BRAK-Magazin Ausgabe 5/2026

BRAK MAGAZIN 5/2026 12 Eine geringe Zahl ignoriert schlicht, dass wir ihnen eine Beschwerdeschrift zur Stellungnahme geschickt haben. Wenn man nicht ausdrücklich antwortet, dass man keine Stellungnahme abgeben möchte, sondern einfach nicht antwortet, hat das leider Konsequenzen. Dann müssen wir Zwangsgelder gegen die Kolleginnen und Kollegen verhängen, und das tun wir dann auch. Verbale Ausfälle, wie ich sie von der Mandantenseite geschildert habe, haben wir von Kolleg:innen noch nicht erlebt. Gegen die Kammer richtet sich der Unmut höchstens bei Beitragsbescheiden. Gerichte beklagen eine wachsende Zahl umfangreicher, offensichtlich KI-generierter Schriftsätze. Wie ist das in Beschwerdeverfahren? Unsere Kammer hatte von 2024 auf 2025 eine Steigerung der Beschwerdeeingänge um knapp 30 % zu verzeichnen. Das ist völlig außergewöhnlich. In den ersten neun Monaten von 2026 sind es bereits fast so viele Eingänge wie in 2025 insgesamt. Wir rechnen also mit einer Steigerung um weitere 30 %. Diese Zuwächse sind eindeutig KI-veranlasst. In der Vergangenheit hatten wir mal einen Zuwachs um 7 %, aber auch schon Rückgänge von einem Jahr auf das nächste. Wie geht die Kammer mit den KI-gestützten Beschwerden um? Diese Beschwerden machen nicht nur wegen der größeren Zahl, sondern auch wegen der größeren Umfänge deutlich mehr Arbeit. Früher wurde eine Beschwerde, manchmal sprachlich etwas unbeholfen, eingelegt, die vielleicht zwei, drei Seiten lang war. Heute kommen Schriftsätze von 20, 40, 60 Seiten. Für die Kolleginnen und Kollegen in der Geschäftsführung führt das zu einem deutlich größeren Arbeitsaufwand bei der Bearbeitung der Beschwerdesachen. Nutzt Ihre Kammer auch selbst KI-Tools? Wir müssen darauf achten, dass wir unsere Leute nicht überlasten. Daher setzt unsere Kammer KITools ein, z.B. zum Erfassen von Sachverhalten oder zur Aktenanlage. Das ändert aber nichts an der persönlichen Bearbeitung eines jeden Einzelfalls durch unsere Mitarbeitenden. Ausschließlich sie selbst verantworten ihre Voten und ihre Entscheidungen. Andere Stellen begrenzen den Umfang von Eingaben technisch. Wäre das auch für Ihre Kammer eine Option? Wir haben aufgrund der stark steigenden Eingänge im Vorstand eingehend darüber diskutiert, ob wir bei der Ersteingabe einer Beschwerde den Umfang begrenzen sollen oder ob wir beispielsweise durch die Erhebung einer (wenn auch geringen) Gebühr auf die Beschwerdeführenden einwirken könnten. Letztlich haben wir uns nach intensiver Diskussion einmütig dagegen entschieden. Denn wir waren gemeinsam davon überzeugt, dass man den Zugang zum Beschwerdeverfahren für Bürgerinnen und Bürger nicht begrenzen sollte. Ist die Nutzung von KI für Beschwerden gegen Anwält:innen aus Ihrer Sicht insgesamt eher Fluch oder Segen? Eindeutig: Fluch! Die KI-Eingaben folgen alle einer vergleichbaren Struktur: Sie sind gegliedert, haben durchnummerierte Absätze, benennen die angeblich einschlägigen berufsrechtlichen Normen und führen eine „Subsumtion“ unter diese Normen durch. Am Schluss werden konkrete Anträge gestellt. Die Eingaben sind durch eine fehlerfreie und elaborierte deutsche Sprache gekennzeichnet. Sie erscheinen insgesamt professionell. Die formale Struktur und die tatsächliche berufsrechtliche Relevanz der Inhalte und des Sachvortrags weichen jedoch überwiegend signifikant voneinander ab – das macht eben den Fluch aus. Aber dennoch muss man der Realität ins Auge sehen und mit diesen Beschwerden professionell umgehen. Auf Sicht werden die häufig substanzlosen KI-generierten Eingaben diejenigen Beschwerden überlagern, die tatsächlich noch von Menschen erhoben werden und denen ein Sachvortrag zugrunde liegt, der zumindest die Prüfung eines Berufsrechtsverstoßes angezeigt erscheinen lässt. Interview: Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin Foto: Jacektus (CC-BY-SA-4.0)

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