verzeichnen. Die Mitgliederzahl der Rechtsanwaltskammer beim BGH erhöhte sich mit einem Plus von acht Mitgliedern prozentual gesehen am stärksten (1.1. 2026: 43; Vorjahr: 35; +22,86 %).5 5 Zur Zulassungsrunde 2025 s. Nachr. aus Berlin 8/2025 v. 16.4.2025. Die prozentual größten Zuwächse verzeichneten sodann die Rechtsanwaltskammern Hamburg (+185 Mitglieder, +1,61 %), München (+351 Mitglieder, +1,54 %) und Frankfurt (+257 Mitglieder, +1,29 %). Die prozentual größten Rückgänge meldeten die Rechtsanwaltskammern Thüringen (-2,49 %), Sachsen-Anhalt (-1,95 %) und Braunschweig (-1,64 %). Die mitgliederstärksten Rechtsanwaltskammern verzeichneten auch die meisten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in allen drei Zulassungsarten in ihren Kammerbezirken (München: 23.196; Frankfurt: 20.144; Berlin: 15.096; Düsseldorf: 13.441; Köln: 13.026, Hamm: 13.010). Die Anzahl der Rechtsanwälte in Einzelzulassung ist zum 1.1.2026 erneut zurückgegangen – diese machen mit 82,62 % den größten Anteil an den natürlichen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern aus. Zum Stichtag waren es 138.420 und damit 295 weniger natürliche Mitglieder als im Vorjahr (138.715; -0,21 %). In 20 Rechtsanwaltskammern sanken die Mitgliedszahlen der Rechtsanwälte in Einzelzulassung, in sieben Kammern stiegen sie leicht an und in einer Kammer blieb die Anzahl konstant (Bremen). Die höchsten Verluste der einzeln Zugelassenen hatten prozentual gesehen die Rechtsanwaltskammern Thüringen (-2,77 %), Sachsen-Anhalt (-2,18 %) und Braunschweig (-2,15 %). In absoluten Zahlen verringerte sich die Anzahl der Rechtsanwälte in Einzelzulassung am stärksten in den mitgliederstarken Rechtsanwaltskammern Hamm (-120), Celle (-79) und Köln (-53). Die größten Rechtsanwaltskammern München (+204), Düsseldorf (+64) und Berlin (+44) konnten bei dieser Zulassungsart in absoluten Zahlen einen Zuwachs verzeichnen. b) EINZELZULASSUNGEN, DOPPELZULASSUNGEN UND ZULASSUNGEN ALS SYNDIZI Wie erwähnt, meldeten die Rechtsanwaltskammern insgesamt einen leichten Anstieg der Mitgliederzahlen nach § 60 II 1 BRAO. Dennoch ist die Anzahl der Rechtsanwälte in Einzelzulassung erneut zurückgegangen. Diese machen mit 82,62 % den größten Anteil an den natürlichen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern aus. Zum Stichtag 1.1.2026 waren es 138.420 und damit 295 weniger als im Vorjahr (138.715; -0,21 %). Die Entwicklung der Einzelzulassungen, die seit dem Jahr 2017 einen kontinuierlichen Abwärtstrend aufzeigen, setzt sich damit weiter fort. Ein Plus von 0,69 % von 48.575 auf 48.910 zeigte sich hingegen bei den Rechtsanwältinnen (+993). Einen Zuwachs von 644 Mitgliedern (3,19 %) zeigte sich bei den doppelt Zugelassenen (1.1.2026: 20.848; Vorjahr: 20.204), davon 9.641 Rechtsanwältinnen (Vorjahr: 9.356; +3,05 %). Am deutlichsten erhöhte sich die Anzahl der Syndizi mit einem Zuwachs von 9,15 %. Es waren zum 1.1.2026 insgesamt 8.279 Syndizi zugelassen, das bedeutet 694 mehr als im Vorjahr (7.585). Die Tendenz zu dieser Zulassungsart hält damit an, ebenso die Beliebtheit bei Anwältinnen, deren Anteil mit 59,86 % erneut sehr hoch war (Vorjahr: 60,42 %). Zum Vergleich lag der weibliche Anteil bei den doppelt Zugelassenen bei 46,24 % (Vorjahr: 46,31 %) und bei den einzeln Zugelassenen bei 35,33 % (Vorjahr: 35,02 %). c) GLEICHZEITIG IN EINEM ANDEREN BERUF TÄTIGE RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTSANWÄLTE Unter den zur Anwaltschaft zugelassenen natürlichen Personen sank die Zahl derjenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die gleichzeitig in einem anderen Beruf tätig sind (sog. Doppelbänder),6 6 Die Angaben einer Rechtsanwaltskammer sind nicht verfügbar, da sie diese Daten nicht erhebt. Die Angaben sind insgesamt ohne Gewähr, da keine Mitteilungspflicht der Rechtsanwälte gegenüber ihrer Kammer besteht, dass sie neben dem Rechtsanwaltsberuf noch in einem anderen Beruf tätig sind. um 9,81 % von 7.251 im Vorjahr auf 6.540 zum 1.1.2026. So ist die Anzahl der Anwaltsnotarinnen und -notare weiterhin rückläufig: Sie liegt mit 3.999 (davon 991 weiblich) erneut unter dem Vorjahr mit 4.660 (davon 1.132 weiblich). Die Anzahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die gleichzeitig als vereidigte Buchprüferinnen und -prüfer tätig sind, sank ebenfalls erneut (221, davon 16 weiblich; Vorjahr: 229, davon 17 weiblich). Ein ähnliches Bild zeigte sich bei den natürlichen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern, die zudem als Steuerberaterinnen und -berater tätig waren, denn ihre Zahl sank auf 1.740 (Vorjahr: 1.810, -3,87 %). Dieser Abwärtstrend ist im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung des § 60 III Nr. 3 lit. b BRAO zum 1.1.20257 7 Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. I 2024, 320. zu sehen, nach der Mitglieder der Patentanwaltskammer oder einer Steuerberaterkammer keine Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer mehr sind und dementsprechend von den Rechtsanwaltskammern nicht mehr als sog. Doppelbänder geführt werden. Entgegen des Abwärtstrends der Vorjahre stieg der Anteil der natürlichen Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, die auch als Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer tätig waren, erstmals wieder. Zum 1.1.2026 verzeichneten die Rechtsanwaltskammern 580 Doppelbänder-Mitglieder (Vorjahr: 554, +4,69 %). d) AUSLÄNDISCHE RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTSANWÄLTE Der kontinuierliche Anstieg der in Deutschland niedergelassenen ausländischen Rechtsanwälte setzt sich AUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 169
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