rer Sicht internationale Kanzleien sowie grenzüberschreitende Kanzleinetzwerke vor Probleme stellt. Erneut kritisiert sie, dass die geplanten Regelungen überbordend und unverhältnismäßig seien und das Anwaltsgeheimnis und andere berufsrechtliche Pflichten verletzen. Ebenso scharf kritisierte die BRAK den Entwurf für AMLA-Leitlinien zur unternehmensweiten Bewertung von Geldwäscherisiken.17 17 BRAK-Stn.-Nr. 50/2026; dazu Nachr. aus Berlin 15/2026 v. 22.7.2026. Diese schießen nach Ansicht der BRAK übers Ziel hinaus, überschreiten den von der Geldwäscheverordnung vorgegebenen Rahmen und sind für kleinere Anwaltskanzleien nicht umsetzbar. Die BRAK wird sich auch mit den weiteren noch anstehenden Entwürfen der AMLA für RTS und Leitlinien kritisch auseinandersetzen. Auch der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) setzt sich für eine Anpassung des RTS-Entwurfs und den Erhalt anwaltlicher Sammelkonten ein. In einem Schreiben an die AMLA forderte CCBE-Präsident Roman Zavrˇsek von der AMLA eine Formulierung von Art. 22 des betreffenden RTS, die das anwaltliche Berufsgeheimnis respektiert und die eine Prüfung von Sammelkonten durch die anwaltliche Berufsaufsicht genügen lässt.18 18 Nachr. aus Berlin 14/2026 v. 8.7.2026. Dieses Schreiben ließ BRAK-Vizepräsidentin Leonora Holling parallel auch der Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, zukommen. WEITERE BERUFS- UND RECHTSPOLITISCHE AKTIVITÄTEN Daneben äußerte die BRAK sich zu einer Reihe weiterer Gesetzgebungsverfahren. Mehrere von ihnen betrafen straf- und strafprozessuale Themen, insb. den Regierungsentwurf zur Reform der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen,19 19 BRAK-Stn.-Nr. 39/2026; dazu Nachr. aus Berlin 14/2026 v. 8.7.2026. den Regierungsentwurf zur Stärkung der Rechte von Verletzten schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten20 20 BRAK-Stn.-Nr. 44/2026; dazu Nachr. aus Berlin 15/2026 v. 22.7.2026. sowie die geplante Neuregelung der Haftentschädigung bei unrechtmäßig erlittener Strafoder Untersuchungshaft.21 21 BRAK-Stn.-Nr. 54/2026; dazu Nachr. aus Berlin 17/2026 v. 19.8.2026. Mit zwei Stellungnahmen22 22 BRAK-Stn.-Nr. 41/2026 (Strauda) sowie BRAK-Stn.-Nr. 45/2026 (BRAK-Ausschuss Strafprozessrecht); zu beiden Nachr. aus Berlin 14/2026 v. 8.7.2026. äußerte sie sich außerdem zur geplanten Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie, mit der die Unternehmenssanktionen bei Umweltdelikten deutlich ausgeweitet werden sollen. Weitere Stellungnahmen betrafen das Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz,23 23 BRAK-Stn.-Nr. 40/2026; dazu Nachr. aus Berlin 15/2026 v. 22.7.2026. die 12. GWB-Novelle,24 24 BRAK-Stn.-Nr. 42/2026; dazu Nachr. aus Berlin 15/2026 v. 22.7.2026. die Reform des familiengerichtlichen Verfahrens,25 25 BRAK-Stn.-Nr. 48/2026; dazu Nachr. aus Berlin 15/2026 v. 22.7.2026. die Reform des Nachrichtendienstrechts26 26 BRAK-Stn.-Nr. 49/2026; dazu Nachr. aus Berlin 15/2026 v. 22.7.2026. sowie die mit dem sog. 28. Regime von Europäischem Parlament und EU-Kommission, mit dem die EU Inc. als neue Gesellschaftsform etabliert werden soll.27 27 BRAK-Stn.-Nr. 51/2026; dazu Nachr. aus Berlin 16/2026 v. 5.8.2026. RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE Ehrung der besten Azubis Gemeinsam mit dem Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte, dem RENO Bundesverband und dem Deutschen Anwaltverein initiierte die BRAK erstmals eine bundesweite Ehrung der besten Auszubildenden zur/zum Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten.28 28 S. Nachr. aus Berlin 17/2026 v. 19.8.2026. Die Ehrung fand am 7.8.2026 in Berlin mit Unterstützung der RA Micro GmbH statt, die ihre Räumlichkeiten zur Verfügung stellte. 23 junge Fachkräfte aus 21 Kammerbezirken hatten ihre Ausbildung mit Bestnoten abgeschlossen und wurden dafür ausgezeichnet. BRAK-Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann fand in ihrer Ansprache wertschätzende Worte für den Beruf ReFA bzw. ReNo. Tag der Kanzleiheld:innen Ebenfalls gemeinsam mit dem Forum Deutscher Rechtsund Notarfachwirte, dem RENO Bundesverband und dem Deutschen Anwaltverein ruft die BRAK am 11.11. 2026 zum zweiten „Tag der Kanzleiheld:innen – Recht. Schlau. Genau.“ auf. Der Aktionstag, mit dem die Arbeit von Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten gewürdigt werden soll, wurde im vergangenen Jahr ins Leben gerufen29 29 Dazu Nachr. aus Berlin 23/2025 v. 12.11.2025 sowie https://kanzleiheldinnen.de/. und findet jährlich am zweiten Mittwoch im November statt. Kanzleien sind aufgerufen, an diesem Tag mit kreativen Aktionen Wertschätzung gegenüber ihren Fachkräften auszudrücken. GUTACHTEN FÜR BUNDESGERICHTE Entsprechend ihrer gesetzlichen Aufgabe aus § 177 II Nr. 5 BRAO nahm die BRAK auch im Berichtszeitraum auf Anfrage des BVerfG zu einem dort anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren Stellung.30 30 BRAK-Stn.-Nr. 55/2026; dazu Nachr. aus Berlin 18/2026 v. 2.9.2026. Es dreht sich um die Frage, ob die Polizei gegen eine Protestaktion – konkret ging es um Proteste gegen einen AfD-Parteitag – unmittelbar nach allgemeinem Polizeirecht vorgehen darf, wenn sie die Versammlung als von Beginn an unfriedlich einstuft, ohne sie zuvor nach dem Versammlungsgesetz aufzulösen. Nach Ansicht der BRAK verkennt der unmittelbare Übergang zu polizeirechtlichen Maßnahmen ohne vorherige Auflösung die Bedeutung der Versammlungsfreiheit und die grundrechtssichernde Funktion des Versammlungsgesetzes; sie hält die Verfassungsbeschwerde daher für begründet. KONFERENZ „ANWALTSCHAFT IM BLICK DER WISSENSCHAFT“ Tagungsband „Wie resilient ist die Anwaltschaft?“ Unter dem Titel „Wie resilient ist die Anwaltschaft? – Herausforderungen für Rechtsstaat, anwaltliche SelbstAUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 5/2026 365
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