BRAK-Magazin 4/2026

BRAK MAGAZIN 4/2026 17 nen deshalb beim SGH selbstverständlich sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch geführt werden. Der SGH ist zudem in das weltweite Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern eingebunden und damit auch für Unternehmen im Ausland eine natürliche Anlaufstelle. Das stärkt die Akzeptanz des SGH und schafft Vertrauen bei Wirtschaftspartnern aus unterschiedlichen Rechtsräumen. Zugleich eröffnet das Netzwerk praktische Unterstützungsmöglichkeiten etwa bei der Organisation internationaler Anhörungen oder digitaler Verfahrenselemente. Hinzu kommt, dass Schiedsverfahren den Parteien ein neutrales Streitforum bieten. Anders als vor staatlichen Gerichten muss keine Partei ihre Ansprüche zwingend vor den Gerichten des Vertragspartners verfolgen. Gerade bei grenzüberschreitenden Vertragsbeziehungen kann das die Akzeptanz des Verfahrens erheblich erhöhen. WAS UNTERSCHEIDET DEN SGH VON ANDEREN SCHIEDSINSTITUTIONEN? Ein wesentlicher Unterschied liegt im institutionellen Aufbau. Der SGH ist bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer angesiedelt. Die DIHK und die IHK sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und stehen damit für Beständigkeit, Neutralität und Integrität. Der SGH knüpft an eine lange Tradition regionaler IHKSchiedsgerichte an. Mit dem SGH besteht nun erstmals ein bundesweit einheitliches institutionelles Angebot mit gemeinsamen Schiedsregeln und zentraler Verfahrensadministration. Hinzu kommt, dass der SGH bewusst aus der Perspektive der Wirtschaft gedacht ist. Er ist eine Einrichtung der Nachfrageseite – also der Unternehmen –, nicht primär derjenigen, die Schiedsverfahren anbieten. Diese Perspektive prägt die organisatorische Ausrichtung und die konkrete Verfahrensgestaltung und stärkt zugleich das Vertrauen der Unternehmen in die Institution. WIE LANGWIERIG SIND SCHIEDSVERFAHREN BEIM SGH? Schiedsverfahren werden regelmäßig nur in einer Instanz geführt. Doch sie sind nicht automatisch schneller oder kostengünstiger als staatliche Gerichtsverfahren. Gerade in komplexen Wirtschaftsstreitigkeiten können Umfang, Internationalität und Konfliktdynamik zu erheblichen Aufwänden führen. Verfahren werden deshalb beim SGH von Beginn an aktiv strukturiert. Bereits frühzeitig werden Zeitpläne abgestimmt und Verfahrensschritte konzentriert. Ziel ist es, Verfahren grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten abzuschließen; für eilbedürftige Streitigkeiten gibt es ein Fast-Track-Verfahren mit verkürzten Fristen. Hinzu kommt die effiziente, vollständig digitale Verfahrensführung. Dabei geht es nicht um Beschleunigung um jeden Preis, sondern um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verfahrensqualität, Planbarkeit und Effizienz. KONKURRIERT DER SGH MIT STAATLICHEN GERICHTEN? Der SGH versteht sich ausdrücklich nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung zur staatlichen Gerichtsbarkeit. Staatliche Gerichte bleiben das Rückgrat der Rechtsdurchsetzung und sind für einen funktionierenden Rechtsstaat unverzichtbar. Schiedsgerichtsbarkeit ermöglicht insbesondere bei wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten ein stärker flexibilisiertes, vertrauliches und international anschlussfähiges Verfahren. Staatliche Gerichtsbarkeit und Schiedsgerichtsbarkeit sind vielfach miteinander verzahnt. Staatliche Gerichte unterstützen etwa bei der Bestellung von Schiedsrichtern, bei einstweiligen Maßnahmen oder im Vollstreckungsverfahren. Beide Systeme ergänzen sich innerhalb einer modernen Streitbeilegungslandschaft – es geht daher mehr darum, welche Form der Streitbeilegung im konkreten Fall am besten passt. WIE PROFITIEREN ANWALTLICHE BERATER VOM SGH? Für die anwaltliche Praxis verschiebt sich der Schwerpunkt von der reinen Verfahrensführung hin zur vorausschauenden Gestaltung von Streitbeilegung. Die Entscheidung für staatliche Gerichtsbarkeit, Schiedsverfahren oder hybride Streitbeilegungsmodelle wird heute häufig bereits im Rahmen der Vertragsgestaltung getroffen. Daher sollte auch der SGH bei der Gestaltung wirtschaftsrechtlicher Verträge mitgedacht und gegebenenfalls durch entsprechende Schiedsklauseln einbezogen werden. Anwältinnen und Anwälten eröffnet der SGH zugleich ein erweitertes Tätigkeitsfeld – sowohl in der Parteivertretung als auch in der Mitwirkung als Schiedsrichter oder Beisitzer. Auf der Internetseite des Schiedsgerichtshofs finden Anwält:innen Informationen zur Verfahrensgestaltung, die Schiedsregeln sowie Muster-Schiedsklauseln und einen Kostenrechner. Eine Langfassung des Beitrags ist online abrufbar.

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