und Notarfachangestellte (ReFa/ReNo) für das Jahr 2026 erneut erhöht. Sie waren bereits zum 1.1.2026 leicht angehoben worden und markieren einen symbolischen Wendepunkt: Im Bundesdurchschnitt hat die empfohlene Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr die Schwelle von 1.000 Euro überschritten. Die BRAK hat eine Übersicht über die Empfehlungen veröffentlicht, die sich regional zum Teil deutlich unterscheiden.37 37 Übersicht über die Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammern 2026; dazu Nachr. aus Berlin 10/2026 v. 13.5.2026. Die Tabelle enthält Empfehlungen für das erste, zweite und dritte Ausbildungsjahr. Der Anstieg fällt mit +1,6 bis +1,8 % für die verschiedenen Ausbildungsjahre wieder etwas höher aus als zuvor. KONFERENZ „ANWALTSCHAFT IM BLICK DER WISSENSCHAFT“ Für die 9. Auflage der gemeinsam mit dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Universität Hannover veranstaltete Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“, die am 20.11.2026 in Hannover stattfindet, veröffentlichte die BRAK ein Save the date.38 38 S. www.anwaltskonferenz.de, Nachr. aus Berlin 12/2026 v. 10.6.2026 sowie S. VIII (in diesem Heft). Die Konferenz steht in diesem Jahr unter der Leitfrage „Wie sieht die Anwaltschaft der Zukunft aus?“. Im Fokus stehen dabei u.a. der Einfluss juristischer KI-Tools auf anwaltliche Praxis, Wissenschaft und Rechtsentwicklung, die strukturelle und demographische Entwicklungen in der Anwaltschaft sowie neue Anforderungen an die juristische Ausbildung. GUTACHTEN FÜR BUNDESGERICHTE Entsprechend ihrer gesetzlichen Aufgabe aus § 177 II Nr. 5 BRAO nahm die BRAK auch im Berichtszeitraum auf Anfrage des BVerfG zu dort anhängigen Verfahren. Zwei Verfahren betrafen – mit etwas unterschiedlichen Ausgangskonstellationen – die gerichtliche Bestätigung von Restrukturierungsplänen nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG), konkret u.a. den Wertersatz, wenn im Rahmen der Sanierung Unternehmensanteile übertragen werden. Die BRAK erhob aus rein verfassungsdogmatischer Sicht Bedenken gegen mehrere Regelungen des StaRUG;39 39 BRAK-Stn.-Nr. 18/2026; dazu Nachr. aus Berlin 7/2026 v. 1.4.2026. zu einer abweichenden Einschätzung gelangte sie jedoch in einer ergänzenden Stellungnahme aus Sicht der insolvenzrechtlichen Praxis.40 40 BRAK-Stn.-Nr. 26/2026; dazu Nachr. aus Berlin 10/2026 v. 13.5.2026. Eine weitere Verfassungsbeschwerde, zu der die BRAK Stellung genommen hatte,41 41 BRAK-Stn.-Nr. 43/2021; dazu Nachr. aus Berlin 14/2021 v. 15.7.2021 sowie Nachr. aus Berlin 12/2026 v. 10.6.2026. nahm das BVerfG aus prozessualen Gründen nicht zur Entscheidung an. Das Verfahren betraf die rückwirkende Befreiung eines Syndikusrechtsanwalts von der Rentenversicherungspflicht (§ 231 VIb SGB VI). Die BBAK hatte die Verfassungsbeschwerde für begründet gehalten. Sie sah eine nicht hinreichend gerechtfertigte Ungleichbehandlung zwischen Syndikusrechtsanwält:innen, die ihre Tätigkeit fortsetzten, und solchen, die im Übergangszeitraum den Arbeitgeber wechselten. PODCAST Im Berichtszeitraum erschienen mehrere Folgen des Podcasts „(R)ECHT INTERESSANT!“.42 42 https://www.brak.de/newsroom/podcast/podcast-recht-interessant/; s. dazu die Übersicht auf S. XII in diesem Heft (Aktuelle Hinweise). Themen waren u.a. die BGH-Entscheidung zur Kanzleipflicht, eine neue KI-gestützte Rechercheplattform und den Anwalt als Marke. Zudem wurden drei Folgen veröffentlicht, welche die Diskussionen bei der Veranstaltung „Rechtsstaat braucht Rückgrat“ am 24.3.2026 dokumentieren.43 43 S. dazu den Bericht von Jönsson, BRAK-Magazin 3/2026, 4. DIE BRAK IN BRÜSSEL RECHTSANWÄLTIN ASTRID GAMISCH, LL.M., DR. NADJA WIETOSKA, ASS. JUR. FREDERIC BOOG, LL.M., UND ASS. JUR. SARAH PRATSCHER, BRAK, BRÜSSEL Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf europäischer Ebene im Mai und Juni 2026. G7-ANWALTSCHAFT APPELLIERT IN OFFENEM BRIEF Zu Beginn des G7-Gipfels, der vom 15. bis 17.6.2026 im französischen ´Evian stattfand, appellierten die Anwaltschaften der G7-Staaten eindringlich an die versammelten Staats- und Regierungschefs, Rechtsstaatlichkeit zur expliziten politischen Priorität zu machen – als wichtigstes gemeinsames Gut der Demokratien.1 1 Presseerkl. Nr. 9/2026 v. 15.6.2026; dazu Nachr. aus Berlin 13/2026 v. 25.6.2026. AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 4/2026 AUS DER ARBEIT DER BRAK 272
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