BRAK-Mitteilungen 1/2023

bzw. Gesundheitsvorsorge wie Massagen, Physio-Angebot oder Erholungsbeihilfe genannt. Auffällig ist beim Ost-West-Vergleich, dass ein Zuschuss zur Kinderbetreuung mit über 25 % im Osten mehr als doppelt so häufig gezahlt wird wie in West-Kanzleien mit lediglich 11 % (Abb. 3.3.6). Abb. 3.3.6 d) WEITERBILDUNG Knapp 89 % bejahten die Frage, ob dem nicht-juristischen Personal regelmäßig die Möglichkeit der Weiterbildunggeboten wird, wobei kein Unterschied zwischen Ost und West feststellbar ist. Betrachtet man die angebotene Weiterbildungsmöglichkeit nach Kanzleiform, liegen Einzelkanzleien mit 80 % unter dem Bundesdurchschnitt, während Sozietäten mit knapp 95 % entsprechend drüber liegen. Im Jahr 2021 wurden in Einzelkanzleien mit 61 % zwei Weiterbildungen genehmigt. In Sozietäten wurden eher mehr Weiterbildungen genehmigt; die Zahl der Weiterbildungen erhöhte sich mit steigender Sozietätsgröße. So gaben 40 % der Sozietäten mit mehr als zehn Sozien an, dass elf oder mehr Weiterbildungen genehmigt bzw. angeboten wurden. Hierzu dürften auch InhouseSchulungen zählen. Die Kosten hierfür wurden bei 94 % der Befragten in voller Höhe übernommen, in knapp 5 % der Fälle wurden die Kosten teilweise übernommen und nur 1 % gab an, dass die Kosten der Weiterbildung nicht übernommen wurden. Ein anderes Bild ergibt sich bei den Kosten für die Weiterbildung zur geprüften Rechtsfachwirtin bzw. zum geprüften Rechtsfachwirt. Diese Kosten werden bei nur 38 % der Befragten in vollem Umfang übernommen und bei knapp 9 % teilweise. Über 53 % gaben an, diese Kosten nicht zu erstatten. Differenziert man nach Kanzleiform und Sozietätsgröße, wird deutlich, dass 70 % der Einzelkanzleien die Kosten nicht übernehmen, jedoch knapp 65 % der Sozietäten ab zehn Sozien die Kosten in voller Höhe übernehmen. e) ARBEITS(ZEIT)GESTALTUNG Die Frage, ob nicht-juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten flexibel gestalten können, bejahten 58 %. Betrachtet man dies genauer und unterscheidet nach Arbeitsstätten, wird deutlich, dass die Zahl der flexiblen Arbeitszeitgestaltungen in Anwaltskanzleien mit nur 53 % etwas unter dem Durchschnitt liegt. Knapp 84 % der Befragten in Unternehmen bieten eine flexible Arbeitszeitgestaltung, die stetig steigt, je größer das Unternehmen ist. In Rechtsanwaltskanzleien ist dieser Trend gegenläufig. In Sozietäten sind flexible Arbeitszeiten mit knapp 48 % seltener zu finden als in Einzelkanzleien mit knapp 59 %. Sozietäten mit vier Sozien gaben an, dass sie mit nur 36 % der nicht-juristischen Fachkräfte Gleitzeit bzw. eine individuelle wöchentliche Arbeitszeit vereinbart haben. Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten bejahen Anwaltskanzleien mit knapp 47 %, während es in Unternehmen mit 91 % nahezu üblich ist. Einzelkanzleien zeigen sich jedoch mit der Umsetzung flexibler. So ist Homeoffice öfter von Woche zu Woche flexibel einteilbar, während in Sozietäten mit vier Sozien die Möglichkeit zum Homeoffice eher personenbezogen ist (Abb. 3.5.9). Abb. 3.5.9 f) EINSATZGEBIETE Die üblichen Tätigkeiten des nicht-anwaltlichen Personals lassen sich von Telefon über Schreibarbeiten, Kalender, Umgang/Kommunikation mit Mandanten, Fristenüberwachung, Rechnungslegung, Vorbereitung von Schriftsätzen, Buchhaltung, Recherche zu Mandanten, Umgang mit Legal Tech-Angeboten und vielen anderen Einsatzgebieten als insgesamt abwechslungsreich zusammenfassen. Aber auch andere Bereiche, wie beispielsweise Jahresabschlüsse oder Personalverwaltung wurden genannt (Abb. 3.6.2). BRAK-MITTEILUNGEN 1/2023 AUFSÄTZE 6

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