BRAK-Mitteilungen 5/2026

gewährleisten, sondern durch einen allgemeingültigen, höherrangigen Grundsatz. Repressionen gegen Anwält:innen Im Berichtszeitraum gaben staatliche Repressionen gegen Anwält:innen in der Türkei und in Bangladesch der BRAK Anlass, sich zu Wort zu melden. Gemeinsam mit Anwaltsorganisationen weltweit stellte die BRAK sich gegen umfangreiche politisch motivierte Eingriffe in Wahlen von Anwaltskammern und -verbänden in Bangladesch. Sie fordern ein Ende der Repressionen gegen Anwält:innen und den Schutz der Unabhängigkeit der Anwaltschaft.7 7 Presseerkl. Nr. 14/2026 v. 7.7.2026; dazu Nachr. aus Berlin 14/2026 v. 8.7.2026. Die BRAK setzte sich außerdem weiterhin für die Anwältinnen und Anwälte ein, die in der Türkei im Vorfeld des Nato-Gipfels am 5./6.7.2026 in Ankara verhaftet wurden. Gemeinsam mit anderen Anwaltsorganisationen forderte sie deren Freilassung8 8 Gemeinsame Erklärung der Anwaltsorganisationen v. 7.7.2026; Presseerkl. Nr. 13/ 2026 v. 7.7.2026; Nachr. aus Berlin 14/2026 v. 18.7.2026. und beobachtete auch im Nachgang, inwieweit die Betroffenen weiterhin in Haft gehalten wurden.9 9 S. im Detail Nachr. aus Berlin 15/2026 v. 22.7.2026. Repressionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof Angesichts einer neuen Welle von Feindseligkeiten und politischen Angriffen der US-Regierung gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und die ihn tragenden Personen wandte sich die International Bar Association (IBA) – der auch die BRAK angehört – mit einem dringenden Appell an die 125 Vertragsstaaten des Römischen Statuts, mit dem der IStGH etabliert wurde: Sie sollen den Gerichtshof uneingeschränkt unterstützen. Bereits im Frühjahr hatte sich die BRAK gemeinsam mit einer Reihe internationaler Anwaltsorganisationen gegen die Maßnahmen der US-Regierung gegen Jurist:innen sowie gegen den IStGH gewandt.10 10 Presseerkl. Nr. 3/2025 v. 18.3.2025; dazu Nachr. aus Berlin 6/2025 v. 18.3.2025. Auch der Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) betonte den Schutz des internationalen Rechts und des IStGH.11 11 Statement des CCBE v. 27.3.2026. Rechtsstaatlichkeit Der Rechtsstaat und struktureller Rassismus im Justizsystem sind Kernthemen des Justizthrillers „Staatsschutz“ von Regisseur Faraz Shariat. Im Zentrum stehen eine mutige junge Staatsanwältin, die Opfer eines rassistischen Anschlags wird, sowie eine Rechtsanwältin, die couragiert als ihre Nebenklagvertreterin auftritt. Zum Kinostart des Films am 27.8.2026 unterstützte die BRAK drei Sonderveranstaltungen in Berlin, Hamburg und Leipzig, mit denen ein Zeichen für Rechtsstaatlichkeit, anwaltliche Unabhängigkeit und gegen institutionellen Rassismus gesetzt wurde.12 12 S. dazu Nachr. aus Berlin 16/2026 v. 5.8.2026. BERUFSRECHT Das BMJV hat Ende Juli einen Referentenentwurf vorgelegt, der einen rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger schaffen soll. Damit reagiert das Ministerium auf eine unzureichende und seit Langem aus der insolvenzrechtlichen Praxis kritisierte Situation: Insolvenzverwalter werden derzeit anhand von Vorauswahllisten bestellt, die die rund 100 Insolvenzgerichte dezentral führen. Einheitliche Kriterien, welche Berufsträger als Insolvenzverwalter geeignet und hinreichend qualifiziert sind, gibt es nicht; die Vorauswahl gestaltet sich uneinheitlich und ist für Gerichte wie auch Insolvenzverwalter unnötig aufwändig. Wie das Berufsrecht für Insolvenzverwalter gestaltet werden sollte, ist seit vielen Jahren umstritten. Im Jahr 2022 hatten die BRAK und verschiedene Insolvenzverwalter-Verbände einen Kompromissvorschlag vorgelegt, der im Kern eine Berufsaufsicht durch die Rechtsanwaltskammern vorschlägt. Denn 95 % der insolvenzrechtlichen Amtsträger:innen sind ohnehin zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Der Referentenentwurf sieht stattdessen eine bundeseinheitliche Berufszulassung sowie die Schaffung einer neuen „Kammer der insolvenzrechtlichen Berufsträger“ vor, die als Zulassungsstelle und Berufsaufsicht fungieren soll; daneben soll eine neue Berufsgerichtsbarkeit geschaffen werden. Die BRAK kritisierte den Referentenentwurf scharf,13 13 Presseerkl. 15/2026 v. 24.7.2026; dazu Nachr. aus Berlin 16/2026 v. 5.8.2026 sowie Podcast-Folge „Insolvenzverwaltung 2.0: Neues Berufsrecht für Krisenmanager“; s. ferner Wessels in den „Akzenten“ dieses Hefts. insb. weil er eine unnötige – und zusätzliche Kosten verursachende – Doppelstruktur aufbaut; zudem schaffe er Konflikte zwischen den anzuwendenden Berufsrechten. Sie wird noch im Detail zu dem Entwurf Stellung nehmen. GELDWÄSCHEPRÄVENTION Auch im aktuellen Berichtszeitraum bildete das Thema Geldwäscheprävention einen der Tätigkeitsschwerpunkte der BRAK. Im Zentrum stehen dabei weiterhin die zahlreichen delegierten Rechtsakte – sog. Regulatory Technical Standards (RTS) –, welche die europäische Anti Money Laundering Authority (AMLA) derzeit zur Umsetzung des ab 10.7.2027 geltenden EU-Geldwäschepakets erarbeitet. Die BRAK beteiligte sich bereits in den vorherigen Monaten an den Konsultationen zu mehreren RTS-Entwürfen.14 14 S. dazu im Detail Nitschke, BRAK-Mitt. 2026, 268 (271) m.w.N. Problematisch ist hier insb. die drohende Gefährdung anwaltlicher Sammelanderkonten durch die verschärften Kundensorgfaltspflichten, die einer der RTSEntwürfe vorsieht.15 15 Dazu BRAK-Stn.-Nr. 28/2026 sowie Nachr. aus Berlin 10/2026 v. 13.5.2026; s. zum Ganzen außerdemBauckmann, BRAK-Mitt. 2026, 236. Zuletzt nahm die BRAK Stellung zu einem RTS-Entwurf über konzernweite Mindestanforderungen,16 16 BRAK-Stn.-Nr. 38/2026; dazu Nachr. aus Berlin 14/2026 v. 8.7.2026. der aus ihAUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 5/2026 AUS DER ARBEIT DER BRAK 364

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