BRAK MAGAZIN 4/2026 16 NEUE OPTIONEN FÜR DIE WIRTSCHAFTSRECHTLICHE STREITBEILEGUNG Der Schiedsgerichtshof bei der DIHK Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Dr. Christian Groß, Berlin, Geschäftsführer des Schiedsgerichtshofs bei der DIHK Mit dem Schiedsgerichtshof (SGH) bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) startete Ende 2024 eine neue Institution für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten. BRAUCHEN WIR IN DEUTSCHLAND WIRKLICH EINE WEITERE SCHIEDSINSTITUTION? Schiedsgerichtsbarkeit spielt in Deutschland – auch im internationalen Vergleich – bislang nur eine begrenzte Rolle. Die Zahl institutionell administrierter Verfahren liegt hierzulande lediglich im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr. Selbst unter Einbeziehung ad hoc geführter Verfahren bleibt Schiedsgerichtsbarkeit ein spezialisiertes Instrument. Viele grenzüberschreitende Streitigkeiten werden vor ausländischen Schiedsinstitutionen geführt. Deutschland ist eine der führenden Exportnationen, hat aber Nachholpotenzial als Rechts- und Schiedsstandort. Klassische Schiedsinstitutionen sind zudem häufig auf große, internationale Verfahren ausgerichtet, staatliche Gerichte sind für Unternehmen oft mit zeitlichen und strategischen Unsicherheiten verbunden. Gerade für mittlere Streitwerte fehlte bislang ein praxistaugliches Angebot. Der SGH bietet gerade für dieses Streitwertsegment ein maßgeschneidertes Verfahren, das Effizienz, Planbarkeit und Vertraulichkeit miteinander verbindet. Er versteht sich deshalb als gezielte Ergänzung. IST DER SGH MITTELSTANDSFREUNDLICH? Der SGH richtet sich organisatorisch und wirtschaftlich konsequent an den Bedürfnissen mittelständischer Unternehmen aus. Verfahren sollen grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden, im Fast-Track-Verfahren regelmäßig sogar innerhalb von sechs Monaten. Hinzu kommt die digitale Verfahrensführung. Schriftsätze und Anlagen werden über eine digitale Verfahrensmanagementplattform eingereicht und verwaltet. Alle Beteiligten haben jederzeit unmittelbar Zugriff auf Dokumente und den aktuellen Verfahrensstand. Verfahrenskonferenzen und mündliche Verhandlungen können zudem per Videokonferenz durchgeführt werden. Das reduziert organisatorischen Aufwand und erleichtert insbesondere bei überregionalen oder internationalen Streitigkeiten die Verfahrenskoordination erheblich. Auch die Verfahrenskosten sind bewusst schlank. Die Honorare für Schiedsrichter und die Bearbeitungskosten bewegen sich im internationalen Vergleich am unteren Ende. Bei Streitwerten bis 250.000 Euro entscheidet grundsätzlich ein Einzelschiedsrichter. Das hält Verfahren effizient und für die Parteien besser kalkulierbar. Gleichzeitig bleiben die klassischen Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit erhalten, etwa Vertraulichkeit, Flexibilität und die internationale Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen. Wichtig ist dabei: Der SGH soll keine „vereinfachte“ Schiedsgerichtsbarkeit sein, sondern ein institutioneller Rahmen, der wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten aller Art effizienter und zugänglicher organisiert. WELCHE ROLLE SPIELEN INTERNATIONALE VERFAHREN? § 10a IV Nr. 3 IHKG, ermöglicht der DIHK ausdrücklich eine Einrichtung zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten „im In- oder Ausland“. Dies wurde im Gesetzgebungsverfahren bewusst aufgenommen, weil die exportorientierte deutsche Wirtschaft zunehmend auf verlässliche institutionelle Streitbeilegungsmechanismen für grenzüberschreitende Konflikte angewiesen ist. Denn Schiedssprüche werden auf Grundlage des New Yorker Übereinkommens heute in mehr als 170 Staaten anerkannt und vollstreckt. Schiedsverfahren könFoto: Publicon | CC- BY-SA 4.0 Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin – Sitz des Schiedsgerichtshofs und der DIHK
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