BRAK-Magazin Ausgabe 5/2026

BRAK MAGAZIN 5/2026 17 empfohlene Vier-Wochen-Frist zur demokratisch gebotenen Beteiligung von Verbänden und Berufsorganisationen wird häufig (teils sogar erheblich) unterschritten, was auch die BRAK vielfach erlebt und kritisiert hatte. Auch der Normenkontrollrat kritisiert seit Jahren ähnliche Defizite wie zu kurze Fristen und unzureichende Praxischecks. STÄRKERE BERÜCKSICHTIGUNG DER RECHTSSTAATLICHKEIT IM NEUEN EU-HAUSHALT Derzeit wird in Brüssel der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 verhandelt, der den EUHaushalt für sieben Jahre festlegt und damit die Grundlinien vorgibt für die Verteilung von vielen Milliarden Euro in Bereichen wie beispielsweise Kohäsion, Justiz, Digitalisierung, Forschung und Sicherheit. Durch einen neuen Verordnungsvorschlag könnte statt bislang getrennter Programme die Verteilung künftig über sog. Nationale und Regionale Partnerschaftspläne (NRPP) gebündelt werden. Auszahlungen auf Grundlage der künftigen NRPPVerordnung sollen dabei zugleich stärker an Zielerreichung und horizontale Bedingungen gebunden werden, darunter Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit, und sich dabei unter anderem auch auf den Rechtsstaatlichkeitsbericht der Kommission stützen. Die NRPP-Verordnung befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. ERWÄGUNGSGRUND 27AA: KLEINER ABSATZ, GROSSE WIRKUNG In den allgemein schwierigen Verhandlungen entzündete sich zuletzt ein Konflikt an einem Passus in der Positionierung des Rats der Europäischen Union zum NRPP-Verordnungsentwurf: dem Erwägungsgrund 27aa. Mit ihm soll die Ausarbeitung des Rechtsstaatsberichts angesichts seiner zunehmenden Bedeutung für die Vergabe von EUHaushaltsmitteln künftig vor allem auf offizielle Informationen insbesondere der mitgliedstaatlichen Behörden gestützt werden, die zudem in einem verpflichtenden strukturierten Dialog von der Kommission eingebunden werden sollen. Kritiker monieren, dass Regierungen zu zentralen Informationslieferanten für die Bewertung ihrer eigenen Rechtsstaatlichkeit würden und ggf. Einfluss auf unliebsame Berichtsinhalte nehmen könnten. Entsprechende Vorwürfe gegen einzelne Mitgliedstaaten hatte es bereits unter der geltenden Rechtslage gegeben. Beispielsweise wendete sich die italienische Regierung im Jahr 2024 gegen ein Kapitel des Rechtsstaatlichkeitsberichts, das Probleme bei der Medienfreiheit kritisierte. Dem Vernehmen nach hatte dies zu einer deutlichen Verzögerung der Veröffentlichung des Berichts geführt. Das Europäische Parlament arbeitet derzeit an seiner Haltung zu dem Verordnungsentwurf. Aus einigen Parteigruppen könnte Widerstand bezüglich des fraglichen Erwägungsgrundes kommen. Auch aus den Reihen der Kommission ist informell Skepsis gegenüber dem Vorschlag zu hören. Eine Positionierung des Parlaments wird für Ende 2026 erwartet, danach werden die Verhandlungen im sog. informellen Trilog aufgenommen. Ob der Erwägungsgrund 27aa im Rahmen der Verhandlungen gestrichen, entschärft oder präzisiert wird, ist bislang offen. UNABHÄNGIGKEIT DES RECHTSSTAATLICHKEITSBERICHTS SICHERN Die BRAK spricht sich nachdrücklich dafür aus, die bisherige bewährte Methodik des Rechtsstaatlichkeitsberichts der Europäischen Kommission einschließlich der breiten Beteiligung der Interessenträger beizubehalten. Die Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure, der Medien und der Berufsverbände ist Voraussetzung für eine objektive und unvoreingenommene Einschätzung der Rechtsstaatlichkeit. Gerade die Anwaltschaft, die tagtäglich mit der Durchsetzung und Fortentwicklung des Rechtsstaats befasst ist, muss der Kommission auch weiterhin rechtsstaatlich relevante Entwicklungen und Defizite in den Mitgliedstaaten aufzeigen können. Gerade weil der Bericht künftig bei der Vergabe von EU-Mitteln eine größere Rolle spielen soll, darf der Einfluss der mitgliedstaatlichen Regierungen auf seinen Inhalt nicht zu groß werden. Henna Virkunnen (Exekutiv-Vizepräsidentinder EU-Kommission für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie) und Michael Mc Grath (EU-Kommissar für Demokratie, Justiz und Rechtsstaatlichkeit sowie Verbraucherschutz) bei der Vorstellung des Rechtsstaatlichkeitsberichts 2026. Foto: Europäische Union 2026 (CC BY 4.0) / Claudio Centonze

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