BRAK MAGAZIN 4/2026 4 NEUE FORTBILDUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR RECHTSFACHANGESTELLTE! Rechtsanwalt Dr. Christoph Möllers, Dresden, Vorsitzender des BRAK-Ausschusses Berufsbildung Bisher gab es für Rechtsanwaltsfachangestellte (ReFa) und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (ReNo) sowie Notarfach- und Patentanwaltsfachangestellte als kammergeprüfte Fortbildung de facto nur die Prüfung zum Rechtsfachwirt bzw. zur Rechtsfachwirtin. Die Prüfungsordnung hierzu war „in die Jahre“ gekommen und entsprach nicht mehr den Anforderungen in einem modernen Kanzleibetrieb. Zudem hatte der Bundesgesetzgeber 2020 im Berufsbildungsgesetz (BBiG) die aufeinander aufbauenden Fortbildungsstufen Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional eingeführt. Zeit also, diese Chancen zu nutzen und die Fortbildungsmöglichkeiten zu modernisieren! Nach intensiver Vorarbeit im Ausschuss Berufsbildung der BRAK, auch zusammen mit dem RENO Bundesverband und dem Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte (und zeitweise dem Deutschen Anwaltverein), begann im vergangenen Jahr das offizielle, hoch bürokratische Novellierungsverfahren der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin von 2001. Die Notarkammer hatte zuvor erklärt, dass sie eine eigene Prüfungsordnung für Notarfachwirte in die Wege leiten werde; diese ist inzwischen in Kraft getreten. Ziel der BRAK (zusammen mit der Patentanwaltskammer) war die Modernisierung der Fortbildung auf dem Niveau der Fortbildungsstufe des Bachelor Professional (DQR 6). Dies ist in insgesamt sechs Zwei-Tages-Sitzungen beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Bonn gelungen. Die neue Verordnung über die Prüfung zum Bachelor Professional im Rechtswesen – Fachrichtungen Recht bzw. Gewerblicher Rechtsschutz – ist am 3.9.2026 in Kraft getreten. BACHELOR PROFESSIONAL IM RECHTSWESEN: HÖHERES NIVEAU UND ERWEITERTE KOMPETENZEN Inhaltliche Schwerpunkte sind die Bereiche Büroorganisation und Rechnungswesen, Kanzlei- und Personalmanagement, ein Großteil der bisherigen Prüfungsbereiche im materiellen und prozessualen Recht sowie – gänzlich neu – im Gewerblichen Rechtsschutz. Besonderen Wert haben die Beteiligten (BRAK, Patentanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein als Arbeitgebervertreter sowie DGB und Verdi als Arbeitnehmervertreter) darauf gelegt, dass die zukünftigen Bachelor Professionals als Mitarbeitende im mittleren Management mit umfangreicher Personal- und Führungsverantwortung anzusehen sind. Zudem sollen sie zur Steuerung des Außenauftritts der Kanzleien befähigt sein. Die bisherigen Prüfungsgebiete sind den heutigen Erfordernissen angepasst und im Wesentlichen erhalten geblieben. Insgesamt weist der neue Bachelor Professional im Rechtswesen ein höheres Niveau der Fortbildung auf als der bisherige geprüfte Rechtsfachwirt. Künftig fordert das BBiG als Vorbereitung auf die Prüfung einen nachweisbaren Zeitaufwand von 1.200 Stunden, wobei ca. 600 Stunden als Eigenstudium angerechnet werden können. Es ist davon auszugehen, dass spätestens ab Ende dieses Jahres verschiedene Anbieter – seien es Rechtsanwaltskammern, andere Institutionen oder kommerzielle Einrichtungen – Vorbereitungskurse anbieten werden. Mit den ersten Prüfungen nach der neuen Prüfungsordnung dürfte frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2027 zu rechnen sein. NEUE FORTBILDUNGSSTUFE: GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALIST:INNEN Gleichzeitig mit dieser Novellierung ist es den Beteiligten in den Sitzungen dank der entsprechenden Vorarbeit des Ausschusses Berufsbildung der BRAK auch noch gelungen, zwei komplett neue Prüfungsordnungen für die erste Fortbildungsstufe der Geprüften Berufsspezialist:innen zu verabschieden. Sie sind ebenfalls am 3.9.2026 in Kraft getreten. FACHRICHTUNG IT UND MARKETING IM RECHTSWESEN Dabei handelt es sich zum einen um die Verordnung über die Prüfung zum/zur geprüften Berufsspezialisten/in für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen. Hintergrund ist hier, dass in Kanzleien das Wissen um IT auf Anwenderebene und die Umsetzung von Marketingmaßnahmen, insbesondere der Umgang mit sozialen Medien, wenn überhaupt, nur zufällig bei einzelnen Personen bzw. Mitarbeitern angesiedelt ist. Es fehlt fast stets an fachlicher Kompetenz, mit den IT- und Marketingdienstleistern einer Anwaltskanzlei planmäßig umgehen bzw. auf Augenhöhe kommunizieren zu können. Hier schafft die neue Fortbildung Abhil-
RkJQdWJsaXNoZXIy MTAwMjE3OQ==