richtshofs vor. Der Besuch bot Gelegenheit zum Austausch über die Rolle oberster Gerichte sowie die Strukturen von Justiz und Anwaltschaft in Deutschland und Indien. INDO-GERMAN ARBITRATION CONCLAVE BEI DER BRAK Am 27.8.2026 fand bei der BRAK in Berlin der „IndoGerman Arbitration Conclave“ zum Thema „Exploring Bilateral Avenues for Efficient Commercial Disputes Resolution“ statt. Die Veranstaltung wurde gemeinsam von BRAK, DIHK, Bar Association of India und der Deutsch-Indischen Juristenvereinigung durchgeführt. Nach der Begrüßung durch BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels sprachen u.a. der indische Botschafter H.E. Ajit Gupte, DIHK-Chefjustiziar Prof. Dr. Stephan Wernicke und BAI-Präsident Prashant Kumar. Den Hauptbeitrag hielt Chief Justice of India Surya Kant. Weitere Fachbeiträge befassten sich mit praktischen Fragen deutsch-indischer Schiedsverfahren, dem DIHKSchiedsgericht, Commercial Mediation sowie der Rolle der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). An der abschließenden, von Dr. Wessels moderierten Diskussion über die weitere Stärkung der deutsch-indischen Streitbeilegung beteiligten sich u.a. Dr. Daniel H. Sharma, Nitin Thakker und Rachana Srivastava. FACHGESPRÄCH EINER INDISCHEN DELEGATION IM BUNDESJUSTIZMINISTERIUM Am 27.8.2026 besuchte die indische Delegation in Begleitung von BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in Berlin. Dort fand ein Fachgespräch mit Alexandra Albrecht, Leiterin des Bereichs Internationale Zusammenarbeit, statt. Im Mittelpunkt standen die Resilienz rechtsstaatlicher Institutionen sowie die Unabhängigkeit und der Schutz von Justiz und Anwaltschaft. Dr. Wessels sprach in diesem Zusammenhang über die Initiative der BRAK zur verfassungsrechtlichen Absicherung der unabhängigen Anwaltschaft in Art. 19 GG. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ÄNDERUNG DER SATZUNG DER BRAK Die 171. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat auf ihrer Sitzung am 25.9.2026 in Rust folgenden Beschluss gefasst: §38Abs. 4wird wie folgt neu gefasst: „(4) 1Ergibt sich keine Mehrheit nach Abs. 3, findet ein zweiter Wahlgang statt. 2Gewählt ist, wer die meisten Zählwerte auf sich vereint; Abs. 3 Satz 2 und 3 gelten entsprechend. 3Ergibt sich im zweiten Wahlgang eine Zählwertgleichheit, findet zwischen den Kandidatinnen und Kandidaten mit der höchsten Zählwertgleichheit eine Stichwahl statt. 4Ergibt sich auch in der Stichwahl eine Zählwertgleichheit, entscheidet das Los.“ Die Änderung der Satzung wurde am 7.10.2026 auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und tritt am 1.11.2026 in Kraft. SITZUNG DER SATZUNGSVERSAMMLUNG Die 6. Sitzung der 8. Satzungsversammlung findet am 7.12.2026 in Berlin statt. BRAK-MITTEILUNGEN 5/2026 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 370
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