255 320 324 464 353 363 426 187 216 187 263 204 264 321 222 265 286 387 294 329 401 211 250 202 300 250 335 300 142 150 175 200 200 250 243 155 190 200 239 230 275 300 2008 2010 2013 2016 2018 2022 2024 2008 2010 2013 2016 2018 2022 2024 2008 2010 2013 2016 2018 2022 2024 West Ost Gesamt Persönlicher Jahreshonorarumsatz: (Fälle überörtliche Sozietäten gesamt: 2008: 86, 2010: 114, 2013: 100, 2016: 134, 2018: 68, 2022: 50, 2024: 51) 112 158 187 184 220 172 194 72 94 110 123 99 95 176 93 123 164 155 159 144 190 78 117 113 130 150 170 165 52 65 60 79 91 76 130 72 90 100 115 117 130 163 2008 2010 2013 2016 2018 2022 2024 2008 2010 2013 2016 2018 2022 2024 2008 2010 2013 2016 2018 2022 2024 West Ost Gesamt Persönlicher Jahresüberschuss: (Fälle überörtliche Sozietäten gesamt: 2008: 87, 2010: 107, 2016: 95, 2013: 95, 2018: 50, 2022: 36, 2024: 40) Quelle: STAR 2010, 2012, 2015, 2020, 2023, 2025 * * *Aussagekraft wegen geringer Fallzahl stark eingeschränkt Abb. 4: Persönlicher Jahreshonorarumsatz und Jahresüberschuss von Vollzeit-Rechtsanwälten (ohne Anwaltsnotare) in überörtlichen Sozietäten im Jahresvergleich nach Bundesgebiet (in Tsd. Euro) diesem Zeitraum ihren Jahreshonorarumsatz im Mittel von 363 Tsd. Euro auf 426 Tsd. Euro steigern, was einem Zuwachs von 17 Prozent gleichkommt. In ostdeutschen überörtlichen Sozietäten nahmen die durchschnittlichen Jahresumsätze der Vollzeit tätigen Berufsträger im Durchschnitt um knapp 22 Prozent von 264 Tsd. Euro auf 321 Tsd. Euro zu. Damit weist der Ost-West-Vergleich auf eine weitere, wenn auch eher leichte Annäherung der Umsatzniveaus in beiden Landesteilen hin. Erwirtschafteten ostdeutsche VollzeitRechtsanwälte in überörtlichen Sozietäten 2022 im Mittel 73 Prozent der Höhe des durchschnittlichen Jahreshonorarumsatzes der westdeutschen Vergleichsgruppe, lag dieser Wert im Jahr 2024 bei 75 Prozent (vgl. Abb. 4). d) GESAMTSCHAU Zusammenfassend ist mit Blick auf den persönlichen Jahreshonorarumsatz Vollzeit tätiger Rechtsanwälte festzuhalten, dass sowohl in west- als auch in ostdeutschen Kanzleien im Jahresvergleich überwiegend Umsatzsteigerungen erzielt wurden. Eine Ausnahme bilden Einzelkanzleien auf Bundesebene sowie in Westdeutschland, in denen der persönliche Umsatz leicht rückläufig war. Die Einkommensschere zwischen selbstständigen Vollzeit- Anwälten in West- und Ostdeutschland besteht zwar weiterhin zugunsten der westdeutschen Berufsträger, hat sich jedoch merklich verringert. 2. ENTWICKLUNG DER PERSÖNLICHEN JAHRESÜBERSCHÜSSE Die persönlichen Jahresüberschüsse der Vollzeit-Rechtsanwälte in Deutschland insgesamt lagen im Wirtschaftsjahr 2024 bei durchschnittlich 123 Tsd. Euro (2022: 107 Tsd. Euro; daraus ergibt sich ein Zuwachs von rund 15 Prozent). Da auch hier – ähnlich wie bei den persönlichen Jahresumsätzen – zum Teil deutliche Unterschiede zwischen den Kanzleiformen und dem Bundesgebiet auftreten, wird im Folgenden näher darauf eingegangen. a) EINZELKANZLEIEN In Vollzeit arbeitende Berufsträger konnten im Wirtschaftsjahr 2024 in Einzelkanzleien einen durchschnittlichen Überschuss von 104 Tsd. Euro erwirtschaften. Damit erreichten sie im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2022, in dem sie im Mittel auf 96 Tsd. Euro kamen, einen Zuwachs von 8 Prozent. Diese Steigerung ist in erster Linie auf das Gewinnwachstum in westdeutschen Einzelkanzleien zurückzuführen. Im Westen verzeichneten in Vollzeit tätige Berufsträger dort einen Anstieg um 12 Prozent von 102 Tsd. Euro in 2022 auf 114 Tsd. Euro BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 AUFSÄTZE 178
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