltung der BRAK einzuladen. DER KARIKATURPREIS Bereits zum 15. Mal lud die BRAK zur Verleihung ihres Karikaturpreises, der längst zu den angesehensten der Szene zählt. Die Liste der bisherigen Preisträger:innen liest sich wie ein Who is Who der internationalen Karikatur: unter anderem Ronald Searle, Tomi Ungerer, Marie Marcks, Hans Traxler, Greser&Lenz, der türkische Zeichner Sefer Selvi und zuletzt Cathérine Meurisse. Zu verdanken ist diese illustre Auswahl einer hochrangig besetzten Jury mit großer Expertise im Bereich der komischen Kunst. Zu ihr zählen – neben BRAK-Vizepräsident Dr. Thomas Remmers – Julia Haderer, die stellvertretende Geschäftsführerin der „Schule des Ungehorsams“, eines innovativen Projekts in Linz, das kritisches Denken und zivilen Ungehorsam fördern will; Dr. Eva Jandl-Jörg, renommierte Kunsthistorikerin und Direktorin des Wilhelm Busch-Museums für Karikatur und Zeichenkunst in Hannover; Martin Sonntag, Leiter des CaricaturaMuseums für komische Kunst in Frankfurt am Main, und Andreas Platthaus, Chef des Ressorts Literatur und literarisches Leben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. WARUM DIE ANWALTSCHAFT KARIKATUREN EHRT Warum die BRAK überhaupt einen Karikaturpreis erschuf, erläuterte Remmers in seinem Grußwort. Die Karikatur zeigt auf unterhaltsame Weise gesellschaftliche und politische Missstände auf. Die Künstler:innen legen mit ihren Werken den Finger in die Wunde. Deswegen sind sie elementarer Bestandteil unseres demokratischen Rechtsstaats. Wie groß ihre Bedeutung ist, zeige sich daran, wie stark die Bestrebungen sind, die Freiheit der Kunst einzuschränken – nicht etwa nur in autoritären Staaten wie der Türkei. Auch die gerade in Sachsen-Anhalt bei den Landtagswahlen siegreiche Partei habe eine „Patriotismusklausel“ für Kunst und Kultur angekündigt und will dafür sorgen, dass Kunst wieder einen Beitrag zu deutscher Identitätsfindung leistet – aus Remmers‘ Sicht ein klar verfassungswidriges Vorhaben. Umso wichtiger sei es, an diesem Abend die Freiheit von Kunst und Meinung hochleben zu lassen. Wie wichtig Karikaturen als Mittel der Machtkritik und des Protests sind, stellte auch BundesjustizBRAK/Til Mette 2026, Original: Fineliner und Filzstift auf Papier. Hochformat: 29,7 × 21 cm
BRAK MAGAZIN 5/2026 5 ministerin Dr. Stefanie Hubig heraus. In ihrem Grußwort sprach sie darüber, dass Humor den Mächtigen den Spiegel vorhalte und deshalb besonders von Diktatoren gefürchtet sei. Gerade deshalb sei es die Aufgabe aller – Politiker:innen, Anwaltschaft und Künstler:innen – die Freiheiten der Kunst, der Meinung und der Medien gemeinsam zu schützen und zu verteidigen. DAS POLITISCHE IM PRIVATEN Mit Til Mette erhält den Karikaturpreis der deutschen Anwaltschaft abermals ein herausragender Vertreter der komischen Kunst. Er war Mitbegründer der taz Bremen, für die er später auch zeichnete, ebenso wie für den Bremer Weser-Kurier und 30 Jahre lang für den Stern. Seine meist in schwarzweiß gehaltenen Werke spielen in den Wohnzimmern des Bürgertums. In Alltagsszenen spiegelt er gesellschaftliche und politische Probleme, immer hintergründig und mit feinem Humor. In seiner schwungvollen Laudatio entführte Martin Sonntag das Publikum in ein kunstwissenschaftliches Seminar über den Unterschied zwischen Karikatur und Cartoon. Denn so ganz genau könne man nicht sagen, ob Til Mette nun einer der bedeutendsten Cartoonisten oder Karikaturisten sei. Beides sind Ein-Bild-Zeichnungen mit einer Pointe. Doch die Karikatur lebt davon, dass Personen oder Geschehnisse wiedererkennbar sind, bezieht sich auf konkrete Anlässe und sind deshalb oft kurzlebig. Der Cartoon ist dagegen zeitlos, hat anonymes Personal und keine politischen Inhalte. Til Mette zog das Politische, die aktuellen Themen in den Cartoon und führte die noch in den 1990er Jahren strikt getrennten Gattungen zusammen. Damit schuf er ein neues Genre: den Social Cartoon, der heute von vielen Künstler:innen gezeichnet wird. ERNSTES AM ENDE Zwar blieb die von Sonntag scherzhaft angedrohte Abfrage am Ende des „Seminars“ aus – das Publikum war dennoch ganz Ohr und lachte immer wieder herzhaft, wenn Sonntag seine „Seminarinhalte“ mit Werken Mettes illustrierte. Und dann wurde er ernst: Viele Zeitungen und Zeitschriften hätten in den letzten zehn Jahren die Karikatur- und CartoonSeiten eingespart, eine schwierige Situation für die Künstler:innen, die mit ihrer Kritik weiterhin Gehör finden wollen. Umso verdienstvoller seien deshalb Institutionen, die wie die BRAK die Bedeutung satirischer Kunst zu schätzen wissen und sie sichtbar machen helfen. Nachdenkliche Töne schlug – nach charmantselbstironischem Dank für die Auszeichnung – auch der Preisträger selbst an. Der Transfer von Print- zu digitalem Journalismus führe auch dazu, dass Cartoonist:innen mit zahlreichen digitalen Kleinstauftritten an Sichtbarkeit verlieren. Und mit Blick auf die jüngsten Landtagswahlen ergänzte er: Der wahrzunehmende Trend weg von der Rechtsstaatlichkeit beunruhige ihn. Umso wichtiger sei ein Preis, der für Sichtbarkeit sorgt. Denn die Kraft der Komik könne jedem A… dieser Welt gefährlich werden. Damit sprach er dem Großteil der Anwesenden aus der Seele – auch wenn seine Vorredner:innen es nicht ganz so deftig formuliert hatten. BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels, Preisträger Til Mette, BRAK-Vizepräsident Dr. Thomas Remmers, Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (v.l.n.r.) DER KARIKATURPREIS DER DEUTSCHEN ANWALTSCHAFT wird seit 1998 alle zwei Jahre von der BRAK verliehen. Damit ehrt sie das Engagement national und international herausragender Karikaturist:innen, die sich mit ihren kritischen Darstellungen aktueller politischer und kultureller Missstände auf hintergründige Weise für eine gerechtere und menschlichere Welt einsetzen. Wie Anwält:innen ergreifen sie Partei für Benachteiligte und Schwache im Kampf gegen Unrecht, Missachtung, Trägheit und Ignoranz. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert. Die eigens für die BRAK geschaffenen Werke der Preisträger:innen können in limitierter und signierter Auflage erworben werden (nähere Informationen dazu: https://www.brak.de/interessen vertretung/veranstaltungen/karikaturpreis/). Foto: BRAK/Nils Roth
BRAK MAGAZIN 5/2026 6 SOZIALRECHT IM DIALOG Der BRAK-Ausschuss Sozialrecht zu Gast beim Bundessozialgericht Rechtsanwalt Sven Krautschneider, BRAK, Berlin Es ist eine gute Tradition, dass sich die Mitglieder des Ausschusses Sozialrecht der BRAK fachlich mit Richterinnen und Richtern des Bundessozialgerichts (BSG) austauschen. Am 30.6.2026 empfing die Präsidentin des BSG, Dr. Christine Fuchsloch, die Ausschussmitglieder herzlich. Neben ihr nahmen 15 weitere Richterinnen und Richter des BSG an dem Fachgespräch teil. ONLINE-VERHANDLUNGEN IM PRAXIS-CHECK Der Ausschussvorsitzende, Jörn Schroeder-Printzen aus Berlin, erläuterte aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der Digitalisierung der Justiz und Online-Verhandlungen. Im Hinblick auf Videoverhandlungen berichteten die Ausschussmitglieder von unterschiedlichen Erfahrungen. Sie waren sich jedenfalls einig: Online-Verhandlungen können die Atmosphäre im Gerichtssaal nicht ersetzen. Auch ein geschützter Kommunikationsraum zwischen Anwalt und Mandant sei bei einer Videokonferenz schwierig einzurichten. Als sehr ungünstig wurde die Konstellation wahrgenommen, wenn der Mandant in Präsenz an der Verhandlung teilnimmt, der Anwalt jedoch online. Einig waren sich alle Teilnehmenden, dass sich Online-Verhandlungen bei höchstpersönlichen Angelegenheiten nicht anbieten. KI ALS FLUCH UND SEGEN Im Hinblick auf den Einsatz von KI hat sich in jüngster Zeit gezeigt, dass theoretisch auch komplexe Schriftsätze durch KI erzeugt werden könnten. Die neuen Tools halluzinierten deutlich weniger, d.h. seien in ihren juristischen Ausführungen meist präziser (s. die Hinweise der BRAK zum Einsatz von KI). Die Möglichkeit der KI-Nutzung erzeuge aber auch Mehraufwände: Dies zeige sich besonders dann, wenn Mandant:innen umfangreiche, KI-generierte Unterlagen mit in die Kanzlei bringen und erwarten, dass diese bei der Mandatsbearbeitung berücksichtigt werden. Insofern sei die Nutzung von KI Fluch und Segen zugleich. MANGEL AN SOZIALRECHTLER:INNEN Ein weiteres Thema waren Strategien, um eine Trendumkehr hinsichtlich des Rückgangs der im Sozialrecht tätigen Anwält:innen zu erreichen. Die Vergütung sei bedauerlicherweise im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten zu niedrig und auch unsicher. Gerichte setzten selbst in Fällen mit einem stark überproportionalen Aufwand leider oft nur die Mittelgebühr fest. Überdurchschnittliche Aufwände könnten z.B. dann entstehen, wenn die Mandanten keinen Überblick über ihren Schriftverkehr haben oder aber extensive, von KI erzeugte Schriftsatzentwürfe und Ausführungen bei der Anwältin einreichen. Ausschussmitglied Susanne Pfuhlmann-Riggert erläuterte, dass die niedrige Vergütung für Sozialrechtler:innen auch historisch bedingt sei, Mandanten sollte ein niedrigschwelliger Zugang zu sozialrechtlicher Beratung ermöglicht werden. Dieses Ansinnen habe indes nicht zu einer besseren Verfügbarkeit sozialrechtlicher Beratung geführt – im Gegenteil: Die schwierige finanzielle Situation, die für Anwält:innen mit der Fokussierung auf das Sozialrecht einhergeht, halte zahlreiche Kolleg:innen davon ab, sich diesem wichtigen Rechtsgebiet zu widmen, das für die Mandantschaft häufig mit existenziellen Fragen verbunden ist. GESETZGEBERISCHE ASPEKTE Abschließend wurden u.a. der aktuelle Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbstständigkeit im Sozialversicherungsrecht, weitere Reformvorhaben der Bundesregierung sowie die Empfehlungen der Alterssicherungskommission des BMAS („Rentenkommission“) erörtert. IM AUSTAUSCH BLEIBEN Der Dialog wurde sowohl von den Richterinnen und Richtern als auch von den Ausschussmitgliedern als sehr bereichernd wahrgenommen. Das Gespräch mit den Richterinnen und Richtern war von einer sehr angenehmen, konstruktiven Atmosphäre geprägt. Es wurde vereinbart, den Dialog fortzusetzen, um den so wichtigen Austausch zwischen Sozialgerichtsbarkeit und Anwaltschaft beizubehalten und zu stärken. Die Mitglieder des BRAK-Ausschusses Sozialrecht vor dem BSG: Konstanze Wegener, Marion Häßler, Jörn Schroeder-Printzen, Ruth Nobel, Sven Krautschneider (BRAK), Susanne Pfuhlmann-Riggert (v.l.n.r.)
Sie haben die Wahl: Teilnahme vor Ort oder online im Live-Stream! BUCHUNG AUF WWW.ANWALTSINSTITUT.DE Hamburg oder Live-Online (Nr. ) Fr. . – . Uhr, Sa. . – . Uhr · Zeitstunden – § FAO · Kostenbeitrag: ,– € (USt.-befreit) . Jahresarbeitstagung Gewerblicher Rechtsschutz . bis . Dezember Hamburg oder Live-Online Aktuelle Schwerpunkte der Rechtsprechung des BGH zum Urheberrecht Prof. Dr. Thomas Koch, Vors. Richter am Bundesgerichtshof Aktuelle instanzgerichtliche Rechtsprechung aus München Dr. Elke Schwager, Vors. Richterin am Landgericht München I; Anna Mattes, Richterin am Landgericht München I; Dr. Viola Vogel, Richterin am Landgericht München I Update zum Verfahrensrecht Prof. Dr. Wolfgang Büscher, Vors. Richter am Bundesgerichtshof a.D. Expertengespräch: Ein Blick aus der Praxis auf die Auswirkungen der EmpCo-Richtlinie auf die Produkt- und Werbestrategie unter Geltung der neuen UWG-Regelungen Dr. Timo Rosenkranz, Essity – Legal A¢airs Director / Prokurist Impulsvorträge mit anschließender Diskussionsrunde Update KI im gewerblichen Rechtsschutz Moderation: Katharina H. Reuer, M. Jur. (Madrid), Rechtsanwältin, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Prof. Dr. Stefan Wagenpfeil, Diplom-Informatiker, IT-Sachverständiger – Partner; Dr. Benedikt Flöter, Rechtsanwalt Was gibt es Neues im Markenrecht Prof. Dr. Franz Hacker, Vors. Richter am Bundespatentgericht a.D. Aktuelle Rechtsprechung zum Wettbewerbsrecht Jörn Feddersen, Richter am Bundesgerichtshof Leitung: Katharina H. Reuer, M. Jur. (Madrid), Rechtsanwältin, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Fortbildungsplus zur . Jahresarbeitstagung Gewerblicher Rechtsschutz . Dezember · Hamburg oder Live-Online (Nr. ) Do. . – . Uhr · Zeitstunden – § FAO · Kostenbeitrag: ,– € (USt.-befreit) Paketpreis: ,– € (USt.-befreit) für Jahresarbeitstagung und Fortbildungsplus § FAO Zeitstunden Aktuelle Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht Celso Lopez Ramos, Vors. Richter am Oberlandesgericht Deep Dive zu § Nr. UWG – Nachahmungsschutz für Mitbewerber Dirk Büch, Vors. Richter am Landgericht, Leiter der . Zivilkammer Aktuelle Entwicklungen des deutschen und europäischen Kartellrechts Dr. Jan Tolkmitt, Richter am Bundesgerichtshof Update EU-Digitalgesetzgebung Jan Feuerhake, LL.M. (Melbourne), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht
BRAK MAGAZIN 5/2026 8 LEISE LAUT SEIN Sabine Fuhrmann mit dem Maria-Otto-Preis geehrt Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin „Es ist wahnsinnig ungewohnt, den eigenen vollen Namen so oft hintereinander zu hören.“ Mit diesen Worten trat eine sichtlich gerührte Sabine Fuhrmann ans Rednerpult in der voll besetzten Berliner Mendelssohn-Remise. Wenige Augenblicke zuvor war die Leipziger Rechtsanwältin mit dem MariaOtto-Preis des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ausgezeichnet worden. Fuhrmann ist Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen, Vizepräsidentin der BRAK und auch darüber hinaus vielfach engagiert. EIN PREIS FÜR VORBILDER Den Maria-Otto-Preis gibt es seit 2010. Initiiert hat ihn die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV, damit starke Anwältinnen sichtbarer werden, denn unter den Geehrten anderer Preise für die Anwaltschaft fanden sich kaum Frauen. Ausgezeichnet werden Frauen und Organisationen, die sich besonders um die Belange von Frauen in Beruf, Justiz, Politik und Gesellschaft verdient gemacht haben – Frauen, die Vorbilder für andere sind. Namensgeberin des Preises ist Dr. Maria Otto, die lange und beharrlich kämpfen musste, bis sie 1922 schließlich als erste Frau in Deutschland zur Rechtsanwaltschaft zugelassen wurde (ausführlich Jönsson im nachfolgenden Beitrag). Dementsprechend steht Sabine Fuhrmann nun in einer Reihe beeindruckender Frauen, die den Preis vor ihr erhielten. Mit dem Preis wolle der DAV zum Nachdenken anregen, wie man die Gleichstellung von Anwältinnen verbessern kann, erläuterte DAV-Präsident Stefan von Raumer. Dass nun eine wichtige Person aus der BRAK geehrt werde, unterstreicht für ihn auch die Verbundenheit beider Organisationen. LEISE LAUT Warum Sabine Fuhrmann eine so würdige Preisträgerin ist, zeigte die berührende Laudatio einer anderen starken Frau: Bambergs Kammerpräsidentin Ilona Treibert, die Sabine Fuhrmann mit großem Respekt würdigte. Sie sei nicht nur erfolgreiche Kanzleigründerin, Kammerpräsidentin und seit 2023 BRAK-Vizepräsidentin. Ihre fachliche Expertise sei in Sachverständigenanhörungen, Ausschüssen und Expertengremien gefragt. Und sie sei in etlichen weiteren Organisationen engagiert, im Bund Freier Berufe und im Förderverein der Stiftung Forum Recht etwa. Gespickt mit augenzwinkernden persönlichen Anekdoten zeichnete Treibert das Bild einer sympathisch-unprätentiösen, fachlich hervorragenden Frau mit Haltung, klaren Prinzipien und voller Tatendrang. Eine Frau der leisen, aber stets klugen Töne. Was sie sage, sei klar und deutlich und findet Gehör – Fuhrmann besitze damit eine seltene Fähigkeit: leise laut sein. Mit Selbstverständlichkeit trete sie für andere ein. Für bedrohte Anwaltskolleg:innen etwa. Denn hier geht es nicht um persönliche Angriffe, der Rechtsstaat als Ganzes wird bedroht. Sabine Fuhrmann schaue nicht weg, sondern nehme Sorgen ernst, mache Bedrohungen sichtbar und organisiere Unterstützung – keine großen Gesten, sondern konkrete Hilfe. Besonders hob die Laudatorin Fuhrmanns Engagement für junge Juristinnen und Juristen hervor. Sie gebe Orientierung, ermutige zur Gründung, gebe Zuversicht. Den weiblichen Nachwuchs habe sie dabei besonders im Blick: Sie mache Mut und sei als Gründerin – und Frau aus dem Osten – selbst ein Role Model. EIN APPELL GEGEN DIE SCHOCKSTARRE Und dann trat die Preisträgerin selbst ans Mikrofon. Dass sie so viel bewegen könne, sei vor allem das Ergebnis von Teamarbeit, betonte sie: das „Team Spirit“ in ihrer Kanzlei Spirit Legal, das „Team RAK“ in der Kammer Sachsen, das „Team BRAK“ und das „Team Zuhause“. Nichts davon hätte sie erreichen können, hätten nicht starke Frauen gezeigt, was eine Frau alles machen kann – zu allererst die Einzelanwältin, bei der sie im Studium arbeitete und deren Robe sie noch heute trage. Mit klarer Haltung endete Fuhrmann: „Schockstarre kann nicht das richtige Signal sein!“ – ihr Fazit zum Ausgang der Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt. Man müsse sich jetzt mit noch viel mehr Nachdruck für den Rechtsstaat einsetzen. Und sie hoffe, alle im Raum seien bereit, diesen Weg auch mitzugehen. Der Applaus hallte lange nach. DAV-Präsident Stefan von Raumer, Preisträgerin Sabine Fuhrmann und Laudatorin Ilona Treibert Foto: DAV/Andreas Burkhardt
BRAK MAGAZIN 5/2026 9 1922. ERSTER ARBEITSTAG. ENDLICH. Sechs Jahre wartete Maria Otto aufs zweite Examen – dann schrieb sie Geschichte Ass. jur. Anja Jönsson, BRAK Berlin DIE UNMÖGLICHE KARRIERE Ende des 19. Jahrhunderts war Jura die Domäne des deutschen Mannes schlechthin – rational, staatstragend, unantastbar. Frauen galten als zu emotional, zu wenig abstrakt denkend, biologisch ungeeignet. Da deutsche Universitäten ihnen verschlossen blieben, wichen Pionierinnen wie Anita Augspurg ins liberalere Ausland aus: 1897 promovierte sie in Zürich – und widerlegte damit, was deutsche Professoren kategorisch behaupteten. In Deutschland öffnete sich die erste Tür zur Jahrhundertwende: Baden erlaubte 1900 als erstes Land Frauen das Jurastudium, Preußen folgte widerwillig 1908. Doch selbst wer brillante Examina ablegte, blieb blockiert: Das Richteramt galt als „männlicher Natur“, und weil die Anwaltszulassung daran gekoppelt war, blieb sie unerreichbar. Viele der Pionierinnen schufen sich Nischen – Rechtsschutzstellen für Frauen, Kanzleiassistenzen – und gründeten 1914 den Deutschen Juristinnenverein, um ihren Forderungen politisches Gewicht zu verleihen. BIOLOGISCH DISQUALIFIZIERT Der hartnäckige Widerstand der konservativen Justiz wirkt aus heutiger Sicht absurd. Noch im Januar 1922 ließ der Deutsche Anwaltsverein den Psychologen Paul Julius Möbius zitieren, wonach „übermäßige Gehirntätigkeit“ das Weib„verkehrt und krank“ mache. Der Potsdamer Landgerichtsdirektor Stadelmann warnte vor der „seelischen Eigenart“ der Frau, die durch „Monatsperiode, Schwangerschaft und Wechseljahre“ beeinflusst sei – und sie damit für das Richteramt disqualifiziere. Es war der ernstgemeinte Abwehrkampf einer Elite, die um ihre Privilegien fürchtete. Den Durchbruch erzwangen schließlich weibliche Reichstagsabgeordnete: Das Frauenwahlrecht von 1918 verschob die Machtverhältnisse; Art. 109 der Weimarer Verfassung garantierte formale Gleichstellung. SECHS JAHRE WARTEN Maria Otto war längst bereit, als der Gesetzgeber endlich nachzog. Bereits 1916 hatte die Münchnerin ihr erstes juristisches Staatsexamen mit „gut“ bestanden. Doch als Frau blieb ihr der reguläre Vorbereitungsdienst versperrt; sie durfte nur „informatorisch“ bei Gerichten, Behörden und in einer Anwaltskanzlei arbeiten. Mehrfach beantragte sie erfolglos die Zulassung zum zweiten Staatsexamen. Erst 1922 durfte sie antreten – und bestand. Wenige Monate später, am 11.7.1922, machte das Gesetz über die Zulassung von Frauen zu den Berufen der Rechtspflege den Weg frei. Am 7.12.1922 wurde Maria Otto als erste Frau in Deutschland zur Anwaltschaft zugelassen. Ihr Name steht für eine ganze Generation, die nicht aufgegeben hatte. Der Alltag blieb dennoch hart: Bis 1933 wurden nur rund 250 Anwältinnen zugelassen – bei 19.000 männlichen Kollegen ein Anteil von mageren 1,3 %. Dann kam 1933, und der kurze Frühling endete brutal. Jüdische Juristinnen wurden sofort aus dem Beruf gedrängt, ab 1936 faktisch alle Frauen. Einzig der Kriegsmangel an Männern führte ab 1939 zur zynischen Kehrtwende: Frauen als „Notvertreterinnen“ – geduldet, nicht anerkannt. PARITÄT IM HÖRSAAL, GLAS IM CHEFBÜRO Die Nachkriegsgeschichte verlief zweigleisig: Die DDR trieb Frauenerwerbstätigkeit ideologisch voran und erreichte in der Justiz früh Quoten über 30 % – unter staatlich kontrollierten Bedingungen. Die BRD garantierte ab 1949 formale Gleichstellung, aber das bis 1977 im BGB verankerte Leitbild der Hausfrauenehe bremste Karrieren massiv. 1960 lag der Frauenanteil in der Anwaltschaft bei 3 %. Heute stellen Frauen über 50 % der Jurastudierenden und knapp 38 % der Anwaltschaft. Und doch: In den Top-Wirtschaftskanzleien liegt der Frauenanteil auf Partner-Ebene bei nur 15 %. Die „Billable Hours“-Kultur und fehlende Flexibilität treiben viele Frauen zwischen dem fünften und siebten Berufsjahr aus den Großkanzleien – genau dann, wenn Karriere und Familienplanung kollidieren. Ein Jahrhundert nach Maria Otto ist die Frage nicht mehr, ob Frauen Anwältinnen sein können. Die Frage ist, warum Spitzenkarrieren noch immer einen Preis haben, den überwiegend Frauen zahlen. Dr. Maria Otto Foto: Philipp Kester – CC BY-SA 4.0
BRAK MAGAZIN 5/2026 10 BESCHWERDEVERFAHREN DER RECHTSANWALTSKAMMERN UND DER EINFLUSS KÜNSTLICHER INTELLIGENZ Eine wachsende Zahl umfangreicher KI-generierter Schriftsätze, inhaltlich nicht immer von hoher Qualität und oft gespickt mit halluzinierten Literatur- und Rechtsprechungszitaten, beschäftigt derzeit die Gerichte und sorgt für großen Arbeitsaufwand. Doch das Phänomen ist nicht auf die Justiz beschränkt, es betrifft auch die Rechtsanwaltskammern. Sie sind unter anderem Anlaufstellen, an die sich Mandantinnen und Mandanten wegen möglicher Berufsrechtsverstöße ihrer Anwältin oder ihres Anwalts wenden können – und das geschieht, unterstützt durch KI, immer häufiger. Hans Ulrich Otto, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm, einer der größten deutschen Rechtsanwaltskammern, berichtet, wie sich das auf Beschwerdeverfahren gegen Anwältinnen und Anwälte auswirkt und wie seine Kammer damit umgeht. Lieber Herr Otto, Mandant:innen, die sich über ihre Anwältin oder ihren Anwalt beschweren – warum ist das eine Aufgabe der Rechtsanwaltskammer? Der Gesetzgeber hat in § 73 II Nr. 4 BRAO den Rechtsanwaltskammern bzw. ihren Vorständen die Aufgabe zugewiesen, die Erfüllung der den Kammermitgliedern obliegenden Pflichten zu überwachen. Die Berufsaufsicht ist damit Teil der anwaltlichen Selbstverwaltung. Möglichen Pflichtverletzungen hat der Vorstand nicht nur aufgrund von Beschwerden, sondern auch von Amts wegen nachzugehen. Worüber beschweren sich Mandant:innen? Gibt es typische Fallkonstellationen? Die meisten Beschwerdeeingänge betreffen Vorwürfe, Anwältinnen oder Anwälte hätten Mandate nicht in angemessener Zeit bearbeitet, ihre Mandanten nicht unverzüglich über den Fortgang der Sache unterrichtet, seien nicht ausreichend persönlich erreichbar oder reagierten nicht auf Anfragen. Eine zweite Fallgruppe betrifft besonders emotional aufgeladene Streitigkeiten, wie z.B. im Familienrecht oder im Nachbarschaftsrecht. Nicht selten wird hier der Vorwurf erhoben, die Anwältin oder der Anwalt habe sich unsachlich oder gar beleidigend geäußert, gegenüber dem Mandanten oder – häufiger – gegenüber der Gegenseite und ihrer Vertretung. Regelmäßig gehen zudem Beschwerden ein, weil in einer Sache der gewünschte Erfolg ausgeblieben ist. Die Vorwürfe lauten dann, die Anwältin oder der Anwalt habe falsch beraten oder eine falsche Prozesstaktik gewählt. Insoweit handelt es sich um Fragen der zivilrechtlichen Haftung, für deren Prüfung die Kammern nicht zuständig sind. Dann weisen wir die Beschwerdeführenden nachdrücklich darauf hin, dass sie selbst auf zivilrechtlichem Weg tätig werden müssen. Und wir weisen auch darauf hin, dass in solchen Fällen ein Schlichtungsverfahren bei der Kammer oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft möglich ist. Wie läuft ein Beschwerdeverfahren normalerweise ab? Die hauptamtlichen Mitglieder der Geschäftsführung der Kammer – ausnahmslos Anwältinnen und Anwälte – prüfen eingehende Beschwerden darauf, ob sich Anhaltspunkte für ein berufsrechtswidriges Verhalten der betroffenen Kolleginnen oder Kollegen ergeben. Der Vorstand unserer Kammer, der aus 30 ehrenamtlich tätigen Anwältinnen und Anwälten besteht, hat vier Aufsichtsabteilungen, denen jeweils vier Vorstandsmitglieder angehören. Jede dieser Abteilungen ist für einzelne Landgerichtsbezirke zuständig. Dabei achten wir darauf, dass kein Abteilungsmitglied seinen Kanzleisitz in einem Landgerichtsbezirk hat, über den seine Abteilung die Berufsaufsicht ausübt. So vermeiden wir den Anschein persönlicher Beeinflussung. Wie viele Beschwerden gehen bei Ihrer Kammer im Jahr ein? Im abgelaufenen Jahr 2025 gingen insgesamt 1.246 Beschwerden ein. Bis September 2026 liegen bereits 1.209 Beschwerden vor, und es ist zu erwarten, dass insgesamt deutlich mehr Beschwerden eingehen werden als im Vorjahr. Und wie häufig kommt es vor, dass an einer Beschwerde tatsächlich etwas dran ist? Im Jahr 2025 waren rund 53 % der eingegangenen Beschwerden offensichtlich unbegründet und konnten durch die Geschäftsführung abgeschlossen werden. Von den übrigen Beschwerden gaben weitere gut 35 % keinen Anlass zu berufsrechtlichen Maßnahmen. Schon auf den ersten bzw. zweiten Blick ist also an rund 88 % der Beschwerden nichts dran.
BRAK MAGAZIN 5/2026 11 Betrachtet man den gesamten Zeitraum der 2020er Jahre, führten letztlich nur 0,43 % aller Beschwerden zu berufsrechtlichen Sanktionen. Das bedeutet, über 99,5 % der Kammermitglieder verhalten sich berufsrechtlich vorbildlich und tragen dadurch zur hohen Reputation der Anwaltschaft bei. Wie verfährt die Kammer, wenn an einer Beschwerde nichts dran ist? Die Beschwerdeführenden werden informiert, dass sich keine Anhaltspunkte für ein berufsrechtswidriges Verhalten ergeben haben und kein Berufsrechtsverstoß ersichtlich ist. Bestehen die Beschwerdeführenden dennoch darauf, dass die Sache dem Vorstand vorgelegt wird, befasst sich die zuständige Aufsichtsabteilung damit. Und wenn ein Berufsrechtsverstoß im Raum steht? Dann bittet die Geschäftsführung den oder die Betroffenen um eine Stellungnahme und prüft, ob der erhobene Vorwurf ausgeräumt wurde. In diesem Fall informiert sie den Beschwerdeführenden. Erhärtet sich der Vorwurf, wird die Sache der Aufsichtsabteilung vorgelegt. Ergibt sich aus der Beschwerdeschrift hinreichend plausibel ein Berufsrechtsverstoß, wird unmittelbar eine Aufsichtssache angelegt und der/die Betroffene erhält die Eingabe zur Stellungnahme. Kommt dann die Aufsichtsabteilung zu dem Schluss, dass kein Pflichtverstoß vorliegt, teilt sie dies dem Beschwerdeführenden in einem begründeten Bescheid mit. Dagegen gibt es übrigens kein Rechtsmittel. Ergibt sich ein mindestens fahrlässiger Verstoß gegen Berufspflichten, kann der Anwältin bzw. dem Anwalt eine Rüge erteilt werden. Liegt zwar objektiv ein pflichtwidriges Verhalten vor, fehlt es jedoch an einem persönlichen Verschulden, kann die Kammer eine sog. missbilligende Belehrung erteilen. In Fällen, in denen eine schwerwiegende Berufspflichtverletzung vorliegt, wird der Vorgang zur Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Ermittlungsverfahrens an die Generalstaatsanwaltschaft abgegeben. Welche Sanktionen kommen am häufigsten vor? Es werden deutlich mehr Rügen verhängt. Missbilligende Belehrungen sind seltener, aber zu diesem Instrument greift die Kammer, wenn eine grundsätzliche Entscheidung zu einem Thema gewollt ist, denn hier ist der Rechtsweg zum Bundesgerichtshof eröffnet, der dann eine Frage grundsätzlich klären kann. Dieses Instrument ist gerade auch Gegenstand der Diskussion zur Reform der BRAO, aber es ist nicht so einfach, denn es erfordert einerseits eine niedrige Eingriffsschwelle, andererseits aber eine Grundsatzfrage – sonst müsste man nicht zum BGH. Wie reagieren verärgerte Mandantinnen, wenn die Kammer ihre Beschwerde ablehnt? Sie lassen sich zunehmend zu massiven Vorwürfen gegen die Kammer und die dort tätigen Kolleginnen und Kollegen hinreißen. Manche Beschwerdeführenden wenden sich weitergehend z.B. an das Landesjustizministerium oder die Petitionsausschüsse von Landtag oder Bundestag und beschweren sich über unsere Handlungsweise. Der Ton gegenüber der Behörde Rechtanwaltskammer ist insgesamt wesentlich härter und unverfrorener geworden, manche nehmen in keiner Weise Rücksicht auf die Integrität und Ehre der auf Seiten der Kammer handelnden Personen. Einzelne Beschwerdeführer akzeptieren offenkundig nicht die Bearbeitung einer Angelegenheit durch weibliche Mitglieder unserer Kammer. Sie stellen deren berufliche Qualifikation in Frage und belegen sie mit Fäkalausdrücken. Es sind zum Teil unterirdische Beleidigungen – das kann man sich schwer vorstellen. In einem Fall war es so gravierend, dass wir Strafanzeige erstattet haben. Ein kleiner Kreis von Personen schreibt uns fast jede Woche auf diese Weise. Diesen mangelnden Respekt finde ich sehr bitter. Umgekehrt gefragt: Wie reagieren die Kolleg:innen, wenn die Kammer sich mit der Bitte um Stellungnahme zu einer Beschwerde bei ihnen meldet? Das ist unterschiedlich, aber die meisten Kolleginnen und Kollegen antworten sachlich auf die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Einige bringen zugleich auch ihre Erschütterung darüber zum Ausdruck, dass ein ehemaliger Mandant sich nun bei der Kammer gegen sie beschwert. Hans Ulrich Otto ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Sozialrecht in Bochum; außerdem übte er bis März 2026 das Amt als Notar aus. Seit 2019 ist er Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm.
BRAK MAGAZIN 5/2026 12 Eine geringe Zahl ignoriert schlicht, dass wir ihnen eine Beschwerdeschrift zur Stellungnahme geschickt haben. Wenn man nicht ausdrücklich antwortet, dass man keine Stellungnahme abgeben möchte, sondern einfach nicht antwortet, hat das leider Konsequenzen. Dann müssen wir Zwangsgelder gegen die Kolleginnen und Kollegen verhängen, und das tun wir dann auch. Verbale Ausfälle, wie ich sie von der Mandantenseite geschildert habe, haben wir von Kolleg:innen noch nicht erlebt. Gegen die Kammer richtet sich der Unmut höchstens bei Beitragsbescheiden. Gerichte beklagen eine wachsende Zahl umfangreicher, offensichtlich KI-generierter Schriftsätze. Wie ist das in Beschwerdeverfahren? Unsere Kammer hatte von 2024 auf 2025 eine Steigerung der Beschwerdeeingänge um knapp 30 % zu verzeichnen. Das ist völlig außergewöhnlich. In den ersten neun Monaten von 2026 sind es bereits fast so viele Eingänge wie in 2025 insgesamt. Wir rechnen also mit einer Steigerung um weitere 30 %. Diese Zuwächse sind eindeutig KI-veranlasst. In der Vergangenheit hatten wir mal einen Zuwachs um 7 %, aber auch schon Rückgänge von einem Jahr auf das nächste. Wie geht die Kammer mit den KI-gestützten Beschwerden um? Diese Beschwerden machen nicht nur wegen der größeren Zahl, sondern auch wegen der größeren Umfänge deutlich mehr Arbeit. Früher wurde eine Beschwerde, manchmal sprachlich etwas unbeholfen, eingelegt, die vielleicht zwei, drei Seiten lang war. Heute kommen Schriftsätze von 20, 40, 60 Seiten. Für die Kolleginnen und Kollegen in der Geschäftsführung führt das zu einem deutlich größeren Arbeitsaufwand bei der Bearbeitung der Beschwerdesachen. Nutzt Ihre Kammer auch selbst KI-Tools? Wir müssen darauf achten, dass wir unsere Leute nicht überlasten. Daher setzt unsere Kammer KITools ein, z.B. zum Erfassen von Sachverhalten oder zur Aktenanlage. Das ändert aber nichts an der persönlichen Bearbeitung eines jeden Einzelfalls durch unsere Mitarbeitenden. Ausschließlich sie selbst verantworten ihre Voten und ihre Entscheidungen. Andere Stellen begrenzen den Umfang von Eingaben technisch. Wäre das auch für Ihre Kammer eine Option? Wir haben aufgrund der stark steigenden Eingänge im Vorstand eingehend darüber diskutiert, ob wir bei der Ersteingabe einer Beschwerde den Umfang begrenzen sollen oder ob wir beispielsweise durch die Erhebung einer (wenn auch geringen) Gebühr auf die Beschwerdeführenden einwirken könnten. Letztlich haben wir uns nach intensiver Diskussion einmütig dagegen entschieden. Denn wir waren gemeinsam davon überzeugt, dass man den Zugang zum Beschwerdeverfahren für Bürgerinnen und Bürger nicht begrenzen sollte. Ist die Nutzung von KI für Beschwerden gegen Anwält:innen aus Ihrer Sicht insgesamt eher Fluch oder Segen? Eindeutig: Fluch! Die KI-Eingaben folgen alle einer vergleichbaren Struktur: Sie sind gegliedert, haben durchnummerierte Absätze, benennen die angeblich einschlägigen berufsrechtlichen Normen und führen eine „Subsumtion“ unter diese Normen durch. Am Schluss werden konkrete Anträge gestellt. Die Eingaben sind durch eine fehlerfreie und elaborierte deutsche Sprache gekennzeichnet. Sie erscheinen insgesamt professionell. Die formale Struktur und die tatsächliche berufsrechtliche Relevanz der Inhalte und des Sachvortrags weichen jedoch überwiegend signifikant voneinander ab – das macht eben den Fluch aus. Aber dennoch muss man der Realität ins Auge sehen und mit diesen Beschwerden professionell umgehen. Auf Sicht werden die häufig substanzlosen KI-generierten Eingaben diejenigen Beschwerden überlagern, die tatsächlich noch von Menschen erhoben werden und denen ein Sachvortrag zugrunde liegt, der zumindest die Prüfung eines Berufsrechtsverstoßes angezeigt erscheinen lässt. Interview: Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin Foto: Jacektus (CC-BY-SA-4.0)
WIE EIN NACHHALTIGER ERFOLG ALS VORTRAGSREDNER:IN GELINGT Rechtsanwältin Dr. Anja Schäfer, Karrierementorin für Juristinnen, Berlin Anwältinnen und Anwälte haben mehr Möglichkeiten, mit ihrer Expertise die Mandantschaft zu erreichen, die sie tatsächlich beraten und vertreten wollen, wenn sie als Expertin oder Experte sichtbar, anerkannt und bekannt sind. MACHEN SIE IHR KNOW-HOW SICHTBAR Es ist daher entscheidend, dass Sie Ihr Fachwissen ebenso wie Ihre praktischen Erfahrungen oder Ihre Persönlichkeit digital zeigen und, wann immer es passt, analog einbringen. Ihr Ziel sollte es sein, dass Sie den Personen, die Sie ansprechen wollen, in guter Erinnerung bleiben und damit „unverwechselbar und wiedererkennbar“ sind. Dann werden diese auf Sie zukommen, wann immer sie anwaltliche Beratung brauchen. Sichtbarkeit und Bekanntheit lässt sich beispielsweise über einen professionellen Auftritt im Web (Webseite usw.) oder über Ihr LinkedIn-Profil erreichen. Eine Alternative sind u.a. regelmäßige Publikationen oder einschlägige Interviews in der Presse zum Rechts-, Fach- oder Sachgebiet. WER GUT REDEN KANN, ÜBERZEUGT Öffentliche Auftritte wie Vorträge oder Keynotes sind eine weitere Möglichkeit für Anwält:innen, auf analoge Weise potentielle Mandant:innen, Kooperationspartner:innen oder Multiplikator:innen mit ihrem juristischen Fachthema oder auch ihrer Botschaft (dahinter) zu erreichen. Als Juristin oder Jurist gewinnen Sie diese Personen, indem Sie entweder mit Ihrem Thema, Ihrer Ausstrahlung oder mit beidem punkten. Die Wirkung des eigenen Auftretens wird oft unterschätzt. Obwohl wir aufgrund unserer beiden Staatsexamina wissen, dass Wissen erlernbar und damit kopierbar ist, bringen nicht alle Anwält:innen die eigene Persönlichkeit aktiv in den jeweiligen Auftritt mit ein. Egal, ob Sie bereits als Expertin oder Experte für ein bestimmtes Rechts- oder Fachgebiet im Markt gut bekannt sind und daher regelmäßig Vorträge halten, oder ob Sie sich erst als Speaker:in mit Ihrem Know-how positionieren: Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie über das eigentliche Vortragsumfeld hinaus im Nachgang von Zuhörerenden angefragt, weiterempfohlen oder mandatiert werden, wenn Sie neben dem inhaltlichen Teil auch mit Ihrer Ausstrahlung überzeugen. Denn auch die stärksten Argumente machen eine schwache Darbietung nicht wett. ALS REDNER:IN SIND SIE EIN:E MEINUNGSBILDNER:IN Vorausgesetzt, Sie agieren bei Ihrem Auftritt nicht so wie alle anderen. Seien Sie mutig und trauen Sie sich, einen Unterschied – z.B. zu Ihren Vorredner:innen – zu machen und Ihre Marke ebenso wie Ihre Themen unverwechselbar und professionell zugleich auf die Bühne zu bringen. Positionieren Sie sich und machen Sie klare Statements. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie für ein bestimmtes Thema oder eine ausgewählte Zielgruppe oder eine besondere Methode bzw. Strategie stehen. Darüber werden Sie immer wieder erkannt und entsprechend eingeordnet. Denn im Gegensatz zu Namen, die sich viele nur schlecht merken können, bleibt in Erinnerung, wofür Sie inhaltlich stehen und was Sie ausstrahlen. Haben Sie daher den Mut, authentisch und mit den richtigen Worten Ihre Meinung zu sagen und bestimmte rechtliche Fragen usw. entsprechend einzuordnen und zu bewerten. Auch auf die Gefahr hin, dass Sie dadurch von einigen aus dem Publikum abgelehnt werden. Alle starken Redner:innen haben eines gemeinsam: Sie werden nicht von allen gemocht. In Vortragssituationen steht für Sie nicht im Vordergrund, von jedem gemocht zu werden oder dass Ihre Rede durchweg Begeisterung auslöst. Es geht vielmehr darum, die Voraussetzungen zu schaffen, dass sich alle Zuhörerenden zu dem jeweiligen Thema eine eigene Meinung bilden und die von Ihnen aufgeworfenen rechtlichen Themen ebenfalls entsprechend einordnen und idealerweise auch bewerten kann. Denn nur, wenn Sie Menschen wirklich überzeugt – und nicht nur überredet – haben, werden diese den nächsten Schritt im Sinne eines Mandats oder einer Weiterempfehlung machen und Sie damit das Ziel hinter Ihrer Präsentation erreichen. Foto: Flickr/Nicdelcon – CC BY 2.0
OHNE SIE LÄUFT NICHTS – KANZLEIHELD:INNEN VON MORGEN Die Anwaltschaft ehrte in Berlin erstmals ihre besten ReFa- und ReNo-Auszubildenden Ass. jur. Anja Jönsson, BRAK, Berlin Fristen, Akten, Mandant:innen, Künstliche Intelligenz: Der Kanzleialltag wird komplexer – und die Menschen, die ihn tragen, werden wichtiger. Am 7. August standen im Berliner Cube erstmals die bundesweit besten frisch gebackenen Rechtsanwalts- sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten auf einer Bühne. Mit Pokal, Applaus und einer Botschaft, die weit über den Festakt hinausreicht. Wer verstehen will, wie eine Kanzlei wirklich funktioniert, sollte nicht nur auf Briefbogen, Website oder Kanzleischild schauen. Entscheidend sind die Momente, in denen morgens das Telefon klingelt, eine Frist geprüft, ein Schriftsatz versendet, eine Mandantin beruhigt, eine Kostenrechnung erstellt wird. Genau dort arbeiten die Menschen, die nun erstmals bundesweit geehrt wurden: 23 Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung als Rechtsanwalts- oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte aus insgesamt 21 Kammerbezirken, allesamt Jahrgangsbeste ihrer Region. Die Idee dazu kam Ronja Tietje vom ReNo Bundesverband. In vielen anderen Branchen sei die bundesweite Bestenehrung längst gelebte Praxis, für die Rechtsberufe habe eine solche Bühne bislang gefehlt – eine Lücke, die sie schließen wollte. Dass ReNo Bundesverband, Bundesrechtsanwaltskammer, Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte und Deutscher Anwaltverein die Ehrung gemeinsam aus der Taufe gehoben haben, zeigt ein neues Bewusstsein: Fachkräftenachwuchs ist keine lästige Verwaltungsaufgabe, sondern eine Kernfrage für die Zukunft der Anwaltschaft. Der Ort war klug gewählt. Der Cube am Berliner Hauptbahnhof – ein gläserner Solitär mit Blick auf Kanzleramt und Reichstag – bildete den Rahmen für eine Tagung, bei der es im Kern um die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats ging. Denn der Zugang zum Recht beginnt nicht im Gerichtssaal, sondern am Empfangstresen, am Telefon oder bei der digitalen Ersteinschätzung in der Kanzlei. EXZELLENZ IM ALLTAG „Leistung in unseren Berufen ist meistens leise“, betonte BRAK-Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann in ihrer Begrüßung. „Heute soll sie laut sein.“ Der Perspektivwechsel ist überfällig: In vielen Sozietäten gilt eine perfekt organisierte Kanzlei als Selbstverständlichkeit – bemerkt wird die Kanzleiorganisation aber oft erst, wenn etwas schiefläuft. Die Bestenehrung kehrte diese Logik um: Nicht die Panne macht die Arbeit sichtbar, sondern die Spitzenleistung. Wie hoch diese Qualifikation liegt, zeigen die Lebensläufe des Jahrgangs. Tobias Seebacher aus dem Bezirk der Rechtsanwaltskammer Freiburg – ursprünglich aus der Elektrotechnik gewechselt – schloss seine Ausbildung mit dem maximal erreichbaren Ergebnis von 100 Punkten ab. Ebenso beeindruckend: Lusy Schmitt (Rechtsanwaltskammerbezirk Karlsruhe), die mit 96 Punkten in auf eineinhalb Jahre verkürzter Ausbildungszeit abschloss und bereits die Fortbildung als Bachelor Professional anpeilt. Bemerkenswert sind auch die Wege von Maria F. Elcano (Rechtsanwaltskammerbezirk Braunschweig), die in Argentinien bereits als Rechtsanwältin gearbeitet hatte und sich nach ihrer Übersiedlung nach Deutschland das ReNo-Berufsbild komplett neu aneignete, und von Olesia Trochin (Rechtsanwaltskammerbezirk Mecklenburg-Vorpommern), die nach ihrem Jurastudium in der Ukraine an einem Verwaltungsgericht tätig war, in Deutschland bis zur erfolgreichen Zwischenprüfung Jura stuDie frisch geehrten besten Absolvent:innen der Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten Fotos: BRAK/Nils Roth
BRAK MAGAZIN 5/2026 15 dierte und sich schließlich der Familie wegen für den ReFa-Beruf entschied. Und schließlich Vanessa Froböse (ebenfalls aus dem Rechtsanwaltskammerbezirk Braunschweig), die mit familiärem Rückhalt den Quereinstieg aus einer kaufmännischen Erstausbildung wagte – und ebenfalls als eine der Besten in ihrem Kammerbezirk abschloss. NACHWUCHSSORGEN UND KI Die feierliche Prämierung findet vor einem ernsten Hintergrund für die Branche statt. Trotz eines leichten Anstiegs auf 1.614 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge im Sommer 2026 bleibt der Fachkräftemangel in den Kanzleien eklatant. Wer junge Talente gewinnen und halten will, kann sich nicht mehr auf verstaubte Selbstverständlichkeiten berufen. Gefragt sind faire Vergütung, Entwicklungspfade, moderne, digitale Arbeitsmittel – und vor allem eine sichtbare Kultur der Anerkennung. Genau hier lag die Botschaft des Tages: Wertschätzung ist kein netter Nebeneffekt, sondern gehört ins Zentrum der Kanzleikultur. Das gilt umso mehr im Zeitalter der digitalen Transformation. Die Debatte, ob künstliche Intelligenz das Kanzleipersonal überflüssig mache, greife zu kurz, betonte Jan Lehniger von RA-Micro, in deren Räumen im Cube die Veranstaltung zu Gast sein durfte. KI könne Prozesse beschleunigen und Entwürfe liefern – die fachliche Kontrolle, die Prüfung von Fristen, das Gespür für verunsicherte Mandantinnen und Mandanten und die logistische Gesamtverantwortung blieben jedoch fest in menschlicher Hand. KI ersetzt keine Haltung. Je digitaler die Kanzlei wird, desto höher steigt der Anspruch an die Medien- und Prozesskompetenz der Fachangestellten. DER ABSCHLUSS IST KEIN ENDBAHNHOF Dass der Berufsweg ReFa/ReNo weit mehr bietet als ein Schreibtischdasein, verdeutlichte Nicole Göbel von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB). Über Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendien stehen den Absolventinnen und Absolventen einige Wege offen – vom Bachelor Professional im Rechtswesen über Fachwirtausbildungen bis zum Jurastudium, wie es Top-Absolvent Tobias Seebacher im Herbst in Konstanz beginnt. Das Signal an anwaltliche Arbeitgeber ist unmissverständlich: Wer Karrierewege im eigenen Haus aufzeigt und fördert, schafft Bindung. Wer Weiterbildung als Investition begreift, sichert die Wettbewerbsfähigkeit der eigenen Kanzlei. EIN SIGNAL, DAS BLEIBEN MUSS Wie tief bei den Fachkräften der Wunsch nach echter Wertschätzung sitzt, zeigt die überaus positive Resonanz der Geehrten. „Es war großartig und eine sehr gelungene Wertschätzung, die motiviert und zeigt, dass sich Einsatz lohnt“, resümierte Lusy Schmitt. Auch Lea Marie Meißner (Rechtsanwaltskammerbezirk Berlin) und Johanna Kramer (Rechtsanwaltskammerbezirk Oldenburg) unterstrichen, welchen großen Stellenwert die Auszeichnung für ihr Berufsleben hat. SAVE THE DATE: TAG DER KANZLEIHELD:INNEN Zum Abschluss hatte BRAK-Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann noch eine Ankündigung: „Wie hoffentlich in Zukunft in jedem Jahr soll auch in diesem Jahr wieder der ‚Tag der Kanzleiheld:innen – Recht. Schlau. Genau.‘ gefeiert werden. Letztes Jahr war die Premiere am 12. November, dieses Jahr fällt der Tag auf den 11. November.“ Sie ermunterte die Absolventinnen und Absolventen, das Datum schon jetzt in ihren Kanzleien bekannt zu machen. Der Aktionstag „Recht. Schlau. Genau.“ wurde 2025 erstmals begangen – gemeinsam initiiert von Bundesrechtsanwaltskammer, Deutschem Anwaltverein, Bundesnotarkammer, Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte und RENO Bundesverband. Er soll künftig jeweils am zweiten Mittwoch im November stattfinden. Die Köpfe hinter der Ehrung (v.l.n.r.): Peter Klotzki (Bundesverband der Freien Berufe), Reiner Riegler (DAV), BRAK-Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann, Kristina Trierweiler (BRAK), Sabine Vetter (Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte), Ronja Tietje (ReNo Bundesverband), Catharina Rabenschlag (DAV) Ausklang über den Dächern Berlins
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