fort: Zum 1.1.2026 waren es bundesweit insgesamt 1.485, dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr (1.380) einen Zuwachs um 7,61 %. Der Frauenanteil nahm mit 7,87 % (1.1.2026: 768; Vorjahr: 712) weiterhin zu. Hintergrund ist, dass Personen, die nach dem Recht ihres Herkunftsstaates zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind, sich in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Berufsausübung niederlassen dürfen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für Juristinnen und Juristen aus EU-Mitgliedstaaten sind diese im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) geregelt, für Personen aus anderen Staaten in § 206 BRAO. Zum Stichtag waren zum einen 715 europäische Rechtsanwälte nach § 2 EuRAG (Vorjahr: 716), davon 428 europäische Rechtsanwältinnen (Vorjahr: 420), in Deutschland niedergelassen. Die niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte kamen am häufigsten aus folgenden Herkunftsstaaten: Irland (98), Spanien (94) und Griechenland (80). Mit jeweils 59 niedergelassenen europäischen Rechtsanwältinnen haben Irland und Spanien den höchsten Frauenanteil bei den Herkunftsländern, gefolgt von Frankreich (53) und Griechenland (47). Zum anderen waren insgesamt 770 ausländische Rechtsanwälte nach § 206 BRAO (Vorjahr: 664) in Deutschland niedergelassen, davon 428 weiblich (Vorjahr: 292). Sie kamen am häufigsten aus folgenden Herkunftsstaaten: An erster Stelle stand die Türkei (232 Rechtsanwälte, davon 82 weiblich), an zweiter Stelle die Vereinigten Staaten von Amerika (USA; 158 Rechtsanwälte, davon 62 weiblich) und an dritter Stelle das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (GB; 110 Rechtsanwälte, davon 62 weiblich). 3. MITGLIEDER NACH § 60 II NR. 2 BRAO (BERUFSAUSÜBUNGSGESELLSCHAFTEN) IMDETAIL Die Gesamtzahl der BAG stieg zum 1.1.2026 um 6,55 % auf 5.462 zugelassene Mitglieder der Rechtsanwaltskammern nach § 60 II Nr. 2 BRAO an (Vorjahr: 5.126).8 8 Seit der sog. großen BRAO-Reform durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe, BGBl. I 2021, 2362 v. 1.7.2021, sind alle BAG nach § 59f I 1 BRAO – mit Ausnahme der in § 59f I 2 BRAO genannten Personengesellschaften – zulassungsbedürftig. Den größten Anteil an den zugelassenen BAG machen die 3.544 PartGmbB (Vorjahr: 3.376), gefolgt von den 1.665 GmbH (Vorjahr: 1.525), aus. Stark angestiegen ist erneut die Zahl der zugelassenen GmbH & Co. KG (1.1.2026: 80; +31,15 %, Vorjahr: 61). Zudem waren 54 LL.P. (Vorjahr: 49), 36 UG (+33,33 %, Vorjahr: 27) und 7 sonstige Gesellschaften (Vorjahr: 3) zugelassen. Die Anzahl der AG blieb mit 31 zum Vorjahr unverändert. Schließlich ist die Anzahl der zugelassenen Personengesellschaften, die nach § 59f I 2 und 3 BRAO freiwillig ihre Zulassung beantragen können, im Vergleich zum Vorjahr von 54 auf 45 gesunken. Hierzu zählen 20 PartG (ohne beschränkte Berufshaftung, Vorjahr: 29) und 24 GbR (Vorjahr: 25). 4. MITGLIEDER NACH § 60 II NR. 3 BRAO IM DETAIL Zum Stichtag 1.1.2026 verzeichneten die Rechtsanwaltskammern insgesamt 378 nicht-anwaltliche Mitglieder von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Berufsausübungsgesellschaften nach § 60 II Nr. 3 BRAO als Mitglieder (Vorjahr: 335). Dieser Zuwachs um 12,84 % bedeutet erstmals wieder einen Anstieg der Mitgliedszahlen in diesem Bereich, nachdem zum 1.1. 2025 durch eine Änderung des § 60 II Nr. 3 BRAO9 9 Zum 1.1.2025 trat die Neuregelung des § 60 III Nr. 3 lit. b BRAO in Kraft, nach der Mitglieder der Patentanwaltskammer oder einer Steuerberaterkammer keine Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer mehr sind; vgl. oben Fn. 7. zunächst starke Rückgänge zu verzeichnen waren (1.1. 2025: 335, -1.554 Mitglieder, -82,27 %). II. FACHANWALTSSTATISTIK Die Anzahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte ist erneut leicht gestiegen: Zum Stichtag 1.1.2026 verzeichneten die Rechtsanwaltskammern 47.436 Fachanwälte (Vorjahr: 46.148, +2,79 %), davon 15.991 Fachanwältinnen (Vorjahr: 15.397; +3,86 %). Somit ist der Frauenanteil bei den Fachanwaltschaften leicht gestiegen und liegt bei 25,18 % (Vorjahr: 24,60 %). Gemessen an der Gesamtzahl der insgesamt zugelassenen Rechtsanwälte sind 28,31 % (Vorjahr: 27,72 %) auch Fachanwälte; von den insgesamt zugelassenen Rechtsanwältinnen sind 25,18 % (Vorjahr: 24,72 %) auch Fachanwältinnen. Die Anzahl der erworbenen Fachanwaltstitel ist mit insgesamt 58.177 Titeln leicht zurück gegangen (Vorjahr: 58.655; -0,81 %), die Zahl der weiblichen Titelträgerinnen stieg hingegen leicht an (1.1.2026:18.754; Vorjahr: 18.608; +0,78 %). Diese Fachanwaltstitel verteilten sich wie folgt: 35.167 Rechtsanwälte (davon 12.670 weiblich) erwarben einen Fachanwaltstitel, 10.714 (davon 2.939 weiblich) zwei Fachanwaltstitel und 1.555 (davon 382 weiblich) die höchstmöglichen drei Fachanwaltstitel. Seit 2025 wird bei den Rechtsanwaltskammern zudem abgefragt, wie sich die Fachanwaltstitel auf die Fachanwältinnen und Fachanwälte differenziert nach den drei Zulassungsarten verteilen. Allerdings ist das Ergebnis dieser Erhebung nur bedingt aussagekräftig, da neun Rechtsanwaltskammern keine Differenzierung nach Zulassungsarten vornahmen.10 10 Keine Differenzierung nach Zulassungsarten gemeldet von den Rechtsanwaltskammern beim BGH, Bamberg, Bremen, Celle, Freiburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Tübingen und Zweibrücken. Dennoch soll das Ergebnis hier kurz dargestellt werden: Zum 1.1.2026 führten insgesamt 46.132 Rechtsanwälte (davon 14.355 weiblich), 402 Syndikusrechtsanwälte (davon 223 weiblich) BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 AUFSÄTZE 170
RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0