121 133 146 148 161 203 186 114 115 111 124 137 157 161 118 128 134 141 151 190 180 80 99 100 110 112 140 148 79 83 90 100 105 118 137 79 93 97 105 109 130 141 2008 2010 2013 2016 2018 2022 2024 2008 2010 2013 2016 2018 2022 2024 2008 2010 2013 2016 2018 2022 2024 West Ost Gesamt Persönlicher Jahreshonorarumsatz: (Fälle Einzelkanzleien gesamt: 2008: 900, 2010: 779, 2013: 730, 2016: 1.235, 2018: 642, 2022: 448, 2024: 444) 53 57 65 73 81 102 114 46 48 46 54 56 80 78 50 55 59 67 70 96 104 35 40 46 55 60 75 83 33 35 40 41 44 65 70 34 40 44 50 53 70 79 2008 2010 2013 2016 2018 2022 2024 2008 2010 2013 2016 2018 2022 2024 2008 2010 2013 2016 2018 2022 2024 West Ost Gesamt Persönlicher Jahresüberschuss: (Fälle Einzelkanzleien gesamt: 2008: 895, 2010: 773, 2013: 718, 2018: 554, 2022: 385, 2024: 377) Quelle: STAR 2010, 2012, 2015, 2020, 2023, 2025 ten beruflichen Stellung wird an dieser Stelle bei einer Arbeitszeit (einschließlich Fort- und Weiterbildung) von wöchentlich 40 Stunden oder mehr angenommen.8 8 Da es sich im Falle der Einkommensentwicklung um einen zusammenfassenden Artikel handelt, wird an dieser Stelle auf eine ausführliche Diskussion von Einkommensunterschieden in Abhängigkeit von Merkmalen wie z.B. Geschlecht oder Alter verzichtet, zumal dies auch den Rahmen des vorliegenden Beitrags sprengen würde. Zu geschlechtsbezogenen Einkommensunterschieden auf Basis von STAR 2025 s. Nitschke, BRAK-Magazin 2/2026, 8. Anwaltsnotare gehen nicht in die Analyse ein, da deren Umsätze und Gewinne regelmäßig über denen der rein rechtsanwaltlich tätigen Anwälte liegen und somit eine Aufnahme der Anwaltsnotare in die Analyse zu verzerrten Ergebnissen führen würde. 1. ENTWICKLUNG DER PERSÖNLICHEN JAHRESUMSÄTZE BEI SELBSTSTÄNDIGEN RECHTSANWÄLTEN Der persönliche Honorarumsatz selbstständiger Vollzeit-Rechtsanwälte stieg im Jahresvergleich weiter an. Im Wirtschaftsjahr 2024 erzielten sie bundesweit einen durchschnittlichen persönlichen Honorarumsatz von 226 Tsd. Euro (gegenüber 219 Tsd. Euro in 2022; dies entspricht einem Anstieg von etwa 3 Prozent). Dabei treten z.T. deutliche Unterschiede bei der Einkommenshöhe sowohl zwischen den Kanzleiformen als auch zwischen West- und Ostdeutschland auf. Zudem verzeichnen einzelne untersuchte Gruppen im Vergleich zum Jahr 2022 rückläufige Durchschnittsumsätze. a) EINZELKANZLEIEN Eine negative Umsatzentwicklung lässt sich bei den Einzelkanzleien beobachten. Insgesamt betrachtet, sank der durchschnittliche Jahresumsatz Vollzeit tätiger Berufsträger in Einzelkanzleien im Jahr 2024 gegenüber 2022 um rund 5 Prozent von 190 Tsd. Euro auf 180 Tsd. Euro. Diese Abnahme beruht auf der Umsatzminderung westdeutscher Einzelkanzleien. Diese erwirtschafteten verglichen mit dem Jahr 2022 (203 Tsd. Euro) durchschnittlich 8 Prozent weniger Umsatz und kamen 2024 somit auf 186 Tsd. Euro. In ostdeutschen Einzelkanzleien nahmen die mittleren Jahreshonorarumsätze im Jahr 2024 dagegen leicht um 2,5 Prozent von 157 Tsd. Euro in 2022 auf 161 Tsd. Euro zu. Damit erzielten ostdeutsche, in Einzelkanzleien tätige Vollzeit-Rechtsanwälte rund 87 Prozent des Umsatzniveaus ihrer westdeutschen Kollegen (vgl. Abb. 2). Abb. 2: Persönlicher Jahreshonorarumsatz und Jahresüberschuss von Vollzeit-Rechtsanwälten (ohne Anwaltsnotare) in Einzelkanzleien im Jahresvergleich nach Bundesgebiet (in Tsd. Euro) GENITHEIM/EGGERT, DER STAR-BERICHT 2025 BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 AUFSÄTZE 176
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