BRAK-Mitteilungen 3/2026

Polit-Film „Gelbe Briefe“ Der Kinofilm „Gelbe Briefe“ des Regisseurs Ilker C¸atak erzählt das Schicksal einer Künstler-Familie im Visier eines autoritären Staates. Er wurde bei der diesjährigen Berlinale mit dem „Goldenen Bären“ ausgezeichnet. Die gezeigte Willkür ist bittere Realität nicht nur für Künstler:innen, sondern auch Journalist:innen und Anwält:innen weltweit. Die BRAK begleitete die Premierenevents in Leipzig und München durch Programmbeiträge von BRAK-Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann und der Nürnberger Menschenrechtsanwältin Christine Roth, um ein deutliches Zeichen gegen Einschüchterung und für die Verteidigung rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen zu setzen.42 42 Vgl. Nachr. aus Berlin 6/2026 v. 18.3.2026. Soldan Moot Court Gemeinsam mit dem Juristen-Fakultätentag, der Soldan Stiftung und dem Deutschen Anwaltverein unterstützt die BRAK seit vielen Jahren den Soldan Moot Court zur anwaltlichen Berufspraxis. Für den Studierenden-Wettbewerb, der vom Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Universität Hannover ausgerichtet wird und vom 8. bis 10.10.2026 stattfindet, werden noch Anwältinnen und Anwälte gesucht, die sich ehrenamtlich für die Durchführung der Verhandlungen und die Bewertung der Kläger- und Beklagtenschriftsätze engagieren.43 43 www.soldanmoot.de; s. auch Nachr. aus Berlin 6/2026 v. 18.3.2026. GUTACHTEN FÜR BUNDESGERICHTE Entsprechend ihrer gesetzlichen Aufgabe aus § 177 II Nr. 5 BRAO nahm die BRAK auch im Berichtszeitraum auf Anfrage des BVerfG zu zwei dort anhängigen Verfahren Stellung. Beide betrafen – mit etwas unterschiedlichen Ausgangskonstellationen – die gerichtliche Bestätigung von Restrukturierungsplänen nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG), konkret u.a. den Wertersatz, wenn im Rahmen der Sanierung Unternehmensanteile übertragen werden. Die BRAK erhob aus rein verfassungsdogmatischer Sicht Bedenken gegen mehrere Regelungen des StaRUG44 44 BRAK-Stn.-Nr. 18/2026 (Ausschluss Verfassungsrecht); dazu Nachr. aus Berlin 7/ 2026 v. 1.4.2026. ; aus der Perspektive der Insolvenz- und Sanierungspraxis beurteilte sie das StaRUG in einer ergänzenden Stellungnahme45 45 BRAK-Stn. 26/2026 (Ausschuss Insolvenzrecht); dazu Nachr. aus Berlin 10/2026 v. 13.5.2026. jedoch als verfassungskonform. Nachwirkungen zeigte jetzt eine Stellungnahme der BRAK zu einem Verfassungsbeschwerdeverfahren im Jahr 2023, das sich im Kern darum drehte, unter welchen Voraussetzungen ein leiblicher Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen anfechten kann.46 46 BRAK-Stn.-Nr. 26/2023. Das BVerfG hatte 2024 die gesetzlichen Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung für verfassungswidrig erklärt – und folgt damit im Ergebnis der Stellungnahme der BRAK.47 47 S. Nachr. aus Berlin 8/2024 v. 18.4.2024. Zum Entwurf der deshalb nötig gewordenen Neuregelung hatte die BRAK sich im Grundsatz positiv, in einzelnen Punkten aber auch deutlich kritisch geäußert.48 48 BRAK-Stn.-Nr. 38/2025. Seit dem 1.4.2026 gilt nun ein neues Gesetz zur Vaterschaftsanfechtung. Es setzt das Urteil des BVerfG um und ordnet das Abstammungsrecht neu; einige der Anregungen der BRAK wurden darin aufgegriffen.49 49 Nachr. aus Berlin 8/2026 v. 15.4.2026. PODCAST Im Berichtszeitraum erschienen mehrere Folgen des Podcasts „(R)ECHT INTERESSANT!“.50 50 https://www.brak.de/newsroom/podcast/podcast-recht-interessant/; s. dazu die Übersicht auf S. XIV in diesem Heft (Aktuelle Hinweise). Themen waren u.a. die Arbeit und aktuelle Themen der Satzungsversammlung, Selbstführung, KI-Prompting und Empowerment von Anwältinnen. Zudem erschien eine weitere Folge der Reihe „GG WOW!“, die gemeinsam mit dem GrundGesetzVerstehen e.V. realisiert wird. Darin erläutert Anna Louisa Jeworrek konkrete Fälle zur Pressefreiheit. Ferner erschienen zwei Live-Folgen: zu dem LiveEvent „Salongespräche“ Ende 2025 sowie zu dem LiveEvent „Rechtsstaat braucht Rückgrat“ im März 2026. DIE BRAK IN BRÜSSEL RECHTSANWÄLTIN ASTRID GAMISCH, LL.M., DR. NADJA WIETOSKA, ASS. JUR. FREDERIC BOOG, LL.M., UND ASS. JUR. SARAH PRATSCHER, BRAK, BRÜSSEL Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der BRAK auf europäischer Ebene im März und April 2026. STATEMENT DES CCBE ZUR WAHRUNG DES VÖLKERRECHTS Der Rat der europäischen Anwaltschaften (CCBE) ruft Staaten, internationale Organisationen, aber auch die Anwaltschaft selbst auf, sich für die Wahrung des Völkerrechts einzusetzen. Er hat in seiner Plenarsitzung Ende März 2026 ein Statement1 1 https://www.ccbe.eu/fileadmin/speciality_distribution/public/documents/Pressrel eases/2026/EN_ROL_20260327_PR_0226.pdf angenommen, in dem er sich äußerst besorgt angesichts aktueller Entwicklungen zeigt. BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 AUS DER ARBEIT DER BRAK 206

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