BRAK-Magazin Ausgabe 5/2026

IMPRESSUM Bundesrechtsanwaltskammer – Körperschaft des öffentlichen Rechts, Littenstraße 9, 10179 Berlin Redaktion: Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich) Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln (ausführliches Impressum unter www.brak.de/zeitschriften) EDITORIAL BEWEGUNG BEI DER AUSBILDUNG – II Rechtsanwalt Martin W. Huff, Wirtschaftsjurist Univ. Bayreuth, Singen (Hohentwiel), Mitglied im Ausschuss Juristenausbildung der BRAK Tanja Nitschke hatte anschaulich in ihrem Editorial im Heft 4/2026 des BRAK-Magazins über die neuen Entwicklungen bei den Rechtsanwaltsfachangestellten berichtet. Neues gibt es auch bei den Überlegungen zur Reform der juristischen Ausbildung. Zwar konnte man bei den bisherigen Diskussionen immer wieder an den Filmtitel „Und täglich grüßt das Murmeltier“ denken. Denn es gab immer wieder die gleichen Kritikpunkte und immer wieder eine Blockade der Politik, sich Gedanken für strukturelle Änderungen zu machen. Jetzt scheint sich jedoch etwas zu bewegen. Der fachübergreifende Deutsche Juristentag hatte sich entschlossen, dem Thema der juristischen Ausbildung auf dem 75. Deutschen Juristentag im September 2026 in Erfurt eine eigene Abteilung zu widmen. Zur Überraschung vieler war dies mit Abstand die am besten besuchte Abteilung mit zum Teil über 300 Teilnehmenden. Und die Besonderheit in Erfurt war, dass nicht nur „fertige“ Juristinnen und Juristen sich an den Referaten und Diskussionen beteiligten, sondern auch viele Studentinnen und Referendare, was die Verhandlungen sehr belebte und auch zeigte, wo den Betroffenen die Schuhe drücken. Es gab in der Diskussion über 100 Wortmeldungen, was für einen Juristentag ausgesprochen zahlreich ist. Das lag auch an der weisen Führung der Abteilung unter der OLG-Präsidentin Stefanie Otte, die mit Geschick und Zeitbegrenzungen eine strukturierte Diskussion ermöglichte. Alle kamen zu Wort, so unterschiedlich ihre Ansichten auch waren. Die Abstimmungen erfolgten mit im Schnitt über 100 Stimmen, was für einen Juristentag sehr viele Stimmen sind (teilnehmen dürfen nur Mitglieder des djt). Die Beschlüsse empfehlen weitgehende Reformen, aber keine Revolutionen. So sprach sich eine überwältigende Mehrheit für Reformen aus, aber mit der nahezu gleichen Mehrheit waren sich alle Teilnehmenden einig, dass an den Staatsprüfungen festgehalten werden sollte. Also eine klare Absage an einen Schwenk hin zu einer reinen Bachelor- und Masterausbildung oder eine Abkehr vom Einheitsjuristen. Hier war auch die Zustimmung der jungen Juristinnen und Juristen überwältigend. Aber: Der Juristentag fordert ein neues Leitbild für die juristischen Ausbildung, hin zu einer Vermittlung von einer kritischen Urteilsfähigkeit, weg vom reinen Lernen. Auch die Forderung, dass die Prüfungskataloge und der Prüfungsstoff deutlich reduziert werden sollten, fand eine deutliche Mehrheit. Das sogenannte Strukturdenken soll wieder mehr in den Vordergrund rücken sollte. Auch plädiert der Juristentag dafür, dass geprüft werden sollte, ob einzelne Rechtsgebiete nicht studienbegleitend geprüft werden können und damit aus der Staatsprüfung ausgenommen werden. Deutliche Forderungen gab es auch im Zusammenhang mit dem Referendariat. Es müsse, so die Beschlüsse, praxisnäher gestaltet werden, die Referendare tatsächlich in der Praxis „ausgebildet“ werden und nicht nur Akten holen und zurückbringen. Auch plädiert der Juristentag für ein Ausbildungscurriculum, einheitliche Unterrichtsmaterialien und auch für eine Ausbildung der Ausbildenden. Bei den Prüfungen soll es die Zweitkorrektur blind erfolgen und ein Abschichten der Klausuren soll freiwillig möglich werden. Auffällig war, dass bei vielen Beschlüssen die Gegenstimmen von den Landesjustizprüfungsämtern, insbesondere auch aus Bayern, zum Teil auch aus Nordrhein-Westfalen, kamen. Hier scheint ein Umdenken in Zukunft nötig und sollte auch durch die Justizminister eingefordert werden. Und: Die Anwaltschaft muss sich deutlich mehr als bisher in die Ausbildung einbringen, für die Stationen muss es Richtlinien geben, was vermittelt werden soll und die anwaltlichen Arbeitsgemeinschaften müssen einheitlicher werden. Dies gibt der Anwaltschaft die Chance, sachnäher für die Anwaltstätigkeit auszubilden – diese muss die Anwaltschaft ergreifen.

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