BRAK-Mitteilungen 3/2026

men in Law“ untersucht, wie Frauen weltweit den Anwaltsberuf erleben und welche Faktoren ihre Karriere fördern oder behindern. Im Ergebnis fordert die IBA einen grundlegenden kulturellen Wandel, der faire Rahmenbedingungen schafft und strukturelle Barrieren abbaut. Jönsson erläutert die Ergebnisse des Berichts im Detail.16 16 Jönsson, BRAK-Magazin 2/2026, 6; s. dazu auch Nachr. aus Berlin 7/2026 v. 1.4. 2026. Dem Thema Gleichstellung von Anwältinnen sowie den Auswirkungen, welche sich daraus aktuell und perspektivisch für die gesamte Anwaltschaft ergeben, widmete sich das BRAK-Magazin 2/202617 17 https://www.brak-mitteilungen.de/flipbook/magazin/2026/02/index.html. als Schwerpunktheft. Internationale Anwaltschaft Die BRAK unterstützt gemeinsam mit internationalen Partnerorganisationen mit einem Amicus Curiae-Brief vier US-Kanzleien im Kampf gegen Repressalien der Trump-Administration.18 18 Presseerkl. Nr. 5/2026 v. 2.4.2026; dazu Nachr. aus Berlin 8/2026 v. 15.4.2026; s. dazu auch nachf. Gamisch/Wietoska/Boog/Pratscher, BRAK-Mitt. 2026, 206 (in diesem Heft). In dem Schriftsatz an das Berufungsgericht in Washington D.C. betonten die Anwaltsorganisationen die elementare Bedeutung der freien anwaltlichen Berufsausübung für die Garantie der Rechtsstaatlichkeit und den Zugang zum Recht. Sie zeichnen eine klare historische Linie: Die Ausschaltung der unabhängigen Anwaltschaft in der NS-Zeit sei die Voraussetzung für den Missbrauch des Justizsystems gewesen. Auch aktuelle Beispiele aus Russland oder China zeigten, dass Angriffe auf Anwält:innen stets die Justiz als Kontrollinstanz schwächen sollen. Das Verfahren wird nun international genau beobachtet. Nach der Erwiderung der Regierung am 10.4.2026 wurde die mündliche Verhandlung für den 14.5.2026 anberaumt und per Audiostream live übertragen. BERUFSRECHT Die BRAK befasste sich im Berichtszeitraum weiterhin intensiv mit den aktuellen Gesetzentwürfen zur Reform der aufsichtsrechtlichen Verfahren sowie zum Anwaltsnotariat. BRAO-Reform Zu dem Mitte Dezember beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der das Berufsrecht der rechtsund steuerberatenden Berufe umfassend neu regeln soll,19 19 Dazu Nachr. aus Berlin 1/2026 v. 7.1.2026. hat die BRAK sich in einer Stellungnahme umfassend geäußert.20 20 BRAK-Stn.-Nr. 23/2026; dazu Nachr. aus Berlin 9/2026 v. 29.4.2026. Im Fokus stehen dabei besonders die aufsichtsrechtlichen Instrumente der Kammern und Rechtsbehelfe hiergegen21 21 Ausführl. dazu Hölzen, BRAK-Mitt. 2026, 9. sowie die Abwicklung von Kanzleien nach Berufsaufgabe einer Anwältin bzw. eines Anwalts. Bei der Abwicklung unterstreicht die BRAK den aus Sicht der Kammern dringenden Reformbedarf, hält den Ansatz des Regierungsentwurfs, der die Bürgenhaftung der Kammern für die Kosten der Abwicklung einer Kanzlei auf 10.000 Euro begrenzen will, aber für unpraktikabel und nicht weitgehend genug. Sie fordert stattdessen einen Paradigmenwechsel: Nach dem von ihr vorgelegten Reformentwurf soll der Abwickler künftig bestehende Mandate sichten und die Mandantschaft über deren Beendigung informieren.22 22 S. im einzelnen Vorschlag der BRAK zur Reform des Abwicklerinstituts sowie BRAKStn.-Nr. 23/2026; ausführl. dazu Handziuk, BRAK-Mitt. 2026, 2. Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die nach dem Regierungsentwurf deutlich eingeschränkte Möglichkeit von Rechtsanwaltskammern, bei Verstößen gegen Berufspflichten nach dem UWG vorzugehen. Für praxisfremd hält die BRAK hier insb. die Beschränkung auf Verstöße eigener Kammermitglieder – denn Anwält:innen praktizieren bundesweit, so dass ihre Wettbewerbsverstöße sich nicht örtlich umgrenzen lassen. Ferner kritisiert sie die unklare Kollisionsregelung zum Vorgehen gegen Wettbewerbsverstöße von Mitgliedern anderer Berufskammern.23 23 S. im Detail BRAK-Stn.-Nr. 23/2026 sowie Nachr. aus Berlin 9/2026 v. 29.4.2026. Zu dem Gesetzesvorhaben führte der Rechtsausschuss des Bundestags am 22.4.2026 eine Anhörung durch, bei der BRAK-Vizepräsident Andr´e Haug als Sachverständiger auftrat. Haug betonte in seinem Statement den dringenden Bedarf der Kammern für eine rechtssichere und praktikable Lösung zur Kanzleiabwicklung. Er verwies dazu auf den Vorschlag der BRAK, der im Kern vorsieht, dass Abwickler laufende Mandate sofort beenden können. Zudem wies Haug erneut auf die Kritikpunkte der BRAK in Bezug auf die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen hin. Die BRAK wird das Gesetzgebungsverfahren weiterhin intensiv begleiten. Anwaltsnotariat Nach der Entscheidung des BVerfG im Oktober 2025, wonach die Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotarinnen und -notare verfassungswidrig ist,24 24 BVerfG, BRAK-Mitt. 2025, 474 mit Anm. Hontrich/Häming. hat das BMJV Mitte Februar den Referentenentwurf vorgelegt, mit dem die Vorgaben des BVerfG umgesetzt und zugleich das Anwaltsnotariat familienfreundlicher gestaltet werden soll. Dazu sieht der Entwurf u.a. Erleichterungen beim Zugang zur notariellen Fachprüfung, eine Verkürzung der örtlichen Wartezeit sowie Rücksicht auf Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit vor. Damit soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestärkt und das Anwaltsnotariat insb. für Frauen attraktiver gemacht werden. Die Neuregelungen sollen bereits zum 1.7.2026 in Kraft treten.25 25 S. Nachr. aus Berlin 4/2026 v. 18.2.2026. In ihrer Stellungnahme begrüßt die BRAK den Entwurf als verfassungskonforme und praxistaugliche Lösung, betont die Dringlichkeit des fristgerechten Inkrafttretens. Sie schlägt jedoch Anpassungen und Klarstellungen u.a. in Bezug auf die Bedarfsprüfung und auf die Frist für den Verlängerungsantrag nach Erreichen des Alters von 70 Jahren vor.26 26 BRAK-Stn.-Nr. 15/2026; dazu Nachr. aus Berlin 6/2026 v. 18.3.2026. AUS DER ARBEIT DER BRAK AUS DER ARBEIT DER BRAK BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 203

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