BRAK-Mitteilungen 3/2026

BRAK MITTEILUNGEN JUNI 2026 · AUSGABE 3/2026 57. JAHRGANG AKZENTE GELDWÄSCHEPRÄVENTION IM SCHLEUDERGANG Dr. Ulrich Wessels Fast wird einem schwindelig bei dem Tempo, mit dem derzeit Änderungen im Geldwäscherecht auf die Anwaltschaft zurollen. Schnell bedeutet aber leider nicht immer gut. Anwält:innen sind bekanntermaßen nur Verpflichtete nach dem GwG, wenn sie in sog. Kataloggeschäften beraten. Trotzdem monieren die OECD und das internationale Kontrollgremium Financial Action Task Force (FATF) immer noch, die Anwaltschaft gebe zu wenige Verdachtsmeldungen ab. Maßstab sind wohl Notare, die deutlich mehr melden, anders ist die Zahlenfixierung kaum erklärbar. Auch die Jahresberichte der nationalen Financial Intelligence Unit bemängeln dies regelmäßig. Dabei steigt die Zahl anwaltlicher Meldungen seit 2021, wegen der neuen Meldepflicht bei Immobilientransaktionen und weil die Anwaltschaft sensibler wurde. Da die Meldungen qualitativ nicht immer brauchbar waren, brachte die Geldwäsche-Meldeverordnung zum 1.3.2026 erstmals inhaltliche Vorgaben für Meldungen, doch zugleich ein Bündel neuer Formalia und Sorgfaltspflichten. Bis zur nächsten FATF-Prüfung 2028/2029 will die Regierung laut Koalitionsvertrag die Geldwäscheprävention entscheidend verbessern. Dazu dienen umfangreiche Änderungen im GwG durch das geplante Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz. Doch leider sind diese wenig ausgegoren – und der Zeitpunkt fragwürdig. Denn das EU-Geldwäschepaket wirft große Schatten voraus. Es bringt ab dem 10.7.2027 für den Finanzsektor und den Nicht-Finanzsektor (inklusive Anwaltschaft) neue Prüfund Sorgfaltspflichten. Zur Umsetzung erarbeitet die 2025 etablierte europäische Geldwäschebekämpfungsbehörde AMLA derzeit zahlreiche delegierte Rechtsakte, sog. Regulatory Technical Standards (RTS). Das Problem: Bestehende Aufsichtsstrukturen des Nicht-Finanzsektors werden in den RTS-Entwürfen kaum berücksichtigt, das anwaltliche Berufsgeheimnis ignoriert und banktypische Pflichten unterschiedslos auf die Anwaltschaft übertragen. Die bisherigen RTS-Entwürfe hat die BRAK daher scharf kritisiert. Die Schlagzahl ist hoch, Konsultationen zu weiteren Entwürfen laufen bereits. Doch der Zeitdruck, alles Nötige bis Juli 2027 zu regeln, geht erkennbar zu Lasten der Qualität. Hinzu kommt, dass der Nicht-Finanzsektor nicht in die Entscheidungsgremien der AMLA berufen wurde – deutsche Vertreter dort sind die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und das Finanzministerium NRW. Die BRAK ist mit ihnen im Austausch, um die Belange der Anwaltschaft einzubringen. Mit Spannung darf auch die deutsche Umsetzung des Geldwäschepakets erwartet werden – im Herbst kommt laut BMF ein Umsetzungsgesetz. Weiterer Druck entstand durch die Forderung der OECD, dass die Rechtsanwaltskammern die Sammelanderkonten ihrer Mitglieder statistisch erfassen und Transaktionen regelmäßig prüfen. In zahlreichen Gesprächen mit Bundesjustiz- und -finanzministerium und Kreditwirtschaft ebnete die BRAK in den letzten Monaten den Weg, um Sammelanderkonten dauerhaft zu sichern: durch ein automatisiertes Prüfsystem, das verdächtige Fälle an die Kammern meldet. Die Ministerien tun mit einem Nichtbeanstandungserlass für steuerliche Prüfpflichten und Vorarbeiten für rechtliche Änderungen das Ihre. Die BRAK steht in den Startlöchern für die Umsetzung des Systems. Doch die geplanten AMLA-RTS zu Kunden-Sorgfaltspflichten bedrohen diese mühsam erarbeitete Lösung – und damit die von vielen Anwält:innen benötigten Sammelanderkonten. Die Geldwäscheverordnung sieht nämlich neue Prüfpflichten für Banken vor, u.a. aller wirtschaftlich Berechtigter auf Sammelkonten. Es besteht die Gefahr, dass Banken wegen der engen Vorgaben der AMLA schlicht keine solchen Konten mehr anbieten. Das wäre eine für die anwaltliche Praxis fatale, irreversible Entwicklung. Die BRAK fordert daher eine ergänzende Regelung in den RTS, die bestehende Aufsichten von Berufsgeheimnisträgern berücksichtigt, konkret: die Aufsicht durch die Rechtsanwaltskammern, unterstützt durch das neue Prüfsystem. Wir haben eindringlich an die beiden zuständigen Ministerien appelliert, sich im Interesse der Anwaltschaft einzuschalten. Ihr Dr. Ulrich Wessels AKZENTE BRAK-MITTEILUNGEN 3/2026 167

RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0