Die Anti-SLAPP-Richtlinie soll im Wesentlichen durch einen neuen „Abschnitt 3“ im Sechsten Buch der ZPO umgesetzt werden. Nach § 616 ZPO-E soll ein Vorrangund Beschleunigungsgebot für in § 615 II und III ZPO-E legaldefinierte missbräuchlich geführte Verfahren gelten. § 617 ZPO-E sieht in Umsetzung von Art. 10 AntiSLAPP-Richtlinie eine Verpflichtung des Klägers zur Erbringung einer Prozesskostensicherheit vor. Nach § 618 III ZPO-E sollen in Umsetzung von Art. 14 Anti-SLAPPRichtlinie dem Beklagten auch über den RVG-Gebühren hinaus entstandene Anwaltskosten zu erstatten sein, soweit diese üblich und angemessen sind. § 619 ZPO-E sieht in Umsetzung von Art. 19 III Anti-SLAPP-Richtlinie eine Veröffentlichungspflicht für rechtskräftige Urteile vor. § 23a ZPO-E sieht in Umsetzung von Art. 17 AntiSLAPP-Richtlinie einen weiteren besonderen Gerichtsstand für inländische Schadensersatzklagen infolge eines in einem Staat außerhalb der Europäischen Union geführten SLAPP-Verfahrens vor. Anders als noch im Referentenentwurf vorgesehen, gelten die Anti-SLAPP-Vorschriften nicht für rein nationale Sachverhalte, § 615 III Nr. 1 ZPO-E. 7. DIGITALISIERUNG DER JUSTIZ Am 7.11.2025 fand der siebte Bund-Länder-Digitalgipfel statt. Im Fokus des Treffens stand u.a. die „Digitalsäule des neuen Pakts für den Rechtsstaat“.98 98 Gemeinsame Erklärung der Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder zur Umsetzung der Digitalsäule des neuen Pakts für den Rechtsstaat. Gegenstand des achten Bund-Länder-Digitalgipfels (11.6. 2026) waren anstehende Vorhaben zur Förderung der Digitalisierung der Justiz, insb. die Planung der Projekte zur Digitalisierung der Justiz, die ab 2027 vom Bund mitfinanziert werden sollen. Am 25.6.2026 haben Bund und Länder einen neuen Pakt für den Rechtsstaat99 99 Zu den Zielen laut Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD: Ultsch, BRAK-Mitt. 2025, 252, 257. geschlossen. Der Bund wird insgesamt 450 Mio. Euro für die Stärkung der Justiz zur Verfügung stellen100 100 https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/0625_Pakt_fue r_den_Rechtsstaat.html?nn=274936. . In diesem Rahmen beabsichtigt der Bund, 210 Mio. Euro für Projekte zur Digitalisierung der Justiz bereitzustellen. Bund und Länder bekräftigten die Notwendigkeit einer schnellen Modernisierung des Zivilprozesses.101 101 Nr. 2 des Beschlusses zu TOP 4. Der neunte Bund-Länder-Digitalgipfel wird im Herbst 2026 stattfinden.102 102 https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/aktuelles/202606-11-bjv-achter-bund-laender-digitalgipfel-der-justizminister-innen-1184802. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des BGH befassten sich im Mai 2026 anlässlich ihrer 78. Jahrestagung in Brandenburg an der Havel mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz in der Rechtsprechung. Sie fordern u.a. umfangreiche Investitionen in technische Infrastruktur und Fachpersonal sowie flächendeckenden Zugriff auf verfügbare Legal Tech-Anwendungen und KI-gestützte Tools.103 103 OLG München, Pressemitteilung 32 v. 13.5.2026, „Beschluss zum Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz“. 8. KONFERENZ DER JUSTIZMINISTERINNEN UND JUSTIZMINISTER Am 11. und 12.6.2026 fand die 97. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder (JuMiKo) statt. Die JuMiKo fasste insb. Beschlüsse zur Reform des selbstständigen Beweisverfahrens zur Verfahrensbeschleunigung,104 104 Beschluss zu TOP I.13. zu Experimentierklauseln in den Prozessordnungen der Fachgerichtsbarkeiten105 105 Beschluss zu TOP I.14. und zum Einsatz von KI im Zivilprozess.106 106 Beschluss zu TOP I.32. Bei zivilgerichtlichen Massenverfahren sollen die Gebühren reduziert werden, freilich nur die der Anwältinnen und Anwälte,107 107 Beschluss zu TOP I.33. nicht die Gerichtsgebühren! PFLICHTEN UND HAFTUNG DES ANWALTS – EINE RECHTSPRECHUNGSÜBERSICHT RECHTSANWÄLTIN ANTJE JUNGK, SYNDIKUSRECHTSANWÄLTIN KARIN GERAUER UND RECHTSANWALT HOLGER GRAMS* * Die Autorin Jungk ist Leitende Justiziarin, die Autorin Gerauer Referentin bei der Allianz Versicherungs-AG, München; der Autor Grams ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht in München. In jedem Heft der BRAK-Mitteilungen kommentieren die Autorinnen und der Autor an dieser Stelle aktuelle Entscheidungen zum anwaltlichen Haftungsrecht. HAFTUNG BELEHRUNG ÜBER ERFOLGSAUSSICHTEN 1. Die Pflicht des rechtlichen Beraters, den Mandanten über eine Verschlechterung der Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung infolge einer veränderBRAK-MITTEILUNGEN 4/2026 AUFSÄTZE 258
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