BRAK-Magazin 4/2026

AUGUST 2026 · AUSGABE 4/2026 NEUE KARRIEREOPTIONEN FÜR FACHANGESTELLTE BACHELOR PROFESSIONAL UND GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST KOMMEN Akte kompakt: Wie das beA die Akteneinsicht komfortabler macht Sichtbarkeit: Wie Anwält:innen Networking und Akquise besser gelingen Fachanwaltschaften: Wie die Satzungsversammlung die FAO weiter modernisiert

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IMPRESSUM Bundesrechtsanwaltskammer – Körperschaft des öffentlichen Rechts, Littenstraße 9, 10179 Berlin Redaktion: Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ. (verantwortlich) Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln (ausführliches Impressum unter www.brak.de/zeitschriften) EDITORIAL BEWEGUNG BEI DER AUSBILDUNG Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin Alle Jahre wieder… Ende August bzw. Anfang September beginnt in ganz Deutschland das neue Schuljahr. Das bedeutet auch: Angehende Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte starten gerade in ihre Ausbildung. Zwar liegen noch keine endgültigen Zahlen vom Bundesinstitut für Berufsbildung vor, wie viele neu abgeschlossene Ausbildungsverträge es zu Beginn dieses Ausbildungsjahrgangs gibt. Doch bereits jetzt deutet sich an: Es sind erneut weniger als in den Vorjahren. Immerhin scheint sich der Abwärtstrend weiter zu verlangsamen. Im Aufwärtstrend ist dagegen die Ausbildungsvergütung. Die Anwaltschaft hat verstanden: Mit unterdurchschnittlichem Gehalt gewinnt man junge Leute nur schwer für einen so komplexen und verantwortungsvollen Beruf, ohne den Kanzleien und Rechtsstaat schlicht nicht funktionieren. Die Rechtsanwaltskammern empfehlen seit mehreren Jahren höhere Vergütungen, seit Kurzem für das erste Lehrjahr im Bundesdurchschnitt erstmals über 1.000 Euro. Die Vergütung ist damit im Vergleich zu ähnlichen Ausbildungsberufen inzwischen konkurrenzfähig – ein wichtiger Schritt, um den Nachwuchs an ReFas zu sichern. Doch es ist nicht allein die Vergütung. Jungen Menschen geht es bei der Entscheidung für oder gegen einen Beruf um mehr: um ein Arbeitsumfeld, mit dem sie sich identifizieren können, um lohnende Fortbildungsmöglichkeiten, um Sichtbarkeit, um Wertschätzung. Wie wichtig diese Faktoren sind, zeigen verschiedene Studien – und auch die Erfahrung. Christoph Höxter berichtet, wie die Kammer Braunschweig eine Trendwende geschafft hat und nun steigende Zahlen angehender ReFas verzeichnet: mit durchdachten Ideen gegen das Image von „Tippen, Aktenstaub und Kaffeekochen”, gemeinsam entwickelt und realisiert von Azubis, Anwält:innen, Berufsschulen und Kammer. Ein wichtiges Thema dabei: den Einstieg in die Ausbildung verbessern. Genau an diesem Punkt setzt auch eine gemeinsame Initiative von Verbänden aus ReFas und Anwaltschaft an. Denn zu viele Azubis sind bereits nach wenigen Wochen frustriert und brechen ihre Ausbildung ab. Hier wollen die Verbände gegensteuern. Sie geben ausbildenden Kanzleien eine Orientierung, wie gutes „Onboarding“ von Azubis aussehen kann. Ronja Tietje erklärt die einzelnen Schritte und gibt ganz konkrete Tipps zur Umsetzung im Kanzleialltag. Auch bei den Fortbildungsmöglichkeiten ist einiges in Bewegung. Bislang gab es im Wesentlichen die Option Rechtsfachwirt bzw. -fachwirtin. Nach intensiver gemeinsamer Vorarbeit von BRAK, ReNoBundesverband und Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte wurde 2025 das komplexe Reformverfahren für die Rechtsfachwirt:innen-Ausbildung angestoßen. Konzepte für fachlich spezialisierte Fortbildungen zum Bachelor Professional und zu geprüften Berufsspezialist:innen wurden erarbeitet; die neuen Prüfungsordnungen kommen zum Herbst 2026. Dr. Christoph Möllers berichtet, wie BRAK und Kammern mit Hochdruck an der Umsetzung arbeiten. Erklärtes Ziel: den Ausbildungsberuf ReFa / ReNo durch mehrstufige und vielfältige Fortbildungsstufen attraktiver machen. Doch der weitaus wichtigste Faktor, damit angehende ReFas und ReNos langfristig in Kanzleien bleiben, ist Wertschätzung. Das belegen unisono aktuelle Studien zur Berufszufriedenheit. Natürlich ist das etwas, was in den Kanzleien im Alltag gelebt werden muss und natürlich ist Wertschätzung auch keine Einbahnstraße von der Anwältin zum ReFa, sondern sollte den Umgang aller in der Kanzlei prägen. Doch es braucht auch strahlkräftige Symbole. Anfang August wurden erstmals die besten frisch ausgelernten ReFas und ReNos aller Kammerbezirke bei einer Veranstaltung in Berlin geehrt; auch dies ist eine gemeinsame Initiative von BRAK, Fachangestelltenverbänden und DAV. Die äußerst positive Resonanz zeigt: ein gelungenes Projekt. Hier knüpft auch der „Tag der Kanzleiheld:innen“ an. Jedes Jahr am zweiten Mittwoch im Monat sind Kanzleien aufgerufen, mit kreativen Aktionen oder kleinen Gesten die Arbeit ihrer Fachangestellten zu würdigen. Machen Sie am 11. November mit! Foto: Oliver Hurst

BRAK MAGAZIN 4/2026 4 NEUE FORTBILDUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR RECHTSFACHANGESTELLTE! Rechtsanwalt Dr. Christoph Möllers, Dresden, Vorsitzender des BRAK-Ausschusses Berufsbildung Bisher gab es für Rechtsanwaltsfachangestellte (ReFa) und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (ReNo) sowie Notarfach- und Patentanwaltsfachangestellte als kammergeprüfte Fortbildung de facto nur die Prüfung zum Rechtsfachwirt bzw. zur Rechtsfachwirtin. Die Prüfungsordnung hierzu war „in die Jahre“ gekommen und entsprach nicht mehr den Anforderungen in einem modernen Kanzleibetrieb. Zudem hatte der Bundesgesetzgeber 2020 im Berufsbildungsgesetz (BBiG) die aufeinander aufbauenden Fortbildungsstufen Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional eingeführt. Zeit also, diese Chancen zu nutzen und die Fortbildungsmöglichkeiten zu modernisieren! Nach intensiver Vorarbeit im Ausschuss Berufsbildung der BRAK, auch zusammen mit dem RENO Bundesverband und dem Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte (und zeitweise dem Deutschen Anwaltverein), begann im vergangenen Jahr das offizielle, hoch bürokratische Novellierungsverfahren der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin von 2001. Die Notarkammer hatte zuvor erklärt, dass sie eine eigene Prüfungsordnung für Notarfachwirte in die Wege leiten werde; diese ist inzwischen in Kraft getreten. Ziel der BRAK (zusammen mit der Patentanwaltskammer) war die Modernisierung der Fortbildung auf dem Niveau der Fortbildungsstufe des Bachelor Professional (DQR 6). Dies ist in insgesamt sechs Zwei-Tages-Sitzungen beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Bonn gelungen. Die neue Verordnung über die Prüfung zum Bachelor Professional im Rechtswesen – Fachrichtungen Recht bzw. Gewerblicher Rechtsschutz – ist am 3.9.2026 in Kraft getreten. BACHELOR PROFESSIONAL IM RECHTSWESEN: HÖHERES NIVEAU UND ERWEITERTE KOMPETENZEN Inhaltliche Schwerpunkte sind die Bereiche Büroorganisation und Rechnungswesen, Kanzlei- und Personalmanagement, ein Großteil der bisherigen Prüfungsbereiche im materiellen und prozessualen Recht sowie – gänzlich neu – im Gewerblichen Rechtsschutz. Besonderen Wert haben die Beteiligten (BRAK, Patentanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein als Arbeitgebervertreter sowie DGB und Verdi als Arbeitnehmervertreter) darauf gelegt, dass die zukünftigen Bachelor Professionals als Mitarbeitende im mittleren Management mit umfangreicher Personal- und Führungsverantwortung anzusehen sind. Zudem sollen sie zur Steuerung des Außenauftritts der Kanzleien befähigt sein. Die bisherigen Prüfungsgebiete sind den heutigen Erfordernissen angepasst und im Wesentlichen erhalten geblieben. Insgesamt weist der neue Bachelor Professional im Rechtswesen ein höheres Niveau der Fortbildung auf als der bisherige geprüfte Rechtsfachwirt. Künftig fordert das BBiG als Vorbereitung auf die Prüfung einen nachweisbaren Zeitaufwand von 1.200 Stunden, wobei ca. 600 Stunden als Eigenstudium angerechnet werden können. Es ist davon auszugehen, dass spätestens ab Ende dieses Jahres verschiedene Anbieter – seien es Rechtsanwaltskammern, andere Institutionen oder kommerzielle Einrichtungen – Vorbereitungskurse anbieten werden. Mit den ersten Prüfungen nach der neuen Prüfungsordnung dürfte frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2027 zu rechnen sein. NEUE FORTBILDUNGSSTUFE: GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALIST:INNEN Gleichzeitig mit dieser Novellierung ist es den Beteiligten in den Sitzungen dank der entsprechenden Vorarbeit des Ausschusses Berufsbildung der BRAK auch noch gelungen, zwei komplett neue Prüfungsordnungen für die erste Fortbildungsstufe der Geprüften Berufsspezialist:innen zu verabschieden. Sie sind ebenfalls am 3.9.2026 in Kraft getreten. FACHRICHTUNG IT UND MARKETING IM RECHTSWESEN Dabei handelt es sich zum einen um die Verordnung über die Prüfung zum/zur geprüften Berufsspezialisten/in für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen. Hintergrund ist hier, dass in Kanzleien das Wissen um IT auf Anwenderebene und die Umsetzung von Marketingmaßnahmen, insbesondere der Umgang mit sozialen Medien, wenn überhaupt, nur zufällig bei einzelnen Personen bzw. Mitarbeitern angesiedelt ist. Es fehlt fast stets an fachlicher Kompetenz, mit den IT- und Marketingdienstleistern einer Anwaltskanzlei planmäßig umgehen bzw. auf Augenhöhe kommunizieren zu können. Hier schafft die neue Fortbildung Abhil-

BRAK MAGAZIN 4/2026 5 fe, in dem sie nicht „IT-Nerds“ ausbildet, sondern diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten verschafft, die nötig sind, um eine Kanzlei in diesen Bereichen planvoll zu steuern, Erfordernisse zu erkennen und Maßnahmen umzusetzen – intern wie auch mit den von der Kanzlei beauftragten Dienstleistern. Ziel ist, dass der Berufsspezialist und die Berufsspezialistin den Bedarf der Kanzlei – auch um Haftung zu vermeiden – erkennen, Lösungen erarbeiten und deren Umsetzung begleiten kann; der Berufsspezialist/die Berufsspezialistin soll in der Lage sein, zum/zur kanzleiinternen Ansprechpartner/in für die IT zu werden. Zu diesen Kenntnissen und Fähigkeiten gehören u.a. das Betreuen und Unterstützen der technischen Infrastruktur sowie der Inhalte von Social Media Plattformen, das Bewerten von Chancen und Risiken beim Einsatz von künstlicher Intelligenz und die Umsetzung von Marketingstrategien sowie von Vorgaben zum Datenschutz und zur Geldwäscheprävention. Diese Fortbildung ist für Rechtsanwaltskanzleien jeder Größe geeignet, unabhängig von ihrer fachlichen bzw. fachanwaltlichen Ausrichtung. FACHRICHTUNG INSOLVENZRECHT Zum anderen ist auch die Verordnung zum/zur geprüften Berufsspezialisten/in im Insolvenzrecht entstanden – als erste fachrichtungsbezogene Prüfungsordnung für Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, die schwerpunktmäßig in diesem Bereich tätig sind. Die Prüfungsordnung betrachtet dabei das Insolvenzverfahren nicht nur aus Sicht des Insolvenzverwalters, sondern ganzheitlich aus Sicht aller Beteiligten, so dass geprüfte Berufsspezialist:innen im Insolvenzrecht über eine entsprechend breite Fortbildung in diesem Bereich verfügen. Das BBiG fordert als Vorbereitung auf die Prüfung zu jedem/r Berufsspezialisten/in einen nachweisbaren Zeitaufwand von 400 Stunden, wobei ca. 200 Stunden als Eigenstudium angerechnet werden können. Es ist auch hier davon auszugehen, dass spätestens ab Ende diesen Jahres verschiedene Anbieter – seien es Rechtsanwaltskammern, andere Institutionen oder kommerzielle Einrichtungen – Vorbereitungskurse anbieten. Mit den ersten Prüfungen nach der neuen Prüfungsordnung dürfte ebenso frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2027 zu rechnen sein. PERSPEKTIVE: WEITERE FACHRICHTUNGEN NACH BEDARF Wunsch des BRAK-Ausschusses für Berufsbildung ist, in den kommenden Jahren – nach Bedarf und Eignung – weitere Prüfungsordnungen für Berufsspezialisten in solchen Fachanwaltsbereichen zu schaffen, in denen ReFas/ReNos schwerpunktmäßig tätig sein können (z.B. Mietrecht, Arbeitsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht). VERANTWORTUNG DER KAMMERN Die Durchführung dieser drei Prüfungsordnungen bedeutet in der Folge natürlich auch ganz erheblichen personellen und sachlichen Aufwand für die Kammern, der vernünftigerweise nicht von jeder einzelnen Kammer vollumfänglich zu stemmen sein wird. Ein besonders erfreuliches und hervorzuhebendes Novum ist daher, dass sich die Kammern in voraussichtlich drei Kammerverbünden zusammenschließen werden, um in diesen die Prüfungen zu den neuen Fortbildungen einheitlich – durch eine hierzu beauftragte Kammer ihres Verbundes – zu organisieren und durchzuführen. Mit den neuen Prüfungsordnungen erhöht sich die Attraktivität des Ausbildungsberufes der ReFas und ReNos außerordentlich: Erstmals bietet sich den ausgebildeten Mitarbeitenden die Möglichkeit einer mehrstufigen und dazu noch vielfältigen Fortbildung – mit allen für ihr weiteres Berufsleben verbundenen Chancen!

BRAK MAGAZIN 4/2026 6 ZUKUNFTSWERKSTATT AUSBILDUNG Ein Prozess und erste Erfolge Rechtsanwalt Christoph Höxter, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Braunschweig Es ist kein Geheimnis, dass im Berufsfeld ReNo und ReFa seit Jahren ein Abwärtstrend bei Bewerbungen und Abschlüssen zu beobachten ist. Waren es 2003 bundesweit noch 8.845 neu eingetragene Verträge, verringerte sich diese Zahl 2023 auf nur noch 2.994. Im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Braunschweig waren es 2003 noch 180 neue Ausbildungsverträge, 2023 hingegen nur noch 45. Im gleichen Zeitraum schlossen zwei von fünf berufsbildenden Schulen ihre ReNo-Klassen. Mit Appellen an die Kolleginnen und Kollegen und der Teilnahme an Berufsmessen hatte die Kammer versucht, dagegenzuhalten – vergeblich. ALARMSTUFE ROT – EIN WECKRUF Im März 2024 erreichte ein Brandbrief die Kanzleien rund um Northeim. Unter dem Betreff „Alarmstufe Rot” teilte die dortige Berufsbildende Schule mit, der Standort werde geschlossen. In der Diskussion zeigte sich: Das Berufsbild Rechtsanwaltsfachangestellte ist unter Schüler:innen nahezu unbekannt und wird mit „Tippen, Aktenstaub und Kaffeekochen” assoziiert. Ein echtes Image-Problem. Die Kammer sagte Unterstützung zu. ZUKUNFTSWERKSTATT AUSBILDUNG – EIN PROZESS BEKOMMT KONTUREN Ein erfreuliches Ergebnis gab es schon 2024: Das erforderliche Quorum für eine neue Klasse wurde erreicht. Im Januar 2025 schrieb die Kammer alle Mitglieder an und initiierte eine „Zukunftswerkstatt”. Zum ersten Treffen kamen 46 Personen – Anwältinnen und Anwälte, Lehrkräfte und sechs Auszubildende. Die Teilnehmenden teilten sich in vier Arbeitsgruppen auf: Ausbildungsbotschafter: Azubis stellen ihr Berufsfeld auf Messen und schulischen Orientierungstagen vor. Sechs Auszubildende ließen sich bei der IHK Braunschweig schulen. Erste Einsätze zeigten: Erheblich mehr Jugendliche suchten das Gespräch gerade mit den Azubis. Social Media: Die anwesenden Auszubildenden dämpften große Erwartungen. Ein Account bedürfe ständiger Pflege. Realistischer sei, den Zugang zur Kammer-Website zu erleichtern. Eine „landing-­ page” für Ausbildungs- und Praktikumsangebote wird initiiert. Onboarding-Prozess: Die Gruppe diskutierte, wie der Einstieg in die Ausbildung besser gelingen kann. Wesentlich seien Wertschätzung, Zeit, verlässliche Ansprechpartner und ein strukturierter Plan für die erste(n) Woche(n). Ausbilder qualifizieren: Die Notwendigkeit, die Ausbildung von Anfang an zu strukturieren und Ausbildungspläne realistisch zu erstellen, wurde herausgearbeitet. Ein Ausbildungsleitfaden liegt inzwischen vor. KONKRETE SCHRITTE AUF DEM WEG Bisher folgten zwei weitere Zukunftswerkstätten, die Teilnehmendenzahl blieb konstant. Gerade diese Kontinuität empfanden viele als hilfreich. Im September 2025 nahmen mehr als 50 Auszubildende aller Jahrgänge an einem Treffen in der Geschäftsstelle teil. Die Resonanz war ausgesprochen positiv. Viele hoben hervor, der Austausch untereinander habe gutgetan, das Gefühl „wir sind viele” habe sie bestärkt. Auch 2026 wird es ein solches Treffen geben. Ein Workshop für Ausbildende im September 2025 war gut besucht. Die Teilnehmenden empfanden den neuen Leitfaden als praktikabel und nahmen die Gelegenheit gern wahr, sich über Erfahrungen auszutauschen. Eine Wiederholung wird die Kammer auch 2026 anbieten. FAZIT Der Brandbrief aus Northeim hat einen Prozess angestoßen, der erste Früchte trägt. In drei Zukunftswerkstätten wurde an den Themen kontinuierlich weitergearbeitet, erste Aktionen fanden statt. Das wäre ohne den Einsatz der Lehrkräfte, engagierter Ausbildender und Azubis sowie der Kammer-Mitarbeitenden nicht möglich gewesen. Für November 2026 ist die nächste Zukunftswerkstatt geplant. Die Anzahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Kammerbezirk lag 2025 bereits um ein Drittel höher als im Vorjahr. Christoph Höxter ist Rechtsanwalt in Braunschweig. Er ist Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Braunschweig und betreut dort u.a. den Bereich Berufsbildung.

Sie haben die Wahl: Teilnahme vor Ort oder online im Live-Stream! BUCHUNG AUF WWW.ANWALTSINSTITUT.DE Köln oder Live-Online (Nr.  ) Fr. €. – ƒ. Uhr, Sa. €. –  .  Uhr ·  Zeitstunden – § Œ FAO · Kostenbeitrag: “Œ,– € (USt.-befreit) . Jahresarbeitstagung Arbeitsrecht . bis . November  Köln oder Live-Online Podiumsdiskussion: Das Jahr  im Arbeitsrecht Prof. Dr. Nadine Brandl, Leiterin Bereich Recht und Rechtspolitik, ver.di Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Prof. Dr. Marc Lembke, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Thomas Rothballer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit – aktuelle Entwicklungen und Praxisprobleme Prof. Dr. Katharina U¡mann, Universitätsprofessorin, Ruhr-Universität Bochum Aktuelle Entwicklungen im Betriebsübergangsrecht: Rechtsprechung, Risiken, Reichweite Dr. Timon Grau, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Aktuelle Entwicklungen bei Mitarbeiterkontrollen Dr. Philipp Byers, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Entgelttransparenz: Chancen und Risiken für die Unternehmerpraxis Dr. Thomas Köllmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Neue Technik – alte Maßstäbe? Die betriebsbedingte Kündigung bei KI-gestützter Automatisierung Lisa-Marie Niklas, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutzrecht Oliver Klose, Richter am Bundesarbeitsgericht Arbeitsvertragsgestaltung – aber richtig! Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M., Universitätsprofessor, Universität Bonn Leitung: Dr. Thomas Rothballer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Fortbildungsplus zur ƒ. Jahresarbeitstagung Arbeitsrecht Aktuelles Arbeitsrecht spezial  Œ. November  Œ · Köln oder Live-Online (Nr. ) Do.  . – ƒ.  Uhr · Œ Zeitstunden – § Œ FAO · Kostenbeitrag: Œ,– € (USt.-befreit) Paketpreis: €Œ,– € (USt.-befreit) für Jahresarbeitstagung und Fortbildungsplus Nachvertragliche Wettbewerbsverbote: Dr. Sebastian Naber, Rechtsanwalt Arbeitsmigrationsrecht: Beschäftigung drittstaatsangehöriger Arbeitnehmer:innen: Dr. Julia Uznanski, LL.B., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Rentenbrücken und Co. – Das Mannheimer-Modell: Prof. Dr. Tim Husemann, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) Verhalten – Verdacht – Vertrauen? Aktuelles zu Kündigungsschutzrecht und Arbeitsgerichtslyrik: Dr. Dirk Gilberg, Direktor des Arbeitsgerichts § ›œ FAO ›œ Zeitstunden

BRAK MAGAZIN 4/2026 8 DEN KANZLEINACHWUCHS VON ANFANG AN BEGEISTERN Warum ein strukturiertes Onboarding von Auszubildenden ein Schlüssel gegen die Abbrecherquote ist Ronja Tietje, Kanzleiberaterin und Vorstandsmitglied von RENO Bremen e.V. Die Gewinnung von Auszubildenden im Bereich der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten gleicht im heutigen Marktumfeld einem Marathon. Wer nach intensiver Suche, ein paar Bewerbungsgesprächen und dem final unterzeichneten Ausbildungsvertrag glaubt, das Ziel erreicht zu haben, irrt jedoch. Der eigentliche Sprint beginnt erst jetzt. Die freien Berufe kämpfen seit Jahren mit einem unterschätzten Problem: einer besorgniserregend hohen Abbrecherquote von Ausbildungsverhältnissen bereits in den ersten Monaten (also innerhalb der Probezeit). Ein Hebel, um diesem Trend entgegenzuwirken, ist ein professionelles, strukturiertes und gut durchdachtes Onboarding. Denn Ausbildung ist kein bürokratischer Selbstläufer, sondern ein strategisches Kanzleiprojekt, das weit vor dem ersten Arbeitstag beginnt und nur als Teamleistung gelingen kann. DIE PREBOARDING-PHASE: KONTAKTHALTEN ALS BINDUNGSINSTRUMENT Die Zeitspanne zwischen der Vertragsunterzeichnung – häufig im Frühjahr – und dem tatsächlichen Ausbildungsstart im August oder September birgt ein hohes Risiko. In dieser Phase des sogenannten „Preboardings“ entsteht häufig ein kommunikatives Vakuum. Junge Menschen, die sich in einer Umbruchphase zwischen Schule und Berufsleben befinden, verunsichert das. Erhalten sie monatelang kein Lebenszeichen der Kanzlei, schwindet die Identifikation, noch bevor sie überhaupt begonnen hat. Schlimmer noch: Konkurrierende Betriebe nutzen diese Zeit, um gute, eigentlich schon anderweitig gebundene Talente doch noch für sich zu gewinnen. Ein sorgfältiges Auswahlverfahren darf daher nicht abrupt enden. Erfolgreiche Kanzleien halten den Kontakt aktiv. Das bedeutet keineswegs wöchentliche Pflichttermine, sondern smarte, wertschätzende Impulse. Ein kurzes Willkommenspaket per Post mit einem Kanzlei-Notizblock, einer Einladung zum Sommerfest oder einem Gruß des Teams zum Geburtstag signalisiert: „Wir freuen uns auf Sie.“ Auch die Weitergabe von ersten organisatorischen Informationen – wann genau geht es am ersten Tag los, wer ist der Ansprechpartner, wie sieht der Dresscode aus? – nimmt die spürbare Nervosität und baut eine emotionale Brücke zur Kanzlei. DER ERSTE TAG: WILLKOMMENSKULTUR STATT KALTES WASSER Der erste Ausbildungstag prägt die Wahrnehmung des neuen Arbeitsplatzes nachhaltig. Das sprichwörtliche „Werfen ins kalte Wasser“, bei dem der Auszubildende an einen provisorischen Schreibtisch gesetzt wird, während um ihn herum der hektische Kanzleialltag tobt, ist der beste Nährboden für eine schnelle Kündigung. Eine gelebte Willkommenskultur sieht anders aus. Am ersten Tag sollte der Arbeitsplatz vollständig eingerichtet sein. Dazu gehören ein funktionierender PC, eingerichtete E-Mail-Adressen (ggf. zunächst für den internen Gebrauch), Zugänge zur Fachsoftware und bereitliegende Schreibutensilien. Ein strukturierter Ablaufplan für die erste Woche gibt Orientierung. Ein gemeinsames Mittagessen mit dem Team oder einem festen „Paten“ bricht das Eis – das muss nicht zwingend der verantwortliche Ausbilder sein, sondern könnte beispielsweise auch ein Auszubildender aus einem höheren Lehrjahr sein. Der Fokus Foto: OPOLJA/shutterstock.com

BRAK MAGAZIN 4/2026 9 an den ersten Tagen sollte auf dem Ankommen, dem Kennenlernen der Räumlichkeiten und der Kanzleikultur liegen – nicht auf dem sofortigen Ablegen von Aktenbergen oder dem langweiligen Zuschauen ohne Erklärung. AUSBILDUNG ALS TEAMPROJEKT Ein häufiger Fehler im Kanzleialltag ist die Personalisierung der Ausbildung. Oft wird die gesamte Last der Nachwuchsförderung auf die Schultern einer einzigen Person – meist eine erfahrene Fachkraft mit fundiertem Wissen – abgeladen. Ist diese verantwortliche Person im Alltagsstress gefangen, stagniert die Ausbildung. Ausbildung muss als Teamprojekt verstanden werden. Zwar ist es zwingend erforderlich, dass die Fäden bei einer verantwortlichen Person zusammenlaufen, welche die strategische Regie behält und sicherstellt, dass die inhaltlichen Vorgaben der ReNoPatAusbildungsverordnung lückenlos eingehalten werden. Die operative Umsetzung der Ausbildungsinhalte lässt sich jedoch hervorragend auf das gesamte Team verteilen: Fachliche Ausbildung im Rotationsprinzip: Auszubildende durchlaufen verschiedene Dezernate. Ein Kollege erklärt das Mahnwesen, eine Kollegin die Zwangsvollstreckung, und der Notariatsbereich wird wiederum von einer anderen Fachkraft vermittelt. Kanzleieigener Unterricht: Wöchentliche oder zweiwöchentliche Austauschformate (ca. 30 Minuten) durch wechselnde Teammitglieder zu spezifischen Themen vertiefen das Berufsschulwissen und fördern gezielt den Wissenstransfer. Strukturierte Feedbackgespräche: Regelmäßige Reflexionstermine helfen, Missverständnisse frühzeitig auszuräumen. Auch hier können unterschiedliche Mentor:innen Feedback geben, während die hauptverantwortliche Person die Gesamtentwicklung im Auge behält. Durch diese Verteilung wird nicht nur die Belastung der Einzelnen minimiert; die Auszubildenden lernen zudem unterschiedliche Arbeitsstile kennen und fühlen sich schneller als vollwertiger Teil der gesamten Kanzleigemeinschaft. DER DIGITALE CLASH: GENERATION Z TRIFFT AUF ANALOGE STRUKTUREN Die hohe Abbrecherquote in den ersten Monaten hat neben mangelnder Betreuung oft einen tieferen, strukturellen Grund: den kulturellen und technologischen Bruch beim Berufseinstieg. Die heutige Generation von Auszubildenden besteht aus „Digital Natives“. Sie organisieren ihr gesamtes Leben über Smartphones, Apps und KI-Lösungen. Trifft diese digital affine Generation nun auf Kanzleistrukturen, die in weiten Teilen noch von Papierstapeln, händischen Gesprächsnotizen und analogen Postmappen geprägt sind, führt das unweigerlich zu Irritationen. Kritisch wird es vor allem dann, wenn der natürliche Wissensdurst und die logischen Fragen der Auszubildenden auf Barrieren stoßen. Fragt ein Auszubildender neugierig, warum ein bestimmter Prozess kompliziert über drei Papierformulare abgewickelt wird, obwohl die vorhandene Fachsoftware das mit zwei Klicks digital abbilden könnte, entscheidet die Reaktion der Kanzlei über Motivation oder Frustration. Der Motivationskiller Nr. 1: Die Antwort „Das haben wir schon immer so gemacht“ ist die schnellste Methode, um die Lernbereitschaft eines jungen Menschen im Keim zu ersticken. Sie signalisiert Innovationsfeindlichkeit und vermittelt das Gefühl, in einer rückwärtsgewandten Arbeitswelt gelandet zu sein. Kanzleien sollten die digitale Affinität der Jugend stattdessen als Chance begreifen: Wenn Auszubildende Verbesserungsvorschläge zur Softwarenutzung einbringen, sollte man ihnen zuhören. Vielleicht können sie sogar aktiv dabei helfen, brachliegende digitale Funktionen der Kanzleisoftware zu aktivieren. Dies stärkt das Selbstwertgefühl des Nachwuchses ungemein und treibt gleichzeitig die digitale Transformation der eigenen Kanzlei voran. FAZIT: INVESTITION IN DIE ZUKUNFT Ein durchdachtes Onboarding ist keine nette Zusatzleistung, sondern eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit. Jeder Ausbildungsabbruch kostet die Kanzlei Zeit, Geld und Reputation. Wer den Auswahlprozess sorgfältig gestaltet, die Phase des Preboardings aktiv nutzt, den ersten Tag feiert und die Ausbildung als lebendiges Teamprojekt versteht, legt das Fundament für eine langfristige Mitarbeiterbindung. Wenn es dann noch gelingt, den digitalen Erwartungen der neuen Generation mit Offenheit statt mit starren Mustern zu begegnen, wird die Kanzlei nicht nur die Abbrecherquote senken, sondern sich als moderner, attraktiver Arbeitgeber für die Fachkräfte von morgen positionieren. Praktische Tipps und Muster zum Onboarding von Auszubildenden haben die BRAK, der Deutsche Anwaltverein, der RENO Bundesverband und das Forum deutscher Rechts- und Notarfachwirte in einer gemeinsam erarbeiteten Handreichung zusammengestellt.

Akte kompakt - Die vollständige Akte in einer PDF-Datei ZIELE Æ Ermöglichen eines sachgerechten Umgangs mit breitgestellten Akten zur Vorbereitung und Durchführung von Verfahren. Æ Bereitstellung der Akte in einer Form, dass auf dieser Basis ein Import in eine externe anwaltliche Aktenverwaltungs-Software für den Zweck der Aufbewahrung, weiteren Verwendung und Datensicherung umgesetzt werden kann. Æ Komfortables Arbeiten im Browser ohne Installationsaufwand. Æ Datenverarbeitung ausschließlich auf dem lokalen Rechner, so dass die vertraulichen Daten nicht auf fremden Systemen verarbeitet werden. PROBLEMSTELLUNG „Die Bereitstellung von Gerichts- und Behördenakten an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über das Akteneinsichtsportal oder per beA ist in der derzeitigen Form nicht nur sehr problematisch, sondern im Kern unzumutbar. Die Art der Akteneinsicht verhindert eine sachgerechte Vertretung oder Verteidigung.“ Æ Akten werden in Form vieler Einzeldateien geliefert. Der Aufbau der Akte ist im technischen xJustizDatensatz codiert. Damit ist die Akte ohne entsprechende Werkzeuge kaum lesbar. Æ Akten werden in HTML-Form geliefert, die nicht bearbeitet werden kann. Æ Im Gesamt-PDF können keine Lesezeichen angebracht werden. Zusätzlich enthält sie viele unnötige technische Informationen. KURZBESCHREIBUNG HIGHTLIGHTS ¬Einfaches Öffnen gesamter Akten und übersichtliche Darstellung der Aktenstruktur anhand des xJustizDatensatzes. ¬Filterung der Akteninhalte nach verschiedenen Kriterien, so dass Trennblätter, Übertragungshinweise und Dokumenteninformationen einfach ausgeblendet werden können. ¬Export der ausgewählten Akteninhalte sowie der Aktenstruktur in eine zusammenfassende PDF-Datei zur einfachen Kommentierung und Weiterverarbeitung. Akteninhalte als PDF-Datei, hier mit eingefügter Notiz

ZUR AKTENEINSICHT IN DREI SCHRITTEN Bundesrechtsanwaltskammer Littenstraße 9 10179 Berlin Schritt 1: Dateien auswählen Wählen Sie entweder mehrere Dateien bestehend aus PDF-Dateien und einer xjustiz_nachricht.xml oder eine ZIP- Datei aus. Unterstützte ZIP-Formate sind die Exporte aus dem beA-System und dem Akteneinsichtsportal. Die Daten verbleiben jederzeit auf Ihrem lokalen Rechner. Schritt 2: Akten, Teilakten und Dokumente auswählen Nach dem Öffnen können Sie einzelne Dateien, Dokumente, Akten und Teilakten aus- bzw. abwählen. Alle ausgewählten Dateien gehen in das GesamtPDF mit ein. Schritt 3: PDF erstellen Klicken Sie auf den Button „PDF erstellen“, um ein kombiniertes PDF aus den ausgewählten Dokumenten zu erstellen. Das PDF kann im Anschluss mit Hilfe von Lesezeichen kommentiert und in die Akte z. B. in einer Kanzleisoftware übernommen werden. Æhttps://akte-kompakt.bea-brak.de/ Bei Problemen oder Fragen zu Akte kompakt melden Sie sich bitte bei unserem beA-Anwendersupport per E-Mail unter servicedesk@beasupport.de.

BRAK MAGAZIN 4/2026 12 MEHR GESELLSCHAFTLICHER ZUSAMMENHALT NOTWENDIG BRAK-Ausschuss zu Gast beim Menschenrechtsbeauftragten Rechtsanwalt Sven Krautschneider, BRAK, Berlin Am 9.6.2026 hatte der Ausschuss Menschenrechte der BRAK die Gelegenheit, mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Prof. Dr. Lars Castellucci, ein Fachgespräch über aktuelle Themen zu führen. Die Ausschussmitglieder wurden von Prof. Dr. Castellucci, Alexander Schmidt, Referent im Iran-Team des Auswärtigen Amts, und Benjamin Hertlein, persönlicher Referent des Menschenrechtsbeauftragten, im Auswärtigen Amt empfangen. Die Themenliste war hochaktuell und umfangreich, was auf den traurigen Umstand zurückzuführen ist, dass sich die Lage der Menschenrechte weltweit in besorgniserregender Weise verschlechtert hat. MENSCHENRECHTSLAGE WELTWEIT Zunächst gab Prof. Dr. Castellucci einen Überblick über die Schwerpunkte seiner Tätigkeit. Er legte dar, dass sich die Lage in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte leider in vielen Teilen der Welt verschlimmert habe. Zunehmend seien gewalttätige Konflikte und Menschenrechtsverletzungen zu beobachten. Eine Motivation, rechtsstaatliche Grundsätze einzuhalten, sei auch bei zahlreichen staatlichen Akteuren kaum noch zu erkennen. Aber auch im Inland sei die gesellschaftliche Situation angespannt, viele Menschen seien verunsichert. Castellucci will auch ins eigene Land hineinwirken: Eine positive Zukunftserzählung sei für Deutschland wichtig. Die Angst vor Reformen sollte adressiert werden, das Land müsse zusammengehalten werden. Notwendig sei, den heutigen Zustand der Individualisierung um die Notwendigkeit von gesellschaftlichem Zusammenhalt zu ergänzen. Wichtig sei daher, die Menschen zu erreichen und eine globale Allianz zum Schutz der Menschenrechte vorzubereiten. So sollten einzelne Städte die Möglichkeit haben, sog. Menschenrechtsstädte zu werden. Auch Aktivitäten in Schulen würden durchgeführt. HUMANITÄRE HILFE IM FOKUS Castellucci ist weltweit im Bereich der humanitären Hilfe engagiert, z.B. auch in Libyen – ein Land, das in den letzten Jahren kaum noch im Fokus der medialen Aufmerksamkeit steht. Die Ausschussmitglieder erkundigten sich zudem nach der Lage im Iran. Der Menschenrechtsbeauftragte erläuterte, dass die Botschaft in Teheran weiterhin arbeite, aber derzeit nur mit einem Notfallteam. Durch einen kürzlich erfolgten Internet-Shutdown im Iran sei es schwierig, an aktuelle Informationen zu gelangen. Im Bereich der Seenotrettung arbeite das Auswärtige Amt mit dem Bundesministerium des Innern und Seawatch e.V. zusammen. Der Menschenrechtsbeauftragte hat zudem ProAsyl e.V. angeboten, bei Zurückweisung von Geflüchteten an der Grenze selbst dorthin zu reisen. Die Flugseenotrettung werde allerdings bedauerlicherweise nicht mehr finanziert, da es hiergegen Widerstände im Bundesinnenministerium gebe. REPRESSIONEN GEGEN ANWÄLT:INNEN Die Teilnehmenden waren sich zudem einig, dass sich die Situation in der Türkei im Hinblick auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze in den letzten Jahren überaus besorgniserregend entwickelt hat. Die Verhaftungen und Anklagen gegen zahlreiche Anwält:innen sowie missliebige Politiker:innen in der Türkei unter dem Vorwurf der Terrorpropaganda und der Unterstützung terroristischer Vereinigungen geben Anlass zu größter Sorge. Aber auch die Executive Orders des US-Präsidenten gegen Anwält:innen und Kanzleien, die sich nicht „auf Linie“ befinden, wurden in dem Fachgespräch erörtert. Ferner existieren Sanktionen der US-Regierung gegen Richterinnen und Richter des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag – ein völliges Novum in der Geschichte des IStGH und eine Entwicklung, die sich noch vor einigen Jahren die allerwenigsten hätten vorstellen können. GELUNGENER AUFTAKT Das Fachgespräch empfanden alle Beteiligten als große Bereicherung. Daher wurde vereinbart, dieses Format fortzusetzen, um den Kontakt zwischen dem Menschenrechtsbeauftragten und der BRAK weiter zu vertiefen. Prof. Dr. Remo Klinger, Ingrid Hönlinger, Menschenrechtsbeauftragter Prof. Dr. Lars Castellucci, Ausschussvorsitzende Dr. Margarete Mühl-Jäckel, Dr. Sebastian Cording, Stephanie Schlund, Sven Krautschneider (BRAK)

BRAK MAGAZIN 4/2026 13 NETWORKING UND AKQUISE Drei Erfolgsfaktoren für die anwaltliche Praxis Rechtsanwältin Dr. Anja Schäfer, Karriere-Coach für Jurist:innen, Berlin Networking und Akquise gehören zu den entscheidenden Karriere- und Geschäftsfaktoren im Anwaltsberuf. Dennoch werden sie in Ausbildung und Kanzleialltag häufig vernachlässigt. Viele Kolleginnen und Kollegen berichten, dass sie erst Jahre nach ihrem Berufseinstieg verstanden haben, wie sehr Mandatsakquise von einem funktionierenden Netzwerk abhängt. Wer jedoch früh beginnt, Kontakte strategisch zu knüpfen und zu pflegen, verschafft sich einen entscheidenden Vorteil – unabhängig davon, ob es um den nächsten Karriereschritt oder um den Ausbau der eigenen Mandatsarbeit geht. In diesem Beitrag stelle ich drei Erfolgshebel vor, die für Anwältinnen und Anwälte im Kontext von Networking und Akquise entscheidend und daher besonders wichtig sind. 1. POSITIONIEREN SIE SICH FRÜHZEITIG ALS EXPERT:IN Viele Anwältinnen und Anwälte warten damit, ihre Expertise sichtbar zu machen, bis sie sich als „fertig“ ausgebildet empfinden. Dabei ist genau das Gegenteil ratsam: Beginnen Sie früh, sich im eigenen Umfeld und nach außen als Expertin bzw. Experte zu positionieren. Das gelingt durch aktive Teilnahme an internen Besprechungen, durch kurze Fachbeiträge auf LinkedIn bzw. dem Kanzleiblog oder durch den Austausch in rechtsgebietsübergreifenden Fachgruppen. Entscheidend ist, dass Ihr Name mit Ihrem Thema verbunden wird. Der „Mehraufwand“ lohnt sich. Denn wer früh sichtbar ist, wird schneller weiterempfohlen – und hat damit Akquisevorteile, die sich langfristig auszahlen. 2. HALTEN SIE DIE „OHREN OFFEN“ FÜR DAS, WAS AM MARKT PASSIERT Mandate entstehen dort, wo neue rechtliche Fragen und Beratungsbedarfe auftauchen. Deshalb ist es unerlässlich, den Markt im Blick zu behalten: Suchen Sie regelmäßig das Gespräch mit Mandantinnen und Mandanten, Kolleginnen und Kollegen aus anderen Kanzleien oder Kooperationspartnerinnen und -partnern. So erfahren Sie frühzeitig, welche rechtlichen Entwicklungen relevant werden und wo neue Beratungsansätze gefragt sind. Ein interdisziplinärer Austausch ermöglicht es Ihnen, gemeinsam mit anderen innovative Lösungen zu entwickeln – sei es in Form von Publikationen, Vorträgen oder neuen Beratungsmodellen. Auf diese Weise machen Sie Ihr Netzwerk zu einem echten Wettbewerbsvorteil und sichern sich Akquisemöglichkeiten, bevor andere sie erkennen. 3. BETRACHTEN SIE AKQUISE ALS TEIL IHRER NETWORKING-AKTIVITÄTEN Die Mandantenakquisition empfinden viele Anwältinnen und Anwälte als unangenehm. Doch Akquise ist nichts anderes als Networking mit einer klaren Zielsetzung. Wichtig ist, dabei die Reihenfolge einzuhalten: Zunächst Beziehung und Vertrauen aufbauen, dann Expertise zeigen – und erst im dritten Schritt über konkrete Mandate oder Kooperationen sprechen. Wer diesen Weg konsequent geht, wird feststellen, dass Mandatsakquise weniger mit „Verkaufen“ zu tun hat, sondern vielmehr mit Verlässlichkeit, Sichtbarkeit und Vertrauen. Genau diese Kombination führt dazu, dass Sie weiterempfohlen werden und kontinuierlich an Sichtbarkeit und Reichweite gewinnen – mit der Folge, dass neue Mandate auf Sie zukommen. FAZIT Networking und Akquise sind keine Zusatzaufgaben, die nur für Partnerinnen und Partner oder selbstständige Anwältinnen und Anwälte relevant sind. Sie sind Teil Ihres anwaltlichen Alltags – idealerweise vom ersten Berufsjahr an. Wer früh mit dem Aufbau und der Pflege von Kontakten beginnt, wer die eigene Expertise sichtbar macht und Akquise als Teil des Networkings versteht, legt das Fundament für nachhaltigen beruflichen Erfolg und das persönliche Vorankommen auf der Karriereleiter. Foto: Master1305/shutterstock.com

BRAK MAGAZIN 4/2026 14 ANWALTSCHAFT UNTER DRUCK – UND DIE FAO IN BEWEGUNG Die wichtigsten Beschlüsse und Debatten der 5. Sitzung der 8. Satzungsversammlung im Überblick Ass. jur. Anja Jönsson und Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin Die 5. Sitzung der 8. Satzungsversammlung am 1.6.2026 in Berlin begann mit einem Blick über das nationale Berufsrecht hinaus. In einer aktuellen Stunde erläuterten BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke und DAV-Präsident Stefan von Raumer die Europaratskonvention zum Schutz des Anwaltsberufs, die Deutschland am 26.1.2026 unterzeichnete. Sie ist das erste völkerrechtlich verbindliche Abkommen, das gezielt die Anwaltschaft und ihre unabhängige Selbstverwaltung schützt. Wie konkret die Gefährdungen anwaltlicher Unabhängigkeit sein können, zeigten die Berichte aus der Türkei und den USA: das Verfahren gegen den zunächst abgesetzten und strafrechtlich verfolgten Vorstand der Istanbuler Anwaltskammer ebenso wie die Executive Orders der Trump-Administration gegen große US-Kanzleien. Eingriffe in die anwaltliche Unabhängigkeit sind also keineswegs nur ein Randphänomen autoritärer Regime. Entsprechend nachdrücklich warben Lemke und von Raumer für eine rasche Ratifikation der Konvention, deren Umsetzung innerhalb der EU bislang nur zögerlich vorankommt. Damit setzten sie den rechtspolitischen Rahmen, bevor sich das Anwaltsparlament dem nächsten Schwerpunkt zuwandte: der Fachanwaltsordnung. DAS FACHGESPRÄCH SOLL SEIN ETIKETT VERLIEREN Für den Ausschuss 1 berichtete die Vorsitzende Silvia Groppler über ein Dauerthema der Reformdiskussion, das Fachgespräch nach § 7 FAO. Der BGH hat seine Funktion präzisiert: keine allgemeine Wissensprüfung, sondern Lücken schließen, die in den schriftlichen Prüfungen sichtbar wurden. Der Ausschuss hält den geltenden Wortlaut für irreführend, weil er diese Beschränkung nicht klar zum Ausdruck bringt. Er will das Fachgespräch durch ein Erörterungsgespräch ersetzen und § 24 FAO entsprechend anpassen. Daneben beschäftigte sich der Ausschuss mit der Gewichtung von Fällen nach § 5 IV FAO. Die Praxis erweist sich als uneinheitlich, wobei die Kammern deutlich häufiger abwerten als höher gewichten. Der Ausschuss prüft ferner, ob häusliche Gewalt und Gewaltschutz im Fächerkatalog des Familienrechts künftig ausdrücklich verankert werden sollten. FACHANWALTSCHAFT FÜR OPFERRECHTE: ZWISCHEN BEDARF UND BEDENKEN Weiterhin offen bleibt, ob eine eigene Fachanwaltschaft für Opferrechte vorgeschlagen werden soll. Der Ausschuss will zunächst externe Expertise einholen, bevor er sich erneut mit dem Thema befasst. Als neue Aspekte wurden die Entwicklungen im sozialen Entschädigungsrecht, die gewachsene Bedeutung psychosozialer Prozessbegleitung sowie politische Forderungen nach stärkerer Sichtbarkeit von Opferbelangen genannt. Im Plenum regte sich jedoch auch Skepsis: Weil vergleichbare Vorschläge bereits in der Vergangenheit gescheitert waren, warnten Kritiker:innen davor, eine Fachanwaltschaft ohne hinreichend eigenständiges praktisches Bedürfnis zu schaffen. BESCHLOSSENE ÄNDERUNGEN: STRAFRECHT, GESELLSCHAFTSRECHT UND SPORTRECHT Konkreter wurde es bei den tatsächlich beschlossenen Änderungen. Bei der Fachanwaltschaft für Strafrecht wird § 13 FAO um die „Grundzüge der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen“ ergänzt. Hintergrund sind gesetzgeberische Überlegungen dazu; Fachanwält:innen für Strafrecht sollen künftig zumindest über Grundkenntnisse verfügen. Auch die Fachanwaltschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht wurde nachjustiert. § 14i FAO stellt nun klar, dass im internationalen Gesellschaftsrecht und v.a. zum europäischen Gesellschaftsrecht und zur Europäischen Aktiengesellschaft nur Grundzüge verlangt werden. Damit entfällt ein bislang bestehender Wertungswiderspruch. Zugleich wurden Grundzüge des Vereins- und Stiftungsrechts aufgenommen, begründet mit der strukturellen Nähe dieser RechtsDie Beschlüsse der Satzungsversammlung wurden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geprüft und nicht beanstandet. Sie wurden am 14.7.2026 veröffentlicht (BRAK-Mitt. 2026, 277) und treten am 1.10.2026 in Kraft

BRAK MAGAZIN 4/2026 15 gebiete zum Gesellschaftsrecht und ihrer praktischen Relevanz. Im Sportrecht, einer bislang eher zurückhaltend nachgefragten Fachanwaltschaft, wurden zusätzliche Nachweismöglichkeiten geschaffen, ohne die fachlichen Anforderungen im Kern zu verändern. Künftig können bis zu 20 der 80 nachzuweisenden Fälle aus richterlicher oder schiedsrichterlicher Tätigkeit in der Sport(schieds)gerichtsbarkeit stammen, oder aus einer Tätigkeit als Schlichterin oder Schlichter in sonstigen rechtsförmlichen Verfahren – wobei davon höchstens fünf Fälle auf sonstige rechtsförmliche Verfahren entfallen dürfen. Die übrigen Fälle bleiben der anwaltlichen Tätigkeit vorbehalten. Ergänzend wurde § 14q FAO sprachlich geschärft: Erfasst sind künftig sportrechtliche Bezüge des geistigen Eigentums, v.a. des Urheber- und Markenrechts, sowie das Persönlichkeitsrecht, das damit nicht länger als bloßer Unterfall des geistigen Eigentums erscheint. DIGITALE KANZLEIMODELLE UND EINVERNEHMENSANWALT Auch die übrigen Ausschüsse lieferten Stoff für berufspolitische Debatten. Ausschuss 2 beschäftigt sich weiter mit der Kanzleipflicht und digitalen Kanzleimodellen – Anlass ist das intensiv diskutierte BGH-Urteil zu rein digitalen Kanzleien –, außerdem mit § 30 BORA, Interessenkollisionen und der anwaltlichen Unabhängigkeit. Ausschuss 3 beobachtet, wie Künstliche Intelligenz Honorarmodelle, Erfolgshonorare, Prozessfinanzierung und zivilgerichtliche Online-Verfahren verändern könnte, sieht derzeit aber keinen konkreten Regelungsbedarf. Ausschuss 4 befasste sich mit den umfangreichen Diskussionen zur Regelung, dass europäische Anwältinnen und Anwälte in Deutschland in bestimmten Verfahren nur gemeinsam mit einem deutschen Einvernehmensanwalt bzw. -anwältin auftreten dürfen. Zudem evaluiert er, wie dies in anderen europäischen Ländern umgesetzt wird. KI-EINFLUSS AUF HONORARE Deutlicher wurde der Ausschuss 7 bei juristischen KI-Tools: Eine eigene BORA-Regelung zum KI-Einsatz hält er derzeit nicht für erforderlich, da sich die berufsrechtliche Bewertung im Grundsatz nicht von der Situation bei menschlicher Zuarbeit unterscheidet – die Verantwortung für Prüfung und Verwendung bleibt bei der Anwältin oder dem Anwalt. Zugleich machte der Ausschuss deutlich, dass KIKompetenz zur unverzichtbaren Berufsanforderung wird: Wer solche Werkzeuge nutzt, muss ihre Funktionsweise, Grenzen und Risiken verstehen. VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT IN EXTREMSITUATIONEN Für lebhafte Diskussion sorgte Ausschuss 6 mit der Frage, wie weit die Verschwiegenheitspflicht reicht, wenn ein Mandant eine Gewalttat ankündigt: Darf oder muss eine Anwältin dann die Polizei informieren? Die Debatte offenbarte, wie belastend solche Situationen in der Praxis sein können. Einigkeit bestand darin, dass stets eine Abwägung im Einzelfall erforderlich ist; eine abstrakte Leitlinie in der BORA erschien dem Plenum ungeeignet, um die Vielfalt möglicher Fallkonstellationen sachgerecht abzubilden. PRÄAMBEL VERTAGT Am Ende der Sitzung reichte die Beschlussfähigkeit nicht mehr aus. Zwei Anträge des Ausschusses 8 zur Modernisierung der BORA mussten deshalb vertagt werden. Besonders bedeutsam ist der Vorschlag, der BORA künftig eine Präambel voranzustellen, die das berufliche Selbstverständnis der Anwaltschaft deutlicher formuliert. Auch der persönliche Geltungsbereich in § 1 BORA soll klarer gefasst werden, ausdrücklich mit Blick auf Berufsausübungsgesellschaften. Beide Punkte stehen in der nächsten Sitzung ganz oben in der Tagesordnung. Die Satzungsversammlung ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist (s. Nitschke, BRAK Magazin 1/2023, 13). Sie erlässt auf Grundlage der BRAO ergänzende Regelungen in der BORA und der FAO. Stimmberechtigt sind ausschließlich die von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten direkt gewählten Delegierten der regionalen Rechtsanwaltskammern. Alle Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Die nächste Sitzung der Satzungsversammlung findet am 7.12.2026 in Berlin statt. – Ausführlicher zur 5. Sitzung der 8. Satzungsversammlung: Nachrichten aus Berlin 12/2026.

BRAK MAGAZIN 4/2026 16 NEUE OPTIONEN FÜR DIE WIRTSCHAFTSRECHTLICHE STREITBEILEGUNG Der Schiedsgerichtshof bei der DIHK Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Dr. Christian Groß, Berlin, Geschäftsführer des Schiedsgerichtshofs bei der DIHK Mit dem Schiedsgerichtshof (SGH) bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) startete Ende 2024 eine neue Institution für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten. BRAUCHEN WIR IN DEUTSCHLAND WIRKLICH EINE WEITERE SCHIEDSINSTITUTION? Schiedsgerichtsbarkeit spielt in Deutschland – auch im internationalen Vergleich – bislang nur eine begrenzte Rolle. Die Zahl institutionell administrierter Verfahren liegt hierzulande lediglich im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr. Selbst unter Einbeziehung ad hoc geführter Verfahren bleibt Schiedsgerichtsbarkeit ein spezialisiertes Instrument. Viele grenzüberschreitende Streitigkeiten werden vor ausländischen Schiedsinstitutionen geführt. Deutschland ist eine der führenden Exportnationen, hat aber Nachholpotenzial als Rechts- und Schiedsstandort. Klassische Schiedsinstitutionen sind zudem häufig auf große, internationale Verfahren ausgerichtet, staatliche Gerichte sind für Unternehmen oft mit zeitlichen und strategischen Unsicherheiten verbunden. Gerade für mittlere Streitwerte fehlte bislang ein praxistaugliches Angebot. Der SGH bietet gerade für dieses Streitwertsegment ein maßgeschneidertes Verfahren, das Effizienz, Planbarkeit und Vertraulichkeit miteinander verbindet. Er versteht sich deshalb als gezielte Ergänzung. IST DER SGH MITTELSTANDSFREUNDLICH? Der SGH richtet sich organisatorisch und wirtschaftlich konsequent an den Bedürfnissen mittelständischer Unternehmen aus. Verfahren sollen grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden, im Fast-Track-Verfahren regelmäßig sogar innerhalb von sechs Monaten. Hinzu kommt die digitale Verfahrensführung. Schriftsätze und Anlagen werden über eine digitale Verfahrensmanagementplattform eingereicht und verwaltet. Alle Beteiligten haben jederzeit unmittelbar Zugriff auf Dokumente und den aktuellen Verfahrensstand. Verfahrenskonferenzen und mündliche Verhandlungen können zudem per Videokonferenz durchgeführt werden. Das reduziert organisatorischen Aufwand und erleichtert insbesondere bei überregionalen oder internationalen Streitigkeiten die Verfahrenskoordination erheblich. Auch die Verfahrenskosten sind bewusst schlank. Die Honorare für Schiedsrichter und die Bearbeitungskosten bewegen sich im internationalen Vergleich am unteren Ende. Bei Streitwerten bis 250.000 Euro entscheidet grundsätzlich ein Einzelschiedsrichter. Das hält Verfahren effizient und für die Parteien besser kalkulierbar. Gleichzeitig bleiben die klassischen Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit erhalten, etwa Vertraulichkeit, Flexibilität und die internationale Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen. Wichtig ist dabei: Der SGH soll keine „vereinfachte“ Schiedsgerichtsbarkeit sein, sondern ein institutioneller Rahmen, der wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten aller Art effizienter und zugänglicher organisiert. WELCHE ROLLE SPIELEN INTERNATIONALE VERFAHREN? § 10a IV Nr. 3 IHKG, ermöglicht der DIHK ausdrücklich eine Einrichtung zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten „im In- oder Ausland“. Dies wurde im Gesetzgebungsverfahren bewusst aufgenommen, weil die exportorientierte deutsche Wirtschaft zunehmend auf verlässliche institutionelle Streitbeilegungsmechanismen für grenzüberschreitende Konflikte angewiesen ist. Denn Schiedssprüche werden auf Grundlage des New Yorker Übereinkommens heute in mehr als 170 Staaten anerkannt und vollstreckt. Schiedsverfahren könFoto: Publicon | CC- BY-SA 4.0 Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin – Sitz des Schiedsgerichtshofs und der DIHK

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