BRAK-Mitteilungen 3/2026

176 186 198 210 223 279 303 118 134 140 158 183 152 227 159 171 186 199 214 254 289 142 155 160 163 180 220 284 91 120 100 139 154 140 220 125 143 150 155 180 189 265 2008 2010 2013 2016 2018 2022 2024 2008 2010 2013 2016 2018 2022 2024 2008 2010 2013 2016 2018 2022 2024 West Ost Gesamt Persönlicher Jahreshonorarumsatz: (Fälle lokale Sozietäten gesamt: 2008: 355, 2010: 390, 2013: 357, 2016: 491, 2018: 227, 2022: 149, 2024: 144) West Ost Gesamt Quelle: STAR 2010, 2012, 2015, 2020, 2023, 2025 89 99 105 120 129 152 169 55 66 83 88 91 71 102 79 89 100 113 121 135 155 70 75 81 87 97 120 135 41 52 51 72 86 70 99 62 70 75 85 96 105 122 2008 2010 2013 2016 2018 2022 2024 2008 2010 2013 2016 2018 2022 2024 2008 2010 2013 2016 2018 2022 2024 Persönlicher Jahresüberschuss: (Fälle lokale Sozietäten gesamt: 2008: 347, 2010: 378, 2013: 353, 2016: 388, 2018: 192, 2022: 113, 2024: 118) Abb. 3: Persönlicher Jahreshonorarumsatz und Jahresüberschuss von Vollzeit-Rechtsanwälten (ohne Anwaltsnotare) in lokalen Sozietäten im Jahresvergleich nach Bundesgebiet (in Tsd. Euro) b) LOKALE SOZIETÄTEN Die persönlichen Umsätze der Vollzeit tätigen Rechtsanwälte in lokalen Sozietäten wuchsen 2024 im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2022 für Gesamtdeutschland um etwa 14 Prozent von durchschnittlich 254 Tsd. Euro auf 289 Tsd. Euro. Dabei stiegen die persönlichen Umsätze insb. in ostdeutschen lokalen Sozietäten: Dort kamen die Vollzeit-Rechtsanwälte 2024 im Mittel auf 227 Tsd. Euro und damit auf 49 Prozent mehr Umsatz als zwei Jahre zuvor (152 Tsd. Euro). Ihre Kollegen in lokalen Sozietäten der alten Bundesländer hingegen konnten im gleichen Zeitraum ihre persönlichen Jahreshonorarumsätze nur um knapp 9 Prozent auf durchschnittlich 303 Tsd. Euro erhöhen. Somit konnten die Vollzeit tätigen Anwälte in lokalen Sozietäten im Osten Deutschlands im Mittel 75 Prozent der westdeutschen Umsatzhöhe erwirtschaften. Der Ost-West-Vergleich zeigt damit eine Verringerung der Umsatzunterschiede zwischen den beiden Teilen Deutschlands: In STAR 2023 belief sich dieser Anteil noch auf lediglich 54 Prozent (vgl. Abb. 3). c) ÜBERÖRTLICHE SOZIETÄTEN Bei den nachfolgenden Ausführungen zu den Umsätzen (wie auch an späterer Stelle zu den Gewinnen) von Vollzeit-Rechtsanwälten in überörtlichen Sozietäten9 9 Die Zuordnung der überörtlichen Sozietäten zu den neuen und alten Bundesländern erfolgte über die Person, die den Fragebogen zur überörtlichen Sozietät ausgefüllt hat. Je nachdem, wo deren Zulassung zur Anwaltschaft bestand, wurde die Sozietät in die Gruppe der ost- bzw. der westdeutschen Kanzleien aufgenommen. ist zu beachten, dass die Angaben zu den Wirtschaftsdaten mit einem gewissen Vorbehalt zu bewerten sind: Zum einen stellt die Gruppe der überregionalen Sozietäten hinsichtlich der Fallzahl die kleinste der drei betrachteten Kanzleiformen dar, zum anderen ist sie oftmals sehr heterogen (z.B. hinsichtlich der Anzahl der Partner oder der Standorte). Hierdurch zeigen sich häufig größere Schwankungen im Jahresvergleich als bei den lokalen Sozietäten und Einzelkanzleien, die z.T. auf den unterschiedlichen Stichprobenzusammensetzungen in den einzelnen Befragungsjahren beruhen.10 10 Des Weiteren sollte bedacht werden, dass sich die Zusammensetzung der an der STAR-Untersuchung teilnehmenden Kammern im Laufe der Jahre immer wieder geändert hat. Auch in überörtlichen Sozietäten stiegen die persönlichen Honorarumsätze der Vollzeit tätigen Berufsträger im Jahresvergleich. Sie erzielten in 2024 im gesamten Bundesgebiet einen mittleren Jahresumsatz von 401 Tsd. Euro und damit 22 Prozent mehr als im Jahr 2022, in dem sie auf durchschnittlich 329 Tsd. Euro kamen. Westdeutsche Vollzeit-Rechtsanwälte konnten in AUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 177

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