BRAK-Mitteilungen 4/2026

rung der BRAK. Er stimmte dem Entschließungsantrag beider Länder jedoch letztlich nicht zu.12 12 S. dazu Presseerkl. Nr. 17/2025 v. 19.12.2025, Nachr. aus Berlin 1/2026 v. 7.1. 2026 sowie Nitschke, BRAK-Mitt. 2026, 40, 41. Auch die 97. Konferenz der Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder (JuMiKo) am 11./12.6. 2026 in Hamburg diskutierte über die verfassungsrechtliche Absicherung einer unabhängigen anwaltlichen Beratung. Die BRAK appellierte im Vorfeld der JuMiKo an die Ministerinnen und Minister, sich für eine entsprechende Verfassungsänderung stark zu machen.13 13 Presseerkl. Nr. 8/2026 v. 3.6.2026; Pressemitt. der Hamburgischen Justizsenatorin v. 9.6.2026; Nachr. aus Berlin 12/2026 v. 10.6.2026. Einen Beschluss fassten sie hierzu jedoch nicht; die BRAK wird sich auch weiter politisch dafür stark machen.14 14 S. Nachr. aus Berlin 13/2026 v. 25.6.2026. Repressionen gegen türkische Anwaltschaft Mit Wohnungsdurchsuchungen und Polizeigewahrsam gingen türkische Behörden am frühen Morgen des 23.6.2026 erneut gegen mehrere Anwältinnen und Anwälte der progressiven Anwaltsvereinigung C¸HD vor. Berichten zufolge wurden den Betroffenen das Recht auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung vorenthalten, u.a. weil die Ermittlungsakten geheim gehalten werden und die Kommunikation mit Verteidigern eingeschränkt wurde. Gemeinsam mit Anwaltsorganisationen u.a. aus Italien, Spanien, Frankreich, Irland, der Schweiz und den USA sowie dem Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) hat die BRAK dagegen protestiert und die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Betroffenen gefordert.15 15 Presseerkl. Nr. 12/2026 v. 25.6.2026. Zwischenzeitlich wurden die drei Anwält:innen aus dem Polizeigewahrsam in reguläre Haft überführt.16 16 Vgl. Nachr. aus Berlin 13/2026 v. 25.6.2026 (Update 30.6.2026). In der folgenden Woche wurden im Kontext des Nato-Gipfels mehrere weitere Anwält:innen des C¸HD festgenommen, ebenfalls unter Umständen, die dem Recht auf ein faires Verfahren und effektive Verteidigung nicht gerecht werden. Auch hiergegen protestierte die BRAK gemeinsam mit Anwaltsorganisationen weltweit.17 17 Presseerkl. Nr. 13/2026 v. 7.7.2026; s.a. Nachr. aus Berlin 14/2026 v. 8.7.2026. Fünf der Anwält:innen sind weiterhin in Haft, die übrigen kamen, teils unter Auflagen, frei.18 18 Dazu Nachr. aus Berlin 15/2026 v. 22.7.2026. Appell an G7 für Rechtsstaatlichkeit Anlässlich des G7-Gipfels im französischen ´Evian vom 15.-17.6.2026 haben sich Vertreter der Anwaltschaften aller G7-Staaten in einem gemeinsamen offenen Brief an die Staats- und Regierungschefs gewandt.19 19 Presseerkl. Nr. 9/2026 v. 15.6.2026; dazu Nachr. aus Berlin 13/2026 v. 25.6.2026; ausf. dazuGamisch/Wietoska/Boog/Pratscher, BRAK-Mitt. 2026, 272 (nachfolgend in diesem Heft). Sie appellierten an die Staats- und Regierungschefs, auf jedwede Krisen im Einklang mit rechtsstaatlichen Prinzipien zu reagieren, die internationale Zusammenarbeit zu stärken, damit den gegenwärtigen Bedrohungen gemeinsam in demokratischer Weise begegnet und Rechtsstaatlichkeit als wertvollstes gemeinsames Gut der G7-Demokratien gestärkt wird. ANWALTSCHAFT IN ZAHLEN – NEUE STAR-UMFRAGE Seit 1993 erforscht das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) in regelmäßigen Abständen, wie Anwältinnen und Anwälte in Deutschland die Entwicklung ihres Berufs sehen und wie sie wirtschaftlich aufgestellt sind. Das Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg führt die Untersuchung im Auftrag der BRAK in regelmäßigen Abständen durch. Ziel ist es, die berufliche und wirtschaftliche Lage in der deutschen Anwaltschaft zu ergründen und neue Entwicklungen zu erkennen. Im jährlichen Wechsel werden die wirtschaftlichen Verhältnisse und aktuelle berufspraktisch und -politisch relevante Themen abgefragt. STAR 2026 dreht sich im Schwerpunkt um Fragen der Familienfreundlichkeit des Anwaltsberufs, die aktuelle Diskussion um die Kanzleipflicht, Ausgründungen aus bestehenden Kanzleien sowie Erfolgshonorar und anwaltliche Prozessfinanzierung. Die Befragung startete am 2.6.2026 und läuft bis zum 2.9.2026. Die BRAK hat die Anwältinnen und Anwälte aufgerufen, die Forschung zur Anwaltschaft zu unterstützen und ihre Sicht in die Befragung einzubringen.20 20 Nachr. aus Berlin 12/2026 v. 10.6.2026; direkter Umfragelink: https://t1p.de/star 2026. BERUFSRECHT Anwaltsgebühren Im anwaltlichen Gebührenrecht sorgte ein Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder (JuMiKo) am 11./12.6.2026 in Hamburg für Aufregung: Die JuMiKo erbittet vom Bundesjustizministerium die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs, der im Bereich der zivilgerichtlichen Massenverfahren die (vermeintlichen) Effizienzgewinne sowie reduzierten Aufwände der Anwaltschaft durch angemessene Gebührenabschläge abbilden soll, und zwar durch einen verringerten Gebührensatz bei – nicht näher definierten – Massenverfahren. Die BRAK kritisierte dies scharf:21 21 Presseerkl. Nr. 10/2026 v. 16.6.2026 sowie Nachr. aus Berlin 13/2026 v. 25.6. 2026 (auch zu weiteren anwaltsrelevanten Themen der JuMiKo). Der Beschluss sanktioniere jene Anwältinnen und Anwälte, die ihre Mandanten durch effiziente und strukturierte Fallbearbeitung bestmöglich vertreten, und ignoriere das Haftungsrisiko, das bei einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle steige. Im Ergebnis wirke sich eine solche Regelung zu Lasten von Rechtsuchenden aus, weil Anwält:innen solche Mandate im Zweifel nicht mehr annähmen. Fremdbesitzverbot im Steuerberatungsrecht Mit dem 9. Steuerberatungs-Änderungsgesetz sollte u.a. das Fremdbesitzverbot an Steuerberatungsgesellschaften (§ 55a I 3 StBerG) präzisiert werden. Künftig sollten danach auch mittelbare Beteiligungen von Finanzinvestoren über ausländische Wirtschaftsprüfungsund Buchprüfungsgesellschaften ausgeschlossen sein. Ziel ist es, Umgehungskonstruktionen zu verhindern, über die Finanzinvestoren bislang mittelbar in SteuerBRAK-MITTEILUNGEN 4/2026 AUS DER ARBEIT DER BRAK 270

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