bau der elektronischen Überwachung als milderem Mittel gegenüber einer Untersuchungshaft.34 34 BRAK-Stn.-Nr. 13/2026; dazu Nachr. aus Berlin 5/2026 v. 4.3.2026. Für hoch problematisch hält die BRAK sowohl den vom BMJV vorgelegten Referentenentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) – digitale Ermittlungsmaßnahmen – als auch den Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus.35 35 BRAK-Stn.-Nr. 21/2026; dazu Nachr. aus Berlin 8/2026 v. 15.4.2026. Im Ergebnis fordert die BRAK eine grundlegende verfassungsrechtliche Überprüfung beider Regelungskomplexe. Nötig seien präzisere gesetzliche Begrenzungen, hohe Eingriffsschwellen, ein wirksamer Richtervorbehalt, strikte Zweckbindung sowie bessere Transparenz-, Benachrichtigungsund Schutzregelungen. In der vorliegenden Fassung hält sie die Entwürfe für nicht hinnehmbar. Auf Antrag Thüringens fasste der Bundesrat Anfang März 2026 eine Entschließung zur strafrechtlichen Erfassung verfassungswidriger Kennzeichen an Schulen. Dem Vorstoß des Bundesrats, § 86a StGB entsprechend auszuweiten, begegnet die BRAK mit Skepsis. Die BRAK unterstützt zwar ausdrücklich das Ziel, insb. rechtsextreme Propaganda aus Schulen fernzuhalten, hat aber sowohl rechtspolitische als auch verfassungsrechtliche Bedenken. Sie plädiert dafür, extremistischer Symbolik an Schulen vorrangig mit Prävention, schulrechtlichen Maßnahmen und zivilgesellschaftlichem Engagement entgegenzutreten.36 36 BRAK-Stn.-Nr. 22/2026; dazu Nachr. aus Berlin 8/2026 v. 15.4.2026. Weitere Themen Weitere Stellungnahmen der BRAK im Berichtszeitraum betrafen u.a. die geplante Mietrechtsreform,37 37 BRAK-Stn.-Nr. 14/2026; dazu Nachr. aus Berlin 6/2026 v. 18.3.2026. die geplante Änderung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes38 38 BRAK-Stn.-Nr. 24/2026; dazu Nachr. aus Berlin 9/2026 v. 29.4.2026. sowie den Entwurf des ersten Thüringer Entlastungsgesetzes, mit dem Thüringens Landesregierung eine modernere, schnellere, unbürokratischere Verwaltung erreichen will.39 39 BRAK-Stn.-Nr. 19/2026; dazu Nachr. aus Berlin 7/2026 v. 1.4.2026. RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE Auch das Thema Rechtsanwaltsfachangestellte beschäftigte die BRAK im Berichtszeitraum weiterhin. Rechtsfachwirtin, Bachelor Professional und Berufsspezialist Gemeinsam mit den Rechtsanwaltskammern arbeitet die BRAK intensiv an der Umsetzung der neugeordneten Rechtsfachwirts-Prüfungsverordnung sowie der neuen Fortbildungsabschlüsse zum Bachelor Professional und zum Berufsspezialisten für Insolvenzrecht bzw. für IT und Marketing im Rechtswesen. Die BRAK wirkte gemeinsam mit den Sozialpartnern an der Erarbeitung der Prüfungsverordnungen mit. Nunmehr geht es um die Umsetzung der Fortbildungen sowie der Prüfungen durch die Rechtsanwaltskammern. Berufsausbildung Weil ein unterschriebener Ausbildungsvertrag längst keine Garantie mehr dafür ist, dass der Rechtsanwaltsfachangestellten-Nachwuchs auch wirklich seine Tätigkeit in der Kanzlei aufnimmt, hat die BRAK gemeinsam mit dem RENO-Bundesverband, dem Forum deutscher Rechts- und Notarfachwirte und dem Deutschen Anwaltverein eine Handreichung entwickelt.40 40 Handreichung „Auszubildenden-Onboarding“; dazu Nachr. aus Berlin 7/2026 v. 1.4.2026. Darin geben die Berufsverbände praktische Tipps, wie Kanzleien bereits vor dem ersten Arbeitstag ihrer neuen Auszubildenden ein durchdachtes Onboarding organisieren können – mit dem Ziel, den Ausbildungsstart bestmöglich zu gestalten und Auszubildende nachhaltig an die Kanzlei zu binden. VERANSTALTUNGEN Im Berichtszeitraum organisierte die BRAK mehrere Veranstaltungen bzw. war an ihnen beteiligt. „Rechtsstaat braucht Rückgrat“ Am 24.3.2026 veranstaltete die BRAK ein Live-Event unter dem Titel „Rechtsstaat braucht Rückgrat“. In drei Talk-Runden diskutierten Vertreter:innen aus Politik und Anwaltschaft aktuelle Herausforderungen für Rechtsstaat, Politik und Zivilgesellschaft.41 41 https://www.brak.de/recht-interessant/rechtsstaat-braucht-rueckgrat/; https:// www.brak.de/newsroom/news/rechtsstaat-braucht-rueckgrat-2/; ausführl. dazu Jönsson, BRAK-Magazin 3/2026, 4. Nach Grußworten von BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels und BRAK-Schatzmeisterin Leonora Holling, die auch der BRAK-Arbeitsgemeinschaft Sicherung des Rechtsstaates vorsitzt, befasste sich das erste Panel mit dem Thema der Institutionenresilienz. Susanne Hierl, Sprecherin und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der Unionsfraktion im Bundestag, und Philipp Fernis (Noch-)Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz, diskutierten mit der Moderatorin Dr. Helene Bubrowski (Co-Chefredakteurin bei Table.- Briefings) u.a. darüber, ob und warum die Unabhängigkeit der Anwaltschaft in der Verfassung abgesichert werden sollte. Im zweiten Panel, moderiert von BRAK-Pressesprecherin Stephanie Beyrich, diskutierten Dr. Till Steffen, Sprecher der Grünen im Bundestags-Rechtsausschuss, BRAKSchatzmeisterin Leonora Holling und Dr. Martin Plum, Obmann der Unionsfraktion im Bundestags-Rechtsausschuss, über schwindendes Vertrauen in den Rechtsstaat und politische Debattenkultur. Das dritte Panel, ebenfalls von Beyrich moderiert, befasste sich unter dem Titel „Hass als Berufsrisiko“ mit dem sensiblen Thema Bedrohungen gegen Politiker:innen und Anwält:innen. Hier diskutierten BRAK-Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann, die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin, Dr. Vera Hofmann, die SPD-Obfrau im Bundestags-Rechtsausschuss Carmen Wegge und die Rechtspolitikerin Clara Bünger (Die Linke). AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 205
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