im Jahr 2024. Bei den ostdeutschen Vollzeit-Rechtsanwälten in Einzelkanzleien sank der mittlere persönliche Überschuss in diesem Zeitraum sogar leicht um 2,5 Prozent von 80 Tsd. Euro auf 78 Tsd. Euro. Damit erreichten sie nur noch 68 Prozent des westdeutschen Niveaus, während dieser Wert zwei Jahre zuvor immerhin bei 78 Prozent lag (vgl. Abb. 2). b) LOKALE SOZIETÄTEN In lokalen Sozietäten erwirtschafteten Vollzeit tätige Berufsträger im Jahr 2024 bundesweit im Mittel einen Jahresüberschuss von 155 Tsd. Euro. Damit konnten diese Rechtsanwälte ihr Einkommen im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2022, in dem sie bei durchschnittlich 135 Tsd. Euro Gewinn lagen, um 15 Prozent steigern. Diese positive Entwicklung zeigt sich, wie auch schon bei den Umsätzen, für lokale Sozietäten sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern. So erzielten dort tätige Vollzeit-Anwälte im Westen Deutschlands 2024 einen durchschnittlichen Jahresüberschuss von 169 Tsd. Euro und damit im Mittel 11 Prozent mehr gegenüber dem Jahr 2022, als sie im Durchschnitt einen Überschuss von 152 Tsd. Euro erwirtschafteten. Der mittlere Jahresüberschuss von Vollzeit-Rechtsanwälten in ostdeutschen lokalen Sozietäten erhöhte sich in diesem Zeitraum sogar um 44 Prozent von 71 Tsd. Euro auf 102 Tsd. Euro. Wie schon bei den Umsätzen lässt sich in Ostdeutschland also auch bei den persönlichen Gewinnen ein deutliches Wachstum erkennen. Damit konnten Vollzeit tätige Berufsträger in lokalen Sozietäten im Osten 2024 immerhin 60 Prozent der Höhe des Jahresüberschusses ihrer westdeutschen Kollegen erzielen, während es 2022 lediglich 47 Prozent waren (vgl. Abb. 3). c) ÜBERÖRTLICHE SOZIETÄTEN Vollzeit tätige Berufsträger in überörtlichen Sozietäten konnten im Vergleich der Wirtschaftsjahre 2022 und 2024 beim Jahresüberschuss einen Zuwachs von durchschnittlich 32 Prozent generieren und kamen dadurch im Jahr 2024 auf einen persönlichen Gewinn von durchschnittlich 190 Tsd. Euro, während er 2022 im Schnitt bei 144 Tsd. Euro lag. Dabei stieg der durchschnittliche Jahresüberschuss bei westdeutschen Vollzeit-Rechtsanwälten um 13 Prozent von 172 Tsd. Euro im Jahr 2022 auf 194 Tsd. Euro in 2024. Ihre ostdeutschen Kollegen verzeichneten in diesem Zeitraum zwar einen Anstieg um 85 Prozent von 95 Tsd. Euro auf 176 Tsd. Euro, wodurch sie im Wirtschaftsjahr 2024 91 Prozent des mittleren Jahresüberschusses ihrer westdeutschen Kollegen erwirtschaften konnten. Allerdings soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass bei den ostdeutschen Vollzeit-Berufsträgern in überörtlichen Sozietäten die Fallzahlen diesmal sehr gering ausfallen. Damit ist die Aussagekraft der Ergebnisse stark eingeschränkt, und sie werden nur unter Vorbehalt berichtet (vgl. Abb. 4).11 11 An dieser Stelle sei nochmals auf die große Heterogenität der Gruppe der überörtlichen Sozietäten hingewiesen. Dies kann – wie bereits weiter oben angemerkt – ggf. zu größeren Schwankungen der Ergebnisse führen, als dies bei den anderen Vergleichsgruppen der Fall ist. d) GESAMTSCHAU Zusammenfassend zeigt sich bei den persönlichen Jahresüberschüssen der Vollzeit-Rechtsanwälte ein insgesamt positiveres Bild als bei den persönlichen Umsätzen. So haben etwa in Einzelkanzleien die durchschnittlichen persönlichen Gewinne zugenommen, wohingegen die persönlichen Umsätze sogar leicht gesunken sind. In lokalen Sozietäten sind die persönlichen Überschüsse in ähnlichem Umfang wie die Umsätze gestiegen; in überörtlichen Sozietäten hingegen fallen die Zuwächse bei den Gewinnen stärker aus als bei den Umsätzen. Dabei zeigt der Ost-West-Vergleich, dass die weiterhin bestehende Einkommensschere bei den Überschüssen deutlicher ausgeprägt ist als bei den Umsätzen. 3. ENTWICKLUNG DER EINKOMMENSSITUATION DER NICHT-SELBSTSTÄNDIGEN RECHTSANWÄLTE Im Folgenden wird auf die Einkommenssituation angestellter Vollzeit-Rechtsanwälte sowie Vollzeit tätiger Syndikusrechtsanwälte im Wirtschaftsjahr 2024 und im Jahresvergleich zu 2022 eingegangen.12 12 Auf frei mitarbeitende Rechtsanwälte wird nicht näher eingegangen, da hier die Fallzahl bei den Vollzeit Tätigen zu gering ausfällt, um belastbare Ergebnisse auszuweisen. Auch insgesamt ist die Datengrundlage bei den freien Mitarbeitern mit n=15, die Angaben zu ihrem Jahreshonorar gemacht haben, vergleichsweise klein. Im Wirtschaftsjahr 2023 erzielten sie in der Gesamtbetrachtung für Deutschland ein durchschnittliches Jahreshonorar von 58 Tsd. Euro. Berücksichtigt werden diejenigen Berufsträger, die ihre jeweilige Tätigkeit ausschließlich ausüben und mindestens 40 Stunden pro Woche arbeiten (einschließlich der Zeit für Fort- und Weiterbildung). a) ANGESTELLTE RECHTSANWÄLTE In Vollzeit tätige angestellte Rechtsanwälte erzielten im Wirtschaftsjahr 2024 ein durchschnittliches Jahresbruttoeinkommen (Gehälter mit dreizehntem Gehalt und freiwilligen betrieblichen Leistungen) von 87 Tsd. Euro. Damit sanken die Einkommen dieser Berufsträger im Vergleich zum Jahr 2022, in dem die Jahresbruttogehälter im Mittel bei 90 Tsd. Euro lagen, leicht um 3 Prozent. Die Einkommenshöhe angestellter Rechtsanwälte weist allerdings deutliche Unterschiede hinsichtlich der Kanzleiform, in der der Berufsträger beschäftigt ist, sowie hinsichtlich der Region, in der sich die Kanzlei befindet, auf. Generell kann festgestellt werden, dass das Jahreseinkommen mit der Kanzleigröße steigt und zudem angestellte Berufsträger in Westdeutschland immer noch höhere Einkünfte erzielen als ihre Kollegen im Osten Deutschlands. Im Westen erhielten Vollzeit angestellt tätige Berufsträger im Wirtschaftsjahr 2024 durchschnittlich 92 Tsd. Euro und lagen damit um 2 Prozent unter dem Wert des Jahres 2022 (94 Tsd. Euro). In Ostdeutschland hingeGENITHEIM/EGGERT, DER STAR-BERICHT 2025 AUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 179
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