BRAK-Mitteilungen 3/2026

AUFSÄTZE MITGLIEDER DER RECHTSANWALTSKAMMERN UND FACHANWALTSCHAFTEN ZUM 1.1.2026 RECHTSANWÄLTIN FRIEDERIKE WOHLFELD* * Die Autorin ist Geschäftsführerin bei der BRAK in Berlin und u.a. für die Statistiken zuständig. Seit 2008 veröffentlicht die BRAK jährlich Statistiken zur Anwaltschaft in Deutschland. Die zugrundeliegenden Zahlen erhebt sie bei den Rechtsanwaltskammern. Nachfolgend wird die Entwicklung der Mitglieder der Rechtsanwaltskammern sowie der Fachanwaltschaften zum 1.1.2026 im Überblick dargestellt. I. MITGLIEDER DER RECHTSANWALTSKAMMERN 1. MITGLIEDERENTWICKLUNG IM ÜBERBLICK a) MITGLIEDERZAHL – GESAMT Die 28 Rechtsanwaltskammern verzeichneten zum Stichtag 1.1.2026 insgesamt 173.505 Mitglieder. Diese Zahl setzt sich zusammen aus den zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, den zugelassenen Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälten und den in Doppelzulassung zugelassenen Syndizi und Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten nach § 60 II Nr. 1 BRAO.1 1 Der Begriff „Rechtsanwalt“ wird in den Statistiken – außer bei gesondert aufgeführten Einzeldaten – für alle Zulassungsarten verwendet. Dazu zählen auch die niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach § 2 EuRAG und § 206 BRAO. Mitglieder sind außerdem die zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften nach § 60 II Nr. 2 BRAO sowie nach § 60 II Nr. 3 BRAO die nicht-anwaltlichen Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane von Berufsausübungsgesellschaften. Schließlich gehören auch die verkammerten Rechtsbeistände nach § 209 BRAO zu den Mitgliedern. Im Vergleich zum Vorjahr (172.084) nahm die Gesamtzahl der Mitglieder der Rechtsanwaltskammern um 1.421 zu, was einem Plus i.H.v. 0,83 % entspricht. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass insgesamt Zuwächse bei den Syndizi und bei den nicht-anwaltlichen Mitgliedern von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Berufsausübungsgesellschaften nach § 60 II Nr. 3 BRAO zu verzeichnen sind. Die mitgliederstärkste Rechtsanwaltskammer ist weiterhin München (24.140; Vorjahr: 23.745), gefolgt von Frankfurt (20.649, Vorjahr: 20.363) und Berlin (15.617, Vorjahr: 15.398). b) MITGLIEDERZAHL – NATÜRLICHE PERSONEN Zum Stichtag 1.1.2026 verzeichneten die Rechtsanwaltskammern 167.547 zur Rechtsanwaltschaft zugelassene natürliche Personen, d.h. Mitglieder nach § 60 II Nr. 1 BRAO, in den drei Zulassungsarten (Rechtsanwalt, Syndikus sowie Doppelzulassung als Rechtsanwalt und Syndikus). Das entspricht einem Zuwachs von 0,69 % der zur Rechtsanwaltschaft zugelassenen natürlichen Personen im Vergleich zum Vorjahr (166.504).2 2 Weitere Ausführungen unter I. 1. Dieses Plus ist auf die gestiegenen Mitgliederzahlen in elf Rechtsanwaltskammern zurückzuführen; 16 Rechtsanwaltskammern verzeichneten Rückgänge und in einer Kammer (Nürnberg) blieb die Mitgliederzahl konstant. c) MITGLIEDERZAHL – BERUFSAUSÜBUNGSGESELLSCHAFTEN Die Zahl der zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften (BAG) stieg wie in den Vorjahren an, um 6,55 % (1.1.2026: 5.462; Vorjahr: 5.126).3 3 Weitere Ausführungen hierzu unter I. 2. Die höchsten BAG-Mitgliederzahlen meldeten die Rechtsanwaltskammern München (879), Berlin (507) und Frankfurt (479). Die höchsten prozentualen Zuwächse an BAGMitgliedern verzeichneten die Rechtsanwaltskammern beim BGH (100 % mit nun einer BAG), Berlin (+11,43 %), Nürnberg (+10,89 %) und Koblenz (+9,80%). 2. MITGLIEDER NACH § 60 II NR. 1 BRAO (NATÜRLICHE PERSONEN) IM DETAIL a) MITGLIEDERENTWICKLUNG Zum 1.1.2026 verzeichneten die Rechtsanwaltskammern bundesweit insgesamt 167.547 natürlich Personen als Mitglieder in allen drei Zulassungsarten nach § 60 II 1 BRAO (Vorjahr: 166.504; +1.043; +0,63 %). Der Frauenanteil unter den bundesweit zur Anwaltschaft Zugelassenen lag mit 63.507 Rechtsanwältinnen bei 37,90 % (Vorjahr. 37,33 %). Der Frauenanteil stieg somit in allen Zulassungsarten um 1,59 % an (Vorjahr: 1,66 %). Dieser Aufwärtstrend hält somit an.4 4 Zur Entwicklung der Anwältinnenschaft s. ausführl. Nitschke, BRAK-Magazin 2/ 2026, 4. In elf Rechtsanwaltskammern ist ein Zuwachs der zur Anwaltschaft zugelassenen natürlichen Personen zu WOHLFELD, MITGLIEDER DER RECHTSANWALTSKAMMERN UND FACHANWALTSCHAFTEN ZUM 1.1.2026 BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 AUFSÄTZE 168

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