BRAK-Mitteilungen 5/2026

verwaltung und Anwaltschaft angesichts erstarkender antidemokratischer Kräfte“ ging die die 7. Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ am 8.11. 2024 verschiedenen berufsrechtlichen und rechtsstaatlichen Fragen nach, die durch jüngere politische Entwicklungen noch an Brisanz gewonnen haben und aktuell im politischen Berlin diskutiert werden. Erörtert wurden u.a. die Bedrohung von Anwält:innen wegen ihrer beruflichen Tätigkeit, rechtlicher und tatsächlicher Schutz hiergegen, rechtsextreme Netzwerke in der Anwaltschaft, der Umgang des Berufsrechts mit verfassungsfeindlichen Berufsträgern sowie die Resilienz von Verfassungs- und Zivilgerichtsbarkeit. Die Vorträge der Konferenz wurden erstmals in einem Tagungsband dokumentiert. Er ist Ende August im Nomos Verlag erschienen und im Buchhandel erhältlich.31 31 Vgl. Nachr. aus Berlin 18/2026 v. 2.9.2026; Bestellmöglichkeit: https://www.nomo s-shop.de/de/p/wie-resilient-ist-die-anwaltschaft-gr-978-3-7560-2100-0. Konferenz 2026 Die 9. Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ findet am 20.11.2026 in Hannover statt. Unter der Leitfrage „Wie sieht die Anwaltschaft der Zukunft aus?“ widmet sich die Veranstaltung aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen des anwaltlichen Berufs. Im Mittelpunkt stehen der Einfluss juristischer KITools auf anwaltliche Praxis, Wissenschaft und Rechtsentwicklung, strukturelle und demographische Entwicklungen in der Anwaltschaft sowie neue Anforderungen an die juristische Ausbildung.32 32 Details unter www.anwaltskonferenz.de sowie Nachr. aus Berlin 12/2026 v. 10.6. 2026. SOLDAN MOOT Als Mitinitiatorin unterstützt die BRAK den Soldan Moot Court zur anwaltlichen Berufspraxis, der in diesem Jahr zum 14. Mal stattfand. Bei dem Wettbewerb verhandeln Studierende aus ganz Deutschland in Hannover einen fiktiven Zivilprozess mit anwaltlichem Berufsrechtsbezug. In diesem Jahr nahmen 35 Teams von 21 Universitäten an dem Wettbewerb teil – eine neue Rekordzahl. Die BRAK rief Anwältinnen und Anwälte auf, den Wettbewerb ehrenamtlich zu unterstützen, in der Funktion als Richter/in, Juror/in oder durch die Bewertung der Klage- und Klageerwiderungsschriftsätze der Studierenden.33 33 S. Nachr. aus Berlin 14/2026 v. 8.7.2026 sowie 18/2026 v. 2.9.2026; ausführl. zum Wettbewerb Jönsson, BRAK-Magazin 1/2026, 16. Die mündlichen Verhandlungen fanden vom 8. bis 10.10.2026 in Hannover statt. Über die Ergebnisse34 34 News v. 12.10.2026. wird noch ausführlich berichtet werden. PODCAST Im Berichtszeitraum erschienen mehrere Folgen des Podcasts „(R)ECHT INTERESSANT!“.35 35 https://www.brak.de/newsroom/podcast/podcast-recht-interessant/; s. dazu die Übersicht auf S. XVII in diesem Heft (Aktuelle Hinweise). Themen waren u.a. die Fehlerkultur im Strafprozess, Rechtsstreitigkeiten rund um Tätowierungen sowie die Bedrohung von Anwältinnen und Anwälten wegen ihrer beruflichen Tätigkeit und der neue Podcast „AfD vor Gericht“; zudem war der Politiker, Rechtsanwalt und Publizist Dr. Gregor Gysi zu Gast im Podcast. DIE BRAK IN BRÜSSEL RECHTSANWÄLTIN ASTRID GAMISCH, LL.M., DR. NADJA WIETOSKA, ASS. JUR. FREDERIC BOOG, LL.M. UND ASS. JUR. SARAH PRATSCHER, BRAK, BRÜSSEL Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf europäischer Ebene im Juli und August 2026. UMSETZUNG DER EU-LIEFERKETTENRICHTLINIE Die BRAK hat sich im Juli 2026 mit einer Stellungnahme an einer öffentlichen Konsultation der Kommission zu künftigen Leitlinien zur Umsetzung der sog. EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD) beteiligt.1 1 BRAK-Stn.-Nr. 53/2026. Auch in Deutschland gerät die Umsetzung der CSDDD zunehmend in den Fokus. Die CSDDD soll Unternehmen ab einer gewissen Größe verpflichten, bestimmte Sorgfaltspflichten zur Durchsetzung von Nachhaltigkeitsstandards in ihrer sog. Aktivitätskette zu erfüllen. Damit ähnelt sie konzeptuell dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), geht aber teils deutlich über dieses hinaus. Es ist zu erwarten, dass Deutschland die CSDDD insb. durch Anpassung des LkSG umsetzen wird. Die ersten nationalen Umsetzungsfristen für die CSDDD enden aufgrund von Verlängerungen durch das sog. Omnibus-I-Paket am 26.7.2028. Die BRAK positionierte sich in ihrer Stellungnahme zu einem aus anwaltlicher Sicht besonders wichtigen Punkt, wie in ähnlicher Form bereits im Gesetzgebungsverfahren zur CSDDD im Jahr 2023 erfolgt. Sie unterstreicht, dass die CSDDD nicht auf die Erbringung von Rechtsdienstleistungen anwendbar sein dürfe. Insbesondere mit Blick auf die Rechtsanwaltschaft entstünden ansonsten erhebliche grundsätzliche und praktische Probleme. Es sei wegen der in der Praxis bestehenBRAK-MITTEILUNGEN 5/2026 AUS DER ARBEIT DER BRAK 366

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