BRAK-Mitteilungen 1/2023

Abb. 3.6.2 Im Osten werden nicht-anwaltliche Fachkräfte eher mit der Vorbereitung von Schriftsätzen betraut als in WestKanzleien. Noch auffälliger ist es im Bereich der Rechnungslegung (knapp 70 % zu 61 % in West-Kanzleien), also bei den eigentlichen Kernaufgaben einer ausgebildeten Fachkraft. Bei der Betrachtung der Aufgabenbereiche nach Kanzleiform liegen diese noch weiter auseinander. In Einzelkanzleien wird das nicht-anwaltliche Personal weniger für fachliche Arbeiten genutzt. So übernimmt die Rechnungslegung in Einzelkanzleien nur knapp 55 %, in Sozietäten jedoch nahezu 75 %. Ähnlich verhält es sich bei der Kanzleibuchhaltung (50 % in Einzelkanzleien, 67 % in Sozietäten) oder Fristenüberwachung (in Einzelkanzleien 64 %, in Sozietäten 81 %) (Abb. 3.6.5). Abb. 3.6.5 g) QUALIFIKATION Bei den abgefragten Einsatzgebieten ist gleichzeitig ein Blick auf die jeweilige Qualifikation angezeigt. Im Nachfolgenden wird der Bedarf aus Sicht der befragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und nicht der Status Quo dargestellt. Einen grundsätzlichen Bedarf an besonders qualifizierten Fachkräften bejahten in Einzelkanzleien nur 47 % der Befragten, während Sozietäten dies zu knapp 66 % bestätigten. Mit steigender Anzahl der Sozien wuchs auch der Bedarf. So gaben Sozietäten mit mindestens zehn Sozien zu 86 % an, dass sie besonders qualifiziertes Personal benötigen. Spezialisierte Berufsträger sind wesentlich häufiger auf besonders qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen, wobei dies grundsätzlich von Fachgebiet zu Fachgebiet unterschiedlich ist. Nur 26 % der nicht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte benötigen besonders qualifiziertes Personal, während Fachanwältinnen und Fachanwälte oder auf ein Fachgebiet spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit nahezu 50 % einen solchen Bedarf angeben. Auf die Frage, welche Qualifikation benötigt wird, geben 73 % der Befragten an, dass „IT-Kenntnisse in Schreibprogrammen“ zwingend erforderlich sind. Kenntnisse im Bereich IT-Sicherheit werden auf gleiche Stufe wie Buchhaltungskenntnisse gestellt (Abb. 3.7.6). Abb. 3.7.6 Kenntnisse im Bereich Change-Management und Legal Design werden eher in Unternehmen als in Anwaltskanzleien gefragt, wobei auch in Unternehmen der Bedarf (zwingend notwendige Kenntnisse) nur im einstelligen Bereich angegeben wird. 3. LEGAL TECH Der zweite Themenkomplex der STAR-Untersuchung 2022 umfasste Fragen zum Bereich Legal Tech. Eingeleitet wurden die Fragen mit einer Definition. Im Allgemeinen falle hierunter die digitale Automatisierung von juristischen Tätigkeiten, beispielsweise digitale Buchhaltung im Rahmen von Kanzleisoftware, Spracherkennung oder digitale Aktensysteme. In der fortgeschrittenen Form seien hierunter auch Chatbots und automatisierte Antwortplattformen zu zählen. Von Interesse war, wie verbreitet die Nutzung durch das nicht-anwaltliche Personal ist und wie Legal Tech eingesetzt wird. Nach Kanzleiform unterschieden gaben 57 % der Befragten in Einzelkanzleien an, dass keine Legal Tech-Angebote von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genutzt werden. In Sozietäten belief sich dieser Anteil auf 41 %, VETTER, DIE STAR-UNTERSUCHUNG 2022 BRINGT ES ANS LICHT AUFSÄTZE BRAK-MITTEILUNGEN 1/2023 7

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