BRAK-Mitteilungen 3/2026

gen konnten sie 2024 ihr Jahresbruttoeinkommen im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2022 von 60 Tsd. Euro auf 69 Tsd. Euro um 15 Prozent steigern. Die Betrachtung nach Kanzleiform zeigt folgendes Bild: In Einzelkanzleien angestellte Vollzeit-Rechtsanwälte erzielten im Jahr 2024 im Mittel 64 Tsd. Euro, während sie 2022 bei 58 Tsd. Euro lagen. Dies entspricht einem Anstieg von 10 Prozent. In westdeutschen Einzelkanzleien hatten die angestellt tätigen Berufsträger 2024 ein durchschnittliches Jahresbruttoeinkommen von 67 Tsd. Euro und damit 6 Prozent mehr als in 2022 (63 Tsd. Euro). Ihre Kollegen in Ostdeutschland kamen 2024 auf ein Jahresbruttoeinkommen von durchschnittlich 58 Tsd. Euro. Sie konnten damit ihr Einkommen im Vergleich zum Jahr 2022, in dem sie im Mittel auf 44 Tsd. Euro Jahresgehalt kamen, um 32 Prozent steigern. An dieser Stelle sollte allerdings hinzugefügt werden, dass 2022 die Aussagekraft des Ergebnisses aufgrund einer sehr geringen Fallzahl stark eingeschränkt war. Das mittlere Bruttoeinkommen in Sozietäten beschäftigter Vollzeit-Rechtsanwälte lag deutlich über den in Einzelkanzleien erzielten Beträgen. So erwirtschafteten Vollzeit angestellte Berufsträger in Sozietäten bundesweit ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 92 Tsd. Euro. Damit blieb ihr Jahresgehalt im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2022 (ebenfalls 92 Tsd. Euro) unverändert. Im Westen Deutschlands kamen angestellte Vollzeit-Rechtsanwälte in Sozietäten im Mittel auf 96 Tsd. Euro. Hier zeigt sich gegenüber 2022 (97 Tsd. Euro) ein leichter Rückgang um 1 Prozent. In Ostdeutschland konnten Vollzeit angestellte Berufsträger 2024 ein mittleres Jahreseinkommen von 74 Tsd. Euro erzielen. Im Vergleichsjahr 2022 bewegte sich ihr durchschnittliches Jahresgehalt bei niedrigeren 63 Tsd. Euro, was im Jahresvergleich einem Zuwachs von 17 Prozent gleichkommt. b) SYNDIKUSRECHTSANWÄLTE Vollzeit tätige Syndikusrechtsanwälte erzielten im Wirtschaftsjahr 2024 ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 132 Tsd. Euro, während sie 2022 bei 127 Tsd. Euro lagen. Somit wuchs ihr mittleres Einkommen im Jahresvergleich um 4 Prozent. Dabei erwirtschafteten Vollzeit-Syndici im Westen Deutschlands 2024 im Schnitt ein Jahresbruttoeinkommen von 134 Tsd. Euro. Ausgehend von 129 Tsd. Euro im Jahr 2022 entspricht dies einem Zuwachs von ebenfalls 4 Prozent. In den neuen Bundesländern fiel die Steigerung deutlich größer aus: Hier kletterten die Bezüge im selben Zeitraum um 19 Prozent von 86 Tsd. Euro 2022 auf nunmehr 102 Tsd. Euro im Jahr 2024. c) GESAMTSCHAU Zusammenfassend kann im Hinblick auf die Jahreseinkommen der angestellten und in Vollzeit tätigen Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte konstatiert werden, dass die durchschnittlichen Einkünfte in 2024 im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2022 bei den betrachteten Vergleichsgruppen gewachsen sind. Dennoch bestehen bei den beschäftigten Rechtsanwälten – wie auch bei ihren selbstständigen Kollegen – nach wie vor zum Teil deutliche Einkommensunterschiede zwischen West und Ost zu Gunsten westdeutscher Berufsträger, obwohl sich die Gehälter der neuen Bundesländer dem West-Niveau durchaus weiter angenähert haben. IV. BEURTEILUNG DER PERSÖNLICHEN LAGE Ziel der STAR-Befragung ist es, nicht nur wirtschaftliche Kennzahlen zu ermitteln, sondern auch die Stimmung innerhalb der Anwaltschaft abzubilden. So sollten die teilnehmenden Rechtsanwälte zunächst für das Jahr 2023 ihre berufliche und wirtschaftliche Lage einschätzen. Dabei berichtete mit 66 Prozent eine deutliche Mehrheit der Befragten, dass dieses Jahr für sie persönlich beruflich und wirtschaftlich ihren Erwartungen entsprechend verlaufen ist. Für weitere 20 Prozent ist das Wirtschaftsjahr erfolgreicher ausgefallen als vorab gedacht, während es bei einem vergleichsweise kleinen Anteil von 14 Prozent weniger erfolgreich war als angenommen. Bei einer Betrachtung nach Bundesgebiet zeigen sich nur geringfügige Abweichungen zwischen westdeutschen Berufsträgern und ihren ostdeutschen Kollegen. Das folgende Jahr 2024 wurde von den teilnehmenden Rechtsanwälten überwiegend besser bewertet als das Vorjahr. So gaben etwa 41 Prozent an, dass dieses Jahr für sie in beruflicher und wirtschaftlicher Hinsicht besser als 2023 verlaufen ist. 42 Prozent teilten eine ähnliche Lage wie in 2023 mit, während 17 Prozent eine Verschlechterung gegenüber 2023 berichteten. Dabei schätzen Berufsträger in Sozietäten ihre Situation in 2024 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt gesehen etwas positiver ein als Rechtsanwälte in Einzelkanzleien. Für das Jahr 2025, das zum Zeitpunkt der Befragung bzw. der Teilnahme daran bereits teilweise – zwischen etwa einem Viertel und mehr als einem halben Jahr – verstrichen war, zeigten sich die Befragten zudem durchaus optimistisch. So erklärten 34 Prozent, mit 2025 ein besseres Wirtschaftsjahr als 2024 zu erwarten, während knapp 49 Prozent von einer gleichbleibenden Lage ausgingen. Damit waren 17 Prozent der Teilnehmenden der Ansicht, dass dieses Jahr für sie in wirtschaftlicher und beruflicher Hinsicht schlechter als das Vorjahr ausfallen würde. Dabei sollte allerdings stets bedacht werden, dass es sich um eine Selbsteinschätzung handelt, dies aber nicht zwingend die real-wirtschaftliche Kanzleisituation abbilden muss. GENITHEIM/EGGERT, DER STAR-BERICHT 2025 BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 AUFSÄTZE 180

RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0