BRAK-Mitteilungen 5/2026

pertengruppe diskutierte diese Erfahrungen vergleichend mit den Herausforderungen in Nepal. WORKSHOP MIT JUNGEN RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTSANWÄLTEN IN POKHARA Am 6. und 7.7.2026 fand in Pokhara zudem ein zweitägiger Workshop mit jungen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten statt. Thematisiert wurden u.a. anwaltliche Berufspflichten, Berufsaufsicht und ethische Standards sowie Möglichkeiten zur Stärkung des Vertrauens in die Anwaltschaft. BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels stellte das deutsche System der anwaltlichen Selbstverwaltung und Berufsaufsicht vor. Swetlana Schaworonkowa erläuterte die „Luxembourg Convention“ als erstes völkerrechtlich verbindliches Abkommen zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung und ging auf deren Bedeutung für die anwaltliche Unabhängigkeit und rechtsstaatliche Reformprozesse ein. FACHBESUCH BEI DER JUSTIZAKADEMIE IN KATHMANDU Am 8.7.2026 besuchte die internationale Expertengruppe die Justizakademie in Kathmandu, die zentrale Ausund Fortbildungseinrichtung für Justiz und Anwaltschaft in Nepal. Im Mittelpunkt standen die Aus- und Fortbildung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und die internationale Zusammenarbeit im Justizbereich. Justice Hyungdu Kim stellte die internationalen Aktivitäten der koreanischen Justiz vor; BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels und Swetlana Schaworonkowa berichteten über die internationale Arbeit der BRAK und die gemeinsamen Rechtsstaatsprojekte mit der Konrad-Adenauer-Stiftung. BESUCH EINER DELEGATION AUS DER MENA-REGION INBERLIN Am 8.7.2026 wurde eine Delegation der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) aus etwa 20 Verfassungsrichterinnen und -richtern der Middle East and North Africa-Region (MENA) in den Räumlichkeiten des Berliner Kammergerichts empfangen. Auf Seiten der KAS nahmen der neue Leiter des Rechtsstaatsprogramms der MENA-Region, Hans-Jörg Dietsche, sowie der Projektkoordinator Wead Mahmoud und der Referent für Inlandsprogramme Johannes Lutz teil. Die BRAK war durch Riad Khalil Hassanain und Ass. jur. Lissa Gerking vertreten, die zur Arbeit der BRAK, der anwaltlichen Selbstverwaltung sowie dem Berufsrecht vortrugen. VORSTELLUNG DER LUXEMBOURG CONVENTION BEI DER NEPAL BAR ASSOCIATION Am 9.7.2026 fand bei der Nepal Bar Association in Kathmandu eine Fachveranstaltung zur „Luxembourg Convention“ mit rund 100 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten statt. BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels erläuterte die wesentlichen Schutzmechanismen der Konvention und deren Bedeutung für die Unabhängigkeit der Anwaltschaft und den Rechtsstaat. Karen Cheah Yee Lynn, ehemalige Präsidentin des Malaysian Bar Council, berichtete ergänzend über die Bemühungen der malaysischen Anwaltschaft, die Grundprinzipien der Konvention gegenüber der Regierung zu vermitteln. Dabei wurde insb. die Bedeutung der Konvention als internationaler Orientierungsrahmen auch über Europa hinaus diskutiert. VERANSTALTUNG ZU KI, DIGITALISIERUNG UND ZUR ROLLE DER ANWALTSCHAFT IN MAROKKO Am 15.7.2026 fand im Haus des Anwalts der Anwaltskammer Rabat eine gemeinsame Veranstaltung zur Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz statt, organisiert von der Konrad-Adenauer-Stiftung (Rechtsstaatsprogramm MENA), der BRAK und der Anwaltskammer Rabat. Eröffnet wurde die Tagung durch den Vorstandsvorsitzenden der Kammer Cheikh den Leiter des Rechtsstaatsprogramms MENA der KAS, HansJörg Dietsche, sowie Riad Khalil Hassanain (BRAK). Ziel war der Austausch zwischen der deutschen und der marokkanischen Anwaltschaft zu Fragen der digitalen Transformation, insb. zu KI, Berufsrecht und Zugang zum Recht; die Finanzierung erfolgte aus Mitteln der KAS. Im Rahmen der ganztägigen Konferenz stellte Julia von Seltmann (BRAK) den rechtlichen Rahmen der Künstlichen Intelligenz in Deutschland sowie den europäischen AI-Act vor und ging dabei auf datenschutzrechtliche und berufsrechtliche Anforderungen wie Verschwiegenheit, Sorgfalt und Unabhängigkeit ein. Riad Khalil Hassanain erläuterte die Rolle von KI bei der Unterstützung des Anwaltsberufs, insb. bei der Strukturierung von Ermittlungsakten sowie der Recherche und der Kommunikation, und beleuchtete Chancen und Risiken für Verschwiegenheit und fachliche Verantwortung. Zudem wurde der praktische Einfluss von KI auf den Kanzleialltag in Deutschland anhand von KI-gestützten Workflows, Dokumentenauswertung und organisatorischen Tools aufgezeigt. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Herausforderungen von KI sowie der Rolle der Anwaltskammern als Partner des Gesetzgebers in Deutschland und Marokko. Die Veranstaltung, die von rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht wurde, schloss mit einer offenen Diskussionsrunde. BESUCH EINER INDISCHEN DELEGATION BEIM BUNDESGERICHTSHOF Am 26.8.2026 besuchte eine indische Delegation unter Beteiligung des Chief Justice of India und von Vertretern der Bar Association of India (BAI) den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Begleitet wurde die Delegation von Andr´e Haug, Vizepräsident der BRAK. Im Rahmen eines Fachgesprächs stellte der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof, Dr. Ulrich Herrmann, die Aufgaben, Struktur und Arbeitsweise des BundesgeAUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 5/2026 369

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